STREIT 1/2024

S. 48

Dr. Christine Fuchsloch wird erste Präsidentin des Bundessozialgerichts

Die Redaktion gratuliert Dr. Christine Fuchsloch, zuvor Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts. Sie wurde am 1. März 2024 zur Präsidentin des Bundessozialgerichts ernannt und ist in dieser Position die erste Frau in diesem Amt. Wir freuen uns über diese Wahl.
In ihrer Antrittsrede macht sie u. a. ihr Anliegen der Zugänglichkeit zu Recht als sozialem Faktor deutlich, wenn es dort heißt:
„Bei der Kindergrundsicherung geht es um ein absolut wichtiges Ziel: die Chancengleichheit von Kindern. Die bisherigen Pläne führen im Ergebnis jedoch zu enorm komplizierten Verwaltungsstrukturen mit Schnittstellen zwischen Jobcenter, Familienkasse und Wohngeldstelle. Auch ein geteilter Rechtsweg für Leistungen der Kindergrundsicherung sowohl zu den Finanz- als auch zu den Sozialgerichten ist abzulehnen. Die Zuständigkeit für die Kindergrundsicherung ist in der Sozialgerichtsbarkeit richtig aufgehoben.“
Zu ihren Anliegen gehört zudem der Blick auf das Recht, mit der Notwendigkeit, die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern erreichen zu wollen.
Wir sind überzeugt, dass das Bundessozialgericht von seiner neuen Präsidentin Frau Dr. Christine Fuchsloch in bester Weise repräsentiert werden wird.
Aus diesem erfreulichen Anlass dokumentieren wir einen Auszug aus einem Beitrag von ihr, der in STREIT veröffentlicht wurde.