STREIT 2/2019
S. 50
Editorial STREIT 2/2019
Es ist schon seit einigen Jahren spürbar, wird aber zur Zeit unübersehbar: der Generationenwechsel bei den feministischen Juristinnen. Frauen, die in den 1970er Jahren studiert, die ersten feministischen Anwältinnenbüros gegründet und seither in ihrer Berufspraxis patriarchale Strukturen des Rechts erkannt, benannt und bekämpft haben, gehen in den Ruhestand. Jüngere feministische Juristinnen wachsen in großer Zahl nach. Ihnen steht heute – anders als früher – eine große Auswahl beruflicher und politisch wirksamer Betätigungsfelder offen. Petra Haubner beobachtet – wie viele ihrer Kolleginnen aus der ersten Generation feministischer Anwältinnen –, dass heute die frauenpolitisch motivierte anwaltliche Tätigkeit nur von wenigen ins Auge gefasst wird. Petra Haubner wirbt für den Beruf der Anwältin u.a. mit dem Argument, dass sich dieser Beruf besonders gut mit dem Kampf für Menschenrechte im Allgemeinen, Frauenrechte im Besonderen verbinden lässt. So brauchen z.B. Asylsuchende, Frauen, die strukturellen und individuellen Diskriminierungen auf dem ersten, zweiten und Schattenarbeitsmarkt ausgesetzt sind oder die in konflikthaften, patriarchal geprägten Beziehungen leben, wie auch Opfer sexueller und internetbasierter Gewalt – jenseits sozialer Unterstützung und politischer Lobbyarbeit – eine engagierte anwaltliche Vertretung. Durch diese wird den Einzelnen nicht nur individuell geholfen, sondern es können Entscheidungen erwirkt werden, die allgemein die Rechtspositionen von Frauen verbessern. Diese Gerichtsentscheidungen können wir dann in STREIT publizieren und damit ihre Wirkung verstärken.
Die Feministischen Juristinnentage schaffen den Raum, die so gewonnenen Erfahrungen gemeinsam zu reflektieren und daraus politische Forderungen zu entwickeln.
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