STREIT 4/2023
S. 146
Editorial STREIT 4/2023
Wir freuen uns, das Heft mit dem Hinweis auf die diesjährige Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi beginnen zu können.
Wir widmen uns zunächst dem Thema Entgeltgleichheit und veröffentlichen hocherfreut das erfolgreiche BAG-Urteil, dem wir die eingehende Besprechung von Kerstin Feldhoff voranstellen: „Entgeltgleichheit: Widerlegung der Vermutung geschlechtsbezogener Benachteiligung“. Eine Entscheidung des VG Freiburg zur Vergütung einer Bürgermeisterin und der Hinweis auf den Wirtschaftsnobelpreis für Claudia Goldin für ihre Arbeit zu genau dieser Frage runden diesen Schwerpunkt ab.
Im Rahmen der Meinungsvielfalt zur 24-Stunden Pflege findet sich im Heft ein Beitrag „Feministische Kontroversen zur Regulierung von Live-in-care“ von Verena von Deetzen, Eva Kocher und Oda Hinrichs.
Auch in diesem Heft veröffentlichen wir Entscheidungen mit internationalen Bezügen u.a. zum Schutz vor Verfolgung von Frauen aus dem Iran und Tschetschenien, zum Ausnahmetatbestand nach Art. 13 Abs. 1 b) HKÜ bei der Flucht mit Kindern aus der Türkei nach einer Todesdrohung gegen die Mutter und zur Bewertung von im Ausland geschlossenen Kinderehen durch das BVerfG.
Mit einem Nachruf auf Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit gedenken wir einer unermüdlichen Kämpferin für Frauenrechte und einer der längsten Abonnentinnen der STREIT. Unsere jährlich erscheinenden Literaturhinweise ergänzen das Heft.
In eigener Sache informieren wir zuletzt über Änderungen beim Bezug der STREIT.
Die Redaktion