STREIT 3/2022

S. 98

Editorial STREIT 3/2022

Kreißsäle werden geschlossen, die Lage der Hebammen ist, wie von Sibylla Flügge bereits im Heft 3/2019 beschrieben, „traditionell prekär“, die Situation unter der Geburt ist so für Frauen schon schwierig, wir richten den Blick deshalb auf die Gebärenden und greifen ein übersehenes Thema auf, das der Gewalt gegen Frauen unter der Geburt. Sabrina Diehl führt mit einem eindrücklichen Erfahrungsbericht aus ihrer anwaltlichen Praxis in das Thema ein. Eva Maria Bredler verortet die „Geburtshilfliche Gewalt“ in die Menschenrechtsdogmatik auf internationaler Ebene und wir fügen eine der selten beachteten, aber die Unterzeichnerstaaten bindende, Entscheidung des CEDAW-Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung der Frauen vom 28.2.2020 mit dem Tenor an: Geburtshilfliche Gewalt ist Frauendiskriminierung, ergänzt um nationale Entscheidungen zur Mutter-Kind-Kur sowie steuerlicher Einordnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.
Nach Barbara Buchers Beitrag zu einer gesetzlichen Lösung der 24-Stunden-Pflege in Deutschland in Heft 1/2022, gehen wir dem schier unlösbaren Problem der Pflege weiter nach und stellen mit Maria Sagmeister das Hausbetreuungsgesetz, die rechtliche Regulierung der Personenbetreuung in Österreich vor, mit den realen Möglichkeiten und den Grenzen dieses Weges.
Wir freuen uns, die Zusammenfassung des wichtigen und erhellenden Gutachtens zur geschlechtergerechten Amtssprache von Ulrike Lembke in diesem Heft veröffentlichen zu können.
Entscheidungen zum Unterhaltsvorschuss mit Praxishinweis von Susette Jörk und zur Flüchtlingseigenschaft für Afghaninnen bei westlichem Lebensstil ergänzen das Heft.
Lebhafte Eindrücke vermittelt schließlich der Bericht von Vanessa von Wulfen vom 46. Feministischen Juristinnentag 2022 in Leipzig.

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