STREIT 1/2026
S. 141-144
Manon Garcia: Mit Männern leben – Überlegungen zum Pelicot-Prozess
Suhrkamp Verlag, Berlin 2025
Manon Garcia ist eine feministische Philosophin, keine Juristin. Genau das macht ihre Überlegungen zum Prozess so interessant, auch für uns: sie beschreibt die spezielle juristische Denk- und Herangehensweise im Unterschied zu ihrer eigenen, umfassenderen philosophischen Herangehensweise, und sie bezieht ihre Gedanken und Gefühle während der vielen Tagen ihrer Prozessbeobachtung ein. Dadurch spielen auch für deutsche Juristinnen die Unterschiede der Rechtssysteme in Frankreich und Deutschland keine große Rolle für die Einordnung des Prozesses: Manon Garcia analysiert die Rolle des Strafrechts im Bereich der Sexualdelikte in einer patriarchalen Gesellschaft und auf diesem Abstraktionsniveau unterscheiden sich die jeweiligen nationalen Ausprägungen des Rechts nur in Nuancen.
In 20 Kapiteln beschreibt Manon Garcia ihre Beobachtungen und Gedanken zum Pelicot-Prozess, der in Frankreich „Prozess von Marzan“ genannt wird und vor dem Strafgericht in Avignon stattfand – mit 51 Angeklagten, in nur 3 1/2 Monaten. Dabei betrachtet sie nicht nur die juristischen Fragen, um die es im Prozess geht, sondern auch die gesellschaftlichen Vorstellungen über diese juristischen Fragen, und die gesellschaftlichen Bedingungen, die eine „Kultur der Vergewaltigung“1 möglich machen. Angesichts der Aussagen zahlreicher Angeklagter und ihrer Verteidiger stellen sich auch darüber hinausgehende Fragen zu männlichem Selbstverständnis2 und dem, was in heterosexuellen Beziehungen als „normal“ gilt, auch sexuell,3 zur „Banalität“ der Aussagen der Vergewaltiger, die Manon Garcia deshalb mit den Aussagen von Hannah Arendt zum Eichmann-Prozess vergleicht,4 und zur (finanziellen) Not des Justizsystems und seinen Auswirkungen auf die Rechtsprechung, auch z. B. auf das Recht der Öffentlichkeit: Weil der Gerichtssaal viel zu klein war für die interessierte Öffentlichkeit wurde der Prozess in Nebenräume übertragen, so dass sich quasi nebenbei auch Erkenntnisse zur Videoübertragung ergeben, die häufig kritiklos als Mittel der Herstellung von Öffentlichkeit akzeptiert wird.
Politische Dimension: Die Scham muss die Seite wechseln
Der Prozess hat eine beispiellose Solidarität unter Frauen erzeugt – vor Ort wurde Gisèle Pelicot jeden Tag bei ihrer Ankunft und wenn sie den Gerichtssaal verließ applaudiert, es gab zahlreiche Dauer-Zuschauerinnen, vor allem eine Gruppe älterer Frauen, die an jedem Verhandlungstag als erste vor Ort waren, es gab Graffiti in Avignon und anderen Städten und Demonstrationen der Solidarität mit Gisèle Pelicot. Es gab nationale und internationale Berichterstattung und die Zuschauer:innen wie auch die Öffentlichkeit schienen sich zu Expertinnen zur Frage der „Einwilligung“ bzw. des Einverständnisses im Strafrecht, insbesondere bei Sexualdelikten, zu entwickeln.
Die ungewöhnlich klare Beweislage im Prozess
Dabei gab es in diesem Prozess im Vergleich zu vielen anderen Vergewaltigungsprozessen einen wesentlichen Unterschied: Aufgrund der Videoaufnahmen der Taten und der Mailverkehre zwischen den Angeklagten war der objektive Tatbestand der Vergewaltigung in allen Fällen zweifelsfrei bewiesen. Es ging daher ausschließlich um den Nachweis des Vorsatzes, und auch dazu trugen die Aufnahmen bei: man konnte offenbar oft erkennen, dass den Tätern bewusst war, dass sie etwas Verbotenes taten – z. B. weil sie sich sichtbar erschreckten, wenn Gisèle Pelicot sich bewegte. Das hielt aber Verteidigung und auch Angeklagte teilweise nicht davon ab, z. B. zu behaupten, sie hätten gedacht, die Zustimmung des Ehemannes reiche aus oder Gisèle Pelicot habe im Vorfeld ihrer Betäubung der Penetration zugestimmt.
