STREIT 2/2026

S. 89

Deutscher Juristinnenbund: Versorgungslücken bei Schwangerschaftsabbrüchen schließen

„Solange der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen faktisch von institutionellen Entscheidungen oder vom Wohnort abhängt, wird reproduktive Gerechtigkeit in Deutschland verfehlt. Das hat nichts mit Versorgung oder Prävention zu tun“, betont Prof. Dr. Liane Wörner, Vorsitzende der Kommission Reproduktive Gerechtigkeit im djb. Schwangerschaftsabbrüche können nicht über strafrechtliche Mittel verhindert werden. Es braucht eine Regelung als Gesundheitsleistung, die verlässliche Versorgungs- und Präventionsangebote gewährleistet. Es fehlt an einem „umfassenden Konzept“ im Sinne einer landesweiten infrastrukturellen Planung.

Aus der PM vom 23.04.2026 zur Stellungnahme 26/11
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