STREIT 1/2022
S. 3-12
Legislative Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene Gewalt in Mexiko
Rosa Kreuze erinnern in Mexiko an die Opfer von Femiziden. Es gibt sie in Ciudad Juárez, der Stadt an der Grenze zu den USA, die um das Jahr 2000 herum für frauenfeindliche Morde berühmt geworden ist. Es gibt sie aber auch in allen anderen Bundesstaaten. Blanca, Jessica, Abril, Lesvy – kaum ein Frauenname, an den Aktivist*innen auf ihren vielen Märschen gegen Gewalt an Frauen noch nicht erinnern mussten.
Als ich 2017 als Fachkraft von Brot für die Welt begann, für die feministische Nachrichtenorganisation CIMAC1
zu arbeiten, zählte UN Women in Mexiko sieben ermordete Frauen pro Tag. Heute sind die Statistiker*innen fast bei elf angelangt. Diese dramatische Verschlechterung ist eingebettet in einen allgemeinen Kontext der Gewalt, mit mehr als 40.000 ermordeten Personen pro Jahr, einer Zahl von insgesamt 80.000 Verschwundenen (bei einer Bevölkerung von knapp 130 Millionen Menschen) und einem Klima der Straffreiheit, selbst bei Kapitalverbrechen.
Gleichzeitig ist die feministische Bewegung eine der einflussreichsten außerparlamentarischen Bewegungen, die Druck auf die Regierung von Präsident Andrés Manuel López Obrador, kurz AMLO, machen. Kurz vor dem Corona-Lockdown, am 8. März 2020, gingen nach Angaben der Veranstalterinnen 200.000 Menschen für Frauenrechte auf die Straße, Millionen nahmen an einem Frauenstreik teil. Streitbare Parlamentarierinnen haben parteiübergreifend in Bundes- und Landesparlamenten eine 50-Prozent-Quote durchgesetzt. Das Ziel der Parität ist mittlerweile auch für Exekutive und Judikative vorgeschrieben.
Wie viele fortschrittliche Gesetze die Mexikanerinnen auf den Weg gebracht haben, ist mir erst im Austausch mit meinen mexikanischen Kolleginnen und vor allem im Verlauf unseres Rechercheprojektes „Patriarchale Justiz“ bewusst geworden, in dem wir exemplarisch die Diskriminierung von Frauen vor Gericht untersucht haben.
Rahmenbedingungen
Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Mexiko sind rechtlich eingebettet in die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW von 1979, die Aktionsplattform von Beijing von 1994, und die Interamerikanische Konvention zur Prävention, Sanktion und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, auch bekannt als Konvention Belem do Pará, von 1994.2 Diese hat fast 20 Jahre vor der Istanbul-Konvention Pflöcke eingeschlagen für staatliche Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen.
Erste Gesetzesänderungen für die Frauen
Ab Mitte der 1990er Jahre tauchten in Ciudad Juárez, an der Nordgrenze Mexikos, mehrfach Frauenleichen auf. Es handelte sich zumeist um junge Frauen, deren Leichen an öffentlichen Orten wie Straßenrändern oder Müllhalden abgelegt wurden. Viele waren vor ihrem Tod vergewaltigt oder gefoltert worden. Der mexikanische Staat reagierte mit Indifferenz auf die Morde. Die Polizei ermittelte kaum, und wenn doch, unterliefen ihr immer wieder Fehler wie die Zuordnung falscher Identitäten zu den Leichen, mangelhafte Autopsien und Beweissicherungen und Anwendung zweifelhafter Untersuchungsmethoden. So war die Folter von Verdächtigen zum Erpressen eines Geständnisses ein übliches Mittel. Insgesamt wurden von mehreren hundert Fällen nur wenige vor Gericht gebracht und nur eine Handvoll Täter verurteilt. Die Unterlassung des Staates, weitere Morde zu verhindern und die Täter einer Strafe zuzuführen, regte die mexikanische Feministin und Anthropologin Marcela Lagarde y de los Ríos dazu an, den seit den 1970er Jahren von Diana Russell geprägten Begriff „Femizid“ zu erweitern: Unter „Feminizid“ verstand sie nicht nur die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts. Mit der Silbe „ni“ sollte das strukturelle Versagen des Staates in der Verhinderung geschlechtsbasierter Gewalt, sowie bei der Verfolgung und Aufarbeitung dieser Verbrechen ausgedrückt werden.3
Bis heute findet sich der Begriff in den Gesetzgebungen lateinamerikanischer Länder wieder.
Hier ein kurzer Einschub: Die zunehmende Gewalt gegen Frauen und der Druck der Frauenbewegung haben dazu geführt, dass in den meisten lateinamerikanischen Ländern der Femizid/Feminizid (ich werde im Weiteren von Feminiziden sprechen, da dies der in Mexiko gebräuchliche Begriff ist) Eingang in die Strafgesetze gefunden hat. Laut dem Regionalbericht anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Beijing-Plattform ist das in 20 Ländern der Fall.4
In Mexiko war besagte Marcela Lagarde, die von 2003 bis 2006 als Abgeordnete im Kongress diente, die treibende Kraft hinter einem Gesetz, das 2007 verabschiedet werden sollte und bis heute die Grundlage für das staatliche Vorgehen gegen geschlechtsbasierte Gewalt ist: Das „Gesetz für den Zugang der Frauen zu einem Leben ohne Gewalt“ (LGAMVLV5
). Dass das Gesetz kein „gegen“ oder „anti“ im Namen hat, begründete sie stets mit seinem ganzheitlichen Ansatz:
„Ich sagte mir: Mit der Klassifizierung des Verbrechens werden wir dem Problem nicht begegnen, das ist ein minimaler Teil. Wir werden in der Lage sein, einen Teil des Zugangs der Frauen zur Justiz aufzubauen, denn wir werden ein Verbrechen im Strafgesetzbuch haben, und das wird uns erlauben, es zu verfolgen und zu bestrafen, aber was wir wollen, ist die Gewalt gegen Frauen auszurotten.“6
Im Gesetz werden Mechanismen zur Prävention, Sanktion und Ausrottung von Gewalt gegen Frauen etabliert. Diese ist umfassend definiert, als psychologische, physische, patrimoniale, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt. Als eine der Maßnahmen wird ein auf ein bestimmtes Territorium wie einen Landkreis oder sogar einen Bundesstaat begrenzter Alarm namens „Alerta de Violencia de Género“ (AVG) aufgeführt, der von der Nationalen Kommission zur Prävention und Ausrottung der geschlechtsbasierten Gewalt, einer Bundesbehörde, ausgerufen wird, wenn die Gewalt in einem Landkreis ein zu hohes Niveau erreicht. Dann muss der betroffene Kreis Finanzmittel ausschütten, etwa für Frauenhäuser, Rechtsberatung, Infrastrukturmaßnahmen oder Bildung. Immer wieder zählt zu den vorgeschlagenen Maßnahmen auch die Weiterbildung aus Genderperspektive für Polizei und Gerichtspersonal – damit sind sowohl Richterinnen als auch Sekretärinnen, Vollzugsbeamte im Saal und andere Beschäftigte gemeint. In vielen AVGs wird auch vorgeschlagen, bereits erteilte Urteile, in denen geschlechtsbasierte Gewalt eine Rolle spielt, im Hinblick auf eine mögliche Diskriminierung von Frauen zu prüfen. In mehr als der Hälfte des mexikanischen Territoriums gilt eine AVG, aber die Zahlen geschlechtsbasierter Gewalt steigen weiter und weiter.
