STREIT 2/2018
S. 70-80
Humanitäre Grenzen und Grenzüberschreitungen feministischer Rechtsforderungen – ein Bericht über Leihmutterschaft in Indien
1. Einleitung
Feministinnen haben sich lange für die Aufnahme bestimmter reproduktiver Rechte in die internationalen Menschenrechtsvereinbarungen engagiert, besonders bezogen auf den Einsatz medizinischer Technologien bei Schwangerschaftsabbrüchen. In den letzten zwei Jahrzehnten haben jedoch Entwicklungen in der Reproduktionstechnologie und ihre Anwendungen bei Abtreibungen wegen des Geschlechts oder bei Schwangerschaftsverträgen den Blick auf einige der grundlegenden Werte, für die Feminismus steht, beeinflusst: auf Gleichheit (sozioökonomisch, auf Gesundheit bezogen, vor dem Gesetz), Freiheit (Entscheidungsfreiheit, Autonomie) und Gerechtigkeit (soziale Gerechtigkeit und Gerechtigkeit bei der Reproduktion). Während Wissenschaftlerinnen neue Lösungen vorgeschlagen haben, um bestehende Ungleichheit zu reduzieren, sind die Debatten über Freiheit und Gerechtigkeit immer noch ungelöst. Dieser Aufsatz zielt darauf ab, die humanitären Grenzen für feministische Positionen auszumachen, indem verschiedene Leihmutterschaftsfälle in Indien und ihre globale Bedeutung für die Gerechtigkeit bei der Reproduktion betrachtet werden. 
Es würde über das Ziel dieses Aufsatzes hinausschießen, alle feministischen Diskurse zu integrieren. Deshalb werden nur jene erwähnt, die hinsichtlich transnationaler Leihmutterschaftsvereinbarungen von Bedeutung sind, besonders im Zusammenhang mit ‚Reformländern’ wie Indien.
Der Aufsatz bezieht sich auf meine Forschungsarbeit zwischen 2009 und 2010, als ich 13 Vertragsmütter, sechs ihrer Ehemänner, fünf beteiligte Elternteile sowie fünf Ärzte in zwei In-Vitro-Fertilisations- (IVF-) Kliniken in Westindien begleitet habe (an eine Klinik war ein „Leihmutter-Heim“ angeschlossen, vergleichbar mit einer Jugendherberge, in der die Leihmütter während ihrer Schwangerschaft leben mussten, die andere Klinik hatte keine solche Einrichtung). Die meisten Leihmütter hatten ihre Kinder bereits übergeben, vier hatten gerade entbunden und kümmerten sich um die Neugeborenen; zwei andere waren erstmalig als Leihmütter schwanger.
Menschen, die nach Leihmutterschaftsoptionen suchen, gehen von Ländern mit restriktiver Rechtslage in Länder mit weniger strengen Gesetzen. Russland, die Ukraine und die USA sind bis heute populäre Länder für eine Leihmutterschaft. Obwohl die größte Zahl der Auftraggeber aus den wohlhabenden Ländern kommen und in Reformländern Leihmutterschaftsdienste kaufen, muss das nicht immer der Fall sein. Wohlhabende Menschen kommen etwa auch aus Asien, Europa und Australien in die USA.
Aufgrund der Verbreitung der Nachricht, dass Frauen in Leihmutter-Heimen festgehalten werden, sowie Beweisen für andere Ausbeutungsmethoden verbot Indien im November 2015 die kommerzielle Leihmutterschaft für Ausländerinnen und Ausländer. Trotz dieses Verbots bleiben aber einige der Befürchtungen hinsichtlich Ungleichheit, Ausbeutung und Ungerechtigkeit bestehen. In Indien soll Leihmutterschaft jetzt nur denen erlaubt werden, die diese Dienstleistung dringend benötigen; es wird bei Anfragen immer fallweise entschieden. Transnationale Leihmutterschaft ist daher nur eine Seite der Leihmutterschaft, auf der anderen Seite nehmen viele wohlhabende Menschen, die es sich leisten können, auch im Inland über Agenturen und Kliniken die Dienste von armen Frauen in Anspruch. 
Indien ist auch wegen der Bezahlbarkeit transnationaler Leihmutterschaft ein global nachgefragtes Ziel geworden. Die Kosten für Leihmutterschaft betragen in Indien in der Regel ein Drittel (50.000 US-Dollar) der vergleichbaren Kosten in den USA (200.000 US-Dollar). Die konkreten Kosten können von diesen Zahlen abweichen, da die Gesamtsumme meistens von der Zahl der IVF-Versuche vor einer erfolgreichen Schwangerschaft abhängt. Zusätzliche Kosten werden von den Kliniken für Mehrlingsgeburten, Neugeborenen-Intensivpflegeeinrichtungen und viele andere unvorhergesehene Posten berechnet.
Wunsch-Eltern bevorzugen Indien auch, weil einige Kliniken die sogenannten Vertragsmütter (Anm. d. Ü`in.: Es gibt verschiedene Begriffe wie Leih-, Vertrags-, Trage- oder Ersatzmutter, die alle denselben Vorgang meinen: Eine Frau trägt das Kind einer anderen aus.) während der Schwangerschaft in Leihmutter-Heimen überwachen.
Daneben erscheint die Zahlungsweise vielen attraktiv, weil wenig bezahlt werden muss, bevor den Wunsch-Eltern ein Baby in die Arme gelegt wird. Eine Wunsch-Mutter aus Kanada erklärte mir: „Obwohl Leihmutterschaft in meinem Land (in Kanada) legal ist, ist das Verfahren dort doch sehr kompliziert. In Indien verpflichtet das Gesetz Leihmütter, alle Rechte hinsichtlich des Babys abzutreten, sogar noch vor der Befruchtung. Das ist eine große Erleichterung.“ (Saravanan 2013)
Wohlhabendere Herkunftsländer werden dafür kritisiert, ihren Bürgerinnen und Bürgern zu erlauben, von Leihmutterschaftsangeboten im Ausland Gebrauch zu machen und dabei die Verletzbarkeit von verarmten Bürgerinnen in Reformländern wie Indien auszunutzen, während zugleich die eigenen Bürgerinnen genau davor beschützt werden. Die Zielländer stehen ebenfalls in der Kritik: Sie sähen Leihmutterschaft als Möglichkeit für ökonomischen Gewinn und erlaubten deswegen Objektifizierung und Ausbeutung ihrer eigenen Bürgerinnen, obwohl diese ansonsten nicht einmal einen adäquaten Zugang zu einer Basis-Gesundheitsvorsorge hätten. Während die hochqualifizierte Reproduktionsmedizin dafür da sei, Leihmütter durch ihre Vertragsschwangerschaften zu leiten, hätten sie während ihrer „eigenen“ Schwangerschaften so gut wie keinen Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung. Dieses Ungleichgewicht bringt eine fundamentale Ungerechtigkeit bei der Reproduktion ans Licht, da einige Schwangerschaften und Babys wertvoller zu sein scheinen als andere (Bailey 2011). Es ist wichtig, diese Art von Ungleichheit in Reformländern wie Indien zu erkennen, um die sozioökonomischen Umstände zu verstehen, unter denen Leihmütter Entscheidungen fällen. In Indien hat sich seit dem Verbot der Leihmutterschaft für Ausländerinnen und Ausländer die Situation zwar verändert, aber es gibt weiterhin Leihmutterschaft – und ganz konsequent wird das Verbot offenbar auch nicht befolgt.
