STREIT 1/2015
S. 3-10
Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland
Ergebnisse der repräsentativen Studie im Auftrag des BMFSFJ1
Anlage der Studie
Die Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland“ wurde von 2009-2011 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erarbeitet. Unter der Leitung von Dr. Monika Schröttle vom Interdisziplinären Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung (IFF) und Prof. Dr. Claudia Hornberg von der Fakultät für Gesundheitswissenschaften, beide Universität Bielefeld, haben mitgewirkt: Dr. Sandra Glammeier, vom IFF der Universität Bielefeld; Dr. Brigitte Sellach, Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Frauen- und Genderforschung e.V. (GSF e.V.), Frankfurt; Prof. Dr. Barbara Kavemann, Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut Freiburg (SOFFI.F, Büro Berlin), Dr. Henry Puhe / Ute Wagemann, SOKO Institut GmbH Sozialforschung und Kommunikation, Bielefeld; Prof. Dr. Julia Zinsmeister Fachhochschule Köln. Von großer Bedeutung war die Mitwirkung von über 100 Interviewerinnen in verschiedenen Teams, die an den Untersuchungsstandorten gesundheitlich eingeschränkte und behinderte Frauen gefunden und befragt haben.
Bei der Studie handelt es sich um die weltweit erste Studie, bei der Frauen mit Behinderungen repräsentativ befragt und dabei unterschiedliche Zielgruppen angesprochen wurden. Insgesamt wurden über 1.500 Frauen erreicht mit unterschiedlichen Behinderungen und Beeinträchtigungen. Darunter waren Frauen mit und ohne Behindertenausweis. Sie lebten sowohl in Haushalten als auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe (Wohnheime und Angebote des betreuten Wohnens). Sie wurden in allgemeiner Sprache, in vereinfachter Sprache und in der Deutschen Gebärdensprache (DGS) befragt. Themen, die in der Befragung angesprochen wurden, waren ihre Lebenssituation und Gewalterfahrungen sowie Erfahrungen von Diskriminierung in Kindheit, Jugend und im Erwachsenenleben. Verschiedene Anforderungen an die Anlage der Studie waren vom BMFSFJ vorgegeben worden: 
- Repräsentativität: jede Frau mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung in Deutschland musste die Chance haben, im Rahmen der Studie befragt zu werden. 
- Alle Behindertengruppen sollten einbezogen werden – auch die, die sonst nicht angesprochen werden, z. B. Frauen mit einer kognitiven Beeinträchtigung oder gehörlose Frauen. 
- Alle Frauen mit Beeinträchtigungen, durch die sie im Alltag erheblich behindert sind, sollten erreicht werden, auch die, die keinen Behindertenausweis haben. 
a) Repräsentative Befragung 
aa) 800 Frauen in Haushalten
Die Repräsentativität der Haushaltsbefragung und der Einrichtungsbefragung wurde dadurch gewährleistet, dass die Frauen zufällig ausgewählt wurden. Für die Haushaltsbefragung hieß das, dass nach einem systematischen Zufallsprinzip 20 Landkreise und kreisfreie Städte in Deutschland ausgewählt wurden, darunter auch Standorte in Ostdeutschland. Dort wurden nach dem Zufallsprinzip von den Interviewerinnen 28.000 Haushalte angelaufen, von denen etwa die Hälfte bereit waren, wenige kurze Fragen zu beantworten. Mit diesem „Screening“ sollte geklärt werden, ob eine Frau mit Einschränkungen, die sie im Alltag erheblich beeinträchtigt, im Haushalt lebt. In 12% der angesprochenen Haushalte lebten Frauen mit einer Behinderung. 51% von ihnen waren zu einem Interview bereit.
bb) 420 Frauen in Einrichtungen
Von den 420 Frauen waren 102 psychisch erkrankt oder schwerstkörper- bzw. mehrfachbehindert, die in allgemeiner Sprache befragt wurden und 318 Frauen mit Lernschwierigkeiten / sog. geistigen Behinderungen, die in vereinfachter Sprache befragt wurden.
Die Repräsentativität bei der Einrichtungsbefragung wurde gewährleistet, indem in zufällig ausgewählten Einrichtungen an den Untersuchungsstandorten die Mitarbeiterinnen gebeten wurden, die Frau um ein Interview zu bitten, die als nächste Geburtstag hat.
b) Nicht repräsentative Befragung
aa) Zusatzbefragung
Befragt wurden 341 Frauen in Haushalten, davon waren 128 blind/stark sehbehindert, 130 schwerst-körper- bzw. mehrfachbehindert, 83 gehörlos/stark hörbehindert (befragt in der Deutschen Gebärdensprache).
