STREIT 4/2021
S. 160-163
Queere Elternschaft im Recht – Über mutige Nodoption-Familien, Party und Protest
Manuskript der Festrede beim Hamburger Senatsempfang anlässlich der Pride Weeks und des Christopher Street Days 2021 am 23. Juli 2021.
Das Hamburger Pride-Motto in diesem Jahr lautet: „Keep on fighting. Together.“ Neben der Party also auch Protest?
Aktuell kämpfen Regenbogenfamilien in Deutschland für ihre Rechte. Dieses Thema gibt in diesem Jahr Anlass zum Feiern, aber auch für Protest und passt deshalb ganz wunderbar zum diesjährigen CSD-Motto. Vielleicht erinnern Sie sich, wie wir im Sommer 2017 die „Ehe für alle“ gefeiert haben. Damals dachten viele, jetzt ist die volle Gleichstellung erreicht, die letzte Bastion der rechtlichen Diskriminierung beseitigt. In der Tat, mit der „Ehe für alle“ wurden schwule und lesbische Lebensgemeinschaften, so sie wollen, Eheleuten formal gleichgestellt.
Das Abstammungsrecht regelt, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind, und rekurriert für die Zuordnung ganz wesentlich auf die Ehe. Wird ein Kind in eine Ehe von Mann und Frau geboren, hat es qua Geburt zwei rechtliche Eltern: Mutter und Vater. Der Ehemann wird auch dann der Vater, wenn das Kind gar nicht genetisch mit ihm verwandt ist – z.B. weil es aus der Samenspende eines Dritten gezeugt wurde. Der Samenspender ist nicht rechtlicher Vater.
Nur wenige Monate nach der Eheöffnung entschied der Bundesgerichtshof, dass lesbische Ehefrauen und ihre Kinder keine gleichwertige Familie seien und dass das auch grundrechtlich keine Bedenken aufwerfe. Das löste damals erstaunlich wenig Protest der queeren Community aus, obwohl damit rechtlich zementiert wurde: Ein Kind, das mittels Samenspende in eine Ehe von zwei Frauen hineingeboren wird, hat qua Geburt nur einen rechtlichen Elternteil, nämlich die Frau, die es geboren hat. Die Ehefrau der Mutter gilt, anders als der Ehemann, als Fremde – obwohl auch hier zu vermuten ist, dass es das gemeinsame Wunschkind ist und die Ehefrau von Anfang an tagtäglich die Elternverantwortung ausübt.
Das ist keine Lappalie. An die rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung sind nämlich zahlreiche Rechte und Pflichten geknüpft:
Wer zahlt dem Kind Unterhalt?
Wer hat das Sorgerecht und entscheidet bspw. welchen Namen das Kind bekommt, auf welche Kita oder Schule es geht, wie es konfessionell oder weltanschaulich erzogen wird, wer ist informationsberechtigt gegenüber Ärzt*innen, Lehrer*innen usw.?
Und nicht zuletzt, wer vermittelt im schlimmsten Fall der Fälle, dem Kind ein Erbrecht oder eine Hinterbliebenenversorgung, etwa in Form der Halbwaisenrente?
All dies hängt an der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung. Wenn Kinder, die in eine gleichgeschlechtliche Ehe hineingeboren werden, auch im Jahr 2021 qua Geburt nur einen rechtlichen Elternteil haben, ihnen also die Hälfte der rechtlichen Absicherung verwehrt wird, dann ist das ein handfestes Problem.
Offensichtlich knüpft die Ungleichbehandlung an das Geschlecht des zweiten Elternteils an: Ein Mann wird Vater; eine Frau, eine trans, inter, nicht-binäre oder geschlechtslose Person wird kein zweiter rechtlicher Elternteil. Das ist in Art. 3 Abs. 3 unserer Verfassung eigentlich verboten. Das gegenwärtige Recht verletzt die Familien in ihren Grundrechten.
Wenn fünf männliche Richter am Bundesgerichtshof einhellig hier trotzdem keine Diskriminierung erkennen können, dann kommt zu der Diskriminierung im Recht auch noch eine Diskriminierung durch die Gerichte, hier: durch Familiengerichte hinzu. Und die hat gerade für lesbische Frauen in Deutschland leider eine ganz lange und tabuisierte Tradition.
Bis in die 1980er Jahre mussten Frauen, die sich von ihrem Ehemann scheiden ließen und mit einer Frau zusammenlebten, befürchten, dass ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen würde. Lesbische Frauen lebten in ständiger Angst vor dem Recht, vor den Gerichten. Diese Drohkulisse führte nicht selten dazu, dass sich Frauen auf existenzbedrohende Scheidungsvereinbarungen einließen, um bloß nicht den Kontakt zu ihren Kindern zu riskieren. Sie verzichteten auf Unterhalt und Vermögensausgleich und taten alles, um bloß nicht aufzufallen. Manchen Frauen wurden ihre Kinder trotzdem weggenommen, ihnen wurde abgesprochen, für ihr Kind die Elternverantwortung tragen zu dürfen, allein aus dem Grund, dass sie mit einer Frau zusammen waren und offen und selbstbestimmt leben wollten!