Da zahlreiche Angeklagte über ihre Verteidiger versuchten, Zweifel am Vorsatz oder ihrer Schuldfähigkeit zu säen, wurden für alle Angeklagten im Prozess psychologische Gutachten erstellt.5 Manon Garcia nutzt sowohl die Behauptungen der Verteidigung als auch die Ergebnisse der Gutachten für sehr interessante, aber auch verstörende Analysen der „Normalität“ im Patriarchat. Wenn völlig durchschnittliche Männer aus dem Umkreis von etwa 70 km eines kleinen Ortes in Frankreich in einem solchen Ausmaß nicht in der Lage sind, eine Frau als menschliches Subjekt zu erkennen, und zwar einerseits hohe Erwartungen an das haben, was ihnen „zusteht“ – an weiblicher Aufmerksamkeit, Fürsorge, Versorgung – aber andererseits sehr wenig emotionale Intelligenz, Empathie und Selbstreflexion von ihnen erwartet wird – was heißt das für unsere Gesellschaft? Warum wird die Dummheit eines Angeklagten oder seine angebliche Ehrfurcht vor der Respektabilität eines Dominique Pelicot als schuldmildernd angesehen – wenn Männer doch angeblich von Natur aus stärker und mächtiger und überlegen sind, warum wird dann so oft ihre Unreife oder Unfähigkeit als Entschuldigung akzeptiert?6
Emotionale Assoziationen
Manon Garcia nutzt einige Kapitel für kleine „Randnotizen“, z. B. zur medizinischen Ignoranz gegenüber älteren Frauen.7 Gisèle Pelicot war immerhin wegen ihrer für sie unerklärlichen Beschwerden zu ihrem Hausarzt und zum Gynäkologen gegangen – wie viele ältere Frauen gehen gar nicht erst hin oder werden dann nicht ernst genommen? Oder im Kapitel „Wut“, wenn Manon Garcia beschreibt, wie sie Männer in der Öffentlichkeit in der Zeit während und nach dem Prozess immer mit dem Hintergedanken „ist er ein Vergewaltiger – vergewaltigt er seine Frau im Schlaf?“ betrachtet.8 Oder wenn ihr auf dem Fahrrad beim Musikhören ein „normaler“ Songtext auffällt, der sich plötzlich sehr bedrohlich anhört: „Don‘t you want me baby“ – und sie sich an den Song „Je tuerai la pianiste“ von Alain Bashung erinnert.9
Auch das Kapitel zu „Lemaire“,10 einer lokalen Anwaltsgröße, ehemaliger Präsident der Anwaltskammer und mit dem Ruf eines „Staranwalts“, würde ich hierzu zählen – denn Manon Garcia beschreibt hier vor allem ihr Entsetzen über seinen – glücklicherweise doch inzwischen nicht mehr ganz den Normallfall darstellenden – zutiefst patriarchalen Auftritt als „wütender wichtiger Mann“, als eine Inkarnation „dessen, was Justiz sein kann, wenn sie im Dienst patriarchaler Interessen steht“.11
Und dann im Kapitel „Vergewaltigbar“ fast am Ende des Buches: Es ist eine spezifisch weibliche Erfahrung, sich jederzeit als vergewaltigbar zu wissen und wahrzunehmen, als „Vor-Opfer“12 – und dabei auch noch die „Schuld“ dafür bei sich selbst zu sehen.
