STREIT 2/2020

S. 50

Editorial STREIT 2/2020

Das vorliegende Heft eröffnen wir mit einem Beitrag von Dagmar Freudenberg zur sogenannten „Istanbul-Konvention“, der uns die Bedeutung des Vertrags zum Schutz vor genderbezogener und häuslicher Gewalt noch einmal näher bringt und auch deutlich darauf hinweist, dass es noch zahlreiche Umsetzungsdefizite gibt, wie etwa die fehlende klare Strafbarkeit des „Cybermobbings“, von dem hauptsächlich Frauen betroffen sind, oder fehlende Verbrechenstatbestände im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Cara Röhner führt uns mit ihrem klaren Beitrag zur Parität vor Augen, dass Frauen noch weit davon entfernt sind, auch nur zahlenmäßig in gleicher Weise wie Männer den politischen Willensbildungsprozess in unserer parlamentarischen Demokratie gestalten zu können. In diesem Zusammenhang freut uns besonders, dass im Bundesverfassungsgericht nunmehr die paritätische Besetzung mit zwei neu ernannten Bundesverfassungsrichterinnen erreicht ist und eine Bundesverfassungsrichterin zur Vizepräsidentin ernannt wurde.
Die anhaltende Corona-Pandemie, die auch die frauenpolitischen und feministischen Aktivitäten begrenzt, erfordert einen umfangreichen Hinweisteil im Heft, z.B. den Aufruf genau zur Corona-Zeit „Wann, wenn nicht jetzt!“. Aber auch konkreten Fragen der Rechtspraxis gehen wir nach: Susette Jörk erläutert eine Entscheidung des LSG Niedersachsen zum Anspruch auf Mutterschaftsgeld beim Elterngeldbezug für ein älteres Kind. Es finden sich im Heft auch Entscheidungen zum Familienrecht im Bereich der Altersvorsorge, im Arbeitsrecht zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und auch zu Asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen, wie die Möglichkeit für eine schwangere Asylsuchende, die Gemeinschaftsunterkunft verlassen zu können.

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Die Redaktion