Da Mexiko ein föderaler Staat ist, müssen die Anforderungen des LGAMVLV in lokale Gesetzgebungen umgesetzt werden. Daher bestehen in Bezug auf die Definition von Feminiziden von Bundesstaat zu Bundesstaat Unterschiede. Im Código Penal Federal, Artikel 325, ist die Definition jedoch sehr umfassend und geht deutlich über die Partnerschaftsgewalt oder so genannte Ehrenmorde hinaus. Dementsprechend liegen Gründe für ein frauenfeindliches Motiv unter einem oder mehreren der folgenden Umstände vor:
Das Opfer zeigt Anzeichen von sexueller Gewalt jeglicher Art;
Dem Opfer wurden schändliche oder erniedrigende Verletzungen oder Verstümmelungen zugefügt, und zwar vor oder nach dem Entzug des Lebens; oder nekrophilen Handlungen;
Es gibt Vorfälle oder Hinweise jeglicher Art auf Gewalt im familiären, beruflichen oder schulischen Umfeld des Täters gegen das Opfer;
Es bestand eine gefühlsmäßige, affektive oder vertrauensvolle Beziehung zwischen dem Täter und dem Opfer;
Es liegen Informationen vor, die belegen, dass es im Zusammenhang mit der Straftat Drohungen, Belästigungen oder Verletzungen durch den Täter gegenüber dem Opfer gab;
Das Opfer wurde von der Kommunikation abgeschnitten, die Länge des Zeitraums vor der Tat ist dabei unerheblich;
Der Körper des Opfers wird entblößt oder an einem öffentlichen Ort zur Schau gestellt“.7
Letzterer Punkt kommt in Mexiko leider häufig vor; immer wieder werden die Leichen von Frauen auf leerstehenden Grundstücken oder gar Müllhalden abgelegt. Die Gewalt gegen Frauen außerhalb des eigenen Hauses hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
Die staatliche Kommission zur Prävention und Ausrottung von Gewalt gegen Frauen CONAVIM8
weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass Tötungsdelikte oder Gewalttaten häufig nicht auf Frauenhass als Motiv untersucht werden. Das vom UN-Menschenrechtskommissariat entwickelte „Lateinamerikanische Protokoll zur Untersuchung von geschlechtsbasierten Tötungen von Frauen“9
rät daher, zunächst alle Tötungsdelikte gegen Frauen als Feminizid zu ermitteln. Insbesondere Delikte, die auf den ersten Blick wie ein Unfall oder Suizid erscheinen oder ein kriminelles Motiv zu haben scheinen, sollten aus einer Gender Perspektive betrachtet werden.
Das mexikanische Verfassungsgericht (Suprema Corte de la Justicia de la Nacion – SCJN) hat dazu im Jahr 2015 ein wegweisendes Urteil10
gefällt. Im Fall Mariana Lima Buendía, einer jungen Frau, die 2010 von ihrem Lebenspartner ermordet wurde, urteilte es: Im Fall eines gewaltsamen Todes einer Frau müssen Ermittlungsbehörden
Die Verhaltensweisen identifizieren, die den Tod der Frau verursacht haben;
Das Vorhandensein oder Fehlen von geschlechtsspezifischen Motiven oder Gründen für den gewaltsamen Tod überprüfen;
Spezifische Beweise sichern, um festzustellen, ob sexuelle Gewalt stattgefunden hat;
Gutachten durchführen, um festzustellen, ob das Opfer sich in einem Kontext der Gewalt befand.
Dass es diesen Automatismus de facto nicht gibt, legt die Diskrepanz zwischen der veröffentlichten Zahl der Feminizide und der Zahl der Tötungsdelikte gegen Frauen offen. Während das Ministerium für öffentliche Sicherheit in den letzten vier Jahren zwischen 757 und 940 Feminizide gezählt hat, meldet das Statistikamt in jedem Jahr seit 2017 über 3.000 vermutete Tötungsdelikte an Frauen. Dass es sich nicht in jedem dieser Fälle um einen Mord handelt, und das Motiv nicht immer Frauenhass gewesen sein kann, ist klar. Dennoch geht auch das Statistikamt von einer „Unterregistrierung“ aus. Frauenrechtlerinnen weisen seit Jahren darauf hin, dass die Bundesstaaten kein Interesse an höheren Feminizid-Zahlen haben, möglicherweise weil sie „rufschädigend“ sind oder ein AVG-Alarm ausgerufen wird.
Wichtige Rahmenbedingungen für die strafrechtliche Verfolgung von Gewalt gegen Frauen bilden auch zwei Verfassungsänderungen: Seit der Strafrechtsreform 2008 gilt in Mexiko statt des inquisitorischen das adversatorische Strafverfahrensmodell. Dies bedeutet, dass Gerichtsverhandlungen mündlich stattfinden, Beweise vorgebracht und Zeuginnen verhört werden sowie Staatsanwaltschaft und Verteidigung argumentieren. Beim inquisitorischen Verfahren entscheiden Richterinnen allein nach Aktenlage. Das Verfahren ist anfällig für Menschenrechtsverletzungen, so war die Erzwingung eines Geständnisses der verdächtigten Person durch Folter weit verbreitet. Die Umstellung wurde in einigen Bundesstaaten erst 2016 abgeschlossen. Mit der so genannten „Menschenrechtsreform“ 2011 wurde der Grundsatz Pro Persona11
in die Verfassung aufgenommen.
Verschlechterung der Gesamtsituation
Diese tiefgreifenden rechtlichen Veränderungen konnten jedoch die massive Verschlechterung der Menschenrechtssituation im Land nicht auffangen, die sich bereits seit dem Jahr 2007 abzeichnete. In diesem Jahr rief der frisch als Präsident angetretene rechtskonservative Felipe Calderón Hinojosa einen „Krieg gegen die Drogen“ aus und verstärkte die Präsenz des Militärs auf den Straßen. Damit einher ging ein steiler Anstieg der Gewalt im Allgemeinen und der Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen, Indigene, politische Aktivistinnen und andere.12
Seit Beginn von Calderóns „Drogenkrieg“ sind die Zahlen der Tötungsdelikte eklatant in die Höhe gestiegen. Auch die Zahl der ermordeten Frauen stieg von 1,9 pro 100.000 Einwohnerinnen im Jahr 2007 auf 6,0 im Jahr 2019.
