STREIT 1/2026

S. 8-16

Legitimerweise unser: Zur Geschichte der parallelen Systeme des Feministischen Rechts in Indien

Mit freundlicher Genehmigung der Autorin und der Herausgeberinnen von „Indian Feminisms: Individual and Collective Journeys“, Hrsg: Abha Bhaiya & Poonam Kathuria, Zubaan (Independent feminist publishing house, New Delhi) 2018 – veröffentlichen wir den von der Autorin leicht aktualisierten Beitrag, aus dem Englischen, unterstützt durch DeepL Translator, übersetzt von Dagmar Oberlies.

Einleitung: ihre Geschichte erinnern

Von Zeit zu Zeit schließt sich der Kreis und wir fangen wieder von vorne an. Wie die einer Hausfrau ist auch die Arbeit einer Aktivistin nie getan. In diesem Essay versuche ich, meine Erinnerungen an Momente und Bewegungen in der Geschichte der Frauenbewegung in Indien, an denen ich beteiligt war, zusammenzutragen. Was ich im Folgenden anbiete, ist nur ein kleines Fenster zu einem viel größeren Gewebe des feministischen Aktivismus der letzten vier Jahrzehnte. Es gibt noch viel mehr, was aufgezeichnet werden müsste, aber leider: Worte sind die Grenze.
Es war im Jahr 1983, als ich als ehrenamtliche Mitarbeiterin des Frauenkollektivs „Saheli“1 bei einer Anhörung im Gerichtssaal saß. Es ging um A., den Fall einer 20-jährigen Bauarbeiterin aus Rajasthan, die auf der Baustelle von einem Bauunternehmer und einigen Arbeitern vergewaltigt worden war. Der Gerichtssaal war kalt, die Anwälte und Richter alle männlich, die Überlebende fast unsichtbar. Ich wusste, dass dieser Prozess A. und mir nicht geben würde, was wir hören wollten. Die Vergewaltiger wurden freigesprochen. Das Gericht stellte fest, dass es keine Spuren am Körper von A. gab, die beweisen könnten, dass sie sich gewehrt hatte. Die medizinische Untersuchung war verzögert worden. Was mich zusammenhielt, waren A.s Mut und Entschlossenheit. Ich kam wutentbrannt heraus.
Später wurde ein anderer Fall wichtig für das Saheli-Kollektiv und viele andere autonome Gruppen: der Mord an Sudha Goel.2 Sudha war von ihren Schwie­­gereltern ständig wegen ihrer Mitgift schikaniert worden und wurde schließlich von ihnen bei lebendigem Leib verbrannt. Zu diesem Zeitpunkt war sie hochschwanger. Fast alle Mitgiftmorde, die damals von Eltern der jungen Opfer zu Saheli gebracht wurden, hatten ein gemeinsames Drehbuch. Unsere Frage an die Eltern lautete immer wieder: „Warum haben Sie sie nicht nach Hause gebracht, warum waren Sie so gleichgültig gegenüber den Signalen, die sie immer wieder sendete, warum haben Sie den Fall nicht gemeldet, als sie noch lebte?“ Die Antwort war stets die gleiche: „Wir haben unser Bestes getan. Wir haben viel Geld gezahlt, um all ihre Forderungen zu erfüllen. Wie lange können wir die Tochter in unserem Haus behalten? Schließlich ist das Haus ihres Mannes auch ihr Zuhause. Aber jetzt wollen wir uns rächen und ihnen eine Lektion erteilen.“ Die Frage, die uns immer wieder durch den Kopf ging und die wir den Eltern stellen wollten, lautete: „Ist es nicht zu spät? Warum habt Ihr ihr nicht geholfen, als sie Eure Hilfe so dringend brauchte? Ist Euch klar, dass Ihr mitverantwortlich seid für das, was mit ihr passiert ist?“
Die Geschichte von Sudha Goel unterscheidet sich nicht von der unzähliger anderer Frauen. Die Briefe, die sie geschrieben hatte, ihre Anrufe wurden von ihren Eltern nicht beachtet. Sie hatte ihren Vater angefleht, sie zurückzunehmen, da sie um ihr Leben fürchtete. Ihr letzter Brief war herzzerreißend: Sie bat ihre Eltern, eine Hilfe für sie einzustellen und zu bezahlen, da sie hochschwanger war und deshalb nicht in der Lage, sich zu bücken und alle Hausarbeiten zu erledigen. Sudhas Ängste waren nicht unbegründet. Sie wurde bald darauf von ihrem Ehemann und ihrer Schwiegermutter brutal ermordet, beide hatten ihren Tod gemeinsam geplant. Als ich im Gerichtssaal saß, fragte ich mich, ob der Richter, der Sudhas Briefe las (sie wurden im Gerichtssaal als Beweismittel vorgelegt), verstand, was es bedeutete, hochschwanger und die einzige in der ganzen Familie zu sein, auf der die ganze Hausarbeit lastete. Wie erniedrigend musste es für sie gewesen sein, ihre Eltern anflehen zu müssen, eine Hilfe zu bezahlen, um ihr einen Teil der Last abzunehmen. Aufgrund Sudha Goels Geschichte fragte ich mich, warum die Stimmen der Frauen von ihren Familien, insbesondere den Eltern, aber auch von der Gesellschaft insgesamt und im gesamten Justizsystem nicht gehört wurden. Ist das Heim, sind die Gerichte Verlängerungen eines patriarchalischen Systems, das der Ausbeutung und dem Missbrauch von Frauen gegenüber gleichgültig ist?
Als ich in den Anhörungen saß, sah ich nicht nur den Angeklagten und die Klägerin auf verschiedenen Seiten des Zauns, sondern hörte auch die Taubheit der juristischen Maschinerie. Es war klar, dass die Richter, die Anwälte und die Menschen, die im Gerichtssaal saßen, durch patriarchale, kasten- und klassenbedingte Vorurteile verbunden waren. Wie konnten sie dann jemals die totale Entrechtung von Frauen von ihrer ehelichen, mütterlichen, familiären und sozialen Zugehörigkeit erleben?

