STREIT 2/2021

S. 50

Editorial STREIT 2/2021

Im Heft 2/2021 beginnen wir mit dem immer wiederkehrenden Thema „Gewalt gegen Frauen“ auf verschiedenen Ebenen. Petra Ladenburger und Martina Lörsch schärfen mit ihrem Beitrag „Herausforderungen der Nebenklagevertretung bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ als sehr erfahrene Rechtsanwältinnen im Bereich der Vertretung von Betroffenen in diesen Verfahren unseren Blick, welche Einschränkungen in der Nebenklagevertretung nach wie vor noch vorhanden sind und dass deren Abschaffung dringlich ist.
Aus dem Bereich der aktuellen Rechtspolitik informieren uns Dilken Çelebi und Anne-Katrin Wolf in einem Gespräch über das seit dem 1.1.2021 strafbare „Upskirting“ (das unbefugte Fotografieren oder Filmen unter den Rock). Das OLG Schleswig stellt in einem Urteil über das „Stealthing“ (das heimliche Abziehen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs) klar, dass es sich hierbei um ein nach § 177 Abs. 1 StGB strafbares Verhalten handelt.
Ein offener Brief von Rechtsanwältin Lena Ronte und ihren KollegInnen an die Bundesregierung und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration – den wir dokumentieren – macht auf die schutzbedürftige Lage der von Genitalverstümmelung betroffenen Frauen in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren eindrücklich aufmerksam.
Anke Stelkens führt uns mit ihrem Beitrag: „‚Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten‘ – Zusammenfassende Analyse des Gutachtens zum 3. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung“ nicht nur die Bedeutung für die Zukunft vor Augen, sondern auch die mögliche problematische Seite der digitalen Entwicklung unter feministischer Sicht.
Familiengerichtliche Entscheidungen dürfen im Heft nicht fehlen, ebenso wenig wie u.a. Hinweise zur alternativen Nobelpreisträgerin 2020 Nasrin Sotudeh, einer iranischen Rechtsanwältin, und den Aktivitäten des Feministischen Juristinnentags 2021 im September diesen Jahres.

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