Die beiden Nichtregierungsorganisationen Intersecta und Data Cívica haben in dem sehr lesenswerten Bericht „Schlüssel, um die Gewalt gegen Frauen in Mexiko zu verstehen und ihr vorzubeugen“13
zudem wichtige Analysen geliefert. Sie stellten fest, dass sich die Tatorte für Feminizide und auch die Mordwaffen im Laufe der Jahre verändert haben. Während vor 20 Jahren etwa 30 Prozent der weiblichen Todesopfer mit einer Schusswaffe getötet wurden, ein großer Anteil aber auch durch Stichwaffen oder Erdrosseln, wurden im Jahr 2018 58,2 Prozent der Frauen mit einer Schusswaffe ermordet. Der Tatort ist oft die Straße. Die Rate von Tötungsdelikten an Frauen pro 100.000 Einwohner*innen, die mit Schusswaffen auf der Straße begangen wurden, stieg zwischen 2007 und 2018 um 500 Prozent. Die Gewalt übertrug sich auch auf den privaten Raum. Auch beim Tatort „Haus“ stieg die Zahl der Tötungsdelikte mit Schusswaffen an, während Tötungsdelikte durch Erdrosseln und mit Stichwaffe in etwa gleich blieben. „Was bedeutet das?“ fragen die beiden Organisationen in ihrem Bericht. „Unter anderem kann Gewalt in der Familie nicht angegangen werden, ohne die Rolle zu berücksichtigen, die Schusswaffen bei ihrer Eskalation spielen können.“
In diesen Kontext ist die Straflosigkeit einzubetten, d.h. dass die Personen, die Straftaten begehen, de facto nicht zur Verantwortung gezogen werden, und dass staatliche Institutionen wie Staatsanwaltschaften und Polizei Verdachtsmomenten nicht nachgehen, keine Ermittlungen einleiten, oder keine Anklage erheben bzw. Gerichte keine angemessenen Strafen und/oder Wiedergutmachung aussprechen. Einer Überblicksstudie der NGO „Impunidad Cero“ von 2018 zufolge lag die Straflosigkeit bei Morden 2017 bei 87,5 Prozent.14
Laut Polizei hätten in diesem Jahr einer Zahl von 25.316 Tötungsdelikten (diese Zahl weicht von den Zahlen des Statistikinstituts nach unten ab) 2484 Verurteilungen gegenüber gestanden. Natürlich können sich durch die Verfahrensdauer hier Verschiebungen ergeben, aber die Tendenz ist klar: Selbst schwerste Verbrechen werden in Mexiko nur in seltenen Fällen geahndet, und das hat Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft. Opfer verlieren das Vertrauen in die Durchsetzung von Recht durch den Staat, und Täter*innen werden in ihren Absichten bestärkt, weil sie ohnehin keine Konsequenzen zu befürchten haben. Eine große Rolle spielt hier nicht nur die Korruption, sondern auch die schiere Dimension des Problems unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen: Wenn im Jahr 2007 8.867 Menschen gewaltsam zu Tode kamen und zehn Jahre später 32.079, wie soll der Justizapparat schon rein personell gesehen mit den Ermittlungen hinterherkommen?
Verurteilungen Mexikos vor dem Interamerikanischen Gerichtshof
Seit 2007 beobachten Menschenrechtsorganisationen einen stetigen Anstieg der Gewalt. Mexiko ist in den vergangenen Jahren in mehreren Aufsehen erregenden Fällen von Gewalt gegen Frauen vom Interamerikanischen Gerichtshof verurteilt worden. Der bekannteste von ihnen ist wohl der Fall des Baumwollfeldes, „Campo Algodonero“, in dem es um drei Feminizide in Ciudad Juárez geht.15
Laura Berenice Ramos, eine 17-jährige Schülerin, verschwand am 22. September 2001. Claudia Ivette González, 20-jährige Arbeiterin in einer Freihandelsfabrik, verschwand am 10. Oktober 2001. Esmeralda Herrera Monreal, eine 15-jährige Hausangestellte, verschwand am Montag, den 29. Oktober 2001. Ihre Verwandten erstatteten Vermisstenanzeigen, aber es wurden keine Untersuchungen eingeleitet. Die Behörden beschränkten sich auf die Erstellung von Protokollen über das Verschwinden von Personen, auf Suchplakate und die Aufnahme von Aussagen. Einige Tage später, am 6. November 2001, wurden auf einem Baumwollfeld die Leichen der drei gefunden: Sie wiesen Anzeichen von sexueller Gewalt auf. Polizei und Staatsanwaltschaft leiteten keine Ermittlungen zur Ergreifung der Täter ein und trotz der von den Angehörigen eingelegten Rechtsmittel blieb es dabei, so dass die Verantwortlichen nie gefunden und bestraft wurden.
Am 16. November 2009 urteilte der Interamerikanische Gerichtshof, dass der mexikanische Staat Schuld sei am Verschwinden und schließlich am Tod der Frau und der zwei minderjährigen Mädchen. Die Merkmale an ihren Leichen ließen auf ein besonderes Maß an Grausamkeit von Seiten der Täter schließen. Obwohl den Behörden vor Ort ein solches Muster bei Frauenmorden bekannt war, hätten sie weder präventive Maßnahmen ergriffen noch eine effektive Suche nach den Verschwundenen eingeleitet. Vielmehr hätten sie gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, als sie den Verwandten sagten, die jungen Frauen seien sicher mit dem Freund unterwegs oder vergnügten sich auf der Straße. Der Gerichtshof legte Parameter fest, mit denen festgestellt werden sollte, in welchen Fällen es sich um geschlechtsspezifische Gewalt handelt, und verurteilte den mexikanischen Staat zur Wiedergutmachung. Dazu zählten neben Entschädigungszahlungen auch die Veröffentlichung und Verbreitung des Urteils, eine öffentliche Entschuldigung und ein Denkmal für die Opfer. Außerdem sollten Maßnahmen zur Nichtwiederholung ergriffen werden, etwa Prävention, ein Register von verschwundenen Personen, sowie die Stärkung des Opferschutzes durch das Nationale Fraueninstitut. Von den 16 Maßnahmen (s. Kasten S. 7) zu denen der mexikanische Staat verurteilt wurde, hat er bis heute nicht alle erfüllt.
Ein weiteres wegweisendes Urteil fällte der Interamerikanische Gerichtshof im Jahr 2010 im Fall „Rosendo Cantú y otra vs. México“.16 In diesem Fall ging es um sexuelle Gewalt gegen indigene Frauen. Am 16. Februar 2002 wurde die zum Tatzeitpunkt 17-jährige Valentina Rosendo Cantú von zwei Soldaten des mexikanischen Militärs vergewaltigt, während sechs weitere Soldaten zuschauten. Als Valentina zwei Tage später eine Klinik aufsuchte, weigerte sich der Arzt, sie zu untersuchen, aus Angst vor den Militärs. Nachdem sie am 8. März offiziell Anzeige erstattet hatte, wurde sie von Militärangehörigen wiederholt bedroht und eingeschüchtert. Der Vater ihrer damals drei Monate alten Tochter verließ die Familie mit dem Argument, er könne nicht mit einer vergewaltigten Frau zusammenleben.
Maßnahmekatalog aus dem Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes vom 16.11.2009, siehe Fn. 15, 16:
Alle rechtlichen oder faktischen Hindernisse, die einer ordnungsgemäßen Ermittlung des Sachverhalts und der Durchführung des jeweiligen Gerichtsverfahrens entgegenstehen, beseitigen und alle verfügbaren Mittel einsetzen, um die Ermittlungen und Gerichtsverfahren zügig durchzuführen, um eine Wiederholung zu vermeiden.