Mit der Methode der Zufallsauswahl konnten Frauen, die blind, gehörlos oder schwer körperbehindert oder mehrfach behindert sind, nicht in ausreichender Zahl erreicht werden. Sie wurden über Lobbygruppen und Beiträge in verschiedenen Medien gewonnen und befragt. Diese Zusatzbefragung ist daher nicht repräsentativ, weil die Frauen nicht zufällig ausgewählt wurden, sondern sich selbst gemeldet haben.
bb) Qualitative Studie
An der qualitativen Studie haben 31 von Gewalt betroffene Frauen in Haushalten und Einrichtungen teilgenommen, die in der repräsentativen Haushalts- und Einrichtungsbefragung bereits befragt worden waren. Die Interviewerinnen haben sie nach vorher abgestimmten Kriterien ausgewählt und sie am Ende der repräsentativen Befragung gefragt, ob sie zu einem weiteren Interview bereit wären. 
In der repräsentativen Befragung und in der Zusatzbefragung wurde ein weitgehend standardisierter Fragebogen eingesetzt. Das bedeutet, dass die Frauen Fragen nicht mit eigenen Worten beantwortet haben, sondern indem sie Antwortvorgaben zugestimmt oder ihnen widersprochen haben. So enthielten z. B. die Frage nach Erfahrungen von körperlicher Gewalt Antwortvorgaben gegliedert nach unterschiedlichen Schweregraden der Gewalt. Der allgemeine Fragebogen war orientiert an der Vorgängerstudie2
 von 2004, um die Ergebnisse vergleichen zu können. Für die Befragung von kognitiv beeinträchtigten Frauen wurde der allgemeine Fragebogen mit Unterstützung von Frauen mit Lernschwierigkeiten vereinfacht.
Diskriminierung und strukturelle Benachteiligung
Nach dem Verständnis von Behinderung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird die Lebenssituation behinderter Menschen sowohl durch ihre individuellen körperlichen, geistigen, seelischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen als auch durch strukturell begründete Beeinträchtigungen und Diskriminierungen durch Gesellschaft und Umwelt beeinflusst, die sie im Alltag als Begrenzungen erfahren. 
Methodisch wurden Diskriminierung und strukturelle Benachteiligung ermittelt, indem Benachteiligung oder Diskriminierung definiert wurden in Anlehnung an die Definition des Instituts für Menschenrechte als: „Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von einzelnen Menschen oder Gruppen aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale.“3
 Als eine mehrdimensionale Diskriminierung wurde die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund mehrerer Merkmale,4
 (UN-BRK Artikel 6,1), z. B. Geschlecht, Behinderung und Migrationsstatus verstanden. Von einer strukturellen Diskriminierung wird ausgegangen, wenn gesellschaftliche Strukturen als Ursachen der Diskriminierung (Strukturelle Gewalt – Galtung 19755
) gelten können.
In der Studie wurde strukturelle Diskriminierung methodisch auf zwei Wegen ermittelt:
- Aus den Daten zur Sozialstruktur (z. B. Bildung, Einkommen, Familie, Erwerbsarbeit) wurden objektive Hinweise auf eine strukturelle Benachteiligung ermittelt. Die Daten zur Sozialstruktur der Frauen der Studie wurden jeweils verglichen mit vergleichbaren Daten anderer repräsentativer Studien, z. B. der Vorgängerstudie oder den Daten des Mikrozensus. Bei einer Ungleichverteilung zu Ungunsten der behinderten Frauen der Studie wurde eine Diskriminierung angenommen, wobei zur Identifizierung der Ursachen für die ermittelten Unterschiede weitere Analysen notwendig waren. 
- Mit offenen und geschlossenen Fragen wurde nach den subjektiven Erfahrungen von Benachteiligung, der subjektiven Wahrnehmung von Diskriminierung, einschränkenden Bedingungen für Freiheit und Entscheidungen, vorenthaltene Hilfe oder ein Zuviel an Hilfe, belästigendes, bevormundendes oder benachteiligendes Verhalten von Menschen oder Institutionen sowie nach Benachteiligung und Diskriminierung aufgrund der Behinderung gefragt. 
Die Identifikation der Ursachen für die ermittelten Unterschiede und daraus abgeleitet die Entwicklung von Maßnahmen zum Abbau struktureller Diskriminierung ist allerdings ein Prozess, der weit über die Studie hinausweist und an dem sich mehr politische und gesellschaftliche Akteure und Akteurinnen als die an der Studie beteiligten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen beteiligen müssen.
a) Allgemeine Ergebnisse
Nach den Ergebnissen der Analyse der Daten zur Sozialstruktur waren die Frauen am stärksten benachteiligt, die in Einrichtungen lebten. 
- Sie hatten seltener qualifizierte Schul- und Berufsausbildungen, 
- arbeiteten in der Regel in Werkstätten der Behindertenhilfe mit geringem Einkommen, 
- waren häufiger nicht verheiratet oder lebten nicht in einer Paarbeziehung, 
- hatten häufiger keine Kinder und 
- erlebten häufiger Einschränkungen in ihrer Selbstbestimmung. 
