STREIT 4/2022
S. 146
Editorial STREIT 4/2022
Mutige Frauen im Iran gehen auf die Straße nach dem Tod der 22-jährigen Kurdin Jina Mahsa Amini, die wegen eines verrutschten Kopftuchs festgenommen wurde, sie reißen ihren Hijab ab und lösen mit ihrem Kampf für ihre Freiheit und ihre Rechte eine große Bewegung in der Gesellschaft aus, die zu einer Umwälzung im Iran führen kann. Eine Erklärung der IFFF/WILPF hierzu ist am Ende des Heftes zu finden.
Wenden wir uns der Lage der Frauen hier und international zu, so ist sie verschieden, aber alles andere als frei von Ungleichheit, Benachteiligung und Diskriminierung. Karolin Seitz weist mit ihrem Beitrag Geschlechtergerechtigkeit in globalen Lieferketten deshalb darauf hin, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die EU-Richtlinie zu Nachhaltiger Unternehmensführung in diesem Sinne dringend nachgebessert werden müssen.
Wir beginnen das Heft mit Kerstin Feldhoffs Anmerkung zum BAG-Urteil vom 21.1.2021 zur Entgeltgleichheit, um die es hier nach wie vor nicht gut bestellt ist, es aber mit der Entscheidung eine kleine Bewegung nach vorne gibt. Die Entscheidung des LAG Hamm stellt fest, was selbstverständlich ist, dass auch im befristeten Arbeitsverhältnis die Frage nach der Schwangerschaft unzulässig ist.
Berit Völzmanns Beitrag zur Hassrede im Internet zeigt auf, dass Frauen davon in besonderer Weise betroffen sind, ebenso wie eine Besprechung von Anke Stelkens zu Geschlechtsspezifischer Gewalt in Zeiten der Digitalisierung, herausgegeben vom bff und Nivedita Prasad. Das Heft enthält im Übrigen Urteile zur Lage von Frauen im Familienrecht und im Flüchtlingsrecht u.a. bei der Anerkennung politischer Verfolgung, wenn die Anknüpfung der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Frauen in der Türkei erfolgt.
STREIT bleibt schön! Aber für alle, die STREIT lieber auf einem Lesegerät lesen möchten, bieten wir zusätzlich zum Abo eine pdf-Version zum Download. Diese muss aus technischen Gründen gesondert bestellt werden. Die Printausgabe kann einer Organisation gespendet werden. Bitte nutzen Sie den eingehefteten Bestellbogen.
Die Redaktion