STREIT 4/2019
S. 185-187
Die „Büchse“ der feministischen Rechtswissenschaft – Passaus die Juristinnen* im Portrait
Je prominenter „der“ Feminismus im gesellschaftlichen Kontext verhandelt wird, desto überzeugter erscheint die rechtswissenschaftliche Lehre, dass das geltende Recht schon zur Gleichstellung der Geschlechter ausreicht. Immerhin lernen Student*innen der Rechtswissenschaft bereits in Staatsrecht II „Mann und Frau sind gleichberechtigt“. Wer im dritten Semester die faktische Wirkung des Gleichheitssatzes noch anzweifelt, wird in der Familienrechtsvorlesung erleichtert zur Kenntnis nehmen, dass die Reformen 19581 und 19772 die Frau auch zivilrechtlich dem Mann gleichgestellt haben. Und es gibt ja auch noch das AGG. Das ist allerdings auch schon alles an Gleichstellung, was das „normale“ Rechtswissenschaftsstudium thematisiert.
Die Entdeckung feministischer Rechtswissenschaft gleicht daher der Öffnung der Büchse der Pandora; je mehr wir uns mit marginalisierten und unterdrückten Perspektiven beschäftigen, umso wirkungsloser erscheint das Recht in seiner jetzigen3
Form und desto machtvoller als Instrument für eine gleichberechtigte, freie Gesellschaft.
Der Feministische Juristinnen*tag (FJT) fand das letzte Mal in Passau im Frühjahr 1995 statt. In dessen Vorwort heißt es, die dreitägige Tagung diene „der Fortentwicklung feministischer Rechtstheorie und Analyse patriarchalischer Gesellschaftsstrukturen, sowie der Reflexion der häufig zwiespältigen Situation feministischer Juristinnen im männlich dominierten Rechtssystem.“
Diese zwiespältige Situation feministischer Juristinnen ist auch 25 Jahre später präsent. Während allerdings im Frühjahr 1995 unzählige feministische Juristinnen in Passau waren, fanden sich 2018 lediglich zwei Studentinnen aus Passau auf dem FJT. Dass sich die Zahl der studentischen Teilnehmerinnen aus Passau nur ein Jahr später schon verfünffacht hatte, liegt an der Gründung von die Juristinnen* und damit auch am FJT.
Die Initiatorinnen von die Juristinnen*, Lea und Sophie, hatten über die in Passau ansässige Anwältin für Migrationsrecht Petra Haubner vom FJT erfahren. „Von den anwesenden Richterinnen, Anwältinnen und Wissenschaftlerinnen vorgelebt zu bekommen, wie eine Verbindung von Feminismus und Jura aussehen kann, hat bei mir großen Eindruck hinterlassen und meinem Studium wieder ganz neuen Sinn gegeben“, erinnert sich Sophie. An der Juristischen Fakultät der Universität Passau gab es bis dahin weder eine kritische noch eine explizit feministische Hochschulgruppe. Empowered von den Erfahrungen des FJT wollten die beiden wenigstens Letzteres ändern und luden zu einem ersten Treffen für alle interessierten Jurastudentinnen in Passau ein. Grundlage des Treffens, zu dem elf Frauen erschienen, war der Text „Was ist feministische Rechtswissenschaft?“4
von Ute Sacksofsky sowie eine Auswahl verschiedener STREIT-Artikel,5
um das Spektrum an Themen zu verdeutlichen.
Wie unterschiedlich die Einstellung zum Feminismus war, zeigte die Diskussion um die Namensgebung der neuen Gruppe. Alle Anwesenden setzten sich zwar mit systematischer Diskriminierung und Sexismus auseinander, aber viele wollten sich selbst nicht als Feministinnen bezeichnen. Auch aus Sorge vor Anfeindung von antifeministischen Kommilitoninnen und Professor*innen fiel die Wahl des Namens somit auf „die Juristinnen*“. Die Gründerinnen begriffen die Gruppe fortan als Möglichkeit, Frauen* zu organisieren und „einen Ort zu bieten, wo Gelegenheit ist zu lernen, dass Feminismus gar kein abschreckendes Wort ist.”