Dabei ist z. B. zur Bestimmung von Diskriminierung in Bezug auf den Lebensbereich Partnerschaft und Familie die Definition von Diskriminierung aus dem Kontext des sozialpolitisch verankerten Familienbildes abzuleiten, um zu verstehen, warum nicht verheiratet zu sein als Form von Diskriminierung gelten kann. Im sozialpolitischen System in Deutschland wird davon ausgegangen, dass die Familie die erste Anlaufstelle für Hilfe und Unterstützung ist bis hin zu Unterhaltsleistungen, zu denen Eltern gegenüber ihren Kindern und umgekehrt verpflichtet sind. Dieses Grundprinzip findet sich auch in der Gesetzgebung. Diskriminierung bedeutet dann den Ausschluss aus diesem gesellschaftlich festgeschriebenen Unterstützungssystem und die verstärkte Abhängigkeit von staatlichen Leistungen, auch im Alltag von Pflege und Versorgung bei schwerer Behinderung.
Für die Frauen der nicht-repräsentativen Zusatzbefragung wurde ebenfalls häufiger strukturelle Diskriminierung in den verschiedenen Lebensbereichen ermittelt. Sie hatten z. B. häufiger geringe Haushaltseinkommen, insbesondere gehörlose Frauen, trotz erhöhter Erwerbseinbindung. Alle drei Gruppen der Zusatzbefragung hatten zudem häufiger finanzielle Engpässe verbunden mit existenziellen Ängsten, dass das Einkommensniveau nicht ausreichend sein wird, um den eigenen Lebensunterhalt und erhöhte Aufwendungen aufgrund der Behinderung bestreiten zu können.
Die in Haushalten lebenden Frauen mit Behinderung unterscheiden sich in ihrer Lebenssituation weniger stark von der weiblichen Bevölkerung als die in Einrichtungen lebenden Frauen und die Frauen der Zusatzbefragung.
Fast alle Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen (81-99%) hatten Diskriminierung und strukturelle Gewalt im Alltag erlebt. So wurden konkrete Benachteiligungen und Diskriminierungen durch Menschen oder Institutionen von etwa jeder zweiten bis dritten Frau der repräsentativen Haushalts- und Einrichtungsbefragung genannt und von ca. 75% der Frauen der Zusatzbefragung. Etwa 40-60% der Frauen der Haushalts- und Einrichtungsbefragung und 70-82% der Frauen der Zusatzbefragung fühlten sich nicht ernst genommen. Über belästigende, bevormundende oder benachteiligende Verhaltensweisen durch Personen im Zusammenhang mit der Behinderung berichteten jede dritte Frau der Haushalts- und Einrichtungsbefragung und zwei von drei Frauen der Zusatzbefragung.
Z. B. berichtete die größte Gruppe der Frauen in Einrichtungen, die in vereinfachter Sprache befragt wurden, Episoden oder allgemein Gefühle von Ungerechtigkeit seitens der Betreuer/innen und Mitbewohner/innen in der Einrichtung. Frauen, die in Haushalten befragt wurden, nannten am häufigsten Benachteiligung durch Ämter, Krankenkassen und im Gesundheitswesen. Wenn z. B. die Behinderte nicht direkt angesprochen wird, sondern ihre Begleitperson, fühlte sie sich nicht ernst genommen. Zu den belästigenden oder bevormundenden Verhaltensweisen gehörten z. B. angestarrt zu werden, ungefragt geduzt zu werden, ungefragt angefasst zu werden oder ignoriert zu werden.
b) Frauen in Einrichtungen
Frauen in Einrichtungen haben besonders häufig Einschränkungen und Diskriminierungen angegeben. So fühlten sich zwei von fünf Frauen in Einrichtungen von Bedingungen und Regeln in der Freiheit eingeschränkt. Jede zweite bis dritte Frau der Einrichtungsbefragung hat angegeben, angestarrt und ungefragt geduzt worden zu sein. Beschimpft wurde fast jede zweite Frau, die in einer Einrichtung lebt. Ungefragt oder unangenehm angefasst wurden zwei von fünf Frauen in einer Einrichtung.
Frauen in Einrichtungen nannten zudem häufiger einen Mangel an Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, einen unzureichenden Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre, sowie Defizite im Schutz vor psychischer, physischer und sexueller Gewalt durch Bewohner/-innen und Personal. Sie vermissten enge und vertrauensvolle Beziehungen und auch Paar- und Familienbeziehungen, die in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe noch kaum gelebt werden können. Darüber hinaus fehlten Bildungs- und Ausbildungsressourcen und eigene finanzielle Mittel. Einige wünschten sich eine eigene Wohnung und mehr Selbständigkeit.
In der Beschreibung ihrer Erfahrungen wurden z. B. angesprochen: 
- allgemeine Regeln in der Einrichtung, z. B. ein frühes Abendessen und ins Bett gehen, die Regel sich abzumelden, wenn das Haus verlassen wird, nicht gefragt zu werden, mit allen gemeinsam weggehen zu müssen, 
- Haltung und Verhalten des Personals, z. B. dass sie zu streng sind, für sie entscheiden, bevormunden, schimpfen, in einem Tonfall sprechen, als hätten sie Schulmädchen vor sich, 
- individuelle Regeln z. B. Vorschriften in Bezug auf Rauchen, Kaffee trinken, Besuche beim Freund oder Partner, 
- Einengung in der Entscheidungsfreiheit: einige Frauen wünschten sich mehr Entscheidungsspielräume, fühlten sich nicht ernst genommen, 
- Einschränkungen durch das Leben in der Gruppe durch Lärm oder Streit. 
