STREIT 1/2024

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Editorial STREIT 1/2024

Mit Sorge erleben wir die aktuellen Konflikte in der Welt und die immer besondere Betroffenheit von Frauen durch Kriegsgewalt. Staatlicher Verfolgung und Gewalt sind Frauen im Iran ausgesetzt. Mariam Claren berichtet über die Situation der Iranerinnen und ihren aktuellen Widerstand.
Auch im privaten Umfeld erleiden Frauen häufig geschlechtsbezogene Gewalt. Der EuGH hat nun entschieden, dass Frauen dann Anspruch auf Schutz in der EU haben, wenn ihr Herkunftsstaat sie nicht vor einer derartigen Gewalt schützt.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf den Beschluss des BVerfG hinweisen, durch den verdeutlicht wird, dass die PAS-Theorie und Wünsche, den Umgang verhindernde Mütter zu bestrafen, keine am Kindeswohl orientierten Gesichtspunkte sind. Häufig liegen Streitigkeiten um Umgangs- und Sorgerechte Gewalterfahrungen auf Seiten der Frau zugrunde, die im Verfahren nicht aufgedeckt und berücksichtigt werden. Sabine Heinke betont daher, wie wichtig es ist, dass Familiengerichte ihrer Aufklärungspflicht nachkommen.
Tessa Grosz und Elisabeth Greif verdeutlichen die Gefahren der Diskriminierung durch Algorithmen im Berufsleben am Beispiel online gestellter Stellenanzeigen. Politisch besonders brisant ist der gender-bias, wenn es um politische (Online-)Werbung geht. Dies verdeutlicht der DJB in seiner Stellungnahme zu einer geplanten EU-Verordnung.
Ebenfalls wichtig sind die Entscheidungen des BFH zur Leihmutterschaft, des OVG Koblenz zu Frauenlisten bei Personalratswahlen sowie des KG Berlin und OLG Oldenburg zum Schutz vor finanzieller Übervorteilung von Ehefrauen. Aus dem Bereich des Sozialrechts gibt es eine erfreuliche Mitteilung: Wir gratulieren Frau Dr. Christine Fuchsloch, die als erste Frau in das Amt der Präsidentin des BSG berufen wurde.

Die Redaktion