Das wussten Sie nicht? Nicht verwunderlich, denn dieses Unrecht ist kaum dokumentiert. Im Januar 2020 fand auf Initiative der GRÜNEN Bundestagsfraktion ein erstes Fachgespräch zu diesem Thema statt. Es waren zahlreiche ältere Frauen da, die aus eigenen Erfahrungen berichteten. Mich hat das tief bewegt und es hat sehr eindrücklich bewusst gemacht: Auch wenn juristisch kaum dokumentiert, sind diese traumatischen Erfahrungen mit Recht als Gewaltinstrument als kollektive Erfahrung tief eingeschrieben in das Gedächtnis der Frauen- und Lesbencommunity.1
Ich erzähle Ihnen davon, weil die aktuelle Situation von lesbischen Familien im Abstammungsrecht ohne das Wissen um diese historischen Kontingenzen vielleicht gar nicht angemessen zu verstehen ist. So zeigt sich die aktuelle Rechtslage meines Erachtens durchaus als Fortsetzung einer jahrzehntelangen Tradition im Recht, Lesbischsein als potentielle Kindeswohlgefährdung zu konstruieren. Zwar mögen lesbische Frauen heute nicht mehr fürchten müssen, dass ihnen das Sorgerecht entzogen wird. Als nichtgebärender Elternteil bekommen sie aber gar nicht erst ein Elternrecht.
Vor dem historischen Hintergrund wird auch deutlich, wie mutig und wie wenig selbstverständlich es von den Eheleuten Akkermann war, als sie sich 2019 entschieden, das Unrecht im Abstammungsrecht nicht einfach hinzunehmen. Über Jahrzehnte haben lesbische Frauen das Familienrecht in dieser Republik vor allem als Repressionsinstrument und Drohkulisse erfahren. Die Strategie, damit umzugehen, war: Bloß nicht auffallen, bloß nicht mit dem Recht in Konflikt kommen, unsichtbar leben.
Dr. Gesa Teichert-Akkermann und ihre Frau Verena Akkermann haben einen anderen Weg gewählt. Sie sind sichtbar geworden und haben aufbegehrt – gegen das Unrecht, das Ihnen als Familie widerfährt. Und sie haben mit der Entscheidung „Wir kämpfen für unsere Rechte – notfalls gehen wir dazu bis nach Karlsruhe“ auch andere inspiriert und ermutigt: Ein paar Monate, nachdem die Akkermanns ihren familiengerichtlichen Antrag eingereicht hatten, rief mich Christina Klitzsch-Eulenburg an. Sie habe von dem Verfahren der Akkermanns gehört und sei mit ihrer Frau in der gleichen Situation und kenne auch noch weitere Paare, die ebenfalls das Problem hätten, dass ihre gemeinsamen Kinder rechtlich als das Kind einer Alleinerziehenden gelten. Ob wir vielleicht eine Informationsveranstaltung zu den rechtlichen Hintergründen organisieren könnten. Ich war sofort dabei und rechnete vielleicht mit drei, vier Familien, die interessiert sein würden. Als ich das Zoom-Fenster öffnete waren es aber ca. 30 kleine Fensterchen mit lauter queeren Menschen, überall krabbelten Kinder durchs Bild. Und da wurde mir bewusst, dass ich diese Vielfalt queerer Familienformen bislang noch in keinem öffentlichen Medium, in keinem politischen Zusammenhang und schon gar nicht in irgendeinem juristischen Fachkontext jemals erlebt hatte.
Das war die Geburtsstunde von Nodoption. Inzwischen haben sich dort rund 100 Familien vernetzt und mehr als ein Dutzend von ihnen haben strategische Anträge bei Familiengerichten in ganz Deutschland eingereicht, um eine rechtliche Grundsatzentscheidung zu bewirken.
Eine der ersten Fragen, die von den Familien aufkam, war: „Kann es für unsere Familie negative Auswirkungen haben, wenn wir uns rechtlich dagegen wehren? Werde ich mein Kind nicht mehr adoptieren dürfen, wenn der Kampf scheitert? Muss ich fürchten, dass der Staat mir mein Kind wegnimmt?“ Da war sie also wieder ganz präsent, die Angst vor dem Recht!
