Ausgabe 2

Inhaltsverzeichnis

Heft 2/2010

PDF-Download

Claudia Burgsmüller

Vom Umgang der Strafjustiz mit der Aussagepsychologie bei sexuellem Missbrauch von Kindern seit der Grundsatzentscheidung des 1. Strafsenats des BGH vom 30.07.1999

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.07.1999 (BGH St45, 164 ff) zu wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Gutachten wurden nicht nur wissenschaftliche Gütekriterien vorgegeben, die fortan von Gutachterinnen und Gutachtern zu erfüllen waren. Es wurde die „annähernd monomethodale Prozedur […] der aussagepsychologischen Diagnostik“ (Plaum, 2008) in der Strafjustiz etabliert. Zentrale Bedeutung konnte die Aussagepsychologie vor allem im Bereich der Sexualstraftaten und insbesondere beim sexuellen Missbrauch von Kindern erlangen, wo es kaum Sachbeweise gibt und Zeugenaussagen die entscheidenden Beweismittel sind.

Preis: 3.00 EUR

Jutta Bahr-Jendges

Die Rolltreppe rauf, die Rolltreppe runter – Streiflichter zum neuen Unterhaltsrecht

Die Eherechtsreform 1977 kam durch einen Deal zustande: Die Ehemänner erkauften sich die Möglichkeit der Ehescheidung auch ohne Zustimmung und auch gegen den Widerspruch der Ehefrauen mit einer garantierten Unterhaltsverpflichtung, von der es nur wenige Ausnahmen gab. Im Laufe der Jahre danach gab es verschiedene Aufweichungen von dem Prinzip der Lebensstandardgarantie nach Scheidung einer – jedenfalls ehemals – lebenslang geplanten Ehe, die nun nach Wiederholung drängte. Die Prognosen einer Wiener Studie aus den 80er Jahren sagten für das 21. Jahrhundert voraus, dass jede Person in West-Europa mindestens zweimal verheiratet sein würde. Besonders in Politiker- und Publizistenkreisen (man könnte hier P. P. sagen – oder einfacher pp.) sind 3. und 4.-Ehen – oder gar mehr – inzwischen alles andere als selten. Leider ist in der aktuellen Statistik über die Zusammensetzung des Bundestags nicht erfasst, wie viele Abgeordnete geschieden sind, wie viele wiederverheiratet oder neu verpartnert und wer die Kinder, sofern vorhanden, betreut. Das wäre interessant zu erfahren. Wir wissen nur, dass zwei Drittel der 622 Abgeordneten männlich sind, durchschnittlich 49 Jahre alt, von den 622 wiederum 143 Jura studiert haben, i.ü. vorzugsweise Beamte sind, noch 30 Lehrer hinzukommen, während nur 5 aus Arbeiter oder Handwerkerberufen stammen.

Preis: 3.00 EUR

Marianne Breithaupt

Offener Brief: An den Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss

Betrifft: Petition vom 02.03.2010 – Unterhaltsrecht – Transparente Regelung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten

Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses, die Petition von Josef Linsler fordert eine gesetzliche Regelung des Selbstbehalts der Barunterhaltspflichtigen nach sozialrechtlichen Grundsätzen und wendet sich gegen die Festsetzung der Selbstbehaltssätze durch die Düsseldorfer Tabelle bzw. die Oberlandesgerichte. Sie findet keine Beachtung in den juristischen Zeitschriften, jedenfalls habe ich dazu noch nichts gefunden. Aus diesem Grunde erlaube ich mir einige Anmerkungen:

1. Die Rüge intransparenter und nicht sachgerechter Festsetzung der Selbstbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle ist berechtigt.

2.Die Folgen treffen nicht nur die Petenten bzw. die Barunterhaltspflichtigen, denn der Mindestselbstbehalt ist in der Düsseldorfer Tabelle zugleich der Mindestbedarf für die Elternteile, bei denen das Kind lebt.

