STREIT 3/2021
S. 135-138
Buchbesprechung: Francesca Schmidt: Netzpolitik
Barbara Budrich Verlag, Opladen, Berlin, Toronto 2021
Francesca Schmidt legt eine „feministische Einführung“ in die Netzpolitik vor und schließt damit eine Wahrnehmungslücke in der aktuellen digitalpolitischen Diskussion, die weit offen klafft. „The elephant in the room“, nämlich der allgegenwärtige Antifeminismus im Internet, findet hier eine deutliche Benennung und angemessene Einschätzungen, die dringend Eingang in die politische Arbeit finden müssen. Die Autorin, ausgebildete Germanistin, verantwortet seit Jahren als Referentin für Netzpolitik im Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung eine Reihe hervorragender Veranstaltungen zum Thema und das Buch ist ein Destillat dieser Arbeit.
Gleich „Zum Anfang“ stellt Schmidt in der entsprechend betitelten Einleitung fest, dass Aufgabe von Netzpolitik die Schaffung eines rechtsstaatlichen Ordnungsrahmens für die gesellschaftsverändernde Digitalisierung sei. Das ist nicht mehr und nicht weniger als die Feststellung eines echten Paradigmenwechsels für Internetpolitiken. Von freiheitlicher Internetanarchie über eine sich selbst regulierende Balance im virtuellen Raum bis hin zu weltverbessernden Community-Ideologien hat sich die Netzgemeinde seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts durch alles geträumt, was science-fiction-like an staatsfernen Utopien erzählbar schien. Nur den mit personalisierter Werbung und digitaler Gewalt verseuchten patriarchalen Überwachungskapitalismus mit seinen undemokratischen weltumspannenden Datenkraken-Monopolen hat niemand wirklich kommen sehen. Mehr und mehr ertönt der Ruf nach staatlicher Regulierung. Aber staatliche Herrschafts- und Machtstrukturen sind nicht weniger patriarchal geprägt als die technikbasierten Machtstrukturen im digitalen Raum. Entsprechend drohen in der Netzpolitik patriarchale Fallstricke. Schmidt gelingt es mit ihrem Buch – wobei die Einleitung sich schon als eine Zusammenfassung lesen lässt –, nicht wenige dieser Fallstricke zu enttarnen und emanzipative Aspekte für Netzpolitiken anzumahnen, die dem gesellschaftsgestalterischen Anspruch von Feminismus gerecht werden und Strategien zum Abbau digitaler Diskriminierungs- und Machtstrukturen ermöglichen.
Das Buch gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil „Konzepte und Geschichten“ ist ein historischer und ordnender Rückblick in drei Kapiteln. Im ersten Kapitel findet sich eine wunderbare Zusammenfassung der feministischen Netzhistorie „vom Cyberfeminismus zum Netzfeminismus“. Schon Anfang der 90er Jahre begann dabei mit Judy Wajcmans Klassiker „Technik und Geschlecht“ die feministische Aufarbeitung. Weitgehend unbekannt ist, dass bis in die 80er Jahre hinein die Informatik („Computer Girls“) ein Frauenberuf war, schlecht bezahlt und für Männer unattraktiv, wer wollte schon Lochkarten in zimmergroße Maschinen einfüllen. Erst zu Beginn der 90er Jahre – und dies ist eine Anmerkung der Rezensentin – nämlich mit dem Aufkommen der terminalunabhängigen Personalcomputer drehte sich das