Keine Sicherheitszone

Die Gewalt, mit der die Frauen konfrontiert waren, war komplex. Die verbreitetste Form von Menschenrechtsverletzungen in der Welt, die Gewalt gegen Frauen, umfasst eine ganze Reihe von Handlungen. In den meisten Fällen ist der Täter bekannt – und manchmal steht er dem Opfer nahe. Einer Reihe von Studien zufolge ist häusliche Gewalt endemisch und macht den größten Anteil an Straftaten gegen Frauen aus. Nach Angaben des National Crime Records Bureau (NCRB)3 hat die Partnergewalt gegen Frauen stetig zugenommen. Deshalb musste die Tatsache, dass es sich bei den Tätern nicht um Fremde, sondern um gute Bekannte handelte, endlich auf dem familiären und öffentlichen Schachbrett ausgestellt werden, um für alle sichtbar gemacht und anerkannt zu werden.
Die Unfähigkeit der Frauen, Verstöße als solche zu benennen, ihr gewalttätiges Zuhause zu verlassen und nach Alternativen zu suchen, ist gespickt mit systemischen Hindernissen und Ideologien, die sie in ihrer patriarchalischen Erziehung in der ersten und schuldigsten Institution, der Familie, gelernt haben. Diese Verinnerlichung ist so tiefgreifend, dass es den Frauen oft schwerfällt, die Gewalt überhaupt als Verletzung ihrer Rechte als Menschen zu erkennen. Die Kluft zwischen dem, was als öffentlich, und dem, was als privat definiert wird, hat wesentlich dazu beigetragen, dass über solche Verstöße Schweigen bewahrt wird.
Deshalb ist das Brechen des Schweigens der erste Schritt zur Wiedergutmachung.

Das Verständnis der theoretischen Grundlagen von Gewalt gegen Frauen half den Aktivistinnen, die Kluft zwischen privater und öffentlicher Gewalt zu überbrücken. Zunächst begann eine Reihe von Aktivistinnen aus verschiedenen feministischen Gruppen, ihre persönlichen Erfahrungen zu teilen. Ein Prozess der Selbstoffenbarung in intimen und sicheren Räumen ermöglichte es ihnen, Erfahrungen mit sexuellem Kindesmissbrauch, Diskriminierung, Vernachlässigung und Ablehnung im Elternhaus zu teilen. Dieser Anfang ebnete den Weg für Solidarität und ein konzeptionelles Verständnis der Familie als einer patriarchalischen Institution, die Stärke in religiösen und kulturellen Praktiken suchte und fand. Es dauerte eine Weile zu verstehen, dass das Eingeschlossensein im eigenen Zuhause statt Sicherheit zu bieten, wie allgemein angenommen wurde, das Schweigen und die Sklavenarbeit ermöglichte und die Toleranz und Akzeptanz von Leiden und Ungerechtigkeiten seitens der Frauen erhöhte. Die andere einschneidende Erkenntnis war, dass weder das Elternhaus noch das eheliche Heim den Frauen gehörten. Obwohl sie verbrannt, geschlagen und vom Ehemann und anderen Familienmitgliedern sexuell missbraucht worden waren, glaubte eine Mehrheit der Frauen immer noch, dass dies der einzig gesellschaftlich legitime Ort für sie sei.
Ungeachtet dieser Realitäten erkannten die staatlichen Institutionen die Familie nicht als die verantwortliche Institution für schwere Verbrechen gegen Frauen an. Tatsächlich hatte die viel gepriesene Demokratie versäumt, Frauen als Bürgerinnen Sicherheit zu bieten.

Elektrisierung der Bewegung

Zwei Vorfälle markieren die Entstehung der Frauenbewegung der späten siebziger Jahre. Die Vergewaltigungen in Haft von Mathura (1980),4 einer jungen Frau aus einer ‚tribal community‘, und, zwei Jahre früher, die von Rameeza Bee,5 einer jungen Muslima (Kannabiran 1980), initiierten eine landesweite Kampagne, die Rechtsreformen einforderte. In beiden bahnbrechenden Fällen lag der Schwerpunkt der Verfahren nicht auf dem Nachweis einer Vergewaltigung, sondern auf der sexuellen Vorgeschichte der Opfer und ihrer Charakterisierung als promisk, was schließlich zum Freispruch der angeklagten Polizisten führte (Kannabiran und Menon 2007).
Das Rameeza-Bee-Urteil führte zu Protesten in ganz Indien und viele Frauengruppen forderten gemeinsam seine Revision. Eine Gruppe aus Mumbai namens Forum Against Rape (deren Name später in „Forum Against the Oppression of Women“ geändert wurde) organisierte eine landesweite Konferenz, auf der die Frage einer Rechtsreform breit diskutiert wurde. Aktivistinnen sprachen über das Versagen der Justiz. Weitere Diskussionen betrafen das Wesen des Patriarchats, sie verorteten Gewalt gegen Frauen im Kontext einer systematischen Unterdrückung von Frauen durch Männer. Im Nachgang zum Freispruch der beiden Angeklagten im Fall von Mathura schrieben vier Anwält:innen einen offenen Brief an den Obersten Richter Indiens, in dem sie Besorgnis über das Urteil und dessen Verletzung der Rechte von Frauen äußerten. Dieser Brief wurde zum Auslöser einer landesweiten Kampagne zur Reform der Vergewaltigungsvorschriften, die 1983 zu ersten Reformen führte. Die Kampagne führte schließlich zu den ersten Änderungen der Gesetze gegen Vergewaltigung (seit der Kolonialzeit). Die Mobilisierung von Aktivistinnen im ganzen Land spielte auch eine Rolle bei der Gründung einer Reihe von autonomen, nicht parteigebundenen Frauengruppen. Gleichzeitig gab es eine landesweite Debatte – und Änderungsvorschläge – zum Gesetz über die Zahlung einer Mitgift. Die Interventionen von Feministinnen bewirkten schließlich, dass ein Ehemann oder dessen Verwandte, die eine Frau grausam behandeln, bestraft werden konnten, ohne sich durch eine Kaution freikaufen zu können (Abschnitt 498A IPC).

