STREIT 3/2026

S. 99

Eine Kaskade von Kürzungen

Sozialstaatsreformen zulasten von Frauen

Wenn eine Regierung ihren Haushalt konsolidieren will, klingt das zunächst technisch und geschlechtsneutral: Beitragssätze, Bezugsdauer, Berechnungsgrundlagen. Doch wer genauer hinschaut, erkennt ein Muster. Die aktuell diskutierten Reformpläne setzen fast durchgängig an genau den Stellen an, an denen unbezahlte Sorgearbeit – Kindererziehung und Pflege von Angehörigen – auf das Sozialsystem trifft. Die Bundesregierung will den Unterhaltsvorschuss- und Elterngeldbezug verkürzen, den Sofortzuschlag beim Kinderzuschlag streichen, die Rentenpunkte für Pflegende und das Wohngeld als wichtige Familienleistung kürzen.

Sorgearbeit wird in Deutschland nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet (84,4 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen). Ein Bündel von Einzelmaßnahmen trifft damit in der Summe überproportional eine Gruppe: Frauen, die nicht selten alleinerziehend sind, und ihre Kinder. Alleinerziehende haben nur ein Einkommen und sind daher besonders auf ergänzende Leistungen angewiesen, um vor Armut geschützt zu sein. Die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses zeigt exemplarisch, wie aus einer scheinbar technischen Konsolidierungsmaßnahme eine strukturelle Verschärfung für Alleinerziehende wird.

Der Unterhaltsvorschuss: Rückabwicklung einer Erfolgsgeschichte 

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Jede dieser Maßnahmen lässt sich isoliert mit Haushaltszwängen begründen. Dass öffentliche Haushalte und insbesondere die Kommunen – nach Jahrzehnten der strukturellen Unterfinanzierung – unter erheblichem Druck stehen, ist unbestritten. Die skizzierten Reformpläne wirken jedoch nicht als Einzelmaßnahmen, sondern treffen als Maßnahmenbündel Frauen und insbesondere Alleinerziehende – und verstärken sich gegenseitig. Wird das Elterngeld gekürzt, während gleichzeitig Kitaplätze fehlen, verlängert sich die Erwerbsunterbrechung von Müttern über die geplante Bezugsdauer hinaus. Wer dadurch mit einem geringeren Einkommen in die Nähe der Wohngeld- oder Kinderzuschlagsschwelle rutscht, verliert – wie gezeigt – nicht nur eine, sondern potenziell mehrere daran gekoppelte Leistungen auf einen Schlag: Wohngeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Kita-Beitragsbefreiung. Trennt sich die Frau später vom Vater des Kindes und erhält keinen oder unzureichenden Unterhalt, greift der Unterhaltsvorschuss – dessen Absicherung aber ausgerechnet für ältere Jugendliche mit erhöhten Bedarfen gekürzt werden soll. Pflegt sie schließlich im weiteren Lebensverlauf Angehörige, werden ihr genau in dieser Phase auch noch 30 Prozent der bisherigen rentenrechtlichen Kompensation für den Erwerbsausfall gestrichen. In der Konsequenz erhält sie weniger Rente und ist von hohen Wohnkosten und weniger Wohngeld besonders armutsbedroht.

Das Ergebnis ist ein sich verstärkender Kreislauf: Frauen verdienen im Schnitt weniger, übernehmen deshalb öfter die unbezahlte Sorgearbeit, werden dafür mit reduzierten Rentenansprüchen und geringeren Lohnersatzleistungen bestraft und landen dann häufiger in der Altersarmut. Die genannten Reformpläne unterbrechen diesen Kreislauf nicht, sondern verstärken ihn weiter. Sie kürzen an genau den wenigen Stellen, an denen der Sozialstaat unbezahlte Sorgearbeit für Kinder und ältere Angehörige bislang wenigstens zum Teil ausgeglichen hat. Betroffen sind dabei immer auch die Kinder, die in ärmeren Familien aufwachsen und dadurch weniger Chancen in der Zukunft haben.

Eine langfristig tragfähige Finanzierung der Sozialsysteme ist ein berechtigtes Anliegen. Dieses darf jedoch nicht dazu führen, dass Einsparungen besonders stark Frauen und ihre Kinder treffen. In den skizzierten Kürzungsplänen kommt keine Notwendigkeit, keine Alternativlosigkeit zum Ausdruck, sondern eine politische Nicht-Priorisierung und weitere Prekarisierung von Frauen, Kindern und Familien mit wenig Einkommen. Politische Alternativen zu diesen Kürzungen liegen auf der Hand: Um Haushaltseinkommen von Familien zu verbessern, braucht es eine effektive Begrenzung der Mietpreise durch ein Wohnungsmarktordnungsrecht. Um den Sozialstaat nachhaltig zu finanzieren, braucht es höhere Einnahmen durch die Belastung von starken Schultern – und niedrigere Ausgaben durch den Abbau nicht mehr zeitgemäßer Privilegien und Subventionen.

Auszug aus: VerfBlog, 2026/8/04, https://verfassungsblog.de/reform-unterhaltsvorschuss/, DOI: 10.59704/b90de081efa4e48d