Geschlechterverhältnis um und der geniale männliche Einzelkämpfer-Programmier-Held bestimmte das Berufsbild. Die eigentlich einfache Tätigkeit des Programmierens – Computercode schreiben ist ein eher banales Tun – wurde bis zum heutigen Nerd-Mythos gehypt und beruflich geldgeadelt. In der mittlerweile komplett männlich dominierten IKT-Industrie (Informations- und Kommunikationstechnologie) verdient es sich hervorragend. Die MINT-Initiativen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) für Frauen versuchen, hieran anzudocken. Dabei sollte vor dem Hintergrund der Geschichte des Berufsbildes, wie sie in diesem Buch so anschaulich dargestellt wird, wirklich klar sein, dass bei einem höheren Frauenanteil in digitalen Berufen die gehaltsmäßige Abwertung wieder auf dem Fuße folgen und sich jedenfalls nicht automatisch Augenhöhe einstellen wird, nur weil frau wieder programmiert. Frauen haben sich von Anfang an in die virtuellen Zusammenhänge vertieft und an den technischen Utopien der „old white boys“ abgearbeitet. Das Internet verhieß einst die Befreiung von gender, race und class. Frauen erhofften sich vom geschlechtslosen, von einem körperlosen virtuellen Dasein im Cyberspace emanzipatorische Effekte. Von Haraways androgynem „Cyborg-Manifest“ über Plants dualistische Analysen des „Maschinencode als Symbol für die westliche Geschlechterordnung“ (Binärcode als 1 für Penis/männlich, 0 für Vagina/weiblich) und eines weiblichen World Wide Web (das Netz als Metapher für die traditionell weibliche Tätigkeit des Webens) bis hin zum Xenofeminismus und zur gegenwärtigen aktivistisch-feministischen Netzcommunity der MeToo-Hashtags spannt Schmidt in diesem Kapitel den Bogen auf. Obwohl sie die Ansätze des Cyberfeminismus als gescheitert bewertet, sieht sie feministische Netzpolitik nicht als Alternative zu ihnen an, sondern als Ergänzung und Weiterentwicklung.
Im zweiten Kapitel widmet Schmidt sich dem Begriff „Netzpolitik“ und gibt einen Überblick über bisherige Netzpolitiken und über netzpolitische Konzepte. Hier trifft sie auch ihre erhellende Einteilung in zum einen „Netzfeminismus“ als eine feministisch-aktivistische Politik mit dem Netz, zum anderen „feministische Netzpolitik“ als eine feministische Politik für das Netz und – in realistischer Einschätzung der bestehenden politischen Machtverhältnisse – schließlich noch in „Netzpolitik mit feministischer Perspektive“ als eine Politik, die feministische Anliegen in der aktuellen Netzpolitik zumindest so weit wie möglich aufzeigt und einbringt. Feministische Anliegen, die sich auf die Frauenperspektive konzentrieren, aber das Potential haben, mit intersektionalem Ansatz herausarbeiten zu können, welche Frauen mit welchen weiteren Diskriminierungsmerkmalen, welche Menschen überhaupt aktuell von Teilhabe im digitalen Wandel ausgeschlossen werden. Nur um solche netzpolitische Regulierung bzw. Gesetzgebung für das Netz geht es in den weiteren Kapiteln. Allerdings müsse stets der Zusammenhang gesehen werden zur Netzpolitik mit dem Netz, die das Internet als Mobilisierungsmedium für inhaltliche politische Proteste nutzt.