Die achtziger und neunziger Jahre waren wichtige Jahre des Learning-by-Doing, in denen kollektive Aktions- und Reflexionsräume ausgebaut wurden. Die meisten Frauenkollektive begannen mit Studienkreisen, die den Aktivistinnen halfen, eine konzeptionelle Grundlage für ihre Praxis zu entwickeln. Einige der Gruppen begannen zeitgleich, mit Frauen aus ärmeren und marginalisierten Gemeinschaften in den Slums und Dörfern zusammenzuarbeiten. Da immer mehr Frauen ihre Fälle anzeigten, halfen die Kampagnen und die Krisenunterstützung von Frauen den Frauengruppen auch, öffentliche Legitimität zu gewinnen.
In den neunziger Jahren nahm die Zahl der Frauengruppen im ganzen Land exponentiell zu. Viele dieser Gruppen vertraten den Slogan „Das Persönliche ist politisch“ und bekräftigten, dass alles, was sich innerhalb der eigenen vier Wände abspielt, in einem größeren politischen Kontext zu sehen ist. Dies führte zu einem differenzierteren und komplexeren Verständnis der Institutionen des Staates wie Polizei, Justiz und Bürokratie. Gleichzeitig verstärkten die feministischen Gruppen ihre Forderungen nach einer strengeren staatlichen Rechenschaftspflicht. Sie bemühten sich um legislative Reformen und die Einbeziehung von Frauenperspektiven in Politik- und Planungsprozesse und übten dadurch Druck auf den Staat aus, um Spezialeinheiten, Ämter, Abteilungen und Ministerien innerhalb des Systems zu schaffen, die sich um Fraueninteressen kümmern.
Im Laufe der Jahre gewann das feministische Engagement für verschiedene gesellschaftspolitische Themen weiter an Schwung. Einige Aktionen waren gut vorbereitet, aber viele waren reaktiv, quasi die Brandbekämpfung akuter Vorkommnisse. So zum Beispiel, als nach der Ermordung Indira Gandhis im Jahr 1984 in vielen Teilen des Landes die Gewalt gegen Sikhs ausbrach, oder nach der Katastrophe in der Union-Carbide-Fabrik in Bhopal im selben Jahr,6 bei der Tausende von Menschen ums Leben kamen. Auch andere drängende Fragen wie die Zunahme anti-muslimischer Gewalt und ein Zwangsprogramm zur Familienplanung wurden zu wichtigen Themen für die feministische Politik in Indien.

Die Reaktion des Staates

Bevor die Frauenbewegung entstand, gab es zunächst andere Entwicklungen, die halfen, den Druck auf den Staat aufrechtzuerhalten, und die den Weg für feministische Gruppen ebneten, Frauenrechte voranzutreiben. Ein 1974 veröffentlichter Bericht des Bildungs- und Sozialministeriums über den Status von Frauen rückte die Frage der ungleichen Stellung von Frauen in den Blick der Öffentlichkeit.7 Mitte der 80er Jahre war auch die Zeit, in der eine starke Frauenbewegung einige Bundesstaaten dazu veranlasste, spezifische Programme zu initiieren, um die Lage der Frauen zu verbessern.
In Rajasthan wurde 1984 das Frauenentwicklungsprogramm (Women‘s Development Programme, WDP)8 ins Leben gerufen, das sich mit den Problemen der Frauen auf dem Lande befassen und sie auf Führungsrollen vorbereiten sollte. In diesem Programm wurden Frauen auf Dorfebene, die zumeist nicht lesen und schreiben konnten, als Katalysatoren des Wandels ausgewählt, sogenannte ‚Sathins‘ (Aktivistinnen auf Dorfebene). Dieses Programm signalisierte einen grundlegenden Wandel im Denken des Staates. Das Programm erkannte die Notwendigkeit an, das Leben der armen Frauen in den Dörfern zu verändern und ihnen selbst Entscheidungsmacht einzuräumen. Bald gab es einen Pool von fast 800 Sathins und mehr als hundert Koordinatorinnen, so genannte Prachetas. Feministische Aktivistinnen spielten bei der Schulung der Sathins und Prachetas eine wichtige Rolle, um feministische Perspektiven zu entwickeln und Aktionspläne auszuarbeiten. Die oft einmonatigen Schulungen boten den Frauen die Möglichkeit, über ihr eigenes Leben nachzudenken und das patriarchalische Unterdrückungssystem zu hinterfragen, das ihre Unterordnung erzwingt. Das Programm konnte erfolgreich mit dem Mythos aufräumen, dass Frauen aus unterdrückten Gemeinschaften nicht in der Lage seien, etwas zu verändern, da sie unwissend und ungebildet seien.
Auf der Grundlage des Erfolgs und des Potenzials des WDP initiierte die Bildungsabteilung des Ministeriums für die Entwicklung der Humanressourcen (HRD) ein großes nationales Bildungsprogramm für Frauen mit dem Namen Mahila Samakhya (Bildung für die Gleichstellung der Frau). Das Programm wurde in vier Bundesstaaten erprobt und ist inzwischen in mehr als zehn Bundesstaaten eingeführt worden. Es wurde in Absprache mit feministischen Aktivistinnen und Akademikerinnen konzipiert und gestaltet und ist ein exzellentes Beispiel für Partnerschaft, da die Programmgestaltung vielen Prinzipien des prozessorientierten feministischen Lernens und Anleitens folgte. In der Anfangsphase wurde das gesamte Schulungskonzept von Feministinnen entwickelt und umgesetzt, wobei keine anderen Ziele als Selbsterkenntnis und die Stärkung der armen Frauen in ländlichen Gebieten gesetzt wurden. Darüber hinaus beteiligten sich einige feministische Aktivistinnen und erfahrene Wissenschaftlerinnen als Beraterinnen und/oder Koordinatorinnen auf Landes- und Bundesebene an dem Programm. Eine ‚National Ressource Group‘, die sich aus feministischen Trainerinnen, Pädagoginnen, Wissenschaftlerinnen und Fachfrauen zusammensetzte, arbeitete mit dem Bildungsministerium zusammen und übernahm die Aufgabe, das Programm anzuleiten und zu beraten. Dies war ein bedeutendes Experiment in der Zusammenarbeit zwischen der Frauenbewegung und dem Staat, das die reichen Erfahrungen der Frauenbewegung anerkannte, auch wenn einige der Aktivistinnen der Meinung waren, dass die Feministinnen, die in diesem Programm arbeiteten, vom Staat kooptiert worden waren. Die große Reichweite des Programms und die breite Zielvorgabe schuf Raum und Zeit für die Frauen, ihre Anliegen zu artikulieren und ihre Entschlossenheit zum Handeln zu stärken. Die Frauenbewegung lieferte die politischen Inhalte für die Umsetzung des Programms.

