STREIT 2/2022

S. 50

Editorial STREIT 2/2022

Eine Anti-Kriegserklärung, die über 40 Frauenorganisationen aus dem „Bündnis Istanbul Konvention“ unterzeichnet haben, eröffnet das Heft und soll dazu beitragen, auf die Lage der Frauen und Mädchen in der Ukraine hinzuweisen, mit denen wir unsere Solidarität besonders bekunden wollen. Gewalt gegen Frauen bleibt auch weiter Thema des Heftes mit einem Beitrag, der sich in dieser Hinsicht mit der Durchsetzung von Rechtsnormen – konkret im Kindschaftsverfahren – befasst. Sabine Heinke macht deutlich, dass bei der richterlichen Durchführung der Kindschaftsverfahren an den Familiengerichten bisher eine meist unzureichende Sachverhaltsaufklärung zu verzeichnen ist und fordert dringend eine praktische Ausgestaltung, die „häusliche Gewalt“ aufdeckt und die Istanbul-Konvention uneingeschränkt beachtet.
Alma Laiadhis Beitrag öffnet unseren Blick über die Landesgrenzen hinweg und vermittelt uns eine tiefere Kenntnis der Bedeutung des tunesischen Staats- und Verfassungsrechts für die vergleichsweise günstige Entwicklung der gesellschaftlichen und rechtlichen Lage der Frauen in Tunesien.
Anna Kompatscher stellt uns ein überfälliges Urteil des EGMR vom Herbst 2021 zum Sorgerecht in Polen vor; nachdem einer Antragstellerin aufgrund ihrer Beziehung zu einer anderen Frau das Sorgerecht entzogen worden war, entschied der EGMR sehr deutlich, dass von den polnischen Instanzgerichten damit u.a. gegen das Diskriminierungsverbot der EMRK verstoßen worden ist.
Im Heft folgen weitere familienrechtliche Urteile, Entscheidungen zur Flüchtlingseigenschaft einer alleinstehenden irakischen Kurdin im Irak und einer Lesbe aus Nigeria sowie Hinweise u.a. zu afghanischen Juristinnen. Im nächsten Heft 3 wird dann u.a. der Bericht zum ausgesprochen anregenden und gut besuchten 46. Feministischen Juristinnentag im Mai 2022 in Leipzig zu lesen sein.

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