STREIT 4/2020
S. 192
Gesetzentwurf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder
Die Bundesregierung hat am 21.10.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Ziel ist ein besserer Schutz von Kindern durch schärfere Strafen, effektive Strafverfolgung, Verbesserungen bei der Prävention und Verankerung von Qualifikationsanforderungen in der Justiz. Zu den Kernpunkten gehören u.a. Verschärfungen des Strafgesetzbuchs (StGB). So soll der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder künftig ein Verbrechen sein, die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen zum Verbrechen hochgestuft werden. Weitere Regelungen betreffen die Prävention und Qualifizierung der Justiz sowie die effektive Strafverfolgung.