Inwiefern Recht als Werkzeug dazu dienen kann, gesellschaftliche Veränderung voranzubringen, wollten wir in unserem ersten Themenblock für uns näher herausfinden. Bei der Lektüre alter STREIT-Ausgaben6
erkannten wir das Sexualstrafrecht als permanenten Streitgegenstand der feministischen Rechtswissenschaft. Im ersten Termin widmeten wir uns dem Vergleich der alten mit der neuen Fassung der „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“.7
Beim zweiten Termin betrachteten wir das Thema im Rechtsvergleich u. a. zu Schweden. Hierbei diskutierten wir die jeweiligen rechtlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen aus dem Spannungsfeld zwischen dem der schwedischen Gesetzgebung zugrundeliegenden Dogma des „Ja-heißt-ja“ und dem „Nein-heißt-nein“8
der deutschen Sexualstrafrechtsnovelle. Den Abschluss des Themenblocks bildete das „Expertinnen*-Treffen“ mit der Passauer Professorin für Strafrecht Bettina Noltenius. Nachdem Professorin Noltenius das Treffen mit einer dogmatischen Einordnung der Paragrafen eingeleitet hatte, diskutierten wir die Frage, wie ein Sexualstrafrecht aussehen könnte, das Rücksicht auf die Nuancen von Kommunikation nimmt und gleichzeitig Opferschutz und Beweisproblemen auf der prozessualen Seite Rechnung trägt. Wir hatten Professorin Noltenius einerseits als Verfasserin eines Kommentars zu §§ 184i, 184j StGB9
und andererseits als eine von zwei Professorinnen an der juristischen Fakultät der Universität Passau eingeladen: „Die Diskussion um die Problembereiche des neuen Sexualstrafrechts war deshalb besonders anregend und ertragreich, da die Teilnehmerinnen sich im Vorfeld intensiv mit den Fragstellungen beschäftigt hatten,“ resümiert Professorin Noltenius den Abend bei uns.
Der Fokus der folgenden drei Termine lag auf dem Grundsatz der Geschlechtergleichheit im Grundgesetz. Im Grundkurs nur oberflächlich behandelt, ergründeten wir die Eingangsnorm für antidiskriminierende Regelungen nun eigenständig. Zunächst untersuchten wir die Genese des Gleichheitssatzes und vollzogen den Kampf Elisabeth Selberts und der „Mütter des Grundgesetzes“ im Parlamentarischen Rat10
nach. In den beiden folgenden Sitzungen beschäftigten wir uns mit feministischen Auslegungsmöglichkeiten.11
Das Sommersemester 2019 begannen wir mit einem Themenblock zum 45. Feministischen Juristinnentag in Freiburg. Das sollte zum einen als Vorbereitung für die zehn Frauen dienen, die nach Freiburg fuhren, zum anderen als Input-Sharing für die gesamte Gruppe. Die Thematisierung des FJT war nicht zufällig gewählt – hiermit schloss sich der Kreis um unser einjähriges Bestehen. Die Bandbreite des FJT konnten wir nicht in einem Themenblock umreißen, deswegen befassten wir uns mit der Diskriminierung im Steuerrecht. Ähnlich wie im Workshop von Ulrike Spangenberg stand die Frage im Vordergrund, wie und wieso sich dieses scheinbar geschlechtsneutrale Rechtsgebiet unterschiedlich auf die Geschlechter auswirkt. Für den zweiten Termin berichteten uns die Frauen, die den FJT in Freiburg besuchten, über die Themen, mit denen sie sich dort auseinandergesetzt hatten. „Ich habe so viel Inspiration und gute Stimmung sowie neue Frauen-Vorbilder und andere Blickwinkel auf Problemfelder mitgenommen. Dadurch gab es super viel Input für das neue Semester und unsere Gruppe, den ich sehr gerne mit allen teilen und besprechen wollte“, fasst Sarah ihre Erfahrung als Multiplikatorin zusammen.
Im Anschluss richteten wir außerhalb unserer Rahmenthemen unsere erste öffentliche Veranstaltung im Passauer Jugendzentrum Zeughaus aus: mit der Film-Dokumentation „8 Borders, 8 Days“ von Amanda Bailly12
und einem anschließenden Gespräch mit einer Menschenrechtsaktivistin, die als Geflüchtete nach Passau kam, beleuchteten wir die spezifische Position von Frauen* auf der Flucht und die Mangelhaftigkeit des Asylrechts.
„Wider der Gleichheit der Geschlechter?“ war der Titel des zweiten Themenblocks, bei dem wir uns deutlich losgelöster von Recht und Gesetzen damit beschäftigten, was wir eigentlich fordern, wenn wir Gleichheit der Geschlechter fordern. Die eingeladene Expertin* und Inhaberin des Passauer Lehrstuhls für Zivilrecht und Rechtsgeschichte, Professorin Ulrike Müßig, leitete die Sitzung mit einem Rückblick auf den Kampf der Suffragetten13
ein. Im Anschluss stritten wir darüber, wie aktivistisch auch heutiger feministischer (rechtswissenschaftlicher) Widerstand aussehen kann.
