STREIT 4/2020

S. 146

Editorial STREIT 4/2020

Im Sommer dieses Jahres ist unsere Redakteurin und Mitbegründerin der Zeitschrift Sibylla Flügge 70 Jahre alt geworden, wir gratulieren ihr an dieser Stelle herzlich und haben die Freude, dass wir aus diesem Anlass dieses Heft mit einem Gespräch zwischen den STREIT-Redakteurinnen Sarah Elsuni und Sibylla Flügge unter dem Titel „Ein Leben mit der Frauenbewegung“ beginnen können.
Wie aus dem Gespräch auch deutlich wird, ist die Gewalt gegen Frauen ein immerwährendes Thema, das uns bewegt, sowohl im nationalen wie internationalen Rahmen, und so erhalten wir von Silke Studzinsky, die sich erfahrungsreich an internationalen Gerichten für die Nebenklage bei von sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen engagiert, in ihrem Beitrag „Völkerstraftaten im Ausland – Nebenklage in Deutschland“ wertvolle ­theoretische Analysen und Forderungen sowie Hinweise für die praktische Arbeit der in diesem Bereich aktiven Rechtsanwältinnen.
Auf europäischer Ebene möchten wir die Resolution 2306 (2019) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zur Gewalt in der Gynäkologie und in der Geburtshilfe bekanntmachen und mit dem Urteil des EGMR „Buturugă“ zum Cybermobbing sowie dem Hinweis auf das geplante Gesetz zur Hasskriminalität im Netz in Österreich auch diesen Aspekt in den Blick nehmen. Auf nationaler Ebene weisen wir auf eine Entscheidung des BGH zum sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage und den Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder hin und können endlich ein Urteil veröffentlichen (OLG Köln vom 9.6.2020), das die Herabwürdigung von Frauen als Volksverhetzung gemäß § 130 StGB ansieht.
Weitere Entscheidungen in diesem Heft kommen aus dem Familienrecht, dem Arbeitsrecht sowie dem Gleichstellungsrecht. Immer noch aktuell ist die Stellungnahme des Frauennotrufs Rheinland-Pfalz zur Lage der Frauen im Flüchtlingslager Moria. Ein Hinweis von Susanne Giesler zur Wohnsitzregelung für geflüchtete Frauen in Gewaltschutzfällen war schon in Heft 3 angekündigt worden, kann aus technischen Gründen aber leider erst in diesem Heft erscheinen.

Die Redaktion