Zentraler Themenbereich von Netzpolitik für das Netz sei zum einen die Infrastruktur (technischer Zugang und Kommunikationsraum). Hier seien mit den Phänomenen Digital Divide bzw. dem Digital Gender Gap die Weichen zurzeit strukturell diskriminierend gestellt. Es gelte, das Gebot der Netzneutralität (gleichberechtigter Datentransport für Inhalte) und die Freiheit von Vorzensur zu verteidigen, um Zugangsdiskriminierung, chilling effects (Selbstzensur) und overblocking (voreilige Löschungen von vermeintlich rechtswidrigen Inhalten) zu vermeiden. Zum anderen sei zentraler Themenbereich die Regulierung von Inhalten (Urheberrecht und Datenschutz). Besonders im Urheberrecht fehlt es laut Schmidt an feministischen Perspektiven. Die Annahme einer einzelnen heroischen genialen Person, die das Alleineigentum am „urheberrechtlichen Werk“ habe, sei grundlegend vergeschlechtlicht und historisch auf den männlichen Autor der Romantik rückführbar. Das Urheberrecht stärke bisher die Ressourcenkontrolle nur für bestimmte Verwertungsketten und marginalisiere weibliche Werkzusammenhänge und Kreativitäten. Mit der Digitalisierung bestehe eine neue Vielzahl von Möglichkeiten, urheberrechtlich relevantes Material und kreative eigene Inhalte öffentlich verfügbar zu machen. Dadurch veränderten sich diskursive Verhandlungen über geistiges Eigentum. Eine feministische Perspektive müsse dabei im Blick haben, wer in diesen Verhandlungen über Diskursmacht in Form von Zeit, Geld, Wissen und Werkzeugen verfüge. Verhandlungen müssten vermehrt kontextbezogen im Hinblick auf Art und Inhalt der Veröffentlichungen geführt werden. Vor diesem Hintergrund seien z.B. in upload-Filter-Technologien stets algorithmenbasierte Fortschreibungen bestehender Macht- und Herrschaftsverhältnisse zu vermuten, die der Chance, das rechtliche Verständnis von Urheber*innenschaft in Zeiten der Digitalisierung neu zu gestalten, entgegenstünden. Im Datenschutz sei die zunehmende Aushöhlung von Schutz aus feministischer Perspektive bedenklich. Das in Deutschland sehr weite Datenschutzverständnis mache aber auch deutlich, dass Privatsphäre nicht der „lupenreine Wohltäter“ sei, der gern aus ihr gemacht werde. Low-Privacy oder sogar schon Post-Privacy, die freiwillige oder auch unbewusste digitale Selbstoffenbarung, könne auch gesellschaftliche Chance sein. Aus feministischer Perspektive betrachtet, sei Privatsphäre immer schon Schutz bestimmter privilegierter Gruppen gewesen. Es gelte herauszuarbeiten, welche Formen politischer Selbstoffenbarung als neue Formen politischer Öffentlichkeit demokratische Prozesse befördern könnten und welche sich gegenteilig auswirkten. Durch die Digitalisierung seien politische Öffentlichkeiten inklusiver und intersektionaler geworden. Die feministische Forderung, auch das Private als politisch zu artikulieren, sei durch das Wegfallen der früher klar abgegrenzten politischen Öffentlichkeit Realität geworden. Aber die Risiken von Selbstoffenbarung seien gesellschaftlich nicht gleich verteilt und müssten bei der digitalen Neujustierung von Privatheit genau in den Blick genommen werden. Digitale Selbstoffenbarung benötige paradoxerweise private Räume.
Das dritte Kapitel des ersten Teils fasst noch eine „kleine Regulierungs- und Technikgeschichte“ des Internets konkret zusammen und verdeutlicht, wie historisch eine fehlende staatliche Einmischung den Interessen einer weißen männlichen Netzgemeinde diente und im Ergebnis die Markttatsachen schaffte, unter denen die Demokratien heute leiden.
Der zweite Teil „Feministische Netzpolitik im Einsatz“ wirft die Fragen feministischer Netzpolitik in vier Kapiteln noch einmal detailliert auf. Dabei entscheidet sich die Autorin für eine Darstellung in zwei Hauptthematiken, der digitalen Gewalt und der Überwachung, da diese Bereiche die aus feministischer Perspektive relevanten Praxisfelder von Netzpolitik ausmachten. Gerahmt werden die beiden Hauptkapitel von zwei kleineren Kapiteln: Teil zwei beginnt mit der kurzen Vorstellung des Phänomens der digitalen Öffentlichkeiten im Netz und er endet mit einem Ausblick auf die konkreten aktuellen Herausforderungen für eine feministische Netzpolitik.