Als feministische Gruppe beschäftigen wir uns hauptsächlich mit der Diskriminierung von Frauen. Da „Frausein” jedoch nicht der einzige Grund ist, warum Menschen benachteiligt werden, setzen wir uns im aktuellen Semester mit dem Thema Intersektionalität, also Mehrfachdiskriminierung, auseinander. Wir richten unseren Blick zunächst auf die Mehrfachdiskriminierung von Women* of Color. „Das Thema Intersektionalität ist meines Erachtens in feministischen Gesprächen unerlässlich, denn ‚wahrer‘ Feminismus muss die jeweiligen Schwierigkeiten unterschiedlicher Gruppen beachten, da diese sonst nicht vom Feminismus profitieren können“, erklärt Kate ihre Motivation, diesen Themenblock für die Gruppe aufzubereiten.
Wir schließen unser Semester mit dem Thema „Kleidung und ihre Konsequenzen” ab. Sei es in der Freizeit oder im Beruf; wenn Frauen und Mädchen ihre Reise nicht antreten können, weil sie Leggings tragen und ihnen deshalb der Zutritt zum Flugzeug verwehrt wird, oder ihnen vertraglich vorgeschrieben wird, dass sie während der Arbeitszeit High Heels zu tragen haben, ist diese Problematik hochaktuell. Dabei wollen wir uns mit der rechtlichen als auch gesellschaftlichen Dimension auseinandersetzen. Besonders wenn die Kleidung einer Frau zum Anlass genommen wird, diese zu belästigen oder zu attackieren, also strafrechtliche Relevanz bekommt, sind wir Juristinnen gefragt, Sachverhalte und gesetzliche Regelungen kritisch zu betrachten. Ein Beispiel: Frauen* heimlich unter den Rock zu fotografieren oder zu filmen, ist in Deutschland bisher nicht strafbar. Diese Übergriffe in der Öffentlichkeit, genannt Upskirting, fallen nicht unter § 201a StGB, der nur Aufnahmen, die in einem geschlossenen und privaten Raum aufgenommen werden, unter Strafe stellt. Anhand von rechtsvergleichenden und rechtspolitischen Überlegungen wollen wir uns dieses Themas annehmen und gegebenenfalls eine Position dazu erarbeiten. Eine spannende Diskussion ist garantiert.
In unseren Sitzungen kommen neben fachlichen Aspekten stets auch Themen zur Sprache, die uns bewegen. So unterschiedlich die Frauen* der Juristinnen* im Einzelnen sind, haben wir im Studienalltag doch alle Sexismus erfahren. Indem die Juristinnen* Erfahrungen und Erlebnisse miteinander teilen und mögliche Reaktionen diskutieren, unterstützen wir uns in der Gruppe dabei, sexistische und diskriminierende Argumentationsmuster zu erkennen und Strategien dagegen zu entwickeln.
Neben dieser Eigenschaft als eine Art „Argumentationsbootcamp“ bieten die Juristinnen* einen Raum der Solidarität mit der simplen Möglichkeit, sich über Diskriminierungserfahrungen austauschen zu können, ohne dass zugleich erwartet wird, das eigene Empfinden in Frage zu stellen oder die Benennung von Frauenfeindlichkeit als solche zu relativieren. „Ich fühle mich mit meinen Gedanken und Meinungen ernst genommen und verstanden”, beschreibt Hanna die Atmosphäre in der Gruppe. Und ergänzt: „Das schöne dabei ist, dass ich mit meinen Auffassungen fast nie alleine bin und meine Gedanken durch viele weitere ergänzt werden.” Juliane fügt hinzu: „Das mag jetzt etwas dramatisch klingen, aber dass Passau innerhalb Deutschlands wohl zu den konservativeren Jura-Fakultäten gehört, ist mir vor allem im Kontakt zu den vielen Jura-Studentinnen* anderer Fakultäten auf meinem ersten FJT in Freiburg aufgefallen. Seitdem weiß ich unsere Gruppe noch mehr zu schätzen, aber vor allem ist mir unsere Rolle als Multiplikatorinnen* viel bewusster geworden.“
Schlussendlich sind die Juristinnen* also auch für jede Frau* eine Gelegenheit, sich zu organisieren und ein Netzwerk an jungen, motivierten und interessierten Nachwuchsjuristinnen* zu bilden – mit dessen Unterstützung und mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse man auch nach Abschluss der eigenen Zeit an der Universität dazu beitragen kann, dem immer noch existenten Sexismus in der Rechtswissenschaft im Besonderen und im Alltag generell zu begegnen.