Sehr persönliche Erfahrungen zieht sie auch heran, um ihre These zu unterstützen, dass Gisèle Pelicot ihr selbstbewusstes Auftreten beim Prozess und die Zulassung der Öffentlichkeit ohne gesellschaftliche „Vorläufer“ wie #MeToo und die Weinstein-Affaire so nicht möglich gewesen wären. Manon Garcia sieht solche sozialen Bewegungen als relevanter für gesellschaftliche Veränderungen an als juristischen Aktivismus, also Rechtsreformen, und erwähnt in diesem Zusammenhang eine Belästigungssituation am Place de la République, in der sie unwillkürlich Kontra gibt – und die absurde Antwort bekommt, dass sie also eine dieser „Zustimmungshexen“13 sei.
Unterwerfung als Motiv
Im Hinblick auf den eigenen Forschungsschwerpunkt von Manon Garcia – sie hat zum Thema „Unterwerfung“ promoviert und ihre Dissertation in Anlehnung an Simone de Beauvoir „Wir werden nicht unterwürfig geboren“ betitelt – analysiert die Autorin die Einlassung von Dominique Pelicot zu seinem Motiv für die Taten. Dominique Pelicot hat im Prozess eine zentrale Rolle gespielt, konnte ihn über weite Strecken als Bühne nutzen und sich geradezu als „Gentleman“ präsentieren – trotz der Ungeheuerlichkeit seiner Taten. Das lag zum einen daran, dass er nach seiner eher zufälligen Entdeckung – beim „upskirten“ in einem Supermarkt – keine Versuche gemacht hat, seine Taten zu vertuschen, sondern der Polizei bei der Hausdurchsuchung seine Videoaufnahmen direkt gezeigt hat. Außerdem hat er im gesamten Prozess keine Angriffe auf seine Frau ausgesprochen – in Vergewaltigungsprozessen durchaus selten – und sie verbal häufig als „Heilige“ idealisiert. Die Autorin zeigt auf, wie er einerseits betont, seine Frau sei – anders als seine Mutter – in keiner Weise unterwürfig gewesen, aber dann im Zuge der Vergewaltigungen z. B. ein Schild mit der Aufschrift „Ich bin eine unterwürfige Schlampe“14 aufgestellt und gefilmt hat. Und sie arbeitet heraus, dass die Sedierungen und Vergewaltigungen ihren Anfang genommen haben, als Gisèle Pelicot begann gelegentlich allein zu verreisen – zu ihren Kindern und Enkelkindern und auch zu Wanderungen mit Freund:innen. Zu wenig unterwürfig für Dominique Pelicot?
Und natürlich, es wäre nicht das Patriarchat, wenn nicht auch das von der Gesellschaft und ihren Individuen verlangte Verhalten letztlich gegen die Frauen verwendet würde: es wurde Gisèle Pelicot vorgeworfen, dass sie ihrem Mann zweimal Bekleidung ins Gefängnis gebracht hatte, und dass sie auch positive Erinnerungen an die gemeinsamen 50 Jahre aussprach. Sie hätte, so die Erwartung, doch viel früher misstrauisch werden müssen, das Verhalten ihres Mannes durchschauen müssen.
Gisèle Pelicot als „gutes Opfer“
Gisèle Pelicot ist es in ungewöhnlicher Weise gelungen, während des gesamten Prozesses in der Öffentlichkeit überwiegend positiv gesehen zu werden – als Heldin, als Ikone, als aufrecht, stolz und gelassen. Das ist natürlich in erster Linie ihrem Charakter und ihrem Mut zuzuschreiben – aber nicht nur. Manon Garcia sieht wesentliche Aspekte auch in ihrem sozialen Hintergrund, ihrem Aussehen und ihrem Alter: „Sie ist weder zu schön noch zu hässlich noch zu dick noch zu wütend noch zu traurig noch zu arm noch zu dunkelhäutig“ – und sie ist in einem Alter, das der Tat wegen der Altersdiskriminierung „einen besonders skandalösen Charakter“ verleiht.15 Sie bot die Möglichkeit der Identifikation, auch weil sie außerhalb des Prozesses geschwiegen und so eine freie Projektionsfläche geboten hat. Und trotzdem – und trotz der ungewöhnlich klaren Beweislage aufgrund der Videos – gab es Versuche, sie im Prozess erneut zu viktimisieren – weil sie gelegentlich Alkohol getrunken hat, weil sie FKK gemacht hat.16 Deshalb warnt die Autorin davor, das Verhalten von Gisèle Pelicot zu sehr zu heroisieren, um nicht indirekt Frauen zu erniedrigen, die nicht dieselben Eigenschaften und dieselbe Beziehung zu dem haben, was ihnen widerfahren ist.17
Der Strafprozess
In diesem Kapitel beschreibt die Autorin die Bedingungen, unter denen dieser Prozess stattfand, stattfinden musste – auch wegen der chronischen Unterfinanzierung des Systems und der Überlastung der Richter:innen: für die Ermittlungsrichterin war dieser Fall, als sie ihn auf den Tisch bekam, einer von neunzig Fällen, die sie gleichzeitig zu untersuchen hatte18 – und die Auswirkungen, die Sachzwänge, aber auch die Erwartungen und Fehlvorstellungen der Öffentlichkeit auf einen Strafprozess haben.
