STREIT 1/2020
S. 47
djb fordert Berücksichtigung von Antifeminismus bei der Bekämpfung von Hasskriminalität
Hasskriminalität hat eine Geschlechterdimension, die in der rechtspolitischen Diskussion immer noch weitgehend ausgeblendet wird. Dies gilt auch für die beiden Gesetzentwürfe, die die Bundesregierung Anfang 2020 zur „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ und zur „Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ vorgelegt hat. Wo immer Frauen sich im Netz öffentlich äußern, riskieren sie sexistische Anmache, pornografische Pöbeleien, die Androhung von Vergewaltigungen bis hin zu Morddrohungen. Antifeminismus im Netz ist allgegenwärtig und es sind erheblich mehr Frauen als Männer von Hassrede im Netz betroffen. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert jetzt explizit die Erfassung frauenfeindlicher oder sexistischer Motive bei Anhaltspunkten zu entsprechender Hasskriminalität und eine geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der Taten. Zu den beiden Gesetzentwürfen der Bundesregierung hat der djb entsprechend kritisch und ausführlich Stellung genommen. Er begrüßt dabei ausdrücklich die gesetzgeberische Initiative. Es sei notwendig, die komplexe und sich ständig dynamisch entwickelnde digitale Öffentlichkeit weiter zu regulieren und gesetzgeberisch flexibel nachzujustieren. Die beiden Stellungnahmen können auf der Website des djb www.djb.de im Volltext abgerufen werden.