Die erschwerten Umstände des Lebens in einer Einrichtung können am Beispiel der Wohnsituation, dem Leben in Partnerschaft und Familie und Sexualität und Reproduktion eindrucksvoll gezeigt werden. Durchgängig haben Frauen, die in vereinfachter Sprache befragt wurden, unter den größten Einschränkungen zu leiden.
- So lebten 65% der Frauen, die mit dem vereinfachten Fragebogen befragt wurden, in einer Wohngruppe, gegenüber 33% der übrigen Frauen, die in Einrichtungen lebten (im Folgenden: Vergleichsgruppe). 
- Nur 17% lebten mit bis zu fünf Personen zusammen, 83% mit mehr als fünf Personen (Vergleichsgruppe: 57% und 43%). 
- Nur etwa 40% der Frauen konnten entscheiden, mit wem sie zusammenleben möchten (Vergleichsgruppe 23%). 
- 82% hatten ein eigenes Zimmer (Vergleichsgruppe 80%). 
- Aber nur 62% konnten die Toilette abschließen – das wurde in der Regel mit Sicherheitsproblemen begründet (Vergleichsgruppe 82%). 
- Nur 60% konnten das Bad abschließen (Vergleichsgruppe 83%). 
In einer Wohneinrichtung der Behindertenhilfe können Frauen deutlich seltener in einer Partnerschaft leben oder Kinder haben als im eigenen Haushalt. So waren Frauen der Haushaltsbefragung ebenso häufig verheiratet, lebten aktuell in einer Partnerschaft oder hatten Kinder wie die Frauen im Durchschnitt der Bevölkerung. Ein Grund dafür war, dass die Frauen in Haushalten mehrheitlich im Erwachsenenleben behindert wurden, so dass sie häufig vor Eintritt der Behinderung bereits in einer Partnerschaft lebten und Kinder hatten.
Dies gilt so für die anderen Gruppen der repräsentativen Befragung nicht. 
- Waren 55% der Frauen in Haushalten zum Zeitpunkt der Befragung verheiratet, so waren es von den Frauen in Einrichtungen, die in vereinfachter Sprache befragt worden waren, nur 5%, und 4% der anderen Frauen in Einrichtungen. 
- 78% der Frauen in Haushalten waren jemals verheiratet, aber nur 8% der in vereinfachter Sprache Befragten und 42% der anderen. 
- 72% der Frauen in Haushalten lebten aktuell in einer Partnerschaft, im Vergleich zu 42% bzw. 34% der Frauen in Einrichtungen. 
- 73% der Frauen in Haushalten hatten Kinder, aber nur 6% der mit vereinfachter Sprache Befragten und 39% der anderen Befragten in Einrichtungen. 
Deutliche Benachteiligungen zeigen sich auch auf dem Gebiet der Sexualität und Reproduktion.
- 95% der in Haushalten befragten Frauen hatten sexuelle Erfahrungen, gegenüber 37% der Frauen in Einrichtungen, die mit dem vereinfachten Fragebogen befragt wurden und 75% der in Einrichtungen mit einem allgemeinen Fragebogen befragten Frauen. 
- Einen Schwangerschaftsabbruch hatten 17% bzw. 6% bzw. 15% dieser Frauen vornehmen lassen. 
- Sterilisiert waren 18% der Frauen in Haushalten, 17% der mit vereinfachter Sprache Befragten und 9% der anderen Frauen in Einrichtungen. 
Angesichts der geringen sexuellen Aktivität von Frauen, die mit vereinfachter Sprache befragt wurden, ist der Grad der Anwendung von Verhütungsmitteln in dieser Gruppe hoch. Nur 37% hatten ja angegeben, jemals sexuell aktiv gewesen zu sein, aber 17% wurden sterilisiert. Von den Frauen, die nicht sterilisiert wurden, nahm etwa die Hälfte Kontrazeptiva ein, überwiegend die gesundheitsschädlichen 3-Monatsdepots. 35% hatten nie Kontrazeptiva eingenommen, 15% wussten es nicht oder haben nichts dazu gesagt.
