STREIT 3/2021

S. 98

Editorial STREIT 3/2021

Die Auseinandersetzung mit dem Schwangerschaftsabbruch begleitet die Frauenbewegung seit ihrem Beginn und ist leider nach wie vor ein brennendes Thema, dem wir uns mit einem Blick zu unserem östlichen Nachbarland Polen mit dem Beitrag von Anja Titze zuwenden, da uns die Entwicklung dort sehr besorgt. Dazu gehört aber auch, die Lage im eigenen Land nicht zu vergessen. Dafür stehen u.a. die Ausführungen von Kerstin Wolff mit einem geschichtlichen Exkurs zum § 218 StGB mit der Abtreibungsdebatte zwischen 1900 und 1933 und das positive Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15.01.2021 zur Verurteilung eines Abtreibungsgegners wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer Ärztin.
Sind die Kinder erst einmal geboren, kann die gesellschaftliche Reaktion durchaus eine andere Tonlage einnehmen. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die soziale Situation der jungen Mütter, sondern auch für die rechtliche, nämlich dann, wenn sie mit einer Frau verheiratet sind. In diesem Fall sieht das Gesetz nicht wie bei einem Mann die Ehepartnerin ebenfalls als Elternteil – bisher. Dieser unhaltbare Zustand wird vom Kammergericht Berlin für verfassungswidrig gehalten und in seinem Vorlagebeschluss vom 24. März 2021 dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Dazu berichtet im Heft die Historikerin Kirsten Plötz aus den Ergebnissen einer Studie zur Lage lesbischer Mütter.
Uns ist es ein Bedürfnis, angesichts der schockierenden aktuellen Lage der Frauen in Afghanistan wenigstens eine positive Entscheidung des VG Würzburg zu frauenspezifischen Fluchtgründen für afghanische Frauen in diesem Heft zu veröffentlichen sowie einen offenen Brief an die Bundesregierung für dringenden Schutz von Frauenrechtlerinnen in Afghanistan.
Weiter sind familiengerichtliche Entscheidungen im Heft zu finden.
Wir gratulieren Zita Küng zum Erhalt des Emilie Kempin-Spyri-Preises des Schweizerischen Anwaltsverbands und drucken die Laudatio von Agnes Dormann ab.
Leider hat es mit einem digitalen FJT 2021 im September nicht geklappt, so freuen wir uns um so mehr auf ein Wiedersehen beim Feministischen Juristinnentag 2022 – endlich in Leipzig.

Die Redaktion