Der Pelicot-Prozess wurde vor allem deshalb so spektakulär, weil Gisèle Pelicot die Möglichkeit ausschlug, den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen (Artikel 400 der französischen Strafprozessordnung). Wie in Deutschland ist die Öffentlichkeit der Strafjustiz ein wichtiges demokratisches Grundprinzip – und doch war die Entscheidung von Gisèle Pelicot für das Gericht eine Überraschung und führte zu einem enormen Raumproblem. Die Möglichkeit für Opfer von Sexualstraftaten, den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen, um sich vor Bloßstellungen in der Öffentlichkeit – vor einer „Beschämung“ – zu schützen, hat dazu geführt, dass die Nichtöffentlichkeit der Normalfall geworden ist. Das hat u. a. die Kehrseite, dass patriarchale Strukturen, wie sie im Auftritt des bereits erwähnten Anwalts Lemaire zum Ausdruck kamen, der öffentlichen Kritik entzogen werden. Die Entscheidung von Gisèle Pelicot – begleitet von dem Aufruf: Die Scham muss die Seiten wechseln – war für das Gericht eine Überraschung und führte zu enormen Raumproblemen.
Beim Prozess von Marzan konnte die Beteiligung der Öffentlichkeit nur durch Videoübertragung zumindest annähernd eingelöst werden. Doch bedeutete dies, dass die meisten Journalist:innen und Beobachter:innen, auch die, die fast täglich anwesend waren, in der Regel nur den Kameraeinstellungen folgen konnten und beispielsweise nicht die Reaktionen der Mitangeklagten, ihrer Verteidigung und auch von Gisèle Pelicot und ihrer Familie19 sehen konnten. Die Urteilsverkündung konnten viele der ständigen Beobachter:innen dann nicht einmal in einem der Übertragungsräume verfolgen, weil die Familien der Angeklagten und die Journalist:innen Vorrang hatten.20
Schon die Auswahl des Gerichts, in diesem Fall das Kriminalgericht in Avignon und kein „Schwurgericht“, ist eigentlich ein Politikum, auch wenn sie auf eine Rechtsänderung zurückgeht, die im Interesse der schnelleren Durchführung von Verfahren in Vergewaltigungsfällen erfolgte. Wie in Deutschland auch ist die Zuständigkeit des Gerichts von der zu erwartenden Strafhöhe abhängig21 – was in Frankreich dazu führt, dass die teureren und sehr langwierigen Schwurgerichtsverfahren, die zu Freiheitsstrafen von über 20 Jahren führen können, eher seltener durchgeführt werden.22 Manon Garcia beschreibt das in diesem Kapitel, ohne dass sie Partei in der darum geführten Diskussion ergreift, denn für sie ist das größte „Missverständnis“ zwischen strafprozessualer Logik und dem Verständnis der Öffentlichkeit die Notwendigkeit der Individualisierung der Strafe nach Einschätzung der individuellen Schuld. Juristinnen ist dieses Dilemma natürlich bekannt, aber in der öffentlichen Diskussion über Strafurteile dominiert häufig die Irritation über die individuelle Strafzumessung.
