STREIT 1/2026

S. 43-46

30 Jahre FRI – Von Problemfällen und einem Glücksfall / Festrede zum Jubiläum des Schweizerischen Instituts für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law – FRI am 28.06.2025 in Bern

Ich freue mich, dass ich an dieser Stelle eine Festrede halten darf. Ich werde sie in zwei Teilen halten. Schön entlang dem Titel: 30 Jahre FRI – Von Problemfällen und einem Glücksfall. Also starte ich mit den Problemfällen.
Frauen dürfen in der Schweiz seit dem 19. Jahrhundert Jus studieren. Emilie Kempin-Spyri hat 1887 ihre Doktorinnenwürde an der Universität Zürich geschafft, habilitiert und wurde später auch Privatdozentin. Für Frauen super.
Am 22. Januar 2008 sass ich an der Einweihung des Denkmals für Emilie Kempin-Spyri, das Pipilotti Rist geschaffen hatte. Ich hörte Béatrice Weber-Dürler, Rechtsprofessorin, einleitende Worte sprechen und spürte, wie ich Gänsehaut bekam, als sie sagte: „Emilie Kempin-Spyri war die erste Privatdozentin an der juristischen Fakultät der Universität Zürich. Ich bin die zweite.“ Wie bitte?! Knapp 100 Jahre hat es gebraucht, bis eine zweite Frau Privatdozentin und dann auch erste Professorin wurde.
Damit sind wir bei einem Problemfall: Die Frauen dürfen zwar studieren, aber sie kommen nicht in die wichtigen Positionen, wo sie ihr Wissen und ihre Interessen einbringen können. Da gibt es heute noch Luft nach oben.

Warum brauchen wir ein FRI?
Schuld war die norwegische Rechtsprofessorin Tove Stang Dahl. In den 1970er-Jahren schuf sie an der Universität Oslo eine neue juristische Disziplin – Frauenrecht. Im Herbst 1974 wurde es in Norwegen ein reguläres Prüfungsfach für alle Jurastudent*innen. Was uns an Stang Dahl begeisterte, war nicht nur der Inhalt, sondern ihr tiefgreifender Anspruch. Sie wollte das Recht nicht reparieren, sondern grundsätzlich weiterentwickeln.
Beim feministischen Juristinnenkongress 1992 stellten wir in einer Arbeitsgruppe die Frage: Brauchen wir in der Schweiz auch Frauenrecht? Die Resonanz war überwältigend. Es braucht feministische Perspektiven – mit dem Anspruch, nicht nur das Recht, sondern auch die Gesellschaft zu verändern. Wir fanden Mitstreiter*innen und begannen mit konkreten Vorbereitungen. In Biel trafen wir uns 1995 zur Gründungsvorbereitung des FRI-Vereins und fragten uns selbstkritisch: Was meinen wir mit „feministisch“? Eine gemeinsame Grundlage war uns wichtig, ohne uns an Unterschieden zu spalten oder in Detailfragen zu verlieren, aber gesellschaftspolitisch und herrschaftskritisch. Wir ermutigten uns, gross zu denken, nicht am Küchentisch anfangen, sondern mit Weitblick planen. So begannen wir, das Projekt sorgfältig aufzubauen, mit dem Ziel, durch den Verein Pro FRI ein unabhängiges, starkes, gesamtschweizerisches Institut zu schaffen.

Damit waren wir mit verschiedenen Problemfällen konfrontiert.
Wenn wir unabhängig sein wollten, hiess das: nicht in eine einzelne Universität eingegliedert. Wenn wir in Zürich, Genf oder Basel wären, wäre das nicht dasselbe wie in Norwegen an der Universität Oslo. Es hiesse regional begrenzt, kantonal gebunden, von den anderen Universitäten abgeschnitten zu sein. Das wollten wir nicht. Dafür würden wir aber viel Geld brauchen. Also entwickelten wir eine Reihe von ­Ideen, wie wir an die Millionen kommen würden. Kasino, Lotto, Banküberfall, reich heiraten – gedanklich liessen wir nichts aus, waren aber in den ersten fünf Jahren nicht erfolgreich.
Ein weiterer Problemfall war der Anspruch gesamtschweizerisch wirksam zu sein. Das hiess auf Deutsch und Französisch und wenn möglich auf Italienisch zu arbeiten. Da half uns in den Anfängen Anne-Marie Barone aus Genf, die unermüdlich tapfer die Romandie vertrat und uns auch mit ihren theoretischen Artikeln begeisterte. Später kam Rosemarie Weibel aus dem Tessin dazu. Sie ist immer noch in der Redaktion des FRI-Newsletters, übersetzt viele Texte auf Italienisch und steuert immer wieder Entwicklungen aus Italien bei.

