STREIT 2/2026
S. 88
Deutsches Institut für Menschenrechte: Femizide in Deutschland – Verständnis, Datenlage und Prävention
Aus der Zusammenfassung:
Femizide sind geschlechtsspezifische (vorsätzliche) Tötungen von Frauen und Mädchen. Diese sind geprägt von gesellschaftlichen Rollenbildern, Stereotypen und Verhaltenserwartungen, die auf Ungleichwertigkeit basieren. Obwohl es noch keine allgemein anerkannte Definition von Femiziden gibt, haben bedeutende Akteure wichtige Annäherungen vorgenommen. Der Begriff Femizid verweist dabei auf die strukturelle Dimension tödlicher geschlechtsspezifischer Gewalt.
Die Analyse bestätigt: Ein Großteil der Tötungsdelikte an Frauen findet im sozialen Nahraum statt, durch (Ex-)Partner oder Familienangehörige. 827 Frauen und Mädchen in Deutschland waren 2024 Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdeliktes, 300 von ihnen durch (Ex-)Partner, 144 durch Familienangehörige und 383 durch andere Personen. Darüber hinaus macht die Analyse spezifische Kontexte der Tötung von Frauen auch außerhalb von (Ex-)Partnerschaft oder Familie sichtbar: Sexualmorde, Erziehungs- und Betreuungsverhältnisse (besonders im Gesundheitswesen), die Tötung älterer Frauen sowie Tötungen im Kontext von Hasskriminalität. Die Befunde zeigen: Ältere Frauen und Frauen, bei denen das Motiv des Täters mit ihrer Beeinträchtigung im Zusammenhang steht, sind von Tötungen in Erziehungs- und Betreuungskontexten besonders häufig betroffen. Sie stellen damit eine vulnerable Gruppe dar, die in der Femizid-Debatte verstärkte Aufmerksamkeit verdient. Die statistische Erfassung macht Ausmaß und Formen sichtbar und ist Voraussetzung für wirksame Prävention. […]
Aus dem Fazit:
[…] Aus diesen Befunden ergeben sich zwei zentrale Handlungsempfehlungen: Kurzfristig ist eine Fortführung der Erfassung aller Tötungsdelikte an Frauen unerlässlich, idealerweise unter Berücksichtigung der hier genutzten Kategorien und Differenzierungen. Dies würde bereits eine substanzielle Verbesserung der Datengrundlage bedeuten.
Mittelfristig bedarf es jedoch grundlegender Verbesserungen der Datenerhebung. Die systematische Dokumentation geschlechtsspezifischer Tatmerkmale, Tatmotive und Beziehungskonstellationen in polizeilichen und justiziellen Statistiken ist unverzichtbar […].
Aus: Monitor / im Fokus 11/2025
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/