Für Manon Garcia ist das auch ein Argument für ihre These, dass Gesetzesänderungen und Strafprozesse gesellschaftliche Veränderungen nur sehr begrenzt beeinflussen können und Veränderungen sozialer Bewegungen bedürfen.
Was der Prozess nicht abbildet – und schon gar nicht löst
Eine große Auslassung des Prozesses wurde spätestens mit der Veröffentlichung des Buches der Tochter von Gisèle Pelicot23 offensichtlich: In dieser Familie hat Inzest stattgefunden, und zwar über Generationen, und Gisèle Pelicot hat nicht verhindert – nicht verhindern können? – dass auch ihre Kinder Opfer ihres Mannes wurden. Aus dem Prozess wurde dieser Tatkomplex dadurch im Ergebnis herausgelöst, dass nur die bei Dominique Pelicot gefundenen Fotos Gegenstand des Prozesses wurden und die Ermittlungsrichterin die danach zu vermutenden bzw. naheliegenden Taten zum Nachteil von Caroline Darian und anderen Kindern bzw. Enkelkindern des Paares nicht ausermitteln ließ. Im Buch behandelt die Autorin das Thema in einem gesonderten Kapitel „Inzestmissbrauch“.24 Darin macht sie deutlich, wie omnipräsent das Thema im Prozess durch die Fotos und die Aussagen verschiedener Familienmitglieder war, der Inzest aber aufgrund der prozessinternen Logik nicht geklärt wurde und damit das Schweigen und die Mittäterschaft erneut unausgesprochen, unaufgeklärt und ungesühnt blieben.
Zu den Folgen für uns alle, für das Verhältnis zwischen Männern und Frauen, für das „Mit Männern leben“ bleibt die Autorin, wie wir alle, weitgehend ratlos25
und bezieht sich auf feministische Größen der französischen Literatur – Marguerite Duras und Simone de Beauvoir – die schon vor vielen Jahren herausgearbeitet haben, dass die patriarchalen Rollen, die Männern und Frauen zugeschrieben werden, verhindern, dass Männer Frauen wirklich als Subjekte wahrnehmen. Und die französische Antwort lautet dann: Man müsste die Frauen ein wenig lieben.“26
Anna Hochreuter, Berlin
- S. 65, kritische Auseinandersetzung mit diesem Begriff. ↩
- S. 59. ↩
- S. 64: z. B. warum es nicht als normal gilt, dass der Anblick der sedierten Gisèle Pelicot bei einem der Angeklagten der Erregung entgegenstand. ↩
- S. 54. ↩
- S. 138: Gutachten zur Urteilsfähigkeit der Angeklagten. ↩
- S. 82/83. ↩
- S. 36 „Die alte Dame und der Gynäkologe“. ↩
- S. 102. ↩
- S. 87: Don‘t you want me von The Human League enthält z. B. die Zeile „... or we will both be sorry – sonst wird es uns beiden leid tun“ – und „Je tuerai la pianist – Ich werde die Pianistin töten“ ist eindeutig eine Drohung aus Rache. ↩
- S. 161. ↩
- S. 163. ↩
- S. 178. ↩
- S. 110 – im Original p. 123: „... je vois, t‘es une de ces connasses qui parlent de consentement, là?“. ↩
- S. 89. ↩
- S. 156. ↩
- S. 158/159. ↩
- S. 159. ↩
- S. 111. ↩
- S. 113. ↩
- S. 103. ↩
- Im Original: Cour criminelle départementale versus Cour d‘assises – in der Übersetzung Kriminalgericht versus Schwurgericht; der Unterschied entspricht in etwa dem Unterschied zwischen Landgericht und OLG jeweils als 1. Instanz in Strafsachen. ↩
- S. 115. ↩
- Caroline Darian, Und ich werde dich nie wieder Papa nennen; deutsch in 2025, aber schon 2022 in Frankreich erschienen. ↩
- S. 38 ff., im Originat „Inceste“, p. 41 ff. ↩
- Siehe Kapitel „Que reste-t-il de nos amours“; S. 180. ↩
- S. 184, 187. ↩