Gewalt im Leben der Frauen
Gewalterfahrungen wurden im Fragebogen so abgefragt, dass die Frauen Fragen in Bezug auf bestimmte Situationen mit ja, nein oder weiß nicht beantworten konnten. Die Situationen wurden den Frauen schriftlich vorgelegt, die Interviewerin fragte nur nach den Gliederungsziffern ohne die Gewalthandlung zu benennen. Den Frauen, die mit einem vereinfachten Fragebogen befragt wurden, wurden die Situationen vorgelesen, weil auf der Grundlage von Erfahrungen und Tests davon ausgegangen wurde, dass sie so schnell nicht lesen und gleichzeitig den Sachverhalt der Frage erfassen könnten, bzw. kaum lesen konnten. Durch die Art der Aufbereitung der Gewalterfahrungen im Fragebogen wurde eine gewisse Distanz geschaffen zu den Ereignissen, so dass auch Frauen mit schweren Gewalterfahrungen die Fragen ohne eine Retraumatisierung beantworten konnten. In der Vorbereitung der Studie wurde aber an jedem Untersuchungsstandort eine Unterstützungseinrichtung gewonnen, die bei Bedarf hätte angefragt werden können.
Die Frauen der Studie haben deutlich häufiger psychische, körperliche und sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlebt als im Durchschnitt der weiblichen Bevölkerung. Als Ergebnis konnte ein wechselseitiger Zusammenhang von Gewalt und Behinderung festgestellt werden. 
Die Frauen hatten vor allem deutlich häufiger elterliche körperliche, vor allem aber psychische Gewalt in Kindheit und Jugend erlebt. Ca. 50-60% der Frauen waren psychischer Gewalt ausgesetzt gegenüber 36% der Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. 74-90% der Frauen haben körperliche Gewalt erlebt gegenüber 81%. Die Betroffenheit durch sexuellen Missbrauch in Kindheit und Jugend war zwei- bis dreimal höher. Jede dritte bis vierte Frau der Haushalts- und Einrichtungsbefragung hatten sexuelle Übergriffe durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene erfahren, jede zweite bis dritte Frau der Zusatzbefragung. 
Wird sexueller Missbrauch durch andere Kinder und Jugendliche zusätzlich zu sexuellem Missbrauch durch Erwachsene mit einbezogen, dann hat je nach Untersuchungsgruppe jede zweite bis vierte Frau der Studie sexuelle Übergriffe in Kindheit und Jugend erlebt. Besonders betroffen waren davon gehörlose Frauen (52%), denen das auffällig häufig in Einrichtungen, Internaten oder Schulen passiert ist. Nur 25% der Frauen, die in vereinfachter Sprache befragt worden waren, haben diese Erfahrungen genannt, aber viele konnten sich nicht mehr erinnern, so dass hier von einem Dunkelfeld auszugehen ist.
Frauen der Studie haben deutlich häufiger sexuelle Gewalt im Erwachsenenleben erlebt, zwei- bis dreifach häufiger als im Bevölkerungsdurchschnitt. Mehr als jede dritte bis fünfte Frau der repräsentativen Befragung hatte sexuelle Übergriffe im Erwachsenenleben erlebt und ca. jede zweite bis dritte Frau der Zusatzbefragung. Am häufigsten hatten psychisch erkrankte Frauen (38%) und gehörlose Frauen (43%) Fragen nach sexueller Gewalt bejaht. Mehr als jede zweite bis dritte Frau der Studie hatte sexuelle Gewalt in Kindheit und/oder Erwachsenenleben erlebt, ebenfalls wieder am häufigsten: Frauen mit psychischen Erkrankungen und gehörlose Frauen. Wichtig ist, dass diese Grenzverletzungen auch für den alltäglichen Umgang, die Pflege und die Betreuung von Frauen mit Behinderungen relevant sind.
Auch körperliche und psychische Gewalt im Erwachsenenleben wurde fast doppelt so häufig erlebt wie von Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Körperliche Gewalt im Erwachsenenleben war fast doppelt so häufig erfahren worden wie es Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt (58-75% vs. 35%) erlebt hatten. Dabei waren die Übergriffe schwerer und bedrohlicher. Ebenfalls deutlich häufiger als im Bevölkerungsdurchschnitt (68-90% vs. 45%) waren die Frauen im Erwachsenenleben psychischer Gewalt ausgesetzt.
Die Täter/-innen kamen überwiegend aus Familie und Partnerschaft, aber auch Personen in Einrichtungen gehörten zu ihnen. So ging hier vom Personal eher psychische Gewalt aus, während Bewohner/-innen psychische, körperliche und sexuelle Gewalt ausübten. Die Gefährdungen der Frauen der Zusatzbefragung waren im sozialen Nahraum ebenfalls erhöht, betrafen aber auch alle anderen Lebenskontexte. Z.B. erfuhren gehörlose und blinde Frauen häufiger psychische Gewalt in Schule und Ausbildung als vom Partner. Auch schwer körperbehinderte Frauen erlebten häufiger psychische Gewalt in Schule und Ausbildung als vom Partner. Alle Gruppen nannten ebenfalls häufiger Freunde, Nachbarschaft und Familienangehörige als Täter als die Frauen der Vorgängerstudie oder der Haushaltsbefragung. Psychische Gewalt ging darüber hinaus auch von Ämtern, Behörden sowie Gesundheitsdiensten aus. Das betraf insbesondere die in Haushalten lebenden Frauen der Haushalts- und Zusatzbefragung. Bei den Daten zur Gewalt in Einrichtungen haben wir die Dunkelziffer als sehr hoch eingeschätzt.
