STREIT 1/2020
S. 48
Ulrike Lembke wurde zur Richterin am Berliner Verfassungsgerichtshof gewählt
Am 5. März 2020 haben die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses Ulrike Lembke mit einer deutlichen Mehrheit von 130 Ja- zu 9 Nein-Stimmen bei 11 Enthaltungen zur Richterin am Berliner Verfassungsgerichtshof gewählt.
Ulrike Lembke ist Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin, aktives Mitglied im DJB und Vorstandsmitglied im Feministischen Rechtsinstitut. Sie ist langjährige Besucherin und aktive Mitgestalterin des Feministischen Juristinnentages und Autorin der STREIT (Heft 4/2017: Informationen über Schwangerschaftsabbrüche als kriminelle Handlung – Reflektionen nach einer Prozessbeobachtung).
Ulrike Lembke ist von der Linkspartei für das Amt nominiert worden. Der Verfassungsgerichtshof besteht nach Art. 84 der Berliner Verfassung aus neun Mitgliedern, die mit Zweidrittelmehrheit des Abgeordnetenhauses gewählt werden. Es gibt zwar wie bei solchen RichterInnenwahlen üblich Absprachen zwischen den Fraktionen, aber die KandidatInnen müssen die großen Fraktionen im Abgeordnetenhaus trotzdem von ihrer Kompetenz überzeugen.
Wir gratulieren von Herzen und wünschen ihr interessante Fälle und großes Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen!