STREIT 3/2026
S. 145
Achter Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz
„Die Auswertung der Gremienbesetzungen des Bundes im Zeitraum 31.12.2020 bis 31.12.2024 zeigt, dass die Einführung der Vorgaben im Bundesgremienbesetzungsgesetz den Frauenanteil an den Mitgliedern, die der Bund bestimmen kann, deutlich gesteigert hat. (…) Mit der Ausweitung der Vorgaben auf Gremien mit zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern hat sich die Anzahl der zu betrachtenden Gremien sowie die Zahl der Mandate beträchtlich erhöht. (…) Außerdem werden Transparenz und Verbindlichkeit durch die Ausweitung gestärkt.“
Aus den Schlussfolgerungen, BT Drs. 21/4000:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/040/2104000.pdf