STREIT 4/2025

S. 146

Editorial STREIT 4/2025

Die digitale Entwicklung erfasst inzwischen die gesamte Gesellschaft und wird für die Situation von Frauen immer bedeutsamer. Ungleiche Teilhabe von Frauen am digitalen Leben, der Geschlechterbias, ist dabei eine Tatsache, die selten thematisiert wird. Hatespeech und digitale Gewalt gegen Frauen allgemein prägen inzwischen, so bitter auch diese Feststellung ist, den digitalen Raum. Aus diesem Grund widmen wir diesem Thema mit dem grundlegenden Beitrag von Anke Stelkens „Geschlechtergerechte Daten- und Digitalpolitik“ einen großen Teil des Heftes.
Zur gesellschaftlichen Realität gehört im weiblichen Erwerbsleben auch die Teilzeitarbeit, nicht selten mit Überstunden. Von Kerstin Feldhoff erfahren wir in einer Anmerkung zur entsprechenden BAG-Entscheidung, dass und wie diese Mehrarbeit auch zu bezahlen ist.
Mit der EuGH-Entscheidung zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung von Hausangestellten werfen wir ein Licht auf einen klassischen Bereich nahezu rein weiblicher Erwerbsarbeit.
Das Landesarbeitsgericht Köln (mit Anmerkung von Susette Jörk) stellt bei Machtmissbrauch am Arbeitsplatz die Möglichkeit einer finanziellen Entschädigung für Frauen in Gestalt einer Abfindung gemäß § 9 KSchG klar.
Der Wirklichkeit von Frauen – konkret, der mit Kindern – widmet sich des Weiteren Franziska Vollmers Beitrag mit ihren Vorstellungen zu einer allgemeinen Grundsicherung.
Literaturhinweise finden sich am Ende des Heftes, ebenso ein ausführlicher Hinweis zu Susanne Baers Veröffentlichung „Rote Linien – Wie das Bundesverfassungsgericht die Demokratie schützt“. Von uns nicht vergessen wird die Vorankündigung des 50. Feministischen Jurist*innentags in Hamburg vom 17.–19. April 2026!

In eigener Sache weisen wir sehr gerne auf das beiliegende Register der STEIT für die Hefte der Jahre ­2022–2024 hin und insbesondere auch auf unsere neue Website www.streit-fem.de. Das Abonnement der STREIT beinhaltet künftig auf Wunsch auch das ePaper.

Die Redaktion