Ausgabe 4

Inhaltsverzeichnis Heft 4/2008

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Marianne Breithaupt

Das Prokrustesbett der Kinderbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle - Anmerkung zum Urteil des BGH vom 5. März 2008 – XII ZR 150/05

Prokrustes aus der griechischen Mythologie war ein Sohn des Poseidon, ein Riese und Unhold. Er bot Reisenden ein Bett an. War das Bett zu kurz, hackte er dem Reisenden die Füße ab, damit er hineinpasste. War das Bett zu groß, zog er den Reisenden in die Länge und reckte ihm die Glieder auseinander, indem er sie auf einem Amboss streckte. Der Name Prokrustes bedeutet im Griechischen der Strecker. Als Prokrustesbett bezeichnet man eine Form oder ein Schema, in die etwas gezwungen wird, das dort eigentlich nicht hineinpasst. Die Düsseldorfer Tabelle in der deutschen Unterhaltsmythologie ist ein Kind der deutschen Rechtsanwendung und eine Art Prokrustesbett für Kinder. Sie bietet unterhaltsberechtigten Kindern einen Geldbetrag als Kindesbedarf an. Deckt der Geldbetrag des Kindes den Bedarf nicht, werden den Kindern zwar weder die Füße abgehackt, damit sie kleiner werden, noch werden sie über einem Amboss gestreckt, damit sie schmäler werden, aber es wird den Kindern eingeredet,  dass das Bett passt oder jedenfalls ungefähr passt, wenn sie sich nur ausreichend einrollen und klein machen.

Preis: 3.00 EUR

Barbara Degen

Justitia ist eine Frau – Erfahrungen mit einer Ausstellung

Die Ausstellung „Füllhorn, Waage, Schwert – Justitia ist eine Frau“, vom BMFSFJ gefördert, wandert in vier Exemplaren seit ca.  2 ½ Jahren und wird – meistens von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, aber z.B. auch von DJB-Gruppen initiiert – in Rathäusern, Stadtbibliotheken, Volkshochschulen Gerichten, Kulturzentren und Universitäten gezeigt. Sie war u.a. auch im Gewerkschaftshaus in Frankfurt und in der  undeswehrakademie in Mannheim zu sehen. Anlässe, um die Ausstellung zu entleihen sind oft Jubiläen, z.B. der 20-jährige Geburtstag einer Frauenberatungsstelle, oder größere Tagungen wie die Tagung der BAG Sprecherinnen, eine internationale EU Frauenkonferenz auf dem Balkan, der Feministische Juristinnentag 2007 in Bielefeld, der Deutsche Juristentag 2008 in Erfurt und die internationale Tagung von Medica Mondiale 2008 in Bad Honnef. Die Ausstellungstexte sind auch auf englisch erhältlich. Oft gehen die Entleiherinnen Kooperationsbündnisse mit anderen Organisationen, wie z.B. den Kulturämtern ein und gestalten ein weit gefächertes Rahmenprogramm, das von der Behandlung aktueller Rechtsfragen (AGG und Neues Unterhaltsrecht), über Kulturprogramme zum Thema Gerechtigkeit, Kunst von Frauen, historische Frauenthemen der jeweiligen Stadt bis hin zu Holocaust-Gedenkveranstaltungen reicht. In Nürnberg wurde die Ausstellung Anfang November 2008 eröffnet, das Rahmenprogramm erinnerte an die sog. Progromnacht und ließ Zeitzeuginnen und KünsterlerInnen zu Wort kommen.

