STREIT 1/2022
S. 15
150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch
Abschlusserklärung der Fachkonferenz am 27.-28.08.2021 (Online)
Der Abbruch einer Schwangerschaft – eine Erfahrung im Leben vieler Menschen – ist in Deutschland seit 150 Jahren eine Straftat. Am 27. und 28. August 2021 fand in Berlin und online dazu der Fachkongress „150 Jahre 218 StGB“ statt. Expertinnen, Politikerinnen, Aktivistinnen und Betroffene setzten sich kritisch mit der Kriminalisierung durch § 218 auseinander. Aus sozialwissenschaftlicher, juristischer, historischer, medizinischer, psychotherapeutischer, politischer und der Erfahrungs-Perspektive beleuchteten sie in Vorträgen und Workshops, wie der § 218 entstanden ist und welche Folgen die Kriminalisierung der betroffenen Frauen und Ärzt*innen hat.
Die Fachbeiträge und Diskussionen zeigten: Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet – damals wie heute – die Gesundheit von ungewollt Schwangeren in Deutschland. Sie steht einer angemessenen Gesundheitsversorgung im Wege und verhindert die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Selbstbestimmung gebärfähiger Menschen. Die strafrechtliche Regelung ist eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen. Das Strafrecht erschwert die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch und setzt Ärzt*innen unter Druck. Die strafrechtliche Regelung verhindert die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
International beweisen Länder wie Irland, Kanada und Neuseeland, dass es möglich ist, einen gewünschten Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Im historischen Rückblick zeigt die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in der DDR eine weitere Alternative für das Recht auf Zugang zum sicheren Schwangerschaftsabbruch auf. Auf internationaler Ebene wird seit Jahren gefordert, dass reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte respektiert und verwirklicht werden.
Der Ausschuss für die UN-Frauenrechtskonvention fordert Deutschland auf, die Pflichtberatung und die Wartefrist abzuschaffen und den Schwangerschaftsabbruch als Krankenkassenleistung anzuerkennen. Der UN-Sozialpakt-Ausschuss hat eine umfassende Erklärung zum Menschenrecht auf reproduktive Gesundheit veröffentlicht, welche den Zugang zu sicheren und bezahlbaren Verhütungsmitteln, zu legalem und gesundem Schwangerschaftsabbruch, zur Nachsorge, aber auch zu entsprechenden Informationen und Diensten sowie notwendige Rahmenbedingungen für diverse Formen der Familienplanung umfasst.
Es ist überfällig, dass in Deutschland, über Parteigrenzen hinweg, eine moderne, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes in Angriff genommen wird. Diese muss sich an den gesundheitlichen Belangen und der Selbstbestimmung von schwangeren Personen in ihren vielfältigen Lebensrealitäten orientieren und internationale Menschenrechtsnormen respektieren. Gleichzeitig ist eine bundesweite öffentliche Auseinandersetzung mit den praktischen Folgen der Kriminalisierung für die Gesundheitsversorgung Schwangerer umgehend geboten. Auf Länderebene und mit Unterstützung der Bundesregierung muss zeitnah ein konkreter Maßnahmenkatalog entwickelt werden, wie Versorgungslücken im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs zu beheben sind.
Als Expertinnen und Aktivistinnen, als Betroffene und als Gesellschaft können wir nicht länger hinnehmen, dass die Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch und die Erfahrung von Menschen, die eine Schwangerschaft abbrechen, von Kriminalisierung und Stigma belastet sind.
Die Erklärung wurde bis zum 15.10.2021 von 115 Organisationen und über 600 Einzelpersonen unterzeichnet.