1.1 Übersicht über Ungleichheit in Indien
Obwohl sich die Armut in Indien im Laufe der Jahre etwas verringert hat, leben nach offiziellen Zahlen immer noch 267 Millionen (22 %) der Gesamtbevölkerung unterhalb der Armutsgrenze (NSSO 2013). Das McKinsey Global Institute (MGI) entwickelte eine neue Analysemethode, die „Empowerment Line“ und kam zu dem Ergebnis, dass 680 Millionen Menschen, 56 % der Gesamtbevölkerung, ihre Grundbedürfnisse nicht erfüllen können (Gupta u.a. 2014).
Ebenso wichtig ist das Ausmaß der Geschlechterungerechtigkeit in Indien. Während Indien zwar eine insgesamt erhebliche Verbesserung hinsichtlich der Lese- und Schreibfähigkeit seiner Bevölkerung vorzuweisen hat, kann immer noch mehr als ein Drittel der Frauen weder lesen noch schreiben. Trotz hoher Einschreibungszahlen an Grundschulen verlässt eine größere Gruppe an Mädchen und Jungen die Schule noch vor dem Schulabschluss (52 % der Mädchen und 53 % der Jungen – MHRD 2014). Viele dieser Mädchen und Jungen werden jung verheiratet.
Meist sind es Frauen mit diesem sozioökonomischen Hintergrund, die sich als Leihmütter zur Verfügung stellen (Saravanan 2013, Pande 2010). Die meisten Leihmütter sind Analphabetinnen oder haben nur eine Elementarschule besucht (Saravanan 2013). Die Jobmöglichkeiten, aus denen sie auswählen können, sind demnach sehr limitiert. Vertragsmütter haben als Haushaltshilfen oder Landarbeiterinnen gearbeitet – einige von ihnen waren sogar obdachlos (Saravanan 2013). Die Entlohnung, die für Leihmutterschaft angeboten wird, ist – obwohl im internationalen Vergleich sehr niedrig – für diese Frauen daher von großer Bedeutung. Mit Leihmutterschaft verdienen Vertragsmütter fast 250.000 bis 500.000 INR (Indische Rupien), das sind 4.000 bis 8.000 US-Dollar. Um eine solche Summe zu verdienen, hätten sie in ihren vorherigen Jobs mindestens 15 Jahre arbeiten müssen. 
In der Hauptsache haben sie sich für Leihmutterschaft entschieden, weil sie die Grundbedürfnisse ihrer Familien stillen möchten – adäquates Einkommen, Nahrung, Ausbildung für ihre Kinder – und um zu verhindern, weiter in Armut abzurutschen. Einige wollten Schulden begleichen, ein Haus kaufen, um somit Miete zu sparen, Geld zu ihren Ersparnissen hinzufügen und vermeiden, noch mehr Schulden zu machen (Saravanan 2013, SAMA 2012, Pande 2010). Es gab Leihmütter mit gewichtigen Gesundheitsproblemen in ihren Familien, die sofortige medizinische Behandlung erforderten, oder entweder ein krankes Familienmitglied oder ein Kind mit ernsthaften Behinderungen. Diese sozioökonomischen Umstände wirken sich auf die Verhandlungsstärke der Frauen aus und führen zu ausbeuterischen Leihmutterschaftsarrangements.
1.2 Ungleichheiten in Leihmutterschafts-Arrangements
Frauen, die bereits benachteiligt sind, schließen eher ausbeuterische Leihmutterschaftsverträge ab und erfahren häufig noch mehr Benachteiligung durch den Vertrag. Vertragsmütter in Indien haben im internationalen Vergleich weniger Rechte in Bezug auf das Kind und keinen legalen oder psychologischen Beistand. Sie erhalten einen geringeren Anteil des Gesamtpreises der Leihmutterschaft als andere und akzeptieren ungerechte Bezahlungsmodalitäten, z.B. im Falle einer Fehlgeburt.
Daneben sind sie nicht durch Kranken- oder Lebensversicherungen abgesichert. Schließlich verlangen einige Kliniken, dass die Frauen in Leihmutter-Heimen fern von ihren Familien bleiben. Vertragsmütter müssen nach dem indischen Gesetz zu Assistierter Reproduktionstechnik (ART) alle Rechte auf das Kind abgeben, wenn sie sich auf den Vertrag einlassen. Eine Klinik mit integriertem Leihmutter-Heim erlaubte einer Vertragsmutter nicht, die von ihr geborenen Kinder zu sehen: Während sie nach einem Kaiserschnitt noch nicht ganz aus der Narkose aufgewacht war, wurden die Kinder weggebracht.
Im Gegensatz dazu erwartete eine andere Klinik mit Leihmutter-Heim, dass eine Vertragsmutter in einer längeren Zeitperiode (die von drei Wochen bis drei Monaten variiert) eine Bindung zu dem Kind aufbaut, die dann durch die Übergabe des Kindes abrupt abgebrochen wird – ohne Aussicht auf eine künftige Beziehung zu den Wunsch-Eltern, dem Kind oder zumindest psychologischen Beistand.
Obwohl die Erfolgsrate der Schwangerschaften von Leihmüttern erkennbar niedrig ist, erhalten die Vertragsmütter keinerlei weitere Zahlung, wenn sie eine Fehlgeburt erleiden, unabhängig von der Phase der Schwangerschaft, in der die Fehlgeburt geschieht. Studien zeigen, dass die Quote erfolgreicher Schwangerschaften, also vollständiger Schwangerschaftszyklen, nach der IVF bei nur 24 % lag, mit einer klinischen (Anm. d. Ü.: im Gegensatz zur biochemischen) Schwangerschaftsrate von 19 % und einer Lebendgeburtsrate von 15,8 %. Viele Kliniken stellen aber eine übertriebene Erfolgsquote online (Goldfarb u.a. 2000). Obwohl in Indien nur bis zu drei Embryonen in die Gebärmutter einer Vertragsmutter implantiert werden dürfen, ist bekannt, dass bis zu fünf Embryonen implantiert werden, was zu einer hohen Wahrscheinlichkeit von Mehrlingsschwangerschaften führt. Im Falle einer Mehrlingsschwangerschaft (Drillinge) empfiehlt der Arzt die „selektive Reduktion“ eines oder mehrerer Föten. Diese Praxis kann zur Fehlgeburt der verbleibenden Föten führen, zu frühzeitigen Wehen oder Infektionen. Nach den Wünschen der Vertragsmutter wird weder gefragt, wenn es um die Anzahl der zu implantierenden Embryonen geht, noch bei der Entscheidung für selektive Abtreibung. Im Leihmutterschaftsvertrag treten Frauen alle Rechte auf eigene Entscheidungen über medizinische Eingriffe ab. 
