STREIT 2/2020

S. 96

Parität am Bundesverfassungsgericht!

Die Redaktion der STREIT gratuliert Frau Prof. Dr. Doris König M.C.L, Hamburg, die zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts ernannt wurde. Sie ist nach Frau Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach erst die zweite Frau, die in 70 Jahren seit der Konstituierung des Gerichts zur Vorsitzenden eines Senats des Bundesverfassungsgerichts berufen wurde.
Und wir gratulieren Frau Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein, Frankfurt a.M., zu ihrer Ernennung als Richterin des Bundesverfassungsgerichts im 2. Senat. Damit wurde für das Gericht insgesamt erstmals die verfassungsrechtlich erforderliche gleichberechtigte Teilhabe von Frauen erreicht – und wenig später übertroffen: wir gratulieren Frau Prof. Dr. Ines Härtel, die am 3. Juli vom Bundesrat als Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt wurde. Mit ihr wurde zum ersten Mal eine Person aus den neuen Bundesländern gewählt und mit ihr erreicht auch der 2. Senat die Geschlechterparität.
18 Jahre ist es her, dass die Amtszeit von Jutta Limbach als erster und bisher einziger Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts endete. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Zeit der jeweils einzigen „Alibifrauen“ am Gericht und der „Schneewittchen-Senate“ durch eine langsame Erhöhung der Frauenanteile überwunden wurde. Nun wurde nicht nur die paritätische Besetzung des Gerichts erreicht, sondern eine 7:9 Mehrheit von Frauen! Dass mit Doris König eine Autorin der STREIT als Vizepräsidentin berufen wurde (siehe oben S. 67: Aus dem Archiv), freut uns besonders.