STREIT 2/2025

S. 94-95

Familienrecht in Deutschland: Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland

Unter diesem Titel ist im November 2024 eine zweite Studie des Soziologen Wolfgang Hammer und seines Teams veröffentlicht worden. Die Analyse der deutschlandweit von Medien recherchierten Fälle dokumentiert in der Gesamtschau erstmals klar, dass bundesweit in Jugendämtern und Familiengerichten eine vorurteilsgeleitete Grundannahme gegenüber Müttern verwendet wird. Die Studienautoren benennen das Phänomen als „PAS-Vorannahme“. Die Studie zeigt, dass in der Praxis dadurch Kinder und Mütter als Gewaltopfer kein Gehör finden. Statt Schutz erleben sie eine Fortsetzung des Macht- und Kontrollverhaltens von Vätern durch die Institutionen, die sie eigentlich schützen müssen.
Die Studie arbeitet außerdem heraus, dass die in Verfahren von Jugendämtern und Familiengerichten involvierten Fachleute nicht oder nur eingeschränkt über wissenschaftsbasierte Fachkenntnisse verfügen oder diese nicht anwenden. Stattdessen greifen sie auf pseudowissenschaftliche Deutungs-Schablonen wie das PAS-Konzept zurück. Dadurch hat sich an etlichen Familiengerichten in Deutschland ein ideologiebasiertes Schema in familiengerichtlichen Verfahren etabliert, das den gesetzlichen Auftrag zur Sachaufklärung missachtet und Frauen und Kinder gefährdet.
www.familienrecht-in-deutschland.de/die-studie/