Bei „Misserfolg“ wird lediglich ein nomineller Lohn (umgerechnet 36 Euro pro Monat) an die Vertragsmutter ausgezahlt, der Löwenanteil (2.500 Euro) wird erst bezahlt, wenn sie das Baby überreicht hat. In den Worten eines Wunsch-Elternteils „ist das ein guter Anreiz für sie (die Vertragsmutter), das Baby zu bekommen und keine Fehlgeburt zu haben, da sie erst bezahlt werden, wenn der gesamte Prozess durchlaufen ist“ (Saravanan 2013).
Die Müttersterblichkeit in Indien ist hoch: 174 Frauen von 100.000 bei Lebendgeburten, verglichen mit einstelligen Zahlen in hochentwickelten Ländern. Einer der Hauptgründe für gesundheitliche Probleme während einer Geburt ist der Mangel an Hämoglobin. Mehr als die Hälfte der Frauen in der Reproduktionsaltersgruppe (15 bis 59 Jahre) in Indien leidet unter Anämie (55,3 %); mehr als ein Drittel hat Untergewicht (35,5 % – IIPS und Macro International 2007). Obwohl bekannt ist, dass Vertragsmütter während ihrer Schwangerschaft und Geburt die besten medizinischen Möglichkeiten genießen, werden einige Todesfälle von Vertragsmüttern und Eizellenspenderinnen in Indien berichtet.
Eine Vertragsmutter, Premila Vaghela aus Anand, erreichte das Krankenhaus für eine reguläre Kontrolluntersuchung im achten Monat ihrer Schwangerschaft und litt unter Krämpfen; die Ärzte leiteten sofort einen Notkaiserschnitt ein und holten das Kind. Die Frau starb kurz darauf an Herzstillstand (Tol, May 2012). Über sie wird außerdem berichtet, dass sie an Hepatitis-Infektionen litt, die mit Komplikationen verbunden waren.
Eine andere Vertragsmutter aus Südindien, Easwari, erlag postnatalen Blutungen. Sie wurde wegen mangelnder medizinischer Ausstattung zur Behandlung in ein anderes Krankenhaus geschickt und sollte ihre Transportkosten selbst tragen – sie starb auf dem Weg. Easwari war die Zweitfrau in einer polygamen Ehe, ihr Mann hatte eine Werbeanzeige in einer Lokalzeitung gesehen und sie in den Prozess gedrängt (Global Bioethics Blog 2012).
Es gibt weitere Fälle von Frauen, sogar im Teenageralter, die an den Folgen einer Eizellenspende gestorben sind. Gar nicht öffentlich werden Fälle, in denen die Leihmutter fast verstorben wäre und Fälle, in denen lebenslange gesundheitliche oder psychische Probleme entstanden. 
Andere unbekannte Einwirkungen auf die Gesundheit, mit denen Vertragsmütter umgehen müssen, sind die exzessiven wiederholten Hormongaben, die sie vor einer erfolgreichen Empfängnis durchstehen müssen. Es gibt keine Studien hinsichtlich der gesundheitlichen oder der psychischen Auswirkungen der Leihmutterschaft auf Vertragsmütter, die Kinder oder die Wunsch-Eltern.
Die Zustimmung der Vertragsmutter wird weder hinsichtlich ihrer bevorzugten Vertragsart (offen oder anonym), noch der Zahlungsweise oder der Art, das Kind zu übergeben (ob sie etwa bevorzugen würde, das Baby zu sehen oder eine gewisse Zeit vor der Übergabe mit dem Kind zu verbringen) abgefragt. In meiner Studie hatte ich mit einer Vertragsmutter zu tun, die von der Klinik keine Kopie ihres Vertrags erhielt; eine andere Klinik hatte die Wunsch-Mutter als Schwangere registriert und somit die Vertragsmutter komplett unsichtbar gemacht. Für sie war es dadurch vollkommen unmöglich, ein Gerichtsverfahren gegen die medizinische Institution anzustreben (Saravanan 2013). 
Die beteiligten Ärzte verdienen in Indien einen sehr viel höheren Anteil an den Leihmutterschafts-Gewinnen als beispielsweise in den USA. Dort kostet Leihmutterschaft durchschnittlich 200.000 US-Dollar, von denen 73.000 US-Dollar (etwa 35 %) an die Vertragsmutter ausbezahlt werden (Surrogacy Source Companies 2015). Dagegen erhält sie in Indien lediglich 15 bis 25 % der Gesamtkosten (Saravanan 2013). Die Gewinne, die die beteiligten Ärzte verdienen, sind am Beispiel eines geplanten Gebäudeneubaus, den eine populäre Klinik in Westindien 2013 online stellte, besonders offenkundig: Der Komplex wurde als „die erste Babyfabrik der Welt“ bezeichnet und als All-inclusive-Einrichtung konstruiert: Selbstversorger-Appartements für Paare, ein Aufenthaltsbereich für Vertragsmütter, Büros, Kreissäle, die IVF-Klinik, Restaurants und Shopping-Bereiche, was alles Millionen indische Rupien kostet.
Einige Kliniken in Indien verpflichten Frauen, während des gesamten Leihmutterschaftsprozesses in Leihmutter-Heimen zu bleiben, was fast ein Jahr dauern kann.
Vor mehr als drei Jahrzehnten (1983) schrieb die US-amerikanische Radikalfeministin, Soziologin und Schriftstellerin Andrea Dworkin hellsichtig über „Reproduktions-Bordelle“, in denen Technologien, die an Tierhaltung erinnern, bei Frauen eingesetzt werden würden. Sie beschrieb ein „Erntemodell“, bei dem Frauen ihre Gebärmütter verkaufen, indem sie IVF erlauben. Frauen würden an Orten, die an Gefängnisse erinnern, festgehalten werden. Orte, an denen sie sich nicht frei bewegen könnten und ihr Handlungsspielraum auf einen strengen Standard beschränkt würde. Sie würden sich verkaufen, um Babys zu kriegen. Das klang damals wie ein Stück Science-Fiction-Literatur, aber die Realität dieser Fiktion kann nun auf den Leihmütter-Märkten des heutigen Indiens besichtigt werden.
