STREIT 1/2015
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Editorial STREIT 1/2015
Wegen der notwendigen Umsetzung der VN-Behindertenrechtekonvention richten staatliche Institutionen in letzter Zeit ihre Aufmerksamkeit zunehmend auf das Problem des mangelhaften Schutzes von Frauen mit Behinderungen vor Gewalt. Das erschreckende Ausmaß dieser Gewalterfahrungen kam durch eine repräsentative Erhebung im Auftrag des BMFSFJ ans Licht, deren Ergebnisse Brigitte Sellach vorstellt. Deutlich wird, dass insbesondere Frauen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, von diskriminierenden Strukturen und Verhaltensweisen betroffen sind und in der Folge besonders häufig Opfer physischer, psychischer und sexueller Übergriffe und Gewalt werden. Besonders häufig von Gewalt betroffen sind insbesondere auch die bisher im Hilfesystem wenig beachteten gehörlosen Frauen. 
Auf diesem Hintergrund erscheint eine Reform der §§ 177, 178 StGB umso unverzichtbarer. Der bff: Frauen gegen Gewalt e.V. hat in seiner Analyse zahlreicher Vergewaltigungsverfahren anschaulich gemacht, wie das durch den Wortlaut des § 177 StGB ermöglichte Einnehmen der Täterperspektive dazu führt, dass Opfern sexueller Gewalt weitgehend der Schutz des Strafrechts verweigert wird.
Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes könnte vielen Frauen in extrem schlecht bezahlten Frauenberufen ein höheres Einkommen bringen, wenn es gelingt, Umgehungsstrategien zu verhindern. Aber auch, wenn ein Tarifvertrag einen höheren Stundenlohn vorsieht, kann das Einkommen klein gerechnet werden, indem z.B. Tätigkeiten oder Wartezeiten von der Lohnzahlung ausgeschlossen werden. Susette Jörk erläutert die Bedeutung der Urteile des BAG und des LAG Düsseldorf in diesem Zusammenhang.
Die Redaktion