STREIT 1/2022

S. 48

Aktiv gegen sexistische Werbung – Pinkstinks evaluiert das Projekt „Werbemelder*in“

Seit Herbst 2017 hat der Verein Pinkstinks (www.pinkstinks.de) die Werbemelderin www.werbemelderin.de betrieben. Gefördert vom BMFSFJ konnte als sexistisch erlebte Werbung einfach abfotografiert und per App an diese Website gemeldet werden. Das Projekt war als Monitoringprojekt auf zwei Jahre angelegt und lief danach einfach weiter. Gesetzgeberische Pläne, eine Norm gegen Sexismus in der Werbung in das UWG aufzunehmen (siehe dazu Berit Völzmann, „Für ein Verbot sexistischer Werbung“ in STREIT 2/2016, S.51 ff.), wurden erst einmal zurückgestellt. Die Werbemelderin hat massenhaft Einsendungen erhalten.
Jetzt hat Pinkstinks das Projekt evaluiert und dabei festgestellt, dass neben eindeutig sexistisch zu wertenden Motiven jede Menge „Grauzonen“ in der Praxis auftauchen. Pinkstinks befürchtet daher, dass eine verbindliche Rechtsnorm zu sexistischer Werbung im UWG „Präzedenzfälle“ schaffen könnte mit der Folge, dass als sehr problematisch empfundene Grauzonen-Motive juristisch einen „Freispruch“ bekommen. Gerade klischeehafte stereotype Werbung liege oft in Grauzonen.
Pinkstinks befürwortet daher jetzt ein fortgesetztes staatlich finanziertes Monitoring, welches den „gesellschaftlichen Diskurs abbildet“ und so einen Wandel herbeiführt. Das Projekt Werbemelderin soll also verstetigt werden als dauerhaft finanziertes Projekt. Die komplette Argumentation siehe auf der Website von Pinkstinks „Gehört Sexismus in der Werbung verboten?“ (https://pinkstinks.de/gehoert-sexismus-in-der-werbung-verboten). Aktuell hat Pinkstinks mit führenden Werbeagenturen einen kostenlosen Leitfaden gegen sexistische Werbung veröffentlicht. Hier sind für die Praxis Tipps für diskriminierungsfreie Werbung mit einfachen Beispielen verdeutlicht, die zeigen sollen, wie sich ohne das überholte „sex sells“ erfolgreich werben lässt: „Beton ohne Brüste“: https://pinkstinks.de/epaper/#0.