1.3 Leihmutter-Heime
In Leihmutter-Heimen werden Betten aufgereiht wie in Jugendherbergen, Frauen werden überernährt, sind eingeschränkt in ihrer Bewegungsfreiheit – sie dürfen etwa keine Treppen steigen und Rolltreppen nur in Begleitung von Krankenschwestern oder anderem Klinikpersonal nutzen. Es ist ihnen nicht gestattet, irgendeine Arbeit auszuüben, Nahrung wird ihnen zur Verfügung gestellt, jede Hausarbeit für sie erledigt. Sie müssen die ganze Zeit im Bett verbringen, können fernsehen, miteinander sprechen oder mit ihren Familien telefonieren. Besuch von ihren eigenen Kindern und Familienmitgliedern ist den Frauen nur an Sonntagen erlaubt, unter strengen Auflagen – und es ist ihnen untersagt, nach Hause zu gehen. In einer der Kliniken, die ich besuchte, gab es in jedem Zimmer Kameras, die die Vertragsmütter überwachten. Die Vertragsmütter beschwerten sich über Wassermangel, Überfüllung, schlechte Nahrungsqualität und unzureichende Sanitär- und Hygienebedingungen in den Leihmutter-Heimen. Darüber hinaus gab es interne Konflikte und Konfrontationen mit dem Aufsichtspersonal. Die Vertragsmütter, die in diesen Häusern lebten, vermissten ihre Familien, versuchten aber dennoch, bei Laune zu bleiben.
Es war normal für Vertragsmütter, dass man sie bat, nach der Entbindung zu warten, bis jemand sich um die Kinder kümmern konnte. In drei Situationen, die ich in der Klinik mit integriertem Leihmutter-Heim beobachtete, warteten Vertragsmütter nach der Geburt auf die Übergabe des Kindes (Saravanan 2013). Eine Frau musste mit ihrem Baby, einem Mädchen, in ein Kinderkrankenhaus umziehen, weil die Wunscheltern erst 20 Tage nach der Geburt aus dem Ausland anreisten. Der behandelnde Arzt meinte, es gebe niemanden, der oder die sich besser um das Kind hätte kümmern können als die Vertragsmutter selbst. Sie stillte das Baby und sorgte gemeinsam mit ihrem Ehemann für das kleine Mädchen (Saravanan 2013). Eine andere Vertragsmutter wurde gebeten, zwei Monate in einem Hotelzimmer auf die Pässe der Kinder zu warten und sich als Full-time-Nanny um die von ihr geborenen Zwillinge zu kümmern, weil die Wunsch-Mutter dazu nicht in der Lage war. Ein anderes im Ausland lebendes Paar bat die Vertragsmutter, nach der Geburt im Leihmutter-Heim zu bleiben und Milch abzupumpen: Sie wollten die Milch, aber nicht die Bindung zwischen Leihmutter und Baby.
Es wird davon ausgegangen, dass Vertragsmütter mit allem einverstanden sind, schließlich werden sie für alles bezahlt, so lautet die Standard-Rechtfertigung der Ärzte und Wunscheltern. Eingesperrt in ein Leihmutter-Heim während ihrer Schwangerschaften – so ist Frauen der Zugang zum öffentlichen Leben versperrt, sie können ihre Bedürfnisse jenseits der Reproduktion, z.B. nach Bildung, Beruf und anderen sozialen Kontakten nicht stillen. 
Viele der genannten Leihmutterschafts-Prozeduren in Indien stellen eine klare Verletzung grundlegender Menschenrechte dar, der Würde und der Freiheit, wie sie in den Artikeln 1, 2, 9 und 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Allgemeinen Erklärung über Bioethik und Menschenrechte verbrieft sind (UNESCO 2006, UN 1948).
2. Reproduktive Freiheit
In Zusammenhang mit Leihmutterschaft spielt der Staat eine signifikante Rolle bei der Rahmensetzung und Umsetzung der Gesetze, während Agenturen auf Mikroebene operieren. Sie agieren gemeinsam bei der Kommerzialisierung der Gebärfähigkeit und nutzen vorhandene patriarchale Strukturen aus, die Frauen benachteiligen und verletzbar machen, so dass ihre Autonomie und Entscheidungsfähigkeit reduziert sind.
2.1 Entfremdung
Eine Vertragsmutter bei Vertragsabschluss zu zwingen, ihre Gefühle hinsichtlich ihrer Mutterschaft vor und während der Schwangerschaft wie auch nach der Geburt vollkommen zu unterdrücken, alle Empfindungen, die sie mit dem Kind während der Schwangerschaft oder der Geburt verbinden, zu verneinen, dies mit der genetischen Verbindung des Kindes mit den Bestelleltern zu begründen und diesen auch noch das Recht zu geben, die Leihmutter als vertragsbrüchig und moralisch schuldig zu bezeichnen, wenn sie diesem Zwang nicht gehorcht oder gehorchen kann, das ist Entfremdung (Pateman1988).
Einige der Argumente für Leihmutterschaft, die auch von Feministinnen benutzt werden, beziehen sich auf die Fähigkeit und Kraft, die die Vertragsmutter abgelöst vom Gefühl der Mutterschaft empfinden kann, während in ihr ein Fötus heranwächst. Diese Sichtweise verletzt aber die Integrität derjenigen Frauen, die Bindungen zu von ihnen ausgetragenen Kindern entwickeln. Der individualistische Ansatz verstellt den Blick auf die Reproduktionstechnologien als eine Institution – im patriarchalen Kontext.
Wissenschaftlich gibt es Beweise, dass eine biologische Beziehung zwischen Mutter und Kind nicht komplett geleugnet werden kann, denn es ist bekannt, dass Zellen während der Schwangerschaft migrieren, dass also nicht nur ein Austausch zwischen Mutter und Fötus stattfindet, sondern auch zwischen Fötus und Mutter (Dawe 2007). Das bedeutet, dass alle Kinder und ihre Vertragsmütter während der Schwangerschaft DNA ausgetauscht haben. Es gibt eine Debatte unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, ob DNA nicht als „genetisches Material“ angesehen werden müsste, und wenn das so wäre, dann würden alle Vertragsmütter automatisch auch genetisch zu „leiblichen Müttern“, womit die gesamte Definition der Leihmutterschaft, durch die Gebärmütter auf Container reduziert werden, anzuzweifeln wäre. 
Dass so die mütterliche Identität einer Vertragsmutter ausgelöscht wird und ihr durch Leihmutterschafts-Verträge alle Rechte aberkannt werden, das kann nur unter dem Mäntelchen des Patriarchats geschehen (Cornell 1998).