Mahila Samakhya basierte auf dem Verständnis, dass jedes Programm für Frauen für deren tägliches Leben und ihre Probleme relevant sein muss. Sowohl das Bildungsministerium als auch Feministinnen vertraten die Ansicht, dass der Mangel an Alphabetisierung nicht bedeutet, dass Frauen ungebildet sind. Das Programm konnte nachweisen, dass arme und marginalisierte Frauen über Wissen verfügen und in der Lage sind, zu lernen und ihr Schicksal zu verändern. Nach Ansicht der Koordinatorin des Programms, Vimala Ramachandran, brachte die staatliche Anerkennung von Feministinnen als Ressource feministisches Denken direkt in die Gestaltung und Umsetzung des Programms ein. Allerdings hatte das Programm, abgesehen von Schulungen und Unterstützung in den ersten Jahren, keine wirkliche Macht, die Empfehlungen der Nationalen Ressourcengruppe umzusetzen (Ramachandran und Jhandyala 2012).

Gewährleistung von Gerechtigkeit

In den feministischen autonomen Kollektiven, die als Ressourcenzentren in den Großstädten fungierten, begannen die Aktivistinnen, sich mit lokalen und nationalen Themen zu befassen. Das alltägliche Engagement vor Ort in Verbindung mit weitergehenden Themen wurde zu einem Merkmal der feministischen Bewegung in Indien.
Was den Zugang zur Justiz anlangte, so hatten Feministinnen bereits in den achtziger Jahren damit begonnen, die mangelnde Reaktion und das mangelnde Handeln des Staates, die Nichterfassung von Strafanzeigen (First Information Report – FIR), insbesondere wenn es um marginalisierte Frauen ging, und andere derartige Mängel anzuprangern. Die Frauen setzten viele verschiedene Strategien ein, um das Bewusstsein zu schärfen und den Staat zu konfrontieren. Dazu gehörten Straßentheater, Flugblätter und Plakate, Wandaufschriften und Kampagnen; viele der feministischen Plattformen und Kollektive betrieben Bewusstseinsbildung und beanspruchten öffentliche Räume, wodurch sie Gewalt gegen Frauen sichtbar machten. Diese Sichtbarkeit, die sich oft auf den Titelseiten der Zeitungen zeigte, insbesondere bei Fällen von Mitgift, zunächst in Delhi und später in vielen anderen Städten, ermöglichte es Frauen, die extremen Schikanen und der Ermordung entkommen waren, die in den achtziger Jahren eingerichteten Beratungsstellen aufzusuchen, um Gerechtigkeit anzustreben.

Die Frauengruppen kombinierten Rechtsmittel mit „extralegalen“ Maßnahmen, d.h. in den Grenzen der Legitimität, aber ohne das Gesetz als Mittel zu nutzen. Die häufigste Aktion bestand darin, als „Bande“ zusammen mit der Frau zu ihrer ehelichen Wohnung zu gehen und sie aufzufordern, alle ihre Habseligkeiten zu identifizieren, sie in einen Pick-up zu laden und zu verschwinden. Auf dem Weg übergaben sie der Polizei eine Kopie der Liste der Gegenstände, die die Frau als ihre identifiziert hatte, und zogen weiter. Oft gingen die Aktivistinnen in einer großen Gruppe und halfen der Frau, ihr Kind der Familie des Vaters zu entreißen. Das System hielt solche Aktionen für illegal. Wir begannen, uns darin zu üben, die Grenze zwischen legal und illegal zu verwischen.