Die Untersuchung sollte eine geschlechtsspezifische Perspektive einbeziehen und spezifisch auf sexuelle Gewalt hin untersuchen; die Familien der Opfer sollten regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informiert werden und Zugang zu den Akten erhalten. Die durchführenden Beamten sollten in ähnlichen Fällen und im Umgang mit Diskriminierungsopfern bestens geschult sein.
Es sollte sichergestellt werden, dass die verschiedenen an den Ermittlungs- und Gerichtsverfahren beteiligten Stellen über die erforderliche personelle und materielle Ausstattung verfügen, damit sie ihrer Arbeit unabhängig und unparteiisch nachgehen können und ihre persönliche Sicherheit gewährleistet ist.
Die Ergebnisse der Prozesse sollten öffentlich bekannt gemacht werden, damit die mexikanische Gesellschaft informiert ist.
Der Staat führt innerhalb einer angemessenen Frist über die zuständigen öffentlichen Einrichtungen Ermittlungen gegen Beamte durch, die eines Fehlverhaltens beschuldigt werden, und verhängt nach einem ordnungsgemäßen Verfahren Verwaltungs-, Disziplinar- oder Ordnungsstrafen.
Der Staat führt innerhalb eines angemessenen Zeitraums die entsprechenden Ermittlungen durch und bestraft gegebenenfalls die Täter, die für die Belästigung und Bedrohung der Familienangehörigen der Opfer verantwortlich sind.
Der Staat veröffentlicht innerhalb von sechs Monaten nach der Zustellung dieses Urteils das Urteil im offiziellen Amtsblatt, in auflagenstarken landesweit und im Bundesstaat Chihuahua verbreiteten Zeitungen sowie online.
Der Staat führt innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe dieses Urteils einen öffentlichen Gedenkakt und Wiedergutmachung für die Opfer durch.
Der Staat errichtet innerhalb eines Jahres nach der Bekanntgabe dieses Urteils ein Denkmal für die Opfer von Feminicid in Ciudad Juárez.
Der Staat überarbeitet innerhalb eines angemessenen Zeitraums all seine Protokolle, Handbücher und Richtlinien für Ermittler, forensische Dienste und die Justizverwaltung, die für Untersuchungen von Straftaten im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Personen, Gewalt und Gewalt gegen Frauen eingesetzt sind. Die Überarbeitung erfolgt gemäß dem Istanbul-Protokoll, dem UN-Handbuch zur wirksamen Verhütung und Untersuchung von außergerichtlichen und willkürlichen Hinrichtungen, und gemäß den internationalen Standards für die Suche nach verschwundenen Personen unter Berücksichtigung der Geschlechterperspektive. Dazu ist in den ersten drei Jahren ein Jahresbericht vorzulegen.
Der Staat passt innerhalb eines angemessenen Zeitraums sein Alba Protokoll an, damit Suchen nach Personen ohne Verzögerung nach der Vermisstenanzeige eingeleitet werden, die Arbeit zwischen Sicherheitskräften verschiedener Ebenen koordiniert wird, jedes rechtliche oder sonstige Hindernis für die Aufnahme von Ermittlungen beseitigt wird, alle personellen, wirtschaftlichen, logistischen, wissenschaftlichen oder sonstigen Ressourcen für den Erfolg der Suche bereitgestellt werden, die Verschwundenenmeldung mit dem Verschwundenenregister abgeglichen wird, sowie vorrangig in Gebieten gesucht wird, in denen die Wahrscheinlichkeit, die vermisste Person zu finden, am größten ist.
Der Staat muss innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe dieses Urteils eine Webseite einrichten, die die notwendigen persönlichen Informationen über alle Frauen, und Mädchen enthält, die seit 1993 in Chihuahua verschwunden sind und weiterhin verschwunden bleiben. Die Website sollte es jeder Person ermöglichen, auf beliebige Weise mit den Behörden zu kommunizieren, auch per Telefon, Fax oder E-Mail.
Der Staat muss spätestens ein Jahr nach Zustellung des Urteils ein nationales Verschwundenenregister erstellt haben.
Der Staat muss weiterhin ständige Programme und Fortbildungen zu Menschenrechten und Geschlechterfragen in Vorermittlungen und Gerichtsverfahren durchführen. Hierüber muss der Staat drei Jahre lang einen Zwischenbericht abgeben.
Der Staat führt innerhalb einer angemessenen Zeitspanne ein Bildungsprogramm für die Bevölkerung des Bundesstaates Chihuahua durch, mit dem Ziel, dieses Problem zu überwinden.
Der Staat sollte eine unentgeltliche medizinische, psychologische oder psychiatrische Versorgung unverzüglich, angemessen und wirksam für die Angehörigen bereitstellen.
Der Staat zahlt innerhalb eines Jahres nach der Bekanntgabe dieses Urteils die festgesetzten Beträge zum Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens sowie die Kostenerstattungen.
Die Eingabe, die vom Gerichtshof angenommen wurde,17
warf dem Staat mangelnden Rechtsschutz, mangelnde Sorgfalt bei den Ermittlungen und der Bestrafung der Verantwortlichen vor und forderte eine angemessene Wiedergutmachung insbesondere hinsichtlich des Zugangs von indigenen Frauen zu Justiz und Gesundheitsdiensten. Der Gerichtshof verurteilte Mexiko wegen Verletzung des Rechtes der Frau auf persönliche Integrität, mangelnden Schutzes vor sexueller Gewalt und Folter, Verletzung ihres Rechtes auf ein ordnungsgemäßes Verfahren und gerichtlichen Schutz. Dabei berief er sich unter anderem auf die Konvention Belem do Pará, CEDAW, und die Interamerikanische Konvention gegen Folter.
Auch in diesem Fall hat der mexikanische Staat bis heute nicht alle angeordneten Maßnahmen18
erfüllt.
Maßnahmekatalog aus dem Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes vom 31.08.2010, siehe Fn. 17-19:
Der Staat führt vor den ordentlichen Gerichten wirksam und innerhalb einer angemessenen Frist die Ermittlungen, gegebenenfalls Strafverfahren, im Zusammenhang mit der Vergewaltigung von Frau Rosendo Cantú durch, mit dem Ziel, die entsprechenden strafrechtlich Verantwortlichen zu ermitteln und gegebenenfalls Strafen anzuwenden.
Der Staat prüft in Übereinstimmung mit den einschlägigen Disziplinarnormen das Verhalten der Staatsanwaltschaft, die den Eingang der von Frau Rosendo eingereichten Beschwerde behindert haben, sowie des Arztes, der keine Rechtsauskunft erteilt hat.
Der Staat muss innerhalb einer angemessenen Zeitspanne das Militärgesetzbuch reformieren und der Amerikanischen Menschenrechtskonvention anpassen.
Der Staat sollte die notwendigen Reformen beschließen, um den von der Intervention der Militärgerichte betroffenen Personen eine Revision zu ermöglichen.
Der Staat bekennt sich in einem öffentlichen Akt zu seiner internationalen Verantwortung in Bezug auf den vorliegenden Sachverhalt.
Der Staat nimmt die geforderten Veröffentlichungen in Medien vor.
Der Staat wird den Prozess der Standardisierung eines Aktionsprotokolls zur Untersuchung von sexuellen Übergriffen fortsetzen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Istanbul Konvention und der Leitlinien der WHO.