 

 

Preis: 3.00 EUR

Urteil des OLG Celle mit Anmerkung von Susanne Pötz-Neuburger

Unbefristeter nachehelicher Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Schulkindern und Nachteilsausgleich

1. Neben der Betreuung von zwei – 11 Jahre und 14 Jahre – alten Schulkindern ist der Betreuungselternteil aus elternbezogenen Gründen auch dann noch nicht zur Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet, wenn die Kinder nach der Schule ganztägig in einer geeigneten Tagespflegestelle betreut werden könnten.
2. Ein unabhängig von der Ehe durch Erbschaft erlangtes Vermögen und dessen Erträge sind jedenfalls dann nicht zu berücksichtigen sind, wenn Erwerbsnachteile durch die Ehe auszugleichen sind.
3. Wird der Unterhalt auf einen angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt, indem er auf einen Nachteilsausgleich nach der eigenen Lebensstellung des Berechtigten beschränkt worden ist, umfasst der Unterhaltsbedarf auch den Altersvorsorgebedarf (Anschluss OLG Bremen FamRZ 2008, 1957).
Urteil des OLG Celle vom 06.08.2009, 17 UF 210/08

Preis: 3.00 EUR

Urteil des AG Essen

Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Der Versorgungsausgleich ist auszuschließen, weil die Ausgleichspflichtige wegen der Versorgung des gemeinsamen Kindes, anders als der Ausgleichsberechtigte, der keinen Unterhalt zahlt, auf lange Sicht keine Vollzeitstelle annehmen kann.
(Leitsatz der Redaktion)
Urteil des AG FamG Essen vom 25.5.2010, 103 F 111/09

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des AG Essen

Ausschluss des Sorgerechts bei Gewalt durch einstweilige Anordnung

Eine einstweilige Anordnung ist wegen der glaubhaft gemachten Misshandlungen und anstehender sorgerechtlicher Entscheidungen ohne Anhörung des Antragsgegners erforderlich, da nicht klar ist, wie lange er im Krankenhaus sein wird und wie schwer er erkrankt ist.
(Leitsatz der Redaktion)
Beschluss des AGFamG Essen vom 26.3.2010 – 104F75/10

Preis: 3.00 EUR

Beschluss des BVerfG

Diskriminierung von Reinigungsfrauen durch den Landesgesetzgeber bei der Privatisierung von Kliniken

1.) Zur Begründung einer Ungleichbehandlung hinsichtlich der gesetzlich geregelten Rückkehroption in den öffentlichen Dienst reicht es nicht aus, dass der Normgeber ein seiner Art nach geeignetes Unterscheidungsmerkmal berücksichtigt hat. Vielmehr muss auch für das Maß der Differenzierung ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung bestehen, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht anführen lässt.
2.) Durch die Anfügung von Satz 2 in Art. 3 Abs. 2 GG ist ausdrücklich klargestellt worden, dass sich das Gleichberechtigungsgebot auf die gesellschaftliche Wirklichkeit erstreckt. Von daher darf die Durchsetzung der Gleichberechtigung nicht durch Regelungen gehindert werden, die zwar geschlechtsneutral formuliert sind, im Ergebnis aber aufgrund natürlicher Unterschiede oder der gesellschaftlichen Bedingungen überwiegend Frauen betreffen.
(Leitsätze der Redaktion)
Urteil des BVerfG vom 14.04.2010, 1 BvL 8/08 (Vorlagebeschluss des LAG Hamburg vom 13.08.2008, 5 Sa 12/08). Die Entscheidung hat Gesetzeskraft.

Preis: 3.00 EUR

Urteil des BAG

Das weibliche Geschlecht als zulässige Voraussetzung für das Amt der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