Digitale Öffentlichkeiten beschreibt Schmidt ausgehend vom Begriff einer „bürgerlichen Öffentlichkeit“ anhand verschiedener dazu diskutierter Modelle. Die frühere hegemoniale bürgerliche Öffentlichkeit wird neuen Verständnissen von subalternen Öffentlichkeiten und Teilöffentlichkeiten bzw. verschiedenen Ebenen von Öffentlichkeit (einfache, mittlere und komplexe Ebene) in der digitalisierten Gesellschaft gegenübergestellt. Das bürgerliche Subjekt mit einem Selbstverständnis von weißer Männlichkeit verliere dabei zunehmend an Definitionsmacht, sehe sich mit Gegenöffentlichkeiten und Demokratisierung von Öffentlichkeiten konfrontiert. Digitale Mittel, die für solche Gegenöffentlichkeiten nutzbar gemacht werden (soziale Medien wie Twitter-Hashtags, aber auch online-Kommentarspalten in bürgerlichen Leitmedien), stünden dabei gleichermaßen auch für nicht-emanzipatorische Inhalte wie Maskulinismus zur Verfügung. Digitale Öffentlichkeiten seien in Folge von digitaler Gewalt geprägt.
Im nachfolgenden Abschnitt zu digitaler Gewalt macht Schmidt dann deutlich, wie und warum Frauen, auch nichtbinäre Personen, Menschen mit Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, insgesamt diskriminierungsgefährdete Menschen außerhalb eines white-male-supremacy-Standards von dieser Gewalt betroffen sind. Hate Speech, Online Harassement, Cybermobbing, Cyberbullying, Cyberstalking, Cybergrooming werden analysiert. Für Deutschland gebe es kaum belastbares Zahlenmaterial. Das gilt so also wohl leider auch noch nach über 20 Jahren Praxiserfahrung mit sozialen Medien, da digitale Gewalt tabuisiert und einfach zu lange verdrängt wurde von Politik und Verantwortlichen. Die Bekämpfung digitaler Gewalt schreite zu langsam voran. Digitale Gewalt wirke bereits demokratiezersetzend. Im Internet mit seinen algorithmenbasierten Prozessen zeigten sich Gewalt- und Ungleichverhältnisse wie durch ein Brennglas und verstärkten sich fortlaufend. Eine Stärkung von Selbstregulierungskräften im Internet sei daher politisch nicht ausreichend. Es müsse eine Internet-Policy entwickelt werden, die gewaltvolle Kommunikation wirksam reguliere und sanktioniere, ohne Räume für marginalisierte Positionen zu verlieren. Dies könne gelingen, indem herkömmliche Vorstellungen von Privatsphäre und Meinungsfreiheit herrschafts- und machtkritisch hinterfragt würden. Entsprechende Regulierungskonzepte müssten gesellschaftlich erarbeitet und politisch umgesetzt werden. Der Staat könne sich aus diesem Diskurs nicht so weit zurückziehen, wie derzeit in Deutschland mit dem NetzDG geschehen, welches Schmidt im Buch detailliert in seiner Entstehungs-, Anwendungs- und Novellierungsgeschichte darstellt und zumindest als einen ersten Schritt in die richtige Richtung bewertet. Aber das NetzDG gebe staatliche Regulierungsverantwortung zu weitgehend an Social-Media-Plattformen ab und das bedeute eine Privatisierung von Rechtsdurchsetzung. Hier und auch im abschließenden Kapitel zu den konkreten politischen Herausforderungen spricht sich die Autorin für eine Kollektivierung von Rechtsmobilisierung gegen Digitale Gewalt durch Instrumente wie die Verbandsklage aus.