1999 entschieden wir uns zu einem Strategiewechsel.
Wir wollten das FRI – auch wenn es noch kein eigenes Haus hatte – bekannt machen und so die Chancen verbessern. Wir starteten mit einer ersten Publikation „Recht Richtung Frauen“ und konnten 2001 den DIKE-Verlag dafür gewinnen. Judith Stamm erklärte uns dezidiert, dass wir als Verein von niemandem Millionen bekommen würden – dazu müssten wir eine Stiftung errichten. Das machten wir 2004 und hatten tatsächlich das Glück, dass wir von einer unbekannten Frau ein grosszügiges Legat erhielten. Damit konnten wir in der Folge unsere grossen internationalen Tagungen in Zürich, Basel, Fribourg und Neuchâtel finanziell absichern.
Mit dem gesamtschweizerischen Anspruch wurde die Abkürzung FRI unverständlich. „Feministisches Rechtsinstitut FRI“ ist französisch und italienisch nicht erklärbar. Wir hatten uns aber in unseren Aktivitäten bereits an das Kürzel gewöhnt. Wir benützten es auch für unser Format „FRI exchange“, wo wir jeweils aktuelle Fragen diskutierten, auf die noch keine fertigen Antworten entwickelt waren. FRI angelehnt an das englische free. FRI aber auch, weil wir den Sitz in Fribourg hatten. Weil wir gern mit der Sprache spielten und uns immer weitere FRIvolitäten ausdachten.
Wir blieben also bei FRI und schufen eine neue Erklärung dazu, als wir die Stiftung errichteten: Vom Verein Pro FRI entwickelten wir das „FRI – Schweizerisches Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law“. Das übersetzten wir dann in alle Sprachen. Deshalb haben wir einen Verein FRI und die FRI-Stiftung.
Im Verein FRI haben wir von Anfang an versucht, möglichst viel aus der Praxis der feministischen Bewegungen aufzunehmen: Wir kommen ohne Präsidium aus. Wir orientieren uns daran, was uns wirklich interessiert. Unser Vorstand trägt den dynamischen Namen Groupe moteur. Wir gehen davon aus, dass alle so viel beisteuern wie sie können und mahnen keine Leistungen an. Wir gestalten unsere Treffen so menschenfreundlich wie möglich.
Das war attraktiv für Personen aus dem akademischen Bereich, aus der anwaltlichen Praxis, aus der Verwaltung, aus der unabhängigen Beratung. Es ist uns auch gelungen, über diese ersten 30 FRI-Jahre immer höchst motivierte Mitstreitende zu haben. Ich bin quasi das Urgestein. Aber es haben längst andere Generationen den Stab übernommen.
Läuft alles wie am Schnürchen?
Wenn wir auf die Rechtssituation in der Schweiz und weltweit blicken, können wir leider nicht spontan zustimmen. Immer wieder hatten wir Themen im FRI Exchange, die aktuelle Fragen aufnahmen. So zum Beispiel mit Patricia Schulz, ehemalige Direktorin des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und ehemalige Vertreterin der Schweiz im CEDAW-Ausschuss. Ihr Thema war 2014 „Zugang zur Justiz für Frauen“ auf einer globalen Ebene. Es war höchst beeindruckend, über den Tellerrand zu blicken und globales Verständnis zu entwickeln. Nächstes Jahr wird übrigens in New York die Commission on the Status of Women – CSW 70 das Thema „Zugang der Frauen zum Recht“ behandeln. Das FRI war da also so etwas wie eine Vorreiterin.
Ein weiterer Problemfall wurde deutlich im Zusammenhang mit der Lohngleichheit. Unser System schreibt die Lohngleichheit für gleichwertige Arbeit vor. Wer den Eindruck hat, sie würde diskriminiert, der steht die Individualklage offen. Falls es um eine Situation geht, von der auch andere Frauen betroffen wären, stünde auch die Verbandsklage zur Verfügung, was eine wichtige Erleichterung ist. Wenn wir uns die Entwicklung der Lohndiskriminierung anschauen, sind wir weit davon entfernt zu sagen, dass wir das Problem gelöst hätten. Alle Statistiken zeigen, dass die Verbesserungen sich sehr in Grenzen halten.
Catherine Jaccottet Tissot durfte bei einer Veranstaltung der Juristinnen Schweiz einige Gleichstellungsfälle von betroffenen Juristinnen aus ihrer anwaltlichen Praxis vorstellen. Im Auftrag einer Klientin liess sie uns Folgendes berichten: Frau X. arbeitete in einer Verwaltung und sollte befördert werden. Die Beförderung wurde zurückgenommen, weil Frau X. schwanger war. Sie konsultierte die Gewerkschaft und führte mit RAin Jaccottet Tissot eine Verbandsklage, die sie gewann. Ihr Umfeld unterstützte sie optimal. Perfekt – so ist das gedacht. Ihr Fazit: Sie wünscht ihrem ärgsten Feind einen solchen Prozess auf den Hals. Wir haben es also mit der Individualklage mit einem juristischen Problemfall zu tun, der unsere Kreativität erfordert. Wer, wenn nicht das FRI, kann versuchen, hier etwas zu entwickeln?