Der Staat führt weiterhin ständige Schulungsprogramme und Fortbildungen in der Ausbildung zur Untersuchung von Fällen sexueller Gewalt gegen Frauen durch.
Der Staat setzt die Maßnahmen der Fortbildungen im Bereich der Menschenrechte für Angehörige der Streitkräfte fort.
Der Staat sorgt für die von den Opfern benötigte medizinische und psychologische Behandlung.
Der Staat gewährt Frau Rosendo Cantú und ihrer Tochter Stipendien für ein Studium an öffentlichen mexikanischen Einrichtungen.
Der Staat stellt weiterhin Gesundheitsdienste für Frauen, die Opfer sexueller Gewalt sind, zur Verfügung.
Der Staat stellt sicher, dass die Dienste für Frauen, die Opfer sexueller Gewalt sind, sowie die örtliche Staatsanwaltschaft geschult werden.
Der Staat setzt die Aufklärungskampagnen für die allgemeine Bevölkerung fort, vor allem über Gewalt und Diskriminierung von indigenen Frauen.
Aufsehen erregte jedoch das daraufhin erfolgte Urteil des zuständigen Bezirksgerichts im Bundesstaat Guerrero, mit dem nach weiteren 8 Jahren, 2018, die beiden Soldaten wegen der Tat zu 19 Jahren Haft verurteilt wurden. Die Richterin erkannte an, dass es sich um einen besonders schweren Fall von sexueller Folter handle, insbesondere da das Opfer minderjährig und indigener Herkunft war. Das Urteil ging von einer „Asymmetrie der Macht“ zwischen den Soldaten und der Minderjährigen aus und maß der Aussage Valentinas eine „überwiegende Beweiskraft“ bei.19
Diese Beurteilungsweise wird von Menschenrechtsorganisationen als Fortschritt beim Schutz der Opferrechte bei dieser Art von Übergriffen gewertet. Es war das erste Mal, dass ein Verfahren wieder aufgenommen und dann ein Urteil auf der Basis eines vorhergehenden Urteils des Interamerikanischen Gerichtshofs getroffen wurde.
Eine weitere Verurteilung vor dem interamerikanischen Gerichtshof handelte sich der mexikanische Staat im Fall der „Frauen von Atenco“ ein.20
Am 3. und 4. Mai 2006 war der kleine Ort Salvador de Atenco, etwa 40 Kilometer entfernt von der Hauptstadt, Schauplatz einer brutalen Polizeioperation. Die Sicherheitskräfte gingen gegen demonstrierende Blumenhändlerinnen vor. Sie folterten Dutzende Frauen physisch, sexuell und mit psychologischen Mitteln. Die Klage warf dem mexikanischen Staat weiterhin vor, dass die elf Klägerinnen willkürlich verhaftet wurden und der Staat seiner Pflicht, sorgfältig zu ermitteln, nicht nachgekommen war. Vor dem Interamerikanischen Gerichtshof berichteten die Klägerinnen, dass sie durch teilweise unterschiedliche Einheiten von Landes- und Bundespolizei im Laufe der Tatnacht oral und vaginal mit Fingern und anderen Gegenständen vergewaltigt, an den Genitalien berührt und von den Polizeibeamtinnen in die Brüste gekniffen und gebissen worden waren. Nach ihrer Verhaftung sei ihnen eine medizinische Untersuchung und der Kontakt zu Anwält*innen verweigert worden. Einige von ihnen sahen sich noch bis zu zwei Jahre später Gerichtsprozessen ausgesetzt, in denen ihnen etwa der Umgang mit Sprengstoff vorgeworfen wurde – eine klassische Falschbeschuldigung autoritärer Staaten.
Der interamerikanische Gerichtshof urteilte am 28. November 2018, dass bei Anwendung von Gewalt von Seiten des Staates die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der absoluten Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit einzuhalten seien.21
Der Staat habe die Gewalt durch einzelne Beamte nicht im Vorhinein verhindert, etwa durch Fortbildungen oder die Anweisung, dass gegen Demonstrierende Menschenrechte einzuhalten seien. Zudem hätten Vorgesetzte das Ausarten der Gewalt gegen die Festgenommenen nicht unterbunden:
„Insbesondere die Vergewaltigung stellt eine paradigmatische Form der Gewalt gegen Frauen dar, deren Folgen sogar über die Person des Opfers hinausgehen. Die Vergewaltigung einer Frau, die sich in Haft oder im Gewahrsam eines Staatsbediensteten befindet, stellt eine besonders schwerwiegende und verwerfliche Handlung dar, wenn man die Verletzlichkeit des Opfers und den Machtmissbrauch durch den Bediensteten berücksichtigt.“
Die sexuelle Gewalt sei in diesem Fall auch als Mittel sozialer Kontrolle angewandt worden:
„Die Polizeibeamten instrumentalisierten die Körper der festgenommenen Frauen, um ihre Botschaft der Repression und der Missbilligung der Proteste zu übermitteln.“
Auch in diesem Fall berief sich das Gericht auf die Amerikanische Konvention, die Konvention Belem do Pará, und die Interamerikanische Konvention gegen Folter. Die Frauen seien willkürlich und illegal festgenommen, nicht über die Gründe der Festnahme informiert und willkürlich in Untersuchungshaft überführt, ihre verfassungsgemäßen Rechte auf gerichtlichen Schutz missachtet worden.
Neben Entschädigungen und der Kostenerstattung für Therapien wurde Mexiko auch zu Menschenrechtsfortbildungen der Polizei und – erneut – zu einem öffentlichen, internationalen Akt der Entschuldigung verurteilt.
Maßnahmekatalog aus dem Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes vom 28.11.2018, siehe Fn. 20-22:
Der Staat muss die umfassenden und systematischen Untersuchungen fortsetzen und einleiten, die notwendig sind, um alle für die Gewalt und die sexuelle Folter verantwortlichen Personen zu ermitteln, zu verfolgen und gegebenenfalls zu bestrafen.
Der Staat muss den Opfern unentgeltlich und unverzüglich medizinische und gegebenenfalls psychologische oder psychiatrische Behandlung gewähren.
Der Staat muss innerhalb von sechs Monaten nach der Bekanntgabe des vorliegenden Urteils die in diesem Dokument genannten Veröffentlichungen in Medien vornehmen.
Der Staat muss einen öffentlichen Akt der Anerkennung und der öffentlichen Entschuldigung vornehmen.
Der Staat muss innerhalb von zwei Jahren einen Ausbildungsplan für Beamte der Bundespolizei und des Bundesstaates Mexiko erstellen, sowie einen Aufsichtsmechanismus zur Überwachung von Gewaltanwendung durch die Bundes- und der Länderpolizei einrichten.
Der Staat muss mehreren Betroffenen ein Stipendium an einer öffentlichen mexikanischen Hochschuleinrichtung gewähren.
Der Staat muss innerhalb von zwei Jahren einen zeitgebundenen Plan zur Stärkung der Überwachung von Fällen sexueller Folter an Frauen erstellen.
Der Staat muss innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe dieses Urteils die in der vorliegenden Entscheidung genannten Beträge zahlen.
Der Staat muss dem Rechtshilfefonds für Opfer des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte einen Betrag erstatten.
