STREIT 1/2025
S. 46
Deutscher Bundestag – Gewalthilfegesetz (GewHG)
Der Bundestag hat am 31.01.2025 das „Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ (BT-Drucks. 20/14025, 20/14798) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft – mit der Ausnahme der zentralen Teile des Gesetzes: Die Länder müssen bedarfsgerechte Schutz- und Beratungsangebote erst ab 2027 bereitstellen (§ 5) und der Rechtsanspruch von gewaltbetroffenen Frauen auf fachliche Beratung und „die Gewährung sicherer und geeigneter Unterkunft sowie Schutz in Eilfällen durch sofortige Hilfestellung (§ 3) wird erst am 1.1.2032 in Kraft treten.
Am 31.01.2025 wurde auch das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ verabschiedet.