Beim Thema Überwachung im Netz gelte aus feministischer Perspektive, die Freiheit der einen sei die Überwachung der anderen. Und andere seien stets Menschen außerhalb der männlich-weißen Wahrnehmungshorizonte. Die zunehmende Überwachung in digitalen und analogen Öffentlichkeiten sowie in den privaten sozialen Medien und smarten Tools, durchaus getragen vom Wunsch nach Sicherheit vor digitaler Gewalt, bedeute immer auch eine Normierung des Daseins bis in die Privatsphären hinein. Diese Normierung bedeute für alle, die „anders“ sind, einen bedrohlichen Unsicherheitsfaktor. Überwachung in einer digitalisierten Gesellschaft heiße dabei, dass jeder jeden zu jeder Zeit „im Auge habe“ und gehe weit über das herkömmliche Überwachungsverständnis als reine Staatsaufgabe hinaus. In Zeiten von BigData seien es auch nicht mehr nur Personen, sondern es seien ganze gesellschaftliche Kontexte, die überwacht würden, und es seien diese Überwachungsdaten, aus denen neue Daten im Sinne einer predictive policy oder anderer algorithmenbasierter Entscheidungssysteme generiert und zum Einsatz gebracht würden. Diese schöne neue Datenwelt zementiere so zwangsläufig geltende Herrschafts- und Machtstrukturen. Getestet würden diese digitalen Überwachungstechniken – wie Techniken immer schon – an deprivilegierten Personen wie z.B. an Geflüchteten. Bezeichnend an der politischen Diskussion sei, dass erst in diesem totalitären Stadium digitaler Überwachung, in dem sie sogar weißen privilegierten Männern gefährlich werden könne, eine gesellschaftliche Problematisierung beginne. Historisch sei Überwachung stets Mittel der Ausgrenzung gewesen. Hier gibt Schmidt einen detaillierten Überblick zu Überwachungsdiskursen ausgehend von den feministischen Surveillance-Studies über historische Überwachungskontexte von Kirche und Staat und die Entwicklung der Idee von Privatsphäre (in den USA nicht in gleicher Weise verstanden wie in Europa) bis hin zu aktuellen Beauty- und Health-Apps und gegenseitigem privatem Überwachungsterror durch soziale Alltagsmedien wie Facebook, WhatsApp oder Instagram. Eine feministische Perspektive müsse hier aufzeigen, wie Quantität und Qualität von Überwachung sich auf Frauen, auf von gesellschaftlichen Normierungen abweichende Personen, verschärft auswirkten. Komplizierte opt-out-Einstellungen beim Datenschutz, social sorting, racial profiling oder affective computing (digitale Vermessung von Gefühlen) durch Algorithmen, Monopolisierung bei Anwendungsprofilen, inflationäre Einwilligungen ohne Transparenz bei Geschäftsmodellen der Datennutzung und Geschlechterstereotypen in KI-Anwendungen ohne Technikfolgenabschätzungen sind längst Realität. Die Autorin zeigt die Problematiken mit aktuellen Beispielen hier umfangreich auf. Dabei seien intersektionale feministische Perspektiven, die den Data Bias entlarven und Datennutzungen entsprechend wissenschaftlich hinterfragen (Data Feminism) erst rar, könnten aber Lösungsansätze für eine Art Antidiskriminierungs- bzw. Gleichstellungsrecht bei Algorithmen liefern. Das Kapitel zeigt deutlich, dass diese digitale Kontrollgesellschaft, die sich nicht mit den Strukturen, anhand derer diese Kontrollen ausgeübt werden, auseinandersetzt, die Gesellschaft weder sicherer noch freier macht.
Insgesamt ist nach den im Schlusskapitel vorgenommenen Einschätzungen der Autorin noch nicht entschieden, wo und wie sich Netzpolitiken im demokratischen Gemeinwesen entwickeln werden. Hauptherausforderung sei es aktuell, die feministischen Perspektiven sichtbar zu machen, sie in den zu schaffenden Regulierungsrahmen hinein zu verhandeln und Frauen und vulnerable Personen dabei angemessen zu stärken. Ein Unterfangen, für das allen Beteiligten ein hohes Maß an Ausdauer, Durchsetzungskraft und Unterstützung zu wünschen ist. Das Buch leistet einen hervorragenden Beitrag auf diesem Weg.