Der Staat muss dem Gerichtshof innerhalb eines Jahres nach der Zustellung dieses Urteils einen Bericht vorlegen über die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um diesem Urteil nachzukommen.
Der Gerichtshof überwacht in Ausübung seiner Befugnisse und unter Beachtung seiner Pflichten die vollständige Durchführung dieses Urteils.
Der Fall wird als abgeschlossen betrachtet, sobald der Staat den Bestimmungen des Urteils vollständig nachgekommen ist.
Im Fall der Frauen von Atenco hat trotz des Urteils von 2018 bisher noch kein öffentlicher Akt der Anerkennung stattgefunden. Einige solcher Anerkennungsakte gab es allerdings in anderen Fällen von Gewalt gegen Frauen, teilweise auf Länderebene. Diese Veranstaltungen fielen der mexikanischen Regierung meiner Beobachtung nach relativ leicht, möglicherweise, weil es einen Regierungswechsel gab und die Schuld auf die Vorgängerregierungen abgeladen werden konnte. Öffentliche Akte sind im Vergleich zu strukturellen Änderungen, wie einem kontinuierlichen Monitoring von Menschenrechtsfortbildungen aller Polizeikräfte, weniger aufwendig und deutlich preiswerter. Für die Betroffenen war es in den meisten Fällen jedoch eine extreme Genugtuung, dass ihr Leid öffentlich und offiziell anerkannt wurde.
Rechtliche Fortschritte
Schon seit den 1990er Jahren haben sich feministische Abgeordnete im Bundes- und in Landesparlamenten für Fortbildungen aus Gender Perspektive für das Gerichtspersonal eingesetzt. Seit es die „Alertas de Violencia de Género“ gibt, finden sie in noch größerem Maßstab statt. So soll zum Beispiel erreicht werden, dass die Verfahren nicht zu lang dauern, und die Opfer von Gewalt durch den Prozess keine Retraumatisierung erleiden. Im Rahmen unserer investigativen Recherche „Patriarchale Justiz“ hat unsere Nachrichtenagentur Cimacnoticias von verschiedenen Bundesstaaten Daten über ihre Fortbildungen aus Gender Perspektive nachgefragt; die Ergebnisse waren ernüchternd. Während die Justiz in einigen Bundesstaaten Fortbildungen über 80 Stunden anbietet, die unter anderem auf dem „Protokoll für die Rechtsprechung aus Gender Perspektive“ des Obersten Gerichtshofs beruhen, verbuchen andere Bundesstaaten unter Fortbildungen den Besuch eines zweistündigen Theaterstücks oder Kinofilms zum Thema. Im Bundesstaat Morelos wurde sogar ein Fußballspiel zwischen weiblichen und männlichen Justizangestellten als „Fortbildung aus Gender Perspektive“ deklariert. Wichtiger war jedoch, dass die Justizapparate weder auf Bundes- noch auf Landesebene Instrumente nennen konnten, mit denen die Fortbildungen evaluiert und die erfolgreiche Anwendung der Kenntnisse gemessen wurde. Patricia Olamendi, Juristin und seit den 1990er Jahren eine der treibenden Abgeordneten der Gesetzesänderungen, beschreibt es so: „Wir haben jede Menge Geld reingesteckt, und wir wissen nicht, wie es ausgegeben wurde. Wie viel haben uns die drei oder vier positiven Gerichtsurteile, die dabei herausgekommen sind, gekostet? Wir wissen es nicht.22
Das LGAMVLV ist in den letzten Jahren immer wieder erweitert worden, beispielsweise um die Themen „politische genderbasierte Gewalt“ und „digitale genderbasierte Gewalt“. Die politische genderbasierte Gewalt ist ein großes Problem, mit dem vor allem Frauen in der Lokalpolitik zu kämpfen haben. Sie wird im Gesetz definiert als
„jede Handlung oder Unterlassung, einschließlich Duldung, die auf geschlechtsspezifischen Elementen beruht und im öffentlichen oder privaten Bereich ausgeübt wird und bezweckt oder bewirkt, dass die tatsächliche Ausübung der politischen Rechte und der Wahlrechte einer Frau eingeschränkt, aufgehoben oder beeinträchtigt wird“,
oder Handlungen, die
„das Wahlrecht einer oder mehrerer Frauen, sowie die Ausübung der ihr zustehenden Befugnisse, die mit ihrer Stellung, Funktion oder Tätigkeit einhergehen, die freie Entfaltung der öffentlichen Aufgabe, die Entscheidungsfreiheit, die Organisationsfreiheit sowie den Zugang zu Vorwahlen und Kandidaturen“
beeinträchtigen oder verhindern.
Als Sanktionen sind beispielsweise Schutzanordnungen vorgesehen, Prävention, Maßnahmen zur Nicht-Wiederholung und Wiedergutmachung für das Opfer, sowie ein möglicher Entzug des Wahlrechts für die Täter*innen.23
Die digitale genderbasierte Gewalt ist laut Gesetz
„jede böswillige Handlung, die durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, reale oder simulierte Bilder, Audios oder Videos mit intimen sexuellen Inhalten einer Person ohne deren Zustimmung, Billigung oder Genehmigung überträgt, handelt, anbietet, tauscht oder weitergibt, und die der Person damit einen psychologischen oder emotionalen Schaden zufügt.“24
Dieser Artikel wurde im Bundesgesetz erst am 1. Juni 2021 hinzugefügt, ich bin mir nicht sicher, ob das Strafrecht dazu schon harmonisiert wurde. Auf Landesebene, beispielsweise in Mexiko Stadt, drohen verurteilten Straftäterinnen Geldstrafen und Haftstrafen bis zu sechs Jahren. Das Strafmaß kann sich erhöhen, wenn zwischen Täterin und Opfer eine Liebes- oder Arbeitsbeziehung bestand, der oder die Täter*in ein öffentliches Amt ausübte, oder das Opfer zu einer vulnerablen Gruppe wie Indigenen oder Obdachlosen gehörte.
Allgemein gilt für die Gerichte aller Ebenen und Bereiche einschließlich Militärgerichten in Mexiko seit 2016 die Richtlinie „Jurisprudencia 22/2016“.25
Demnach müssen alle Rechtsprechenden
„1. herausfinden, ob es Machtverhältnisse zwischen den Beteiligten gibt, die aufgrund des Geschlechts Auskunft über eine mögliche Ungleichheit zwischen den Parteien geben;
2. die Fakten in Frage stellen und die Beweise bewerten, indem Gender Stereotype und Vorurteile abgelegt werden, um Situationen zu identifizieren, in denen das Geschlecht zu Nachteilen geführt hat;
3. falls die Beweismittel nicht reichen, um eine Situation von Gewalt, Diskriminierung oder Verletzbarkeit basierend auf Gender zu erklären, die notwendigen Beweise ordnen, um Gewalt sichtbar zu machen;
4. falls sich eine Nachteilssituation aufgrund von Gender herausstellt, die Neutralität des anzuwendenden Gesetzes in Frage stellen und die unterschiedlichen Auswirkungen des Urteils betrachten, um eine gleichberechtigte Lösung zu finden, die dem Kontext der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern gerecht wird;
5. Menschenrechtsstandards anwenden, vor allem für Kinder;
6. in jedem Fall eine Sprache vermeiden, die auf Stereotypen und Vorurteilen basiert und eine inklusive Sprache verwenden, um allen Personen ein Recht auf Zugang zur Justiz ohne Diskriminierung aufgrund von Gender zu ermöglichen.“
Besonders bemerkenswert erscheinen mir aber die Vorgaben, auf bestehende Situationen von Ungleichheit aufgrund des Geschlechts einzugehen und die unterschiedlichen Auswirkungen der eigenen Rechtsprechung zu beachten sowie der Hinweis, die Neutralität des Gesetzes in Frage zu stellen. Andrea Medina, Menschenrechtsanwältin und Klagevertreterin im Baumwollfeld-Prozess, hat mir gegenüber und in Vorträgen mehrfach auf den revolutionären Charakter dieser Richtlinie hingewiesen.