Nicht nur im juristischen Feld, sondern auch im feministischen Feld erleben wir Problemfälle. In den letzten 30 Jahren hat sich im feministischen Diskurs in Europa und weltweit einiges getan. An verschiedenen Universitäten sind Gender Studies eingeführt worden. Der Diskurs hat sich von den Aktivistinnen auch in die Universitäten und Institutionen verlagert. So ist es wichtig, ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln, auch wenn wir uns nicht in allen Details immer einig sind.
Ein Thema war zum Beispiel die Frage, ob im Verein FRI auch Männer Mitglieder werden können. Und noch drängender: müssen im Groupe moteur, wo die wichtigen Entscheidungen getroffen werden, alles Frauen sein? In der Stiftung bestimmt die Satzung, dass die Mehrheit der Stiftungsratsmitglieder Frauen sein müssen. Im Verein haben wir Männer zugelassen und im Groupe moteur sind wir nicht ausschliesslich Frauen. Das bedeutet aber nicht, dass dieses Thema damit abgehakt ist. Mit dem Theoriekonzept des Dekonstruktivismus und unter dem Begriff „queer“ wird die Zweigeschlechtlichkeit kritisiert. In verschiedenen Zusammenhängen wird hergeleitet, dass die Festlegung auf ein biologisches Geschlecht die Menschenrechte von Einzelpersonen verletze.
Wir werden aufgefordert, zusätzliche Pronomen zu verwenden und auf die Kategorien Frau und Mann zu verzichten. Das wird theoretisch ausgeleuchtet und begründet. Wir hatten bereits eine öffentliche Diskussion über die Wirkung dieser Herangehensweise im Zusammenhang mit den kantonalen Gleichstellungsgesetzen des Kantons Basel-Stadt und Genf. Falls die Gleichstellung von Frau und Mann nicht mehr erwähnt würde, stellen sich Fragen zum Beispiel an die Verbesserung der Lohngleichheit. Das Dilemma, dass die geschlechterdiskriminierende Wirkung jeweils durch die Benennung der Geschlechter immer wieder verstärkt wird, ist leider nicht aufhebbar. Aber allein durch das Vermeiden der Nennung werden die Diskriminierungen der Gruppe der Frauen nicht aus der Welt geschafft.

Sie sehen, wir befinden uns da mitten in der Auseinandersetzung sowohl auf einer theoretischen, juristischen, gesellschaftspolitischen als auch auf einer persönlichen Ebene. Damit bin ich in der aktuellen Situation angekommen. Ich hoffe sehr, dass Sie von den Problemfällen nicht allzu niedergeschlagen sind. So komme ich zum zweiten Teil meiner Festrede: Sie handelt vom Glücksfall.