Das Sicherheitsgefühl und bestehende Ängste der Frauen wurden in drei Aspekten erhoben:
- das Gefühl von Sicherheit in verschiedenen alltäglichen Lebenssituationen, 
- die Angst vor körperlicher und/oder sexueller Gewalt durch verschiedene Personengruppen und 
- Ängste in Bezug auf die Entwicklung der Erkrankung/Behinderung, zunehmende Abhängigkeiten und die eigene existenzielle Absicherung. 
Eine subjektiv wahrgenommene Bedrohlichkeit und das Gefühl, sich nicht wehren zu können waren am höchsten ausgeprägt bei Frauen der Zusatzbefragung mit schwerstkörper-/mehrfach Behinderungen. Sie stellten deutlich häufiger einen Zusammenhang von Gewalterfahrung und Behinderung her. 
Ein vermindertes Sicherheitsgefühl in Alltagssituationen im öffentlichen Raum war insbesondere bei den schwerstkörper-/mehrfachbehinderten Frauen sowie bei den Frauen mit psychischen Erkrankungen in Einrichtungen häufiger anzutreffen. 
Einen Mangel an Sicherheit fühlten Frauen in Einrichtungen und in Pflegesituationen in Bezug auf das Alleinsein mit Mitbewohner/-innen und mit Personal. Etwa jede vierte bis fünfte Frau fühlte sich im Kontakt mit Pflegekräften oder Unterstützungspersonen alleine nicht sicher; die Hälfte bis drei Viertel der Frauen beim Alleinsein mit Bewohner/-innen.
Auch für die Frauen der Zusatzbefragung waren die Ängste vor zunehmender Abhängigkeit, finanzieller Not und negativen Entwicklungen oder Folgen der Behinderung relevant. Mit jeweils 60% bis fast 80% haben sie deutlich häufiger als Frauen der repräsentativen Haushaltsbefragung diese Ängste geäußert. Dies war vermutlich in der Schwere der Behinderung und der damit einhergehenden größeren Abhängigkeit begründet. Das wird dann durch die prekäre finanzielle Lage vieler Frauen und den höheren Bedarf an Unterstützung und Hilfsmitteln noch verschärft. Deutlich wurden erhebliche Belastungen der Frauen durch finanzielle Engpässe, Abhängigkeiten und Folgen der Behinderungen.
Über multiple Gewalterfahrungen (psychische, körperliche und sexuelle Gewalt) in Kindheit/Jugend und im Erwachsenenleben berichteten:
- 7% der 8.445 Frauen in der repräsentativen Befragung des BMFSFJ von 2004 
- 27% der 800 Frauen mit Behinderungen in Haushalten 
- 37% der 102 Frauen in Einrichtungen, die in allgemeiner Sprache befragt wurden 
- 16% der 318 Frauen in Einrichtungen, die in vereinfachter Sprache befragt wurden 
- 42% der 83 zusätzlich befragten gehörlosen Frauen 
- 33% der 128 zusätzlich befragten blinden Frauen 
- 30% der 130 zusätzlich befragten körperbehinderten Frauen. 
Daran wird deutlich, dass Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Gewalt in Kindheit/Jugend und als Erwachsene erheblich häufiger erleben als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Frauen, die mit vereinfachter Sprache befragt wurden haben vergleichsweise weniger häufig multiple Gewalterfahrungen genannt. Das ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass sie sich häufiger nicht an entsprechende Situationen in Kindheit und Jugend erinnern konnten. Außerdem haben sie häufiger als die anderen Frauen die Fragen nach erlebter Gewalt, insbesondere nach sexueller Gewalt nicht beantwortet. Deshalb wird hier ein großes Dunkelfeld vermutet. Im Lebensverlauf besonders gefährdet sind gehörlose Frauen und Frauen mit einer psychischen Erkrankung, die in Einrichtungen befragt wurden
Ursachen und Risikofaktoren
Hinweise zu den Ursachen und Risikofaktoren ließen sich gewinnen aus den Ergebnissen der Auswertung der Fragen zu struktureller Gewalt und Diskriminierung und aus den Interviews mit den Frauen, die an der qualitativen Studie teilgenommen haben.
Nach dem Verständnis von Behinderung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird die Lebenssituation behinderter Menschen sowohl durch ihre individuellen körperlichen, geistigen, seelischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen als auch durch strukturell begründete Beeinträchtigungen und Diskriminierung durch Gesellschaft und Umwelt beeinflusst, die sie im Alltag als Begrenzungen erfahren. Dazu gehören z. B. die generelle Abwertung behinderter Frauen oder soziale Ungleichheit in den Lebensverhältnissen. Hinzu kommen Gewalterfahrungen in Kindheit und Jugend, eine soziale Ausgrenzung aufgrund der Behinderung, z. B. die Abschiebung in Sonderschulen und Selbstzweifel, weil Behinderte angeblich nichts Besseres verdient haben. Frauen, die in Einrichtungen leben, beklagen vor allem den Mangel an Selbstbestimmung dort.