2.2 Das Patriarchat
Einige Akademikerinnen und Akademiker sehen Leihmutterschaft als ein Arrangement, das stereotype Vorstellungen von Mutterschaft und die sozialen Rollen von Frauen voraussetzt und verstärkt (Berend 2010, Roberts 1998). Andere sagen, Vertragsmütter trotzten diesen gängigen Definitionen von Natur und Mutterschaft, indem sie fähig seien, diese Schwangerschaft als „Brutzeit“ zu definieren (Teman 2009, Shalev 1998). 
Für die erste Sichtweise spricht: Die meisten Frauen, die nach Leihmüttern suchen, wünschen sich nicht nur aus sich selbst heraus Kinder, sondern auch, weil sie aufgrund ihrer Kinderlosigkeit sozial stigmatisiert wurden, sie wollen mit der Mutterschaft ihre Würde zurückbekommen. Ein Kind zu bekommen, ist in Indien wertvoll für Frauen, weil Kinder Symbole für Mutterschaft sind und Ehre und Ansehen in den Augen der Schwiegerfamilie steigen lassen, besonders dann, wenn das Kind ein Junge ist (Mihra und Dubey 2014). Auch darauf reagieren Leihmutterschaftspraxen: In Indien wurde beobachtet, dass ein bestelltes Baby nicht nur gesund sein muss, sondern dass ein männliches Baby einen höheren Bonus für die medizinische Einrichtung, die Vermittler und die Vertragsmutter bedeutet, sowie dass die Wunscheltern glücklicher sind. Vertragsmütter werden dafür verantwortlich gemacht, wenn das Kind Probleme hat (etwa Behinderungen), und in manchen Fällen sogar, wenn es ein weibliches Baby ist. Gebären sie ein Kind mit einer Behinderung, erhalten sie keine Bonuszahlungen, in einigen Fällen bekommen sie nicht einmal die gesamte Summe, die ihnen vertraglich zugesichert wurde.
Ein weiteres Beispiel für eine Eigenschaft, die der stereotypen Rolle von Frauen entspricht, ist die Tendenz, die Bedürfnisse und Prioritäten anderer vor die eigenen zu stellen (Baker 1996). Diese Motivation ist unter indischen Vertragsmüttern stark ausgeprägt, die ihre Leben dem Wohl ihrer Familien opfern möchten (Saravanan 2013, Pande 2010). Die Leihmütter-Märkte operieren demnach mit denen, die bewusst oder unbewusst das Patriarchat für ihre Interessen nutzen, die von der Untergebenen-Position von Frauen in der Gesellschaft profitieren, und das müssen nicht unbedingt immer Männer sein.
2.3 Kommodifizierung oder Autonomie von Frauen und Kindern
Ein Kind für eine andere auszutragen, das ist gleichbedeutend mit der Reduzierung eines Menschen auf ein „materielles Objekt“. Der Zweck soll die Mittel heiligen, unter diesem Vorwand wird ein Frauenkörper zum „Babyofen“ (Berkhout 2008). Es ist besorgniserregend, wie solche Reproduktionstechnologien die Integrität eines weiblichen Körpers und die Würde der Frauen auf erniedrigende Art und Weise verletzen. Dies stellt eine Form der Gewalt gegen Frauen dar (Raymond 1993). Die Manifestationen der Objektifizierung in den Leihmutterschafts-Arrangements beinhalten Instrumentalisierung, Verweigerung von Subjektivität, Verweigerung eigener Entscheidungsfähigkeit und Austauschbarkeit (Berkhout 2008) – und es gibt genügend Beweise für all diese Arten von Objektifizierung von Vertragsmüttern in Indien (Saravanan 2013, SAMA 2012, Pande 2010)).
2.3.1 Kommodifizierung von Kindern in Indien
Die Zahlungsmodalitäten in Indien sind auf das Kind ausgelegt, nicht auf die reproduktiven Dienste der Vertragsmutter (Saravanan 2013). Einige Kliniken bezahlen die Vertragsmütter abhängig vom Geburtsgewicht des Kindes, so dass sie die Frauen zwingen, mehr als nötig zu essen. Die Ärzte berechnen eine Extragebühr bei der Geburt eines weiteren Kindes im Falle von Zwillingen, ein kleiner Anteil davon wird der Vertragsmutter als Bonus ausgezahlt. Die meisten Babys, besonders bei Mehrlingsgeburten, werden frühzeitig und stark untergewichtig geboren und danach sofort in die Frühchenabteilungen gebracht. Es ist nicht bekannt, wie viele dieser Kinder überleben. 
Es gibt Belege dafür, dass Kinder mit Behinderungen, die in Leihmutterschaftseinrichtungen geboren wurden, in Waisenhäusern oder auf den Straßen Indiens gelassen wurden. In meiner Forschung habe ich auch einige Kinder gefunden, die ohne jede Identifikation strandeten, weil ihre Wunscheltern in illegale Leihmutterschaftsgeschäfte verwickelt waren. Diese Kinder wurden von Fremden versorgt, während ihre Eltern zwischen zwei Ländern hin- und herreisten, da sie Indien nur mit einem touristischen Visum besuchen durften (Saravanan 2013).
Seit vielen Jahrzehnten haben Feministinnen vor den ausbeuterischen Aspekten von Leihmutterschaftsverträgen gewarnt, die die Verletzbarkeit von armen Frauen ausnutzen, um Babys für Wohlhabende zu produzieren. Daraus sind weitere Bedenken hinsichtlich der rassistischen und kolonialen Dimension solcher Märkte erwachsen (Mahoney 1988, Rhode 1989). Auch viele von denen, die gegen ein Verbot sind, stimmen zu, dass ein Leihmutterschafts-Arrangement ein ausbeuterisches Potential hinsichtlich sozialer Schicht, Rasse und struktureller Ungleichheit birgt (Andrews 1986, Purdy 1992). Das ist nicht nur in Indien, sondern überall auf der Welt wichtig, wo Frauen mit einem niedrigeren sozioökonomischen Status als Leihmütter für Wohlhabende benutzt werden. Wer Leihmutterschaft kritisiert, sieht Verträge besonders dann als ausbeuterisch, wenn Frauen sich für Geld auf Leihmutterschaft einlassen (Field 1988, Pateman 1988, Rothman 1989, Okin 1990). Ökonomische Motivationen, also ein Vertrag aus drängenden wirtschaftlichen Bedürfnissen, könne nicht als eine freie Wahl gesehen werden (Raymond 1993, Dworkin 1983, Rhode 1989, Field 1988/1990, Pateman 1988, Rothman 1989, Okin 1990). Die Absichten von Wunscheltern werden als opportunistisch hinsichtlich individueller Benefits auf Kosten der Armen kritisiert, so werde eine Schicht der „Ausbrüterinnen“ geschaffen (Mahoney 1988).
