STREIT 2/2025
S. 50
Editorial STREIT 2/2025
Immer wieder müssen wir uns mit Gewalt gegen Frauen (und Kinder) auseinandersetzen, Kerstin Feldhoff führt uns in ihrem Beitrag „Sorge- und Umgangsrecht bei Partnerschaftsgewalt: Frauen- und Kinderrechte effektiv schützen“ die dringende Notwendigkeit vor Augen, die Istanbul-Konvention in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zu beachten.
Sabine Heinke unterstreicht dies in ihrer Anmerkung zum Urteil des OLG Saarbrücken unter dem Gesichtspunkt der unbedingten Verpflichtung der Familiengerichte zur Amtsermittlung in Fällen von häuslicher Gewalt. Hier schließt das OLG Nürnberg mit seiner Entscheidung an.
Mit dem Beitrag von Theresia Degener und Vanessa Bliecke „Für ein diskriminierungsfreies neues Abtreibungsrecht: Ein Plädoyer gegen die Aufnahme einer embryopathischen Indikation“ wird in der Kommentierung des Gesetzentwurfes der letzten Bundesregierung daran erinnert, dass die Abtreibungsfrage immer noch zu Unrecht im Strafrecht geregelt ist. In seinem Schwerpunkt wendet der Beitrag sich nachdrücklich unter Bezug auf vielfältige, auch internationale Normen gegen eine leider nicht völlig abwegige künftige Regelung einer embryopathischen Indikation.
Entscheidungen auch zum Flüchtlingsrecht dürfen nicht fehlen. So stellt das VG Würzburg fest, dass Frauen, die dem Volk der Tigray (Äthiopien) angehören, als soziale Gruppe verfolgt werden, da sie sexuelle Gewalt zu befürchten haben. Das VG Stuttgart stellt die Flüchtlingseigenschaft fest, da trotz gesetzlichem Verbot die Gefahr der weiblichen Genitalverstümmelung im Irak vorhanden ist, vor der eine alleinerziehende Mutter ihre Tochter nicht schützen kann.
Mit der Veröffentlichung eines bislang seltenen Beschlusses des AG Leipzig zum Ordnungsgeld bei Nichtbeachtung von Gewaltschutzauflagen möchten wir die Initiativen zur Rechtsdurchsetzung befördern.
Das Heft schließt dieses Mal mit verschiedenen Hinweisen u. a. zur aktuellen Gesetzeslage.
Die Redaktion