Trotz erheblicher Beweise dafür, dass das Rechtssystem gegen Frauen voreingenommen war, entschieden sich einige Frauengruppen dafür, weiterhin den Rechtsweg zu nutzen. Gruppen brachten wegweisende Fälle von Frauen vor Gericht und stellten damit die bisherige Rechtsprechung infrage, veränderten den Diskurs innerhalb der Gerichte und erweiterten die öffentliche Debatte. Anfang der neunziger Jahre war jedoch sowohl Aktivistinnen als auch Akademikerinnen klar, dass sich die Lage der Frauen weiter verschlechtern und die Gewalt gegen sie weiter zunehmen würde, wenn es keine politische Zusage gäbe, die strukturellen – wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und religiösen – Hindernisse anzugehen.
Die anhaltende Beschäftigung mit dem Thema Gewalt und die zunehmenden Stimmen von Frauen, die sich gegen die allgegenwärtige Gewalt aussprachen, gaben für einige feministische Gruppen den Anstoß, nach alternativen Plattformen zu suchen, um für Gerechtigkeit zu sorgen.
Auf diesem Weg standen Feministinnen vor zwei Herausforderungen: erstens, die feministische Perspektive in die undurchlässigen Rechtsinstitutionen und Systeme einzubringen; und zweitens, alternative Strategien zu suchen und zu finden, um das Recht aufgrund eines feministischen Verständnisses vom systemischen Charakter der Gewalt gegen Frauen und ihrer weit verbreiteten Akzeptanz neu zu definieren.
Die Unterwanderung des Systems erfordert neue Strategien. Damit die Alternativen zu politischen, feministischen und gemeinschaftlichen Räumen werden können, reicht es nicht aus, nur den Fall darzulegen. Die feministische Bewegung begann, nach Alternativen zum formalen Justizsystem zu suchen, die die spezifischen Erfahrungen von Frauen mit Gewalt und Missbrauch aufgreifen können.
Es gibt unzählige Gründe, die Frauen davon abhalten, sich an die Gerichte zu wenden. Dazu gehören: Misstrauen gegenüber dem Gesetz, Angst vor Richtern und Anwälten, mangelndes Verständnis der Rechtssprache, mangelnde Vertrautheit mit formalen Verfahren und die befremdliche und einschüchternde Atmosphäre der Gerichte. Darüber hinaus erschweren die mangelnde Mobilität und Bewegungsfreiheit der Frauen den Versuch, rechtliche Schritte zu gehen. Angesichts dieser Tatsachen begannen die Frauen, nach Alternativen zum bestehenden Rechtssystem zu suchen. Zusätzlich zu den uralten Methoden wie öffentlichen Anhörungen, Kundgebungen, Demonstrationen und Protestliedern wurde es notwendig, Wege einzuschlagen, die das Problem der häuslichen Gewalt auf eine frauensensiblere Weise adressieren.

So wie das Thema Gewalt gegen Frauen in der indischen Frauenbewegung an Bedeutung gewann, wurde es in ähnlichen Kämpfen in anderen Teilen der Welt aufgegriffen. Auf dem Frauentribunal in Wien, das während der UN-Menschenrechtskonferenz 1993 stattfand, erklärten Frauengruppen mit Nachdruck: „Frauenrechte sind Menschenrechte“. Die entschlossenen Erklärungen und die Forderung nach Einbeziehung der Frauenrechte in die Kategorie der Menschenrechte haben auch die Definition der Menschenrechte unwiderruflich verändert. Die internationale Menschenrechtskonferenz machte nicht nur die Gewalt gegen Frauen zu einem Anliegen der globalen Staatengemeinschaft, sondern unterstrich auch die wachsende Sorge von Feministinnen in aller Welt, dass das Allerheiligste, das Zuhause, oft der unsicherste Raum für Frauen und Mädchen ist.
Das Zuhause als Ort der Diskriminierung, der Verweigerung von Rechten, der Vergewaltigung und oft auch der Tötung von Frauen wurde nun in den Fokus gerückt. Frauengruppen betonten, dass die Sicherheit in den eigenen vier Wänden in der Verantwortung des Staates liegt, und die weltweite feministische Bewegung forderte Rechenschaft des Staates für Verbrechen gegen Frauen. Es war klar, solange Staat und Gesellschaft die Trennung zwischen öffentlichem und privatem Bereich verfestigen, solange würde der Staat sich seiner Verantwortung für die Sicherheit von Frauen im Haus entziehen. Frauengruppen machten geltend, dass gewalttätige Männer für ihre Taten innerhalb des Hauses straffrei blieben, weil die Haltung vorherrschte, dass das, was sich innerhalb des Hauses abspielt, die Privatsache derjenigen sei, die dort leben, und damit die persönliche Angelegenheit des Mannes. Frauen zählten allenfalls als Eigentum des Mannes.

Die Entstehung von Frauenjustizsystemen

Das erste staatliche Programm, das ‚Nari Adalat‘ (Frauengerichte) als alternatives Rechtssystem etablierte, entstand 1995 in Gujarat im Distrikt Baroda, vorwiegend um sogenannte ‚Barfußanwältinnen‘ zu schulen. Die Idee entstand, als sich viele Frauen mit Fällen von Gewalt an das Mahila Samakhya-Team wandten und Aktivistinnen begannen, informell auf einige dieser Fälle zu reagieren, ohne dass es eine Ausbildung oder einen Mechanismus gab, um die Probleme der Gewalt gegen Frauen innerhalb oder außerhalb des Hauses systematischer anzugehen. Jagori, eine feministische Organisation mit Sitz in Delhi, konzipierte und initiierte dann einen dreimonatigen Schulungskurs für Nyay Sakhis (Freunde der Gerechtigkeit).
Gleichzeitig hatten in anderen Bundesstaaten Frauengruppen damit begonnen, sich Geschichten über Gewalt gegen Frauen anzuhören und über mögliche Lösungen nachzudenken, und manchmal sogar etwas unternommen, um die Konflikte zu lösen. Viele der beteiligten Frauen fanden sich als Beraterinnen wieder, obwohl sie keine formale Ausbildung hatten.
Diese informellen Gruppen und Foren boten den Frauen ein Umfeld, um zu sprechen. Der kollektive Charakter ihrer Erfahrungen trug zu Solidarität und Stärke bei. Gemeinsame Besuche in Polizeistationen, der Gang zur Familie des Mannes, die Konfrontation mit dem Vergewaltiger, dem Arbeitgeber – all dies führte zu einer wachsenden Zuversicht, mit Menschen mit Macht umgehen zu können. Dieser kollektive Mut der Sanftmütigen war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Wiedererlangung der Würde.

