STREIT 4/2022
S. 154
BAG, Art. 157 AEUV, §§ 3, 7 EntgTranspG, § 22 AGG
Entgeltgleichheit, Vermutung unmittelbarer Diskriminierung
Klagt eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit (Art. 157 AEUV, § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG), begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das vom Arbeitgeber nach §§ 10 ff. EntgTranspG mitgeteilte Vergleichsentgelt (Median-Entgelt) der männlichen Vergleichsperson(en), regelmäßig die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung, dass die Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts erfolgt ist.
(Leitsatz des Gerichts)
Urteil des BAG vom 21.01.2021, 8 AZR 488/19