Entsetzen erregende Fälle
Trotz all dieser progressiven und feministischen Vorgaben, sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Rechtsprechung, scheitert der Kampf gegen Gewalt an Frauen in Mexiko regelmäßig an der Umsetzung.
Die genannten Stereotypen und Vorurteile sind fest in den Köpfen von Richterinnen, Gutachterinnen, Anwält*innen und Ermittelnden verankert und immer wieder kommt es zu entsetzlichen Fällen von Diskriminierung vor Gericht. Beispielhaft seien die Fälle Lesvy und Abril genannt.
Lesvy Berlín Rivera Osorio, eine Schülerin aus Mexiko Stadt, wurde am 3. Mai 2017 von ihrem Freund auf dem Campus der nationalen Universität UNAM ermordet. Das wissen wir heute, weil der Prozess auf Druck der Angehörigen und der feministischen Bewegung neu aufgerollt und der Täter verurteilt wurde. An jenem Tag wurde Lesvy in einer öffentlichen Telefonzelle gefunden, erwürgt mit dem Kabel des Hörers. Sie war am Abend zuvor in Begleitung ihres Freundes unterwegs gewesen, der am Morgen zusammen mit Lesvys Hund nach Hause gekommen war. Dennoch ging die Polizei von einem Selbstmord aus und ermittelte nicht gegen den Freund. Am Tag nach dem Mord verlautbarte die Staatsanwaltschaft, Lesvy sei betrunken gewesen, habe Drogen konsumiert und sei nicht einmal als Studentin an der UNAM eingeschrieben. Sie konzentrierte sich bei ihren Ermittlungen zudem auf das Sexualleben Lesvys. Die Staatsanwaltschaft ging von einer fahrlässigen Tötung aus, bei der der Freund es unterlassen habe, Lesvys Tod zu verhindern. All das, obwohl der Körper von Lesvy an einem öffentlichen Ort abgelegt wurde und Zeichen von Gewalt aufwies und die Tat auch nach dem Urteil Mariana Lima zunächst als Feminizid hätte untersucht werden müssen. Erst nach massiven Protesten der Zivilgesellschaft änderte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf in „schwerwiegenden Feminizid“ um. Beweise im anschließenden Gerichtsprozess waren unter anderem ein Überwachungsvideo, das Lesvy und ihren Freund bei der Telefonzelle zeigt, sowie die Aussagen von mehreren Zeug*innen, dass die Beziehung der beiden von Gewalt geprägt war. Die Mutter von Lesvy hatte in einem Prozess gegen die Behörden wegen Unterlassung Erfolg. Es kam zu einem Urteil des Strafgerichtshofs für das anklagende Strafverfahrenssystem von Mexiko Stadt, in dem der Angeklagte zu 52 Jahren Haft verurteilt und angeordnet wurde, dass die Staatsanwaltschaft, die UNAM und die Pathologie, die die Selbstmordthese unterstützt hatten, sich in einem öffentlichen Akt bei der Familie entschuldigen mussten.26
Abril Pérez Sagoán wurde am 25. November 2019 erschossen, nachdem sie einen Gerichtssaal verlassen hatte, in dem sie um das Sorgerecht für ihre drei Kinder kämpfte, und in ihrem Auto auf eine Hauptverkehrsstraße abgebogen war. Auf dem Rücksitz befanden sich zwei ihrer Kinder. Abrils Ex-Mann war, genau wie sie, geschäftlich sehr erfolgreich und ehemals Geschäftsführer von Amazon Mexiko gewesen. Im Januar desselben Jahres hatte Abril ihren Mann wegen versuchter Tötung angezeigt. Er habe mit einem Baseballschläger auf sie eingeschlagen, als sie schlief. Zeuge des Vorfalls war ihr Sohn. Abril erreichte vor Gericht ein Annäherungsverbot. Im September 2019 wurde ihr Mann in Untersuchungshaft genommen. Aber der Fall nahm eine verhängnisvolle Wendung, als der zuständige Richter die Anklage von „versuchtem Feminizid“ in „Verletzungen und häusliche Gewalt“ änderte. Ein Baseballschläger sei „keine tödliche Waffe“, urteilte er. Der Mann legte Rechtsmittel ein und wurde auf Beschluss eines weiteren Richters am 8. November aus der Untersuchungshaft entlassen. Keine drei Wochen später war Abril Pérez Sagoán tot und ihr Ex-Partner verschwunden. Er meldete sich im Nachhinein mit mehreren Verlautbarungen bei der Presse, in denen er die Verantwortung für den mutmaßlichen Auftragsmord zurückwies. Er bleibt bis heute untergetaucht.27
Ausblick und Lösungsansätze
Hält man die Gesetzgebung und die Vorgaben der Judikative der immer weiter steigenden Gewalt entgegen, ist es nicht verwunderlich, dass viele feministische Juristinnen mittlerweile zu Recht frustriert sind. Wie kann Mexiko von guter Legislative zu einer guten Umsetzung der Gesetze kommen? Die Juristinnen Patricia Olamendi, Andrea Medina und Rocío Corral haben dazu verschiedene Ansätze und Ideen:
Die Familienrechtlerin Corral, die auf den Zusammenhang zwischen diskriminierenden Sorgerechtsurteilen und daraus resultierenden Gefahren für die getrennten Mütter hinwies, ist Anhängerin des punitiven Ansatzes. Für Richter*innen, die weiterhin sexistische Urteile fällen, müsse es Sanktionen geben.
Olamendi hat die Hoffnung auf allumfassende Fortbildungen aufgegeben und plädiert dafür, spezielle Strafkammern für Fälle von Gewalt gegen Frauen einzusetzen. In diesem Fall müssten nur das für diese Kammern arbeitende Personal umfassend geschult werden.