In Indien funktioniert Leihmutterschaft als ein Angebots- und Nachfrage-System auf dem freien Markt – es gibt ein Überangebot an Vertragsmüttern, die sich, in verzweifelten Geldnöten steckend, auf ungerechte Verträge einlassen, ebenso gibt es eine lange Liste von Wunsch-Eltern, die diese Dienste verlangen. Die Leihmutterschaftspraxis in Indien verstärkt Ungleichheit, erzeugt Ausbeutung, Kommodifizierung von Frauen und Kindern und die Verletzung von grundlegenden Menschenrechten.
Die Reproduktionstechnologien ermöglichen Wohlhabenden größere Wahlmöglichkeiten hinsichtlich ihrer Reproduktion, auf Kosten der Gesundheit, der Freiheit und des Lebens anderer; gleichzeitig erlauben sie einigen zwischengeschalteten institutionellen Agenturen Kontrolle und Macht.
Janice G. Raymond (1993), emeritierte Professorin für Women’s Studies, zeigt sich skeptisch hinsichtlich der Reproduktionstechnik als Angebot an Frauen und der Leichtigkeit im Umgang damit, wodurch aus dem „Recht zu wählen“ mehr und mehr ein „Recht zu konsumieren“ wird.
2.4 Subjektivierung und Machtverhältnisse
Die Anthropologin Daisy Deomampo (2013) beschreibt als Beispiel für „Handlungsfreiheit“ von Frauen in Indien solche Frauen, die sich als Leihmütter bewerben und dann ihre Ehemänner überreden, ihnen eine Leihmutterschaft zu erlauben. Da aber weder Staat noch die Familien Frauen als „rational“ genug erachten, eigene Entscheidungen zu fällen, müssen sie die Erlaubnis ihrer Ehemänner einholen. Leihmutterschafts-Agenturen (in denen zumeist ehemalige Vertragsmütter arbeiten) suchen nach verzweifelten, armen Frauen, die ihre Körper verkaufen und sich häufig auch für Testreihen der Pharmaindustrie zur Verfügung gestellt haben. Daneben kämmen Agenturen Gegenden durch, in denen Menschen mit geringem Einkommen leben, wo Frauen in existentiellen finanziellen Nöten oder Familienproblemen stecken, und überzeugen sie, Leihmütter zu werden. Eine wichtige Information, die Vertragsmüttern mitgeteilt wird, ist der Hinweis auf die Keuschheit des Arrangements. Einmal darüber informiert, überzeugen Frauen ihre Ehemänner. Frauen versuchen oft, mindestens eine Freundin oder Verwandte zu überreden, mit ihnen in das Leihmutter-Heim zu gehen, wenigstens für die erste Zeit, da sie sich vor dem Unbekannten fürchten (Saravanan 2013).
Dort, wo Männer als erstes über die Möglichkeit informiert werden, sollen sie ihre Frauen und andere Frauen aus der Familie überzeugen, sich auf diese Praxis einzulassen. In meiner Feldforschung habe ich nicht eine Frau gefunden, die ihren Mann überzeugen musste, den Leihmutterschaftsprozess zu wiederholen. Einige Männer haben ihre Jobs gekündigt und ihre Frauen genötigt, sich mehrfach als Leihmutter zur Verfügung zu stellen.
Vertragsmütter, denen ihre Gebärmütter aufgrund von Komplikationen während der Geburt entfernt wurden, sind keine Seltenheit in Indien. Es gibt keine Studien, die zeigen, wie viele Vertragsmütter Agenturen gründen, nachdem ihre Reproduktionsorgane dysfunktional geworden sind. Damit soll nicht gesagt sein, dass Vertragsmütter in dem gesamten Prozess oder hinterher hinsichtlich ihrer Familie oder mit medizinischen Einrichtungen schüchtern, demütig oder komplett passiv seien. Dennoch fokussieren zu viele auf Subjektivität und Mikro-Autonomie, die Frauen innerhalb des Prozesses der Leihmutterschaft zeigen, was das größere Bild von struktureller Ungleichheit und Ungerechtigkeit verschleiert.
3. Reproduktionsrechte
Liberale unterstützen die Vorstellung von freien Entscheidungen hinsichtlich der eigenen Fruchtbarkeit, individueller Rechte und unlimitierter Entscheidungsmöglichkeiten. Sie sind gegen ein Verbot der Leihmutterschaft, weil dadurch das Recht der Vertragsmutter auf Vertragsfreiheit beschnitten werde (Katz 1986, Andrews 1986, Shalev 1989, Shultz 1990, Robertson 1983/1986). Aus der Perspektive von Wunscheltern definierte John A. Robertson, Professor für Rechtswissenschaft, reproduktive Autonomie als „die Vorstellung, dass Individuen über ein Recht zu wählen verfügen und das Leben führen dürfen, das sie als sinnvoll und erfüllend erachten“. Aus einer philosophischen Perspektive heraus bezeichnet man Robertsons Position als „utilitaristisch“ oder als „ergebnisorientiert“, da der Zweck betont wird und das „Mittel“ auf dem Weg dorthin diesem Zweck unterordnet wird. Die primäre Kritik an dieser Vorstellung ist, dass Utilitarismus beim Streben nach allgemeinem Glück schwerwiegende Ungerechtigkeit erlaubt (Saravanan 2015:4).
Wählt man eine rein individuelle freiheitliche Perspektive, so wird argumentiert, dass ein Staat nicht das Recht haben sollte, sich gegen den Willen einer Frau zu stellen, sich auf einen Leihmutterschaftsvertrag einzulassen. Dagegen argumentiert Andrea Dworkin (1983:182), dass der Staat selbst eine soziale, ökonomische und politische Situation geschaffen hat, in der der Verkauf von sexueller oder reproduktiver Fähigkeit zum Überleben von Frauen nötig wurde. Der Staat verwehre Frauen den Zugang zu anderen Möglichkeiten, von Bildung über Jobs bis zu den gleichen Rechten vor dem Gesetz. Demnach sollte ein größerer Fokus darauf liegen, Frauen mit all diesen Basismöglichkeiten und den Menschenrechten auszustatten, so dass sie ihre Körper gar nicht erst verkaufen müssten – was aber im individuell-freiheitlichen Diskurs keine Rolle spielt: „Es ist erst das Eindringen des Staates in die „Freiheit“ des Verkaufs von Sex oder etwas Sex-Ähnlichem, das als Gegenreaktion die Betonung ihres freien Willens, ihres Rechts, ihres individuellen Selbst provoziert.“
Es gibt ein Überangebot an Frauen, die sich in Ländern wie Indien entscheiden, Vertragsmütter zu werden. Frauen sind sogar bereit, von Indien nach Nepal zu reisen, um das Gesetz zu umgehen, das Leihmutterschaft für homosexuelle Wunscheltern in Indien seit 2013 verbietet. Sie machen das, weil sie keinen Zugang zu wesentlichen Dingen wie Nahrung, Energie, ein Zuhause, Trinkwasser, sanitäre Anlagen, ein Gesundheitssystem, Bildung und soziale Absicherung haben, die benötigt werden, um ein einigermaßen gutes Leben zu führen. In dieser Situation, am nackten Existenzminimum, wählen sie zwischen Armut und Leihmutterschaft. Ein ähnliches Überangebot an Vertragsmüttern, die auf altruistische Art und Weise für Leihmutterschaft sind, ist in wohlhabenden Ländern nicht zu finden. Deshalb muss protestiert werden, um die Grundbedürfnisse der Menschen in Reformländern wie Indien zu verbessern. Eine Aktivität, die die Würde oder den Anstand eines Menschen verletzt und ökonomische Ausbeutung beinhaltet, kann nicht als konstitutionell rechtens angesehen werden. Die emeritierte Women’s-Studies-Professorin Janice G. Raymond schreibt (1993), dass Reproduktionstechnologien und Verträge nur von einer westlichen Ideologie der individuellen Freiheit und Wertneutralität aus als Wahlmöglichkeiten für eine Frau gesehen werden können. Diese individualistische Vorstellung übersehe die Auswirkungen von Leihmutterschaft auf eine Gesamtgesellschaft ebenso wie die strukturelle Ungerechtigkeit und die rassistischen und kolonialistischen Elemente dieser Industrie.
