STREIT 1/2026
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Editorial STREIT 1/2026
Regelmäßig werfen wir Blicke in die Welt und in die Geschichte. In diesem Heft geschieht beides zum Teil gleichzeitig. Wie kann der Gewalt gegen Frauen auch im praktischen Leben wirksam begegnet werden?
Da drängt sich die „Fußfessel“, deren Praxis aus Spanien medial bekannt ist, ins Bild. Sophie Böhler und Catharina Conrad geben uns Einblicke in das spanische Recht, bei der die Fußfessel nur ein begleitender Bestandteil eines seit 20 Jahren ständig fortentwickelten Gewaltschutzkonzepts ist. Es wird deutlich, dass die hier vorgelegten gesetzlichen Entwürfe weit von dem „spanischen Modell“ entfernt sind.
Mit den Schwierigkeiten der staatlichen Strafverfolgung von Gewalt gegen Frauen hatten und haben auch die Frauen in Indien zu kämpfen. Abha Bhaiya macht uns mit ihrem Beitrag zu „parallelen Systemen des Feministischen Rechts“ mit dem Kosmos dieser Debatten in der indischen Frauenbewegung in der jüngeren Vergangenheit vertraut und lenkt dadurch unseren Blick auf die dort praktizierten Lösungsansätze in den von Frauen selbst organisierten Konfliktregelungen mit „Frauengerichten“.
Wie wichtig auch in Europa die gute Organisierung von Frauen zur Durchsetzung von Frauenrechten ist, zeigt Zita Küng in ihrer Rede zu 30 Jahren Feministisches Rechtsinstitut in der Schweiz auf.
Entgeltgleichheit ist ein elementares Recht, dessen Realisierung immer noch sehr entfernt ist, aber durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.10.2025 zum Paarvergleich ein kleines Stück weiter vorangekommen ist. Danach bedarf es keines Gruppenvergleichs, sondern ein einzelner Mann kann zu einem Vergleich im Hinblick auf die Entgeltungleichheit herangezogen werden. In ihrem Praxishinweis weist Susette Jörk für die anwaltliche Arbeit auf Chancen und Tücken bei der weiteren Durchsetzung dieses Rechts hin.
Im Heft finden sich sodann familienrechtliche und aufenthaltsrechtliche Entscheidungen, Hinweise und das Programm zum 50. FJT, der vom 17.–19 April 2026 in Hamburg stattfinden wird.
Die Redaktion