STREIT 2/2023
S. 95
Die Beschränkung der Mit-Mutterschaft im österreichischen Abstammungsrecht ist verfassungswidrig
Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Österreich vom 30.06.2022 – G 230/2021 – ist die Einschränkung der in Österreich möglichen Mit-Mutterschaft bei einer Verbindung zweier Frauen in Form einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft auf eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung verfassungswidrig. Diese Einschränkung verstößt gegen Art. 8 EMRK (Achtung des Privat- und Familienlebens) und Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot). Der Verfassungsgerichtshof Österreich hat die entsprechende Bestimmung in §§ 144 und 145 ABGB mit Wirkung zum 01.01.2024 als verfassungswidrig aufgehoben.