Die Leserinnen* der STREIT konnten hoffentlich einen kleinen Einblick in die Arbeit unserer Gruppe gewinnen. Wir würden uns freuen, falls sich die eine oder andere Frau* vorstellen könnte, von uns als Expertin* gewonnen zu werden. Und auch wenn wir aktuellen Juristinnen* es wohl nicht schaffen werden, den FJT selbst ein weiteres Mal nach Passau zu holen, sind wir stark darum bemüht, die feministische Rechtswissenschaft an der hiesigen Fakultät wieder längerfristig zu etablieren.
Auch wagen wir schon den ersten Schritt hin zum nächsten Passauer FJT: am 14. Dezember 2019 veranstalten die Juristinnen* den ersten Frauen*tanz in Passau seit über 20 Jahren. Hierzu laden wir alle Frauen* in der Umgebung herzlichst ein und wir freuen uns auf einen Abend voll Tanz und feministischer Solidarität!
- Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts, 18.06.1957, BGBl. I S. 609. ↩
- Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, 1. EheRG, 14.06.1976, BGBl. I S. 1421. ↩
- Anna Hochreuter, Bericht vom 21. Feministischen Juristinnentag, in: STREIT 95, 130 ff. ↩
- Ute Sacksofsky, Was ist feministische Rechtswissenschaft?, in: Zeitschrift für Rechtspolitik. Band 34, Nr. 9, 2001, S. 412–417. ↩
- Ulrike Lembke, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche als kriminelle Handlung? Reflektion nach einer Prozessbeobachtung, in: STREIT 2017, 147-151; Daniela Schweigler, Die geplante Reform des Sozialen Entschädigungsrechts und ihre Bedeutung für Betroffene von Missbrauch und häuslicher Gewalt, in: STREIT 2018, 3-14; Anja Böning, Wissenschaft, Recht und Geschlecht, in: STREIT 2018, 178-182; Urteil des VGH BW, Polizeiliches Verbot der „Gehsteigberatung“ vor einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, in: STREIT 2019, 43-47; Pressemitteilungen des VG Karlsruhe vom 27.03.2019, Pforzheim: Keine 40-tägige abtreibungskritische Demonstration vor pro familia, in: STREIT 2019, 48; Petra Haubner, Anwältinnen* im Migrationsrecht, in: STREIT 2019, 51-55. ↩
- U.a. Tatjana Hörnle, Besserer Schutz vor sexuellen Übergriffen, in: STREIT 2016, 3-7; Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – bff: Frauen gegen Gewalt e.V., Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserungen des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (§§ 177, 179 StGB), in: STREIT 2016, 8-13. ↩
- Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (50. StrÄndG), G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2460 (Nr. 52). ↩
- Kate Lockwood Harris, Yes means yes and no means no, but both these mantras need to go: communication myths in consent education and anti-rape activism, in: Journal of Applied Communication Research, 46:2, 2018, 155-178; Tatjana Hörnle, Sexualstrafrecht – der Prozess einer Reform, in: KriPoZ 1, 2018, 12-15. ↩
- §§ 184i, 184j und 177 StGB, in: Wolter (Hrsg.), Systematischer Kommentar –StGB, 9. Aufl. ↩
- Margarete Fabricius-Brand, Sabine Berghahn, Kristine Sudhölter, in: „Juristinnen“ Berichte Fakten Interviews, 1982, S. 187 ff; Marion Röwekamp, Juristinnen – Lexikon zu Leben und Werk, (Hrsg.: DJB), 2005, S. 395 ff; Susanne Giesler, Buchbesprechung „Justinnen-Lexikon“ von Marion Röwekamp, in: STREIT 2010, 43 ff. ↩
- Vera Slupik, Die Entscheidung des Grundgesetzes für Parität im Geschlechterverhältnis: Zur Bedeutung von Art. 3 II und III GG in Recht und Wirklichkeit, 1988; Jutta Limbach / Marion Eckertz-Höfer (Hrsg.), Frauenrechte im Grundgesetz des geeinten Deutschland, 1993; Ute Sacksofsky, Das Grundrecht auf Gleichberechtigung: eine rechtsdogmatische Untersuchung zu Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, 1996 (2. Aufl.); Michael Wrasel/ Alexander Klose, § 4 Gleichheit unter dem Grundgesetz, in: Lena Foljanty / Ulrike Lembke (Hrsg.), Feministische Rechtswissenschaft, 2012 (2. Aufl.). ↩
- Bailly, Amanda, 8 Borders, 8 Days, U.S.A./Libanon, 2017, Veranstaltung „Frauen und Flucht“ am 24.5.2019. ↩
- Elke Schüler, Endlich Staatsbürgerinnen! – 100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland, in: STREIT 2018, 130-139. ↩