3.1 Die Frage nach der Regulierung
Janice G. Raymond (1993) meint, ein Verbot könne ein sinnvolles Werkzeug sein, um die Verletzung bestimmter Menschenrechte zu kontrollieren. Der Sozialwissenschaftler Hugh V. McLachlan und der Wirtschaftswissenschaftler John Kim Swales (2001) ziehen dagegen Analogien zu den Misserfolgen von Anti-Prostitutionsgesetzen und argumentieren, dass Prohibition ineffektiv sein könne.
Für die Auffassung von Janice G. Raymond spricht, dass das Verbot der Vorbestimmung des Geschlechts eines Kindes und der Abtreibung aufgrund des Geschlechts in Indien über lange Zeit eine positive Auswirkung gezeigt hat. Trotz harter Kritik von Liberalen, sie seien zu radikal, haben Feministinnen in Indien eine starke Opposition gegen die geschlechtsbezogene Abtreibung gebildet, die sie als „Femizid“ und „Gewalt gegen Frauen“ bezeichneten (Patel 1989, George 2006, Sharma 2001). Der Oberste Gerichtshof in Indien führte 2001 strenge Regulierungen hinsichtlich des Einsatzes und Verkaufs von Ultraschallgeräten ein, gekoppelt an den Entzug der Lizenz, wenn Ärzte sich dieses Gesetzesverstoßes schuldig machten. Zwanzig Jahre schon gibt es dieses Gesetz zu Pränataler Diagnosetechnologie (PNDT-Act), und es hat sich als effektiv hinsichtlich der Verhinderung der weiteren Vernichtung von Mädchen erwiesen. Lediglich die einflussreichsten Ärzte fühlen sich nach wie vor sicher, das Gesetz zu missachten und weiterhin das Geschlecht zu bestimmen. Eine Untersuchung der Folgen des PNDT-Gesetzes, für die Behandlungsergebnisse analysiert wurden, zeigte kürzlich, dass sich seine Einführung signifikant dahingehend ausgewirkt hat, den weiteren Zuwachs der ungleichen Geburtenzahlen der Geschlechter vorzubeugen. Ohne das Gesetz gäbe es mindestens 106.000 Mädchen weniger in Indien (Nandi und Deolalikar 2013).
4. Gerechtigkeit bei der Reproduktion
Reproduktionsrechte und Gleichheit wurden zwar häufig aus feministischer Perspektive diskutiert, aber ohne auch reproduktive Gerechtigkeit in den Blick zu nehmen. Alison Bailey, Professorin für Asian Studies (2011), kritisiert den liberalen Feminismus dafür, westliche Rahmenbedingungen von Freiheit auf indische Vertragsmütter zu übertragen. Sie rügt auch feministische biomedizinische Ethnologinnen für das Fehlen übergeordneter Kriterien, was dazu geführt habe, dass sie strukturelle Nachteile und Ungerechtigkeiten nicht analysierten. Als Mangel ihrer eigenen Arbeiten sieht sie selbst, dass sie die Perspektiven von radikalen Feministinnen nicht miteinbezogen habe. Im Zusammenhang mit den Leihmutterschafts-Praktiken in Indien schlägt sie vor, das Verständnis der tiefen Ungerechtigkeit, das von dem „Leihmutterschaft oder Armut“ – Dilemma ausgeht und Frauen zwingt, sich für Leihmutterschaft zu entscheiden, einzubeziehen, um die Frage der Gerechtigkeit bei der Reproduktion angemessen zu betrachten. Verletzbare Menschen ins Zentrum zu bringen sollte ein Schlüsselprinzip für ein Gerechtigkeitsmodell in Bezug auf Reproduktionsrechte sein. Arme, People of Color, Menschen mit Behinderung und Menschen, deren Gender-Zueignung und Sexualität von der Norm abweichen, sollten also im Zentrum der Gerechtigkeitsüberlegungen stehen (Luna und Luker 2013).
Feminismus steht für individuelle reproduktive Rechte, die mit Verantwortung für eine gerechte und humane Gesellschaft einhergehen. Reproduktive Freiheit, die erreicht wird, indem die körperliche Integrität von Frauen verletzt und die gegenseitige Mitmenschlichkeit übersehen wird, kann demnach nicht als ein individuelles „Recht“ gesehen werden.
Janice G. Raymond (1993) ist der Meinung, Rechte müssten Ungleichgewichte der Macht, der Gerechtigkeit und der Selbstbestimmung wie auch internationale Machtunterschiede adressieren. Beziehungen sollten im Gegenzug auf der Würde von Individuen und der Verlässlichkeit von Bindungen zwischen Einzelnen und Gruppen in der Gesellschaft fußen.
Feministinnen sind jedoch gefangen in Debatten über Universalismus versus Relativismus. Der Unterschied beruht auf kulturellem bzw. Gender-bedingtem Essentialismus auf der einen und kulturellem Relativismus, der auf postkolonialen Theorien aufbaut, auf der anderen Seite. Die Philosophieprofessorin Uma Narayan (1989) hat auf die Nachteile eines solchen Denkens hingewiesen. Auch wenn die kulturellen Unterschiede und der soziale Kontext bedacht werden müssen, ist es dennoch wichtig, die gemeinsamen Erfahrungen von Frauen aus unterschiedlichen Regionen der Welt zu verstehen. Auch wenn sie kontextbezogen auseinandergehen, treffen sie doch in manchen Punkten ihrer Leben aufeinander. Es ist wichtig, diejenigen Punkte auszumachen, an denen Übereinstimmung existiert.