Preis: 3.00 EUR

Ulrike Spangenberg

50 Jahre Ehegattensplitting! Gute Gründe für eine Reform der Besteuerung der Ehe

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wird das sogenannte Faktorverfahren als Option zur viel kritisierten Lohnsteuerklassenkombination III/V eingeführt. Bedeutet dieses Verfahren den Übergang zu einer individuellen Besteuerung von Eheleuten? Werden Frauen nun gerechter besteuert? Am Ehegattensplitting ändert das Faktorverfahren zunächst nichts. Die Berechnung der Lohnsteuer betrifft lediglich die monatliche Verteilung der Einkommensteuer bei Arbeitnehmer/innen. Die Lohnsteuerklassen sind typisierte Annäherungen an die Jahreseinkommensbesteuerung für abhängig Beschäftigte. Am Ende des Jahres wird die monatlich gezahlte Lohnsteuer auf die Jahreseinkommensteuer angerechnet. Während die Lohnsteuerklassenkombination III/V parteiübergreifend kritisiert wurde, ist ein Reform des Ehegattensplittings nicht in Sicht. Vielmehr wird das Ehegattensplitting immer noch als Familienförderung, als Errungenschaft für Frauen oder als gerechte Besteuerung der Ehe nach der steuerlichen Leistungsfähigkeit gerechtfertigt. Der Beitrag diskutiert die für 2010 geplante Änderung des Lohnsteuerverfahrens für Eheleute. Anschließend werden die gängigen Argumente für die Aufrechterhaltung des Ehegattensplittings dargestellt, widerlegt und Alternativen vorgeschlagen, die eine gerechtere Besteuerung von Ehe und Familie ermöglichen.

Preis: 3.00 EUR

Urteil des BAG

Gleiches Recht für Lehrerin bei vertraglicher Besserstellung von Kollegen mit beamtenähnlicher Versorgung

Eine Benachteiligung wegen des Geschlechts i.S.v. Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG ist schon dann anzunehmen, wenn die rechtliche Ungleichbehandlung an das Geschlecht anknüpft. Es kommt nicht darauf an, ob daneben auch andere Gründe maßgeblich waren. Auch bei der Gewährung arbeitsvertraglicher Vergünstigungen eines Arbeitgebers während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist bei der Auswahlentscheidung
§ 611a BGB verbindlich.

Urteil des BAG vom 14.08.2007 - 9 AZR 943/06, Leitsätze der Redaktion

Preis: 3.00 EUR

Urteil des ArbG Köln mit Anmerkung von Dorothee Frings

Nicht diskriminierende Stellenausschreibung für Frauenprojekt

Eine Stellenausschreibung, die sich an Frauen mit Migrationshintergrund richtet, löst keinen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 S. 1 AGG wegen Verstoßes gegen das in § 7 Abs. 1 i.V.m. § 1, 2 Abs. 1 Ziff. 1, 3 Abs. 1 AGG festgelegte Benachteiligungsverbot aus, wenn die Benachteiligung wegen beider angesprochenen, gemäß § 1 AGG geschützten Merkmale gemäß § 8 Abs. 1 AGG gerechtfertigt ist. Ist aufgrund einer merkmalsneutralen Stellenbesetzung der Erfolg der Aufgabe gefährdet, so ist eine Unterscheidung gemäß § 8 Abs. 1 AGG gerechtfertigt; dies gilt auch für Positionen, soweit diese zum Zweck der glaubhaften Darstellung einer bestimmten Unternehmensphilosophie mit Angehörigen einer bestimmten Merkmalsgruppe besetzt werden müssen. Urteil des ArbG Köln vom 6.8.2008 – 9 Ca 7687107 8 –

 

Preis: 3.00 EUR

Urteil des BAG

Urlaubsabgeltung nach zweiter Elternzeit

Der vor einer ersten Elternzeit entstandene Anspruch auf Erholungsurlaub wird nach § 17 Abs. 2 BErzGG auf die Zeit nach einer weiteren Elternzeit übertragen, die sich unmittelbar an die frühere Elternzeit anschließt. Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf.

BAG, Urteil vom 20.5.2008 - 9 AZR 219/07

Preis: 3.00 EUR

Urteil des Hess. LSG

Arbeitslosengeld für Schwangere bei mutterschutzrechtlichem Beschäftigungsverbot

Die arbeitslose Schwangere verliert den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht durch ein ärztliches Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG trotz fehlender Verfügbarkeit, wenn nicht gleichzeitig eine zur Arbeitsunfähigkeit führende Krankheit vorliegt.