Weitere Ursachen und Risikofaktoren sind Grenzüberschreitungen und der Mangel an Respekt im Alltag, unzureichende sexuelle Aufklärung und geringe materielle Ressourcen sowohl der Frauen selbst als auch der Einrichtungen, in denen die Frauen leben. Zu den Grenzüberschreitungen gehört, dass die Frauen an das Überschreiten der Körpergrenzen gewöhnt werden und ihr Privat-/Intim-Bereich nicht gewahrt wird. Sie erleben, dass sie nicht ernst genommen werden und nicht beachtet werden. Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse werden nicht respektiert.
Frauen könnten durch Aufklärung und fachliche Begleitung gelebter (sexueller) Beziehungen im Alltag in ihrer Selbstbestimmung gestärkt werden. Gewaltprävention muss daher fester Bestandteil sexueller Aufklärung sein, allerdings auch verbunden werden mit den positiven Aspekten gelebter Sexualität. Nicht zuletzt werden die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und eine systematische Gewaltprävention verhindert durch zu geringe materielle und immaterielle Ressourcen, über die sowohl die Frauen als auch die Einrichtungen verfügen können.
Barrieren bei der Suche nach Unterstützung
Aus den Ergebnissen der Studie können spezifische Barrieren identifiziert werden für die Hilfesuche bei Behinderung.
- Unterstützungsangebote für Frauen sind noch kaum zugänglich für behinderte Frauen. 
- Die Abhängigkeit vom Personal (Ähnlichkeit mit Übergriffen im familiären Kontext), Selbstwertprobleme und eingeschränkte soziale Kontakte erschweren die Suche nach Hilfe für Frauen, die in Einrichtungen leben. 
- Die Einrichtungen selbst haben noch kaum Konzepte für den fachlichen Umgang mit Gewalt, sowohl erlebter Gewalt in Einrichtungen, als auch mit den Frauen, die durch außerhalb erlebte Gewalt belastet sind. Übergriffe bleiben unentdeckt. 
- Mangelnder Respekt und mangelndes Ernstnehmen insbesondere von Frauen mit Lernschwierigkeiten und psychischen Beeinträchtigungen führt vor allem dazu, ihre Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. 
Der Mangel an Selbstwertgefühl, Respekt und Anerkennung fördert das Verschweigen der Gewalt und behindert die Hilfesuche. Frauen fühlen sich schuldig, dass sie behindert sind und ihnen jemand helfen muss. Das führt dann dazu, dass Grenzüberschreitungen nicht mitgeteilt werden; schließlich müsse sie dankbar sein, dass sie überhaupt jemand unterstützt. Damit Unterstützung also wirken kann, muss die Frau selbst in der Lage sein, sich als unterstützenswert zu sehen. Frauen fordern, angenommen zu werden, wie sie sind. Sie fordern Verständnis, durch das sie ermutigt werden, selbstbewusst zu werden und sich nicht nur abhängig zu fühlen. Eine Frau sagte in einem Interview dazu: „Es wird da ein gewisser Druck aufgebaut und auch so ein gewisser Schuldkomplex: ich bin behindert und weil ich behindert bin, bin ich schuld, dass jemand mir helfen muss, und das ist so ein ganz unguter Kreislauf, der auch dazu führt, dass Grenzüberschreitungen nicht gemeldet werden, der dazu führt, dass Grenzüberschreitungen nicht ans Tageslicht kommen, der dazu führt, dass Behinderte sagen: ich muss ja dankbar sein dass überhaupt jemand irgendwas macht für mich und so. Das ist ganz schlecht, ganz schlecht.“
Ergebnisse im Überblick
Die Ergebnisse der repräsentativen Haushalts- und Einrichtungsbefragung im Überblick:
- Frauen mit Behinderungen sind bislang unzureichend vor körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt geschützt. 
- Sie erleben deutlich häufiger Gewalt in unterschiedlichen Lebensbereichen, nicht nur in Familie/ Partnerschaft. 
- Frauen mit Behinderungen haben eine erhöhte Vulnerabilität und eingeschränkte Wehrhaftigkeit aufgrund der Behinderung; durch Gefühle von Unsicherheit und Bedrohung sind sie in ihrer Freiheit und ihrem Bewegungsspielraum eingeschränkt. 
- Frauen und Mädchen, die in Einrichtungen leben, sind unzureichend vor Gewalt geschützt; Gewalt wird in den Einrichtungen nicht verhindert. 
- Psychische Gewalt, auch die in Ämtern, Behörden und im Gesundheitswesen, ist hoch relevant, insbesondere für die in Haushalten lebenden Frauen. 
- Ermittelt wurde ein hohes Ausmaß an multiplen Gewalterfahrungen im Lebensverlauf. 