Aber was sagt es aus und wo leben wir, wenn Menschen das Recht und Gerechtigkeit gar nicht als etwas wahrnehmen, das ihnen gehört, das sie berechtigt? Wenn die permanente Rechtsverletzung scheinbar selbstverständlich geworden ist und hingenommen wird, weil die Angst zu groß ist, dass das Einfordern von eigenen Rechten, der Kampf gegen Diskriminierung doppelt und dreifach schlecht zurückschlägt?
Vor diesem Hintergrund ist das, was Paula und ihre beiden Mamas und die Nodoption-Initiative da losgetreten haben, nicht nur ein Kampf für gleiche Rechte und gegen Diskriminierung, sondern auch ein ganz wichtiges Empowerment – für queere Menschen insgesamt und weit über das Abstammungsrecht hinaus. Durch den Zusammenschluss mit anderen wird auch die strukturelle Dimension der Diskriminierung deutlich. Immer wieder melden sich Familien, die die Stiefkindadoption gemacht haben, und berichten von schlimmen Erfahrungen. Dass sie sich von Anfang an unwohl gefühlt haben. Dass sie erniedrigend behandelt wurden,
etwa von dem Jugendamtsmitarbeiter, der die Wohnung inspiziert und fragt, wer denn die Vaterrolle für das Kind übernimmt,
von der Richterin, die einen handschriftlichen Lebenslauf über alle vorherigen Intimbeziehungen haben will oder ungefragt bei Ärzten Informationen zum Gesundheitszustand des Kindes einholt,
von der Justiz-Geschäftsstelle, die auffordert, noch die aktuellen Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einzureichen und die schriftliche Erlaubnis zu erteilen, dass bei der Kriminalpolizei ein Leumundszeugnis eingeholt werden könne.
Das Schlimme ist: Die Familien befinden sich hier noch immer oftmals in einer Situation, in der sie das alles über sich ergehen lassen; in der sie sich nicht trauen, selbstbestimmt eine Grenze zu ziehen, sich gegen den gewaltsamen Zugriff des Rechts auf ihr Intim- und Privatleben zu wehren. – Zumal es sich ja von vornherein gar nicht um Adoptivfamilien handelt, sondern um Familien, bei denen das Kind von Anfang an mit beiden Eltern zusammenlebt, sprich: Herkunftsfamilien.
Auch dieses Unrecht, dem queere Familien im Adoptionsverfahren ihrer eigenen Kinder gegenwärtig noch jeden Tag ausgesetzt sind, wird übrigens ebenfalls nicht dokumentiert und damit als Justizunrecht später nur schwer aufzuarbeiten sein. In den allermeisten Fällen wird dem Adoptionsantrag am Ende nämlich stattgeben. Die positiven Entscheidungen werden nicht veröffentlicht. Und damit bleibt auch der diskriminierende Verfahrensgang unveröffentlicht. Auch deshalb ist es so wichtig, dass queere Menschen ihre Stimme erheben und sichtbar machen, was ihnen widerfährt.
Im Austausch mit anderen, in der Sichtbarmachung von jeder einzelnen Geschichte wird deutlich: Die aktuelle Rechtslage ist eine Zumutung. Es ist kein diffuses Gefühl einer Einzelperson, die sich ungerecht behandelt fühlt, sondern eine strukturelle Ungleichbehandlung. Eben eine verfassungswidrige Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und der sexuellen Identität der Eltern. Und sie hat Geschichte.
Wo stehen wir aktuell?
Schon jetzt können wir sagen, der Kampf der Akkermanns und der Nodoption Familien hat sich gelohnt. Das Thema ist nicht nur sichtbar geworden. Im März 2021 entschieden erstmals zwei obere Gerichte in Deutschland – das OLG Celle im Fall der Familie Akkermann und das Kammergericht Berlin in einem Nodoption Fall –, dass das geltende Abstammungsrecht Grundrechte verletzt, von Kindern und Eltern.2 Das war ein enorm bedeutender Etappensieg, weil beide Gerichte ihrem Vorgesetzten, dem Bundesgerichtshof, die Gefolgschaft versagten, sich an die Seite von Regenbogenfamilien stellten und die Sache aktiv nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht trugen. Ein ziemlich unerwarteter Vorgang und ich glaube, bislang einmalig in der Familienrechtsgeschichte Deutschlands.
Anlass zur Party also?
Von allen Seiten kommt viel Unterstützung und großer Zuspruch für die Familien. Die meisten Menschen wissen gar nicht, wie gravierend die Diskriminierung von queeren Familien trotz der Ehe für alle noch ist, und sind empört und fassungslos, wenn sie davon erfahren. Das Recht bildet das Rechtsempfinden der Bevölkerung und die Vielfalt von Familienformen einfach längst nicht mehr ab.