Die bestehende gesetzliche Lücke ist verfassungskonform unter Berücksichtigung von Artikel 3 und 6 Abs. 4 GG zu schließen.  Die §§ 120, 125, 126 SGB 3 und § 11 MuSchG sind dabei heranzuziehen.

Urteil des Hess. LSG vom 20.08.2007 - L 9 AL 35/04

Preis: 3.00 EUR

Urteil des AG Hamburg-Altona

Honorarforderung aus Vergütungsvereinbarung

Zu den Voraussetzungen für eine wirksame Vergütungsvereinbarung für die außergerichtliche Herbeiführung einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 10.10.2007 – 318A C 217/07 rkr.

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des OLG Düsseldorf

Prozesskostenhilfe im Vermittlungsverfahren

In einem familiengerichtlichen Verfahren zur Vermittlung in einer Umgangsangelegenheit ist die Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe grundsätzlich geboten.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29.7.08 – II-6 WF 97/08

Preis: 1.50 EUR

Urteil des LG Bonn

Schmerzensgeld nach sexuellem Kindesmissbrauch und Ersatz des Schockschadens für Angehörige

1. Die Sachverhaltsfeststellungen des Strafurteils sind im Zivilverfahren als Urkundenbeweis zu verwerten. Es hätte dem Beklagten – verurteiltenTäter – oblegen, substantiiert darzulegen, auf Grund welcher Umstände die Feststellungen des Strafgerichts unzutreffend sein sollen und hierzu Beweis anzubieten.
2. Es werden Schmerzensgeldbeträge bis zu 30.000,00 Euro für die verletzten Mädchen festgestellt.
3. Auch die Mutter und der Vater haben als Folge der Missbrauchshandlungen des Beklagten an ihren Töchtern einen eigenen Schmerzensgeldanspruch (Schockschaden) als Angehörige, im vorliegenden Fall konkret für die Mutter 8.000,00 Euro und für den Vater 4.000,00 Euro.
Urteil des LG Bonn v. 4.3.2008 AZ: - 3 0 334/06 -rkr.

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Britta Gahr, Nancy Gage-Lindner

Kongressbericht „Versorgen und Beweise sichern nach der Tat – Medizinische Versorgung und Befunderhebung nach Vergewaltigung“

Am 17. September 2007 lud die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt/Main anlässlich des 25jährigen Bestehens des Vereins Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. zu einer bundesweiten Fachtagung in das schöne Dominikanerkloster in Frankfurt ein. Ein zentrales Anliegen der Veranstaltung war die Vorstellung des seit 2006 neu entwickelten Dokumentationsbogens „Befunderhebung, Spurensicherung und Versorgung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt“ als praxisorientierte Checkliste für Ärzte und Ärztinnen, die neben der medizinischen auch die befundsichernde Versorgung der (erwachsenen) Betroffenen von Sexualdelikten verbessern soll.

Preis: 3.00 EUR

Dokument

CEDAW-Alternativbericht der Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands

Zum 6. Bericht der BRD zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW),
Berlin November 2008
7.7.2 Frauenhäuser
Nur in einem Bundesland und in zwei Stadtstaaten existiert die seit Jahren geforderte Pauschalfinanzierung der Frauenhäuser und damit der kostenfreie Zugang zu einem Frauenhaus unabhängig vom Einkommen (ohne Eigenbeteiligung) für alle Frauen und Kinder. Häufiger müssen die Opfer von Gewalt individuell für die Finanzierung ihres Frauenhaus-Aufenthaltes aufkommen und im Falle mangelnden Vermögens oder Einkommens die Übernahme der Kosten dafür beantragen.

Preis: 3.00 EUR

Nadine Maiwald

Buchbesprechung

Anita Heiliger, Eva-K. Hack / ZIF (Hg.)
Vater um jeden Preis – Zur Kritik am Sorge- und Umgangsrecht
Verlag Frauenoffensive, München 2008, 407 Seiten

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