- Maßnahmen zur Unterstützung, Intervention und Prävention sind dringend erforderlich bzw. müssen verstärkt werden. 
Prävention, Intervention und Unterstützung
Ein Fazit aus der Studie in Bezug auf das, was zur Prävention von Gewalt und zur Hilfe und Unterstützung von Frauen mit Behinderung zu tun, ist:
- Aktivitäten sind zu verstärken, um niederschwellige und barrierefreie Schutz- und Unterstützungsangebote bereitzustellen, 
- Ärzte und Ärztinnen sind in die Vermittlung von Information und Unterstützung einzubeziehen, 
- Frauen und Mädchen, die in Einrichtungen leben, sind konsequent vor Gewalt zu schützen, bzw. Gewalt ist zu verhindern, 
- Maßnahmen zur Gewaltprävention sind mit Maßnahmen zum konsequenten Abbau von Diskriminierung und struktureller Gewalt zu verknüpfen, 
- Maßnahmen sind einzuleiten zur Stärkung des Selbstvertrauens und des Selbstbewusstseins von Frauen mit Behinderungen. 
Aus diesen noch allgemein formulierten Prinzipien könnten konkrete Maßnahmen auch auf lokaler Ebene abgeleitet werden. Erforderlich sind eine Vernetzung der unterschiedlichen Unterstützungssysteme und -einrichtungen im Bereich von Gewaltprävention, Behindertenhilfe und Gesundheitswesen unter Einbeziehung von Selbsthilfeorganisationen, den zuständigen regionalen Behörden und Interessenvertretungen wie z. B. Behindertenbeauftragten oder Ärztekammern.
Hinweise der Redaktion:
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention / Deutsches Institut für Menschenrechte hat im März 2015 folgenden Parallelbericht an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgegeben (Auszug):
45. Der CRPD-Ausschuss hat die Vertragsstaaten in mehreren Abschließenden Bemerkungen aufgefordert, Fälle von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch an Menschen mit Behinderungen in und außerhalb von Einrichtungen zu untersuchen und sicherzustellen, dass Betroffene barrierefreien Zugang zu unabhängigen Beschwerdestellen und Unterstützungseinrichtungen haben.
46. Der Vertragsstaat berichtet von gesetzlichen Vorkehrungen (Strafrecht, Opferschutz) und einzelnen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern mit Behinderungen vor Gewalt (BReg (2011), Ziff. 126-135). Im NAP zur Umsetzung der UN-BRK sind ebenfalls Maßnahmen des Gewaltschutzes für Frauen aufgeführt, die jedoch bereits ausgelaufen sind (BMAS (2011), S. 157).
Position der Monitoring-Stelle:
48. Zwar findet der Gewaltschutz vor allem für Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Bund und Ländern zunehmend Beachtung. Es bleibt aber unklar, inwieweit staatlich finanzierte und zeitlich begrenzte Einzelmaßnahmen des Gewaltschutzes fortgeführt werden. Der Vertragsstaat hat es bisher versäumt, eine umfassende und wirksame Strategie zum Gewaltschutz sowohl im häuslichen Umfeld als auch in Einrichtungen zu entwickeln.
49. Die Monitoring-Stelle regt an, dass der CRPD- Ausschuss dem Vertragsstaat (Bund und Länder) empfiehlt, eine zuständigkeitsübergreifende Strategie zu entwickeln, die gewährleistet, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen in- und außerhalb von Einrichtungen wirksam vor Gewalt geschützt sind.
Siehe auch den Schlussbericht aus dem Daphne-Projekt „Zugang von Frauen mit Behinderungen zu Opferschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei Gewalterfahrungen“, darin den „Nationalen Bericht Deutschland“ von Monika Schröttle, Kathrin Vogt, Janina Rosemeier von der Universität Gießen, Wien 2015, unter: http://women-disabilities-violence.humanrights.at/de/countries/germany.
- Der Artikel beruht auf der Langfassung der Studie: Schröttle, Monika u.a. (2013): Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland.Langfassung und Kurzfassung der Studie siehe: www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=186150.html, www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=199822.html (Zugriff 6.2.2014). ↩
- Müller, Ursula / Schröttle, Monika / Oppenheimer, Christa / Glammeier, Sandra, 2005. Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, Forschungsbericht. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=20560.html (Zugriff 6.2.2014). ↩
- Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.) (2006): Unterrichtsmaterialien zur Menschenrechtsbildung, Ausgabe 2, (online) URL: http://www.institut-fuermenschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Unterrichtsmaterialien/unterrichtsmaterialien_der_schutz_vor_diskriminierung.pdf (Stand: 23.07.2012). ↩
- Zinsmeister, Julia (2007): Mehrdimensionale Diskriminierung. Das Recht behinderter Frauen auf Gleichberechtigung und seine Gewährleistung durch Art. 3 GG und das einfache Recht. Baden-Baden. ↩
- Galtung, Johan (1975): Strukturelle Gewalt. Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung. Hamburg ↩