Auch Andrea Medina hält den Preis, alle Richterinnen im Land im Nachhinein zu schulen, für zu hoch. Viel besser sei es, an den Universitäten anzusetzen und Rechtsprechung aus Gender Perspektive in den Lehrplan aufzunehmen: „Nicht nur im juristischen Bereich. Wir brauchen psychologische Sachverständige, Anthropologinnen, mit anderen Worten, alle Disziplinen müssen davon durchdrungen sein! Die Tatsache, dass Frauen in großem Umfang in die Universitäten eingezogen sind – in einigen Fällen machen wir mehr als die Hälfte der Universitätsbevölkerung aus – hat die Vorstellung nicht verändert, dass das Subjekt der Vernunft, das intellektuelle Subjekt, männlich ist und versucht, patriarchale Werte zu bewahren.“
Für viele NGOs wie „Equis Justicia“ sind es nicht zuletzt die Transparenz und der Dialog mit der Zivilgesellschaft, die einen Wandel herbeiführen könnten. Je mehr Urteile öffentlich einsehbar und damit von der Gesellschaft kritisch prüfbar seien, desto tiefgreifender könnten die Strukturen, die derzeit eine diskriminierungsfreie Rechtsprechung verhindern, verbessert werden.
Auch wenn die Umsetzung der Gesetze noch nicht funktioniert, sind fortschrittliche Gesetze doch ein Anfang und ein Ansatzpunkt für die Zivilgesellschaft, für NGO und auch für die von Gewalt Betroffenen bzw. ihre Angehörigen.
Falls mit diesem Artikel der Eindruck entstanden sein sollte, dass es in Mexiko viele progressive Gesetze gibt, die aber nichts nützen, weil sie nicht umgesetzt werden, so stimmt das nicht. Die feministische Bewegung ist bereits einen weiten Weg gegangen und hat nicht nur Gesetze erstritten, für die Parlamentarierinnen auch parteiübergreifend zusammengearbeitet haben (hilfreich war dabei sicher, dass es seit 2014 Paritätsgesetze gibt). Auch finanzielle Mittel und Gender Budgeting existieren im mexikanischen Haushalt. Eigene Institutionen wie das Nationale Fraueninstitut, die nationale Kommission für die Prävention und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen wurden geschaffen. Die feministische Bewegung kann als die größte außerparlamentarische soziale Bewegung der mexikanischen Gegenwart betrachtet werden. Sie hat die Macht, einen machistischen Präsidenten wie Andrés Manuel López Obrador immer wieder zu Korrekturen zu zwingen. Die Gesetzgebung und internationale Urteile ebnen den Weg für Organisationen der Zivilgesellschaft, den Betroffenen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu Recht zu verhelfen. Nicht zuletzt haben neue Gesetze und Urteilssprüche, aber auch Maßnahmen der Anerkennung durch den Staat, wie öffentliche Entschuldigungen oder die Errichtung von Mahnmalen, eine Wirkung in der Öffentlichkeit. All das stärkt wiederum die Selbstwirksamkeit der feministischen Bewegung. Viele mexikanische Frauen fordern ihr Recht, ohne Gewalt zu leben, selbstbewußt ein und fordern:
„Keine mehr! – Ni una más!“
- CIMAC (Centro de Información y Comunicación) ist eine feministische Nachrichtenagentur, die seit mehr als 30 Jahren besteht. ↩
- www.oas.org/en/mesecvi/docs/Folleto-BelemdoPara-EN-WEB.pdf, Abruf 12.12.2021. ↩
- Lagarde, Marcela. «Del femicidio al feminicidio». Desde el Jardín de Freud. Re-vista de Psicoanálisis, n.º 6 (2006), p. 216-225. ↩
- https://repositorio.cepal.org/bitstream/handle/11362/44959/1/S1900912_es.pdf, Abrufdatum aller Links, soweit nicht anders angegeben, am 17.7.2021. ↩
- Ley General de Acceso de las mujeres a una Vida Libre de Violencia, www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/pdf/LGAMVLV_010621.pdf. ↩
- https://cimacnoticias.com.mx/noticia/marcela-lagarde-a-10-anos-de-la-lgamvlv/. ↩
- www.gob.mx/conavim/articulos/que-es-el-feminicidio-y-como- identificarlo?idiom=es. ↩
- www.gob.mx/conavim, Abruf 12.12.2021. ↩
- www.ohchr.org/Documents/Issues/Women/WRGS/LatinAmericanProtocolForInvestigationOfFemicide.pdf. ↩
- www.scjn.gob.mx/igualdad-de-genero/igualdadsentencias?page=4. ↩
- Das bedeutet, alle Menschenrechtsnormen sind so auszulegen, dass der größtmögliche Schutz des oder der Einzelnen gewährleistet ist (Pro-Persona-Prinzip). Bspw. müssen die Maßstäbe der Konvention Belem do Pará angewandt werden, wenn sie der beschuldigten Person mehr Rechte zugestehen als ein nationales Gesetz. ↩
- www.inegi.org.mx/contenidos/saladeprensa/aproposito/2020/Violencia2020_Nal.pdf, Abruf 13.09.2021: Wer den aktuellen Zustand Mexikos verstehen will, der von gravierenden Menschenrechtsverletzungen, einer alarmierend hohen Kriminalitätsrate, Korruption und einer auf fatale Weise mit der organisierten Drogenkriminalität verwobenen Politik, der so genannten „Narcopolítica“, geprägt ist, der oder die muss sich diese Grafik der Mordraten von 1990 bis 2019 anschauen. Sie stammt vom mexikanischen Statistikinstitut INEGI. ↩
- https://datacivica.org/assets/pdf/claves-para-entender-y-prevenir -los-asesinatos-de-mujeres-en-mexico.pdf, Abruf 4.10.2021. ↩
- www.impunidadcero.org/uploads/app/articulo/87/contenido /1541455707N85.pdf, Abruf der folgenden Links am 25.09.2021. ↩
- www.corteidh.or.cr/docs/casos/articulos/seriec205esp.pdf. ↩
- www.corteidh.or.cr/docs/casos/articulos/seriec216esp.pdf. ↩
- Um ein Verfahren vor dem Interamerikanischen Gerichtshof anzustrengen, müssen alle Mittel des Rechtswegs auf nationaler Ebene ausgeschöpft sein. (www.corteidh.or.cr/comoaccederal_sistema.cfm). Jede Person oder Gruppe, für sich selbst oder in Repräsentation anderer Personen, kann eine Petition einreichen. Zwanzig Staaten haben die Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkannt: Argentinien, Barbados, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Haiti, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Surinam und Uruguay. ↩
- Das Urteil stellt per se eine Form der Wiedergutmachung dar. Zu den Maßnahmen: siehe Kasten S. 8. ↩
- www.wola.org/es/2018/06/historica-sentencia-valentina-rosendo-cantu/. ↩
- www.corteidh.or.cr/docs/casos/articulos/seriec371esp.pdf. ↩
- Dieses Urteil stellt an sich eine Form der Wiedergutmachung dar. Zu den Maßnahmen: siehe Kasten S. 9. ↩
- www.youtube.com/watch?v=qSnwWC0F3jI. ↩
- www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/pdf/LGAMVLV_010621.pdf. ↩
- Ebenda. ↩
- www.tribunalbcs.gob.mx/admin/imgDep/Igualdad/Jurisprudencia1aJ222016(10a).pdf. ↩
- https://cimacnoticias.com.mx/2021/10/29/confirman-e-incrementan-sentencia-a-feminicida-de-lesvy-berlin-osorio. ↩
- https://cimacnoticias.com.mx/2019/12/09/las-mujeres-que-la-justicia-no-protegio; www.jornada.com.mx/notas/2021/11/19/capital/ningun-condenado-aun-en-el-caso-abril-abogado/. ↩