Am Ende wird nur eine Gesetzesänderung abschließende Sicherheit für alle Familien bringen können. Da sind wir uns einig. Die Frage ist, ob das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu verpflichten muss, oder ob die gesetzgebende Gewalt von sich aus tätig wird. Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt, zahlreiche Lösungsvorschläge liegen auf dem Tisch, es scheint aktuell also lediglich eine Frage der Zeit zu sein. Aber können wir trotzdem schon den Sekt kalt stellen und uns auf die Party vorbereiten, die wir starten, wenn das Abstammungsrecht reformiert ist? Im Moment wäre ich zurückhaltend mit einer solchen Planung. Denn es ist auch dieses Mal nicht garantiert, dass wir mit der Reform auch volle Gleichberechtigung für alle bekommen.
Erweitern wir das Bild noch ein bisschen: Seit dem Jahr 2018 gibt es im deutschen Recht neben dem Geschlechtseintrag „männlich“ und „weiblich“ auch eine dritte Kategorie, die sog. „Dritte Option“. Auch dies von mutigen Einzelpersonen hart erkämpft und nur durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – nicht durch die Gesetzgebung – sind wir dem Ziel von geschlechtlicher Selbstbestimmung im Recht damit bedeutend näher gekommen. Gleichwohl auch in diese Party mischt sich Protest, denn noch immer ist das unsägliche TSG, das Transsexuellengesetz in Kraft – eine Gesetzesruine, die trans Personen immer noch in entwürdigende und teure Gutachten zwingt und sie der gerichtlichen Gängelung aussetzt.
Und im Abstammungsrecht? Keine Spur von geschlechtlicher Vielfalt und Selbstbestimmung. Das geltende Recht ist zweigeschlechtlich und heteronormativ, weil es nur die Mutterschaft einer Frau und die Vaterschaft eines Mannes kennt. Alle Gesetzentwürfe, die bislang für eine Reform des Abstammungsrechts vorgelegt wurden, sehen zwar eine Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien vor, die dringend gebraucht wird. Aber Menschen jenseits zweigeschlechtlicher Normen, trans, inter, nicht-binäre Personen werden bislang überhaupt nicht mitgedacht.3
Kurzum: Wir haben viel erreicht. Die Etappen-Siege vor den Gerichten und die empowernde Vernetzung und Sichtbarmachung queerer Familien sind Grund zum Feiern. Zugleich darf der Protest nicht nachlassen. Zum einen, weil wir jeden Tag, der ohne Gesetzesänderung vergeht, weiterhin ein diskriminierendes Abstammungsrecht haben. Zum anderen, weil Gleichberechtigung im Recht erst dann erreicht ist, wenn alle mitgedacht sind, konkret: wenn die intendierte Elternschaft in queeren Herkunftsfamilien unabhängig vom Geschlecht der Eltern sichergestellt ist. In diesem Sinne: Kämpfen wir weiter! Zusammen!
Hinweis der Redaktion:
Kurz vor Drucklegung erreicht uns die Presseerklärung der „Initiative nodoption“: „Inzwischen vier Vorlagen wegen Verfassungswidrigkeit des Abstammungsrechts beim Bundesverfassungsgericht – Jetzt ist die mögliche Ampelkoalition am Zug!“. Das AG München beschloss am 11.09.2021 (Az. 542 F 6701/21), das Verfahren zweier Mütter wegen Verstoß des § 1592 Ziff. 1 BGB gegen Art. 3 Abs. 2 und 3 GG dem BVerfG vorzulegen; einen weiteren Vorlagebeschluss fasste das AG Brandenburg am 27.09.2021 – Az. 41 F 132/21. Vertreten wurden die Mütter in beiden Fällen durch Rechtsanwältin Lucy Chebout, Berlin.
- Zahlreiche Zeitdokumente und Zeitzeuginnenberichte wurden mühsam zusammengetragen von Dr. Kirsten Plötz: „… In ständiger Angst …“, Eine historische Studie über rechtliche Folgen einer Scheidung für Mütter mit lesbischen Beziehungen und ihre Kinder in Westdeutschland unter besonderer Berücksichtigung von Rheinland-Pfalz (1946 bis 2000), Herausgegeben vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz im Auftrag des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ) und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH). Auszüge aus der Kurzfassung mit weiteren Hinweisen in STREIT 3/2021, S. 119-124. ↩
- OLG Celle, Beschluss vom 24.03.2021 – Az.: 21 UF 146/20; KG Berlin, Beschluss vom 24.03.2021, Az.: 3 UF 1122/20, in STREIT 3/2021, S. 115-118. ↩
- Erfreuliche Ausnahme insofern der Bundesrat-Entschließungsantrag von Berlin, Thüringen und Hamburg zur Reform des Abstammungsrechts – der aber leider schon wieder abgesetzt wurde: Bundesrat Drucksache 223/21 vom 18. März 2021. ↩