STREIT 2/2018
S. 50
Editorial STREIT 2/2018
Mutterschaft und Erwerbstätigkeit schließen sich aus – dieser Grundsatz hat über lange Zeit unsere Rechtsordnung geprägt und Frauen an einer gleichberechtigten Teilhabe an Einkommen und Einfluss gehindert. Die Mutterschutzgesetze, die zu den ältesten Arbeitsschutzgesetzen gehören, hatten daher immer einen doppelten Charakter als Schutz- und Ausschlussmechanismen. Die Neufassung des Mutterschutzgesetzes hat den Anspruch, Frauen vor und nach der Geburt ihres Kindes besser vor einer Verdrängung von ihrem Erwerbsarbeitsplatz zu schützen. Kerstin Feldhoff erläutert dies auf dem Hintergrund des EU-Rechts und des Urteils des EuGH, das einen Verstoß gegen die mutterschutzrechtlich erforderliche Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes zur verbotenen Frauendiskriminierung erklärt. Gisela Ludewig stellt das neue Mutterschutzgesetz vor und weist darauf hin, wann in der Praxis ein „AGG-Alarm“ angesagt ist.
Eine vollkommene Perversion arbeitsschutzrechtlicher Vorkehrungen entsteht, wenn die Schwangerschaft und Geburt selbst zur geschuldeten Erwerbsarbeit erklärt wird. Sheela Saravanan schildert diese extreme Form entfremdeter und Menschenrechte verletzender Arbeit am Beispiel der „Leihmutter-Heime“ in Indien. Diese an „Lebensborn-Heime“ der NS-Zeit erinnernden Orte zur Produktion von „wertvollem Nachwuchs“ standen schon 1985 Angelika Cortese und Annegret Feldmann vor Augen, als sie auf die ersten Leihmutterschaftsverträge in Deutschland mit dem unten auszugsweise dokumentierten Artikel „Leihmutterschaft – die neue Heimarbeit?“ reagierten.
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