Unser FRI-Glücksfall hat eine Geschichte und einen Namen: Margrith Bigler-Eggenberger.
MBE nennen wir Margrith Bigler-Eggenberger heiter und respektvoll. Sie ist die erste Schweizer Bundesrichterin – englisch: The First Female ­Judge of the Swiss Federal Supreme Court. Sie wurde 1974 gewählt und amtierte bis 1994. Ein Jahr vorher, 1993, wurde Ruth Bader Ginsburg als associate justice of the Supreme Court of the United States eingesetzt und amtierte bis zu ihrem Tod 2020. Sie ist uns mittlerweile als RBG bekannt. Beide haben als Frauen im höchsten Gericht, als Juristinnen, Wichtiges geleistet und als Frauen viel ausgehalten und den Raum für Nachfolgerinnen vorbereitet. MBE und RBG sind genau einen Tag auseinander geboren worden: ­Mar­grith Bigler-Eggenberger am 14. März 1933 in Uzwil, St. Gallen und Ruth Bader Ginsburg am 15. März 1933 in New York. Das ist doch eine schöne Parallele.

Für uns ist MBE wichtig als Juristin, Sozialistin und Feministin. Wir haben mit ihr eine Geschichte:
Sie hat gemeinsam mit dem Verein FRI 2004 als Mit-Stifterin die FRI-Stiftung mitgegründet und stand uns und dem Ziel, ein Schweizerisches Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law zum Laufen zu bringen, sehr nahe. Sie teilte unsere sozialen und politischen Anliegen und unterstützte unsere Aktivitäten.
Als ich MBE fragte, was sie denn zu ihrem 80-jährigen Geburtstag 2013 vorhabe, war ihre Antwort einfach: „Nichts“. Auf die Nachfrage, was sie sich denn vorstellen könnte, kam eine prompte Ansage: „Ich möchte einen Workshop zum Thema ‚Utopien‘.“ Damit nahm sie ein Thema auf, zu dem das FRI unter dem Titel „Keine Zeit für Utopien? Perspektiven der Lebensformenpolitik im Recht“ bereits 2011 eine Tagung durchgeführt hatte. Für den Tagungsband hatte MBE uns ein Vorwort beigesteuert. Wir sind gerne auf ihren Wunsch eingegangen und haben 2013 in Bern einen Workshop zum Thema ‚Utopien‘ durchgeführt. Wir haben mit den Teilnehmerinnen gemeinsam versucht, keine einfachen und vorschnellen Lösungen als ‚Utopie‘ zu akzeptieren. Es war sehr spannend – und Margrith hat es genossen.
Als letzten Einsatz stimmte sie noch zu, im Sounding-Board zu der Studie zum Frauenstimmrecht, die Judith Wyttenbach und Brigitte Studer im Auftrag des FRI 2021 herausgeben konnten, mitzutun. Das war ihr leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich. Am 5. September 2022 starb Margrith Bigler-Eggenberger 89-jährig in St. Gallen und liegt auf dem Ostfriedhof begraben.

Schon diese Geschichte ist ein Glücksfall. Der Glücksfall geht aber fürs FRI weiter: In ihrem Testament hat sie die FRI-Stiftung zu ihrer Allein-Erbin bestimmt. Wir traten ihr Erbe voller Respekt und Dankbarkeit 2023 an. Wir durften mit einem namhaften Betrag rechnen und haben deshalb 2024 begonnen, unsere interne Struktur strategisch so zu verändern, dass sie Richtung FRI-Institut geht. Da sind wir unterwegs.
Der Verein FRI und die FRI-Stiftung entwickeln sich so, dass aus den Projekten eine Organisation wird, die als „FRI-Institut“ künftig fassbar wird. Das war mit unseren ehrenamtlichen Einsätzen bisher nicht zu machen. Wir haben uns deshalb professionelle Unterstützung geholt: Seit Oktober 2024 haben wir mit Lydia Walter eine Geschäftsführerin und im Sommer bekommen wir weitere Verstärkung. Wir werden also auf den bisherigen Aktivitäten aufbauen und weiterhin spannende internationale Tagungen organisieren und Tagungsbände publizieren.