1) Für die Prüfung, ob eine Ungleichbehandlung nach § 3 Abs. 1 AGG vorliegt, kommt es für die Frage der objektiven Eignung von Bewerberinnen oder Bewerbern lediglich auf die Anforderungen an, welche an die jeweilige Tätigkeit nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung gestellt werden.
2) Die Bestimmung beruflicher Tätigkeitsbereiche und daraus abzuleitender beruflicher Anforderungen ist Teil der Unternehmerfreiheit. Allerdings muss der unternehmerische Zweck rechtmäßig und bezogen auf den Nachteil für die Bewerberinnen bzw. Bewerber verhältnismäßig sein.
3) Eine dem Unternehmenskonzept zugrunde liegende Erwartung Dritter darf nicht ihrerseits diskriminierend sein. Dies ist z.B. nicht der Fall, wenn das Schamgefühl betroffen oder ein besonderes, an das Geschlecht gebundenes Vertrauensverhältnis bzw. die nötige Authentizität gefordert ist, wie dies zum Beispiel bei der Zusammenarbeit mit „Frauenrelevanten Organisationen“ der Fall ist, deren Arbeit sich auf negative Erfahrungen von Frauen und Mädchen mit Männern gründet.
4) Für die hier vorgegebenen beruflichen Anforderungen an das Amt der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist das weibliche Geschlecht zulässiger Weise eine zwingende Voraussetzung.
(Leitsätze der Redaktion)
Urteil des BAG vom 18.03.2010, 8 AZR 77/09

Preis: 3.00 EUR

Urteil des LAG Düsseldorf

Stellenausschreibung mit frauen- förderndem Hinweis

Eine Stellenausschreibung mit dem Hinweis, es besteht ein besonderes Interesse an Bewerbungen von Frauen, stellt keine Benachteiligung des abgelehnten Bewerbers nach § 15 Abs. 2 AGG dar, sondern eine geeignete Maßnahme zum Ausgleich bestehender Nachteile i.S.v. § 5 AGG, wenn Frauen in der entsprechenden Hierarchie- und Vergütungsebene gegenüber Männern unterrepräsentiert sind.
(Leitsatz der Redaktion)
Urteil des LAG Düsseldorf v. 12.11.2008, 12 Sa 1102/08 (rk., die beim BAG anhängige Revision, 8 AZR 4/09, wurde zurückgenommen)

Preis: 3.00 EUR

Urteil des ArbG Köln

Zulässigkeit einer Stellenausschreibung nur für Frauen

1. Eine Frauenorganisation darf eine Stelle ausschließlich für Frauen ausschreiben, wenn das weibliche Geschlecht eine wesentliche und entscheidende Anforderung darstellt, ein zulässiges Ziel zu verfolgen.
2. Medica mondiale e.V. muss von ihrer Konzeption nicht abweichen, um die Einstellung eines Mannes zu ermöglichen.
3. Die beantragte Unterlassensanordnung ist unzulässig.
(Leitsätze der Redaktion)
Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.01.2010, Az.: 8 Ca 9872/09

Preis: 3.00 EUR

Urteil des VG Oldenburg

Abschiebungsverbot wegen PTBS nach sexuellen und gegen Familienangehörige gerichteten Gewalterfahrungen in die Russische Föderation

1. Wegen des Vorliegens des Vollbilds einer Posttraumatischen Belastungsstörung ist im Falle einer Abschiebung mit einer akuten Verschlechterung der Situation, insbesondere mit einer zeitnahen suizidalen Dekompensation zu rechnen.
2. Eine Rückkehr in die Russische Föderation hätte für die Klägerin eine Reaktualisierung der traumatischen Erfahrung und eine damit verbundene deutliche Verschlimmerung traumaspezifischer Symptome zur Folge; zudem wäre durch den Wegfall des zurzeit einzigen Halt gebenden und sinnstiftenden Faktors (Kinder im Kindergarten) eine Zuspitzung der latenten Suizidalität wahrscheinlich.
(Leitsätze der Redaktion)
Urteil des VG Oldenburg vom 17.03.2009 – 1 A 1823/07

Preis: 3.00 EUR

Alexandra Goy

Marie Munk – Rede zur Enthüllung einer Gedenktafel in Berlin

„Ich fühle, je mehr ich studiere und das Recht praktiziere,
dass ich eine Leidenschaft für Freiheit habe .“

PDF-Download

Stellungnahme des 36. Feministischen Juristinnentages

zur aktuellen Diskussion um

PDF-Download

Hinweise

PDF-Download

Bibliografie

zum Thema Vergewaltigung und sexueller Missbrauch – Strafrecht, Strafprozessrecht und Schadensersatz

Zusammenstellung aller Beiträge in STREIT 1983 – 2/2010

 

Preis: 3.00 EUR