STREIT 4/2020
S. 191
Österreich bereitet Gesetzentwurf zu Hass im Netz vor
In Österreich wurde am 3. September 2020 ein Entwurf für ein Bundesgesetzpaket zu „Hass im Netz“ vorgestellt und in die „Begutachtung“ gegeben. Die Begutachtung entspricht in etwa der „Verbändeanhörung“ im deutschen Recht und ist ein dem Kabinettsbeschluss vorgelagertes Beteiligungsverfahren. Der Entwurf wurde also bisher ausschließlich von den drei zuständigen Ministerien verfasst und es ist noch kein Gesetzentwurf der österreichischen Regierung. Fristablauf für die Begutachtung war der 15. Oktober 2020.
Auf der Homepage des Justizministeriums findet sich die Presseerklärung vom 3. September (A) sowie eine detailliertere Darstellung des Inhalts (B). Gesetzentwurf, Begründung, Synopse und Gesetzesfolgenabschätzung können ebenfalls unter dem link https://www.bmj.gv.at/ heruntergeladen werden.
Die wichtigsten Maßnahmen zur Stärkung der Persönlichkeitsrechte sowie des Opferschutzes sind gemäß der Presseerklärung des Ministeriums:
Gerichtliche Löschung von Hasspostings mittels Mahnverfahrens
Erleichterte Ausforschung von Täter*innen bei Privatanklagedelikten
Entfall des Kostenrisikos für Opfer
Höherer Schadenersatz im Medienrecht
Cybermobbing bereits ab dem ersten Posting
Tatbestand der Verhetzung ausgeweitet
Transparentes Meldeverfahren