Die Themen gehen uns nicht aus.
So schwebt uns zum Beispiel für die Tagung 2029 das Thema „Soziale Sicherung der Frau“ vor. Das war der Titel des Grundlagenwerks, das Margrith Bigler-Eggenberger 1979 geschrieben hatte. Darin war das letzte Kapitel so überschrieben: „Soziale Sicherung der Frau: tatsächliche und rechtliche Situation, Reformvorschläge und ihre Realisierbarkeit“. Von Seite 184 bis Seite 230 stellte MBE Forderungen auf. Es ist unser Plan, dass wir untersuchen und untersuchen lassen, was mit diesen Forderungen in 50 Jahren passiert ist. Welche wurden umgesetzt, so wie Margrith Bigler-Eggenberger es vorschlug, welche auf eine andere Art? Welche Themen sind noch offen? Wo sind die aktuellen Baustellen für die Soziale Sicherung der Frau?
Damit greifen wir ein zentrales Thema auf und können es direkt mit MBE verbinden. Sie war eine Pionierin und hatte an der Universität St. Gallen einen Lehrauftrag für Sozialversicherungsrecht, als noch fast niemand fand, dass Sozialversicherungen ein rechtlich wichtiges Gebiet seien. Wir können mit diesem Thema auch unsere Aufgabe konkretisieren, das Leben und Wirken von MBE darzustellen und ins richtige Licht zu rücken. Dazu leistet auch Christina Caprez in unserem Auftrag einen Beitrag. Sie analysiert die Quellenlage, damit auch weitere Forschende sich mit MBE beschäftigen können. Dabei hat sie uns auf die SRF-Kontextsendung aufmerksam gemacht, die am 4. Dezember 2024 nach 50 Jahren Wahl von MBE ins Bundesgericht ausgestrahlt wurde. Da wurde in Erinnerung gerufen, dass ihr Dossier, das die National- und Ständerät:innen als Wahlvorbereitung 1974 bekommen haben, zusammengekürzt wurde auf: Praktikantin in Erlach, teilzeitliche Betätigung als Anwältin in Biel – so war die gesamte berufliche Laufbahn dargestellt. Diese Fälschung haben wir bei Bundesrat Jans thematisiert, und Nationalrätin Barbara Gysi hat eine parlamentarische Anfrage eingereicht. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Wir bleiben dran.
Eine interessante Kooperation haben wir mit Professorin Elisabetta Fiocchi Malaspina an der Universität Zürich. Wir nehmen Gespräche mit Frauen auf, die auf die Entwicklung der Frauenrechte in der Schweiz seit 1971 Einfluss genommen haben. Diese Gespräche sind in einem Blog zugänglich und inspirieren Studierende, Bachelor- und Masterarbeiten zu machen zu eigenen Fragestellungen im Fach Rechtsgeschichte.
Margrith Bigler-Eggenberger war ein spezielles Anliegen, junge Juristinnen mit kleinem i zu unterstützen bei der Publikation ihrer wissenschaftlichen Arbeiten. Dazu erarbeiten wir ein Konzept, einerseits wie wir hervorragende Arbeiten prämieren und andererseits wie wir die Arbeiten grundsätzlich publizieren können.
Seit 11 Jahren geben wir bereits einen vierteljährlichen, redigierten FRI-Newsletter heraus. Darin finden Sie alles rund um Gleichstellungsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Familienrecht, Migrationsrecht, Gewaltschutz- und Opferhilferecht sowie Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Sie finden gender-relevante Themen im Zusammenspiel mit anderen Differenzachsen und Diskriminierungsrisiken und bleiben über wichtige Events und Konferenzen informiert. Interessant sind auch Kommentare und Analysen von Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis – und alles in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Nicht alles komplett übersetzt, aber aus all diesen geografischen Bereichen. Das ist schon sehr gut und wird noch besser, wenn wir den FRI-Newsletter in ein Fachjournal ausbauen werden. Das planen wir fürs nächste Jahr.
Bestimmt werden wir unsere Vernetzung national und international voranbringen. Dem FRI ist die wissenschaftliche Perspektive wichtig. Wichtig ist uns auch die Praxis. Wir werden sukzessive relevante Formate auch für Praktiker:innen aus den unterschiedlichsten Gebieten entwickeln, die eine feministische Perspektive auf die Fragestellungen wollen. Im Winter werden wir unsere Jubiläumsaktivitäten mit online-Vorlesungen und einem Abschluss-Event fortsetzen.
Wir haben uns also viel vorgenommen und sind zuversichtlich, dass wir Schritt für Schritt vorankommen. Das FRI soll ein Glücksfall bleiben. Das brauchen wir und das braucht die Welt.
Kontakt: www.genderlaw.ch