Wichtig wäre außerdem, dass weitere kulturübergreifende Studien hier ansetzen. Dann kann Feminismus Solidarität erzeugen, basierend auf gegenseitigem Respekt für bestimmte Grundwerte, die universell zu akzeptieren sind – unabhängig davon, zu welcher Region der Erde diese Frauen gehören. „Eine transnationale feministische Vorgehensweise hängt davon ab, feministische Solidarität über die Unterteilung in Ort, Identität, Klasse, Arbeit, Glauben und so weiter hinaus zu bilden. In diesen sehr fragmentierten Zeiten ist es äußerst schwierig, derlei Allianzen zu bilden und doch wichtiger denn je“, schreibt die Women’s und Gender Studies-Professorin Chandra T. Mohanty (2003).
4.1 Humanitäre Schwellen der Gerechtigkeit bei der Reproduktion
Ein Schritt in diese Richtung könnte es sein, herauszuarbeiten, wo Reproduktionstechnologien die humanitären Schwellen feministischer Ideologien hinsichtlich Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit berühren.
Die Asian Communities for Reproductive Justice (ACRJ) hat Rahmenstrategien für reproduktive Gesundheit, reproduktive Rechte und reproduktive Gerechtigkeit entwickelt. Das Modell der reproduktiven Gerechtigkeit beinhaltet das Erkennen der Geschichte der Unterdrückung durch Reproduktion in allen gesellschaftlichen Kreisen. Dieses Modell fußt darauf, Frauen und Mädchen zu organisieren, um strukturelle Machtungleichheit zu verändern. Es misst die Kontrolle und die Ausbeutung weiblicher Körper, Sexualität und Reproduktion an historischen Beispielen, bei denen diese Ausbeutung und Kontrolle schon als effektive Strategie eingesetzt wurde, um Frauen – besonders wenn sie People of Color waren – und Gemeinschaften zu überwachen. „Wer den Körper einer Frau kontrolliert, kontrolliert ihr Leben, ihre Optionen und ihr Potential“, heißt es im ACRJ (2005:2).
Dieses Modell basiert auf einem Verständnis der Menschenrechte, das vom ACRJ gemeinsam mit dem SisterSong Collective veröffentlicht wurde, um „reproduktive Gerechtigkeit“ in die Mitte der Bewegungen für reproduktive Rechte und Soziale Gerechtigkeit zu bringen.
Ich füge noch eine weitere Dimension der Identifikation von humanitären Kriterien zu dieser Struktur hinzu, indem ich die fundamentalen feministischen Werte Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit einsetze.
Die erste Frage, die gestellt werden und immer wieder auftauchen muss, ist, ob Nachwuchs haben in irgendeiner Weise als konstitutionelles Recht gesehen werden sollte, das von einem Staat zur Verfügung gestellt werden muss. Unfruchtbarkeit wird universell als ernsthaftes Problem akzeptiert, das zu psychologischen Schwierigkeiten führt. Damit verbunden sind soziale Stigmata und der starken Wunsch nach Elternschaft, eingebettet in die stereotypen Konzepte von „Mutterschaft/Elternschaft“ und „Patriarchat“. Radikale Feministinnen haben vor der Medizinalisierung der Unfruchtbarkeit gewarnt, ebenso vor der Allgegenwärtigkeit solcher Technologien und ihrer Marketingtechniken, die die Erfolgsraten bewusst übertreiben (Raymond 1993).
Das Ziel bei der Untersuchung von humanitären Kriterien ist es, zu erkennen, welche menschlichen Verantwortlichkeiten überschritten werden, wenn es um die Garantie von reproduktiven Rechten geht. Individuelle Reproduktionsrechte gehen mit Verantwortlichkeiten gegenüber einer gerechten und humanen Gesellschaft einher. Diejenigen, die nach Leihmutterschaft suchen, stehen im Kontext von Themen wie soziale Stigmatisierung, psychische Probleme, körperliche Belastungen nach Unfruchtbarkeitsbehandlungen und Verletzungen der eigenen körperlichen Integrität. Um mit einer Entscheidung für Leihmutterschaft diese Probleme zu lösen, nehmen sie jedoch in Kauf, eine andere Frau durch dasselbe Aufgebot an Problemen zu schicken: soziale Stigmatisierung, psychische Veränderungen, Verletzung der eigenen körperlichen Integrität. Darüber hinaus stehen durch den Vertrag die Gesundheit der Leihmutter, ihre Handlungs- und ihre Bewegungsfreiheit und sogar ihr Leben auf dem Spiel.
Der Leihmutterschaftsmarkt beruht auf der Forderung nach und der Versorgung mit kostenlosen bzw. billigen und unkomplizierten Gebärmüttern. Er kann deshalb in einem universellen Wertekontext keine Lösung für Unfruchtbarkeit oder profunde sozioökonomische Ungleichheit sein. Reproduktive Gerechtigkeit zielt darauf, Ungleichheit zu reduzieren und nicht, die Verletzbarkeit von Frauen als Lösung für Unfruchtbarkeitsprobleme einzusetzen. Diese Technologien stellen Wohlhabenden eine größere Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Reproduktion zur Verfügung, auf Kosten der Gesundheit, der Freiheit und des Lebens von anderen. Demnach überschreitet das Leihmutterschaftsarrangement ganz klar die humanitäre Schwelle gerade der Werte, für die Feminismus und reproduktive Gerechtigkeit stehen.
Übersetzung: Barbara Streidl
Der vorstehende Artikel ist eine gekürzte Fassung des mit freundlicher Genehmigung für uns übersetzten Originalbeitrags:
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Hinweis der Redaktion:
Eine Art der meist geschlossenen und kontrollierten Unterbringung von schwangeren Frauen, um „die Produktion von wertvollem Nachwuchs“ sicherzustellen, gab es bereits im Nationalsozialismus in den von der SS organisierten Lebensborn-Heimen, in denen in der Regel ledige Frauen, die „rassisch geprüft“ waren, ihre Kinder (die idealerweise dann zur Adoption für SS-Familien freizugeben waren) zur Welt bringen konnten.
Leonie Wagner: „Heilig soll uns sein jede Mutter guten Blutes“ in: Ariadne Schwerpunktheft „Historische Aspekte der Bevölkerungspolitik“ 1989, S. 42 ff; Rita Thalmann: „Frausein im dritten Reich“, Frankfurt 1987, S. 113 ff; weiterführend: Marc Hillel /Clarissa Henry: “Lebensborn e.V. – Im Namen der Rasse“, Wien/ Hamburg 1975; Dorothee Schmitz-Köster: „Deutsche Mutter, bist Du bereit ...“ – Alltag im Lebensborn“, Berlin 1997.