Die Vermittlung von Rechtskenntnissen umfasste eine ganze Reihe von Themen wie den verfassungsrechtlichen Rahmen, die Definition von Demokratie und Geschlechtergerechtigkeit, die Analyse der Familie als patriarchalische Institution, den Unterschied zwischen Gleichheit und Gleichberechtigung, ein kritisches Verständnis aller frauenbezogenen Gesetze, die Struktur des Staates und seiner verschiedenen Institutionen, die Geschichte der Frauenbewegungen, das Ausmaß und die Arten von Gewalt, die Rechte der Frauen über ihren Körper und ihre Sexualität, die Grundsätze des feministischen Rechts und vieles mehr. Die Schulung umfasste auch Besuche auf Polizeistationen, in Gefängnissen, bei Panchayats (Dorfräte), in Gerichtssälen und in staatlichen Heimen für mittellose Frauen. Die Frauen, die an dem Kurs teilnahmen, blieben drei Monate zusammen, fuhren aber jedes Wochenende nach Hause, um ihre Familien zu besuchen.
In den Kursen zur juristischen Alphabetisierung lernten die Frauen Begriffe und Wörter aus der Gerichtssprache kennen. Außerdem lernten sie lesen und schreiben. Das Programm war sowohl für die Trainerinnen als auch für die Teilnehmerinnen ehrgeizig und erfüllend. Die Frauen, die zu Barfußanwältinnen ausgebildet wurden, waren sehr stolz auf ihren Status als „vakil sahib“ (lawyer-sir), wie sie in ihren Dörfern genannt wurden. Sie richteten offene Gerichtssäle unter Bäumen, auf dem Gelände des Panchayat und in den Höfen ihrer Häuser ein und hängten Transparente auf, die den Nari Adalat ankündigten. Außerdem trugen sie einen Stempel in ihren Taschen, der ihrer Arbeit einen „offiziellen“ Status verlieh. Zusammen mit den jungen Mitarbeiterinnen des Programms setzten sie legale, extralegale und für den Mainstream vielleicht als „illegal“ erscheinende Maßnahmen ein, um Gerechtigkeit zu erreichen. Sie begannen, versteckte und offensichtliche Verstöße gegen die Rechte der Frauen zu untersuchen. Hin und wieder mieteten sie einen Jeep, stiegen ein und fuhren los, um einen gewalttätigen Ehemann ausfindig zu machen und ihn zur Rede zu stellen. Sie hatten nicht jedes Mal Erfolg, aber sie ließen keine Gelegenheit aus, aus ihren Erfahrungen zu lernen und ihre Strategien zu verfeinern.
Was die Barfußanwältinnen und Mitarbeiterinnen überraschte, war die Tatsache, dass die Urteile, die sie fällten, von beiden Parteien akzeptiert wurden. Die Barfußanwältinnen ‚in Ausbildung‘ suchten Hilfe bei ihren gebildeten Kindern und Nachbarn, um sie dazu zu bringen, Vereinbarungen auf gestempeltes Papier zu schreiben. Vielleicht war es die Tatsache, dass das Gerichtspapier „offiziell“ aussah, die der Vereinbarung Legitimität verlieh. Die Parteien trugen die Kosten, da der Betrag im Vergleich zu den Anwaltskosten und der Zeit, die sie für Anhörungen und Reisen aufgewendet hätten, so gering war. Ich erinnere mich an einen sehr schwierigen Fall der Vergewaltigung einer Frau durch einen Dorfbewohner aus einer hohen Kaste. Die Familie war nicht bereit, den Fall bei der Polizei anzuzeigen. Der Nari Adalat erreichte, dass ein Teil des Grundstücks des Vergewaltigers auf den Namen der Überlebenden übertragen wurde, und zwang ihn, sich öffentlich zu entschuldigen sowie eine Geldstrafe zu zahlen. Der Fall wurde öffentlich verhandelt, da das gesamte Dorf von dem Vorfall wusste.

Frauengericht, Nari Adalat, ist ein Überbegriff. Eine Reihe ähnlicher Initiativen entstand zur gleichen Zeit in verschiedenen Teilen des Landes. Ihr Grundgedanke war die rasche Durchsetzung von Recht und eine erweiterte Definition von Recht, die auf der lokalen Ebene funktionierte. Diese von Frauen geführten Widerstands- und Wiedergutmachungsmechanismen wurden unter verschiedenen Namen bekannt, wie Mahila Nyay Panchayat, Mahila Nyay Samiti und Jamaat. Ihre Arbeitsweise war im Großen und Ganzen ähnlich.
Das Nari-Adalat-Modell basiert auf dem planmäßigen Aufbau der Rechtskompetenz von Nyay Sakhis, weiblichen Rechtsaktivistinnen, und der Unterstützung durch feministische Anwältinnen. Die Gerichte werden in regelmäßigen Abständen abgehalten, es finden Nachbesuche in den Häusern und auch bei den Gerichten statt, Fallstudien werden aufgezeichnet und Abhilfe erbeten. Nicht alle Fälle sind erfolgreich, aber selbst in den Fällen, in denen die Adalats nicht hilfreich waren, wissen die Frauen, dass sie Unterstützung und Zugang zu einem feministischen Raum haben, und das allein trägt schon dazu bei, ihre Position im Haus zu stärken. Es wird viel Arbeit darauf verwendet, mit den Familien und den Überlebenden in Kontakt zu bleiben, genaue Daten und Informationen von beiden Familien zu sammeln und die Frau oder den Mann weiterhin zu unterstützen. Wie eine der Barfuß-Anwältinnen sagte: „Jetzt sind es mehr die Überlebenden als ihre Familien, die uns anrufen.“
Die Nari Adalats haben verschiedene Strategien und nicht nur eine einzige Praxis angewandt. Der informelle Charakter einer gemeindebasierten Einrichtung erlaubt Flexibilität und Kreativität. Es wird kein Anspruch auf sofortigen Erfolg erhoben, aber der Prozess selbst ist sowohl für die Überlebenden als auch für die Rechtsaktivistinnen transformierend. Das Ziel ist nicht, Erfolgsgeschichten zu verbreiten, sondern einen strategischen Eingriff in die Lebenswirklichkeit der Frauen vorzunehmen.

Die Nari Adalats, die seit Anfang der neunziger Jahre bestehen, sind Institutionen, die symbolisch für die Führungsrolle marginalisierter Frauen auf dem Land und in der Stadt in der Frauenbewegung und im Kampf um Frauenrechte und Gerechtigkeit stehen. Im Laufe dieser drei Jahrzehnte haben die ausgereiften lokalen Interventionen und die Nari Adalats einen weiten Weg zurückgelegt, was die Entwicklung von Praktiken und Lehrplänen für die Schulung von armen Frauen auf dem Land und in der Stadt und die Unterstützung von Frauen in Not angeht. Sie haben armen Frauen eine neue, legitime Rolle als Verteidigerinnen der Gerechtigkeit verschafft. Die Frauen selbst haben gezeigt, dass sie bereit sind zu lernen und ihre Fähigkeiten zu verbessern. Ihr ausgeprägter Gerechtigkeitssinn in Verbindung mit Strategien, die auf gesundem Menschenverstand beruhen, hat ihnen die Akzeptanz der Gemeinschaft eingebracht. Dies hat auch dazu beigetragen, die Wahrnehmung der Frauen in der Gemeinschaft zu verändern. Frauengerichte sind ein hervorragendes Modell, weil sie eine Schnittstelle zwischen formellen und informellen Systemen darstellen.9
Im Großen und Ganzen sind die Erfahrungen der Frauen in den alternativen oder parallelen Rechtssystemen positiv, da diese Systeme in der Gemeinschaft eine große Akzeptanz gewonnen haben. Allerdings ist offensichtlich, dass das „Projekt Gerechtigkeit“ eine unvollständige Angelegenheit bleibt, wenn nicht auch andere Institutionen, die das Leben von Frauen beeinflussen, geschlechtersensibel werden. Wenn die Frauengerichte weiterhin ihren Anteil an der Forderung nach Gerechtigkeit behalten sollen, dann kann eine erneute feministische Überprüfung dieser kleinen, aber bedeutenden Räume, die die Frauengerichte eröffnet haben, ein wichtiger Schritt in die Zukunft sein.

Schließt sich der Kreis?

Der brutale Überfall, die Vergewaltigung und Ermordung von Jyoti Singh Pande im Dezember 2012 in Delhi führte zu massiven öffentlichen Protesten und einer intensiven gesellschaftlichen Debatte über sexuelle Gewalt in Indien. Die Regierung reagierte auf den öffentlichen Druck und setzte das dreiköpfige Justice Verma Committee ein, um eine Überarbeitung der bestehenden Gesetzgebung zur sexuellen Gewalt vorzunehmen. Die Kommission kombinierte formelle juristische Analyse bestehender Gesetze mit intensiver zivilgesellschaftlicher Beteiligung (Sammlung von Inputs, 500 Interviews mit Überlebenden, Fachleuten und Behördenvertretern, öffentliche Anhörungen), wobei feministische Organisationen nicht nur Input lieferten, sondern durch Mobilisierung und Eskalation des öffentlichen Diskurses eine zentrale Akteursrolle einnahmen. Ihre Empfehlungen, darunter die Forderung nach Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe und einer erweiterten Definition von Penetration, konnten nur deshalb effektiv in die Gesetzesreform einfließen – diese strategische Zusammenarbeit war wegweisend.
Der Verma-Report empfahl weitreichende Änderungen im Strafrecht, um Frauen besser vor sexueller Gewalt zu schützen. Zu den zentralen Empfehlungen gehörten:

  • Erweiterung der Definition von sexueller Gewalt und Vergewaltigung,

  • Verschärfung der Strafen für Täter,

  • Verbesserung der Opferrechte und Schutzmaßnahmen,

  • Sensibilisierung und Schulung von Polizei und Justiz,

  • Bessere Umsetzung und Durchsetzung bestehender Gesetze,

  • Maßnahmen gegen institutionelle Nachlässigkeit und Versäumnisse,

  • Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz,

  • Berücksichtigung von Gewalt im privaten und öffentlichen Raum.

Auf Grundlage der Empfehlungen wurden mehrere Gesetze geändert oder neu erlassen, darunter:

  • Criminal Law (Amendment) Act 2013: Erweiterte Definition von Vergewaltigung, Einführung neuer Straftatbestände (z.B. Stalking, Voyeurismus), strengere Strafen, schnellere Verfahren.

  • Protection of Women from Domestic Violence Act 2005: Schutz vor häuslicher Gewalt.

  • Sexual Harassment at the Workplace Act & Rules 2013: Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

  • Protection of Children from Sexual Offences Act (POCSO) 2012: Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen.

  • Pre-Conception and Pre-Natal Diagnostic Techniques (PCPNDT) Act, 1994: Schutz vor geschlechtsselektiver Abtreibung.

Die neuen Gesetze haben die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz von Frauen in Indien grundlegend verbessert. Sie ermöglichen es Frauen, leichter Anzeige zu erstatten, da Gewalt und Vergewaltigung umfassender definiert sind und die Polizei verpflichtet ist, Anzeigen aufzunehmen und zu ermitteln – auch bei häuslicher Gewalt. Opfer erhalten Zugang zu Schutzanordnungen wie Wohnrecht, Kontaktverbot für Täter und finanzieller Unterstützung. Am Arbeitsplatz müssen Schutzmechanismen gegen sexuelle Belästigung eingerichtet werden, und Frauen haben Anspruch auf psychosoziale und rechtliche Beratung. Die Gesetze verpflichten Institutionen wie Polizei, Justiz und Arbeitgeber zu Schulungen und Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit und Gewaltprävention.
Für Betroffene eröffnen sich dadurch neue Wege: Sie können sich direkt an Polizei, Gerichte oder Frauenorganisationen wenden und erhalten rechtliche Unterstützung sowie Zugang zu Schutzmaßnahmen. Besonders niedrigschwellige Hilfe bieten weiterhin die Nari Adalats, die schnelle, gemeinschaftsbasierte Konfliktlösungen ermöglichen und praktische Unterstützung bieten, oft ohne die Hürden des formalen Justizsystems. Frauen werden ermutigt, ihre Rechte einzufordern, sich zu organisieren und gegenseitig zu unterstützen. Sie können an Schulungen teilnehmen, sich weiterbilden und selbst als Beraterinnen oder Aktivistinnen tätig werden.
Frauenorganisationen spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der neuen Gesetze. Sie begleiten Betroffene bei der Anzeige, im Ermittlungsverfahren und vor Gericht, dokumentieren Fälle, machen sie öffentlich und üben Druck auf die Behörden aus. Sie bieten psychosoziale und rechtliche Beratung, helfen bei der Durchsetzung von Schutzanordnungen und unterstützen bei der Suche nach sicheren Unterkünften. Darüber hinaus überwachen sie die Umsetzung der Gesetze, dokumentieren Missstände und fordern Verbesserungen. Sie schulen Polizei, Justiz und Arbeitgeber und sensibilisieren die Öffentlichkeit. Schließlich entwickeln sie alternative Strukturen wie eigene Beratungsstellen, Schutzhäuser und Frauengerichte (Nari Adalats), um niedrigschwellige Hilfe und Zugang zu Gerechtigkeit für Frauen zu gewährleisten.

Trotzdem bleibt die Umsetzung dieser Gesetze eine Herausforderung, und die Verurteilungsraten sind weiterhin niedrig. Die gesellschaftliche Debatte über sexuelle Gewalt ist seitdem präsenter, und das Thema ist kein Tabu mehr in Familien und Wissenschaft.
Die Reformen nach dem Verma-Report markieren einen wichtigen Schritt in der indischen Rechtsentwicklung zum Schutz von Frauen. Die neuen Gesetze haben konkrete Handlungsmöglichkeiten geschaffen: Anzeige, Schutz, Beratung, Prävention. Frauenorganisationen und Nari Adalats nutzen diese Möglichkeiten, um Betroffene zu unterstützen, um Verantwortlichkeiten einzufordern und gesellschaftlichen Wandel voranzutreiben. Für Frauen bedeutet das mehr Schutz, mehr Rechte und mehr Wege, sich gegen Gewalt zu wehren.
Die Frauenbewegung und alternative Rechtssysteme wie die Nari Adalat spielen weiterhin eine zentrale Rolle, um die Lücken zwischen Gesetz und gesellschaftlicher Realität zu schließen und Frauen tatsächlich Zugang zu Gerechtigkeit zu verschaffen. Die Herausforderungen liegen nun vor allem in der konsequenten Umsetzung und gesellschaftlichen Verankerung der neuen Gesetze.
Die Zukunft liegt in unserer Hand und wir müssen sie gestalten.

Literatur

Batliwala, S. 2014. Carving A Space: Reflections On The 2nd MenEngage Symposium. Association for Women’s Rights in Development (AWID).
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  1. Saheli, eines der ersten autonomen feministischen Kollektive, wurde 1981 in Delhi, Indien, von neun Feministinnen gegründet. Es wurde als autonome Organisation gegründet, unabhängig von ausländischer Finanzierung und Parteipolitik. Das Kollektiv ist nach wie vor eine wichtige Stimme für politisches Denken und Handeln innerhalb der feministischen Bewegung.
  2. Laxman Kumar und Shakuntala Devi wurden in einem Fall von Mitgiftmord für schuldig befunden. Sie wurden beschuldigt, Sudha Goel, die im neunten Monat schwanger war, getötet zu haben, nachdem sie ihre Forderungen nach einer zusätzlichen Mitgift nicht erfüllt hatte. Mutter und Sohn wurden im Mai 1983 vom Gericht zum Tode verurteilt – das einzige Mal, dass ein indisches Gericht die Todesstrafe für einen Mitgiftmord verhängte. Sie legten jedoch Berufung ein und wurden vom High Court in Neu-Delhi freigesprochen. 1985 verhandelte der Oberste Gerichtshof ein zweites Mal über die Berufung der Familie der Frau und verurteilte die beiden erneut. Es reduzierte jedoch das Todesurteil auf lebenslange Haft. Die gerichtliche Anordnung zu ihrer Verhaftung hat die Polizei nie erreicht, so T. N. Mohan, Assistent Kommissar der Polizei. Einem Polizeibeamten zufolge wurden sie nie zur Verbüßung ihrer lebenslangen Haftstrafe ins Gefängnis geschickt.
  3. Laut dem National Crime Records Bureau (NCRB) bleibt häusliche Gewalt das häufigste Verbrechen gegen Frauen in Indien. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 448.000 Straftaten gegen Frauen registriert. Davon entfielen rund 133.000 Fälle – also knapp 30 % – auf „Grausamkeit durch Ehemann oder dessen Verwandte“. Im Vorjahr (2022) lag dieser Anteil bei etwa 31 % mit rund 140.000 Fällen. Auch die Zahl der Beschwerden beim National Commission for Women (NCW) ist hoch: Im Jahr 2024 gingen dort 25.743 Beschwerden ein, davon 6.237 (24 %) wegen häuslicher Gewalt. Zum Vergleich: 2023 waren es 6.350 Beschwerden, 2022 sogar 6.986. Damit liegt das Beschwerdevolumen weiterhin über dem Vorpandemieniveau. Die Anklagerate für diese Fälle betrug 2