STREIT 2/2026
S. 50
Editorial STREIT 2/2026
In diesen Zeiten erleben wir international wie national, wie die Gesellschaften zunehmend über ökonomische Machtausübung beeinflusst und geprägt werden. Das betrifft auch und gerade Frauen in ihrem persönlichen Alltag. Mit dem Beitrag von Çiğdem İleri Köksal zur Bedeutung von ökonomischer häuslicher Gewalt aus europäischer Perspektive: „Warum Deutschland vor Unterhaltsverweigerung schützen muss“, werfen wir hierauf ein Schlaglicht und eröffnen das Heft.
Wir beschließen es mit der Veröffentlichung einer Antwort der Bundesfamilienministerin Karin Prien auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Ablehnung der Förderung des 50. Feministischen Jurist*innentags, mit der sie faktisch die wirtschaftlichen Muskeln gegen die feministische Rechtsbewegung hat spielen lassen. Am Ende des Heftes dokumentieren wir in einem Bericht den 50. FJT in Hamburg, der dank einer breiten Solidarität trotzdem erfolgreich und in fröhlicher Stimmung in Hamburg stattgefunden hat, und können den 51. FJT 2027 in Wien vorankündigen.
Dazwischen drucken wir Entscheidungen des KG Berlin zur Lage der Unterhalt beziehenden Frauen und weitere Entscheidungen allgemein zum Gewaltschutz, darunter ein Beschluss des VG Schleswig-Holstein zur Anordnung einer Fußfessel bei häuslicher Gewalt auf Grundlage des Landesverwaltungsgesetzes. Sie werden ergänzt durch ein Urteil des EuGH zum Antidiskriminierungsrecht, durch das Arbeitgeber verpflichtet werden, auf die Bedürfnisse von Eltern, die behinderte Kinder pflegen, Rücksicht zu nehmen.
Viktoria Heßeler kommentiert die geplante Absenkung der Hürden für die Videovernehmung von Kindern in Strafverfahren. Das Urteil des VG Berlin anerkennt die Flüchtlingseigenschaft für eine lesbische Frau aus Georgien. Die Fachstellungnahmen vom 50. FJT enthalten u. a. Forderungen an die Bundesregierung, die GEAS-Reform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) aufgrund der drohenden Menschenrechtsverletzungen abzulehnen und sich gegen die Genderapartheid in Afghanistan einzusetzen. Bei den Hinweisen finden sich u. a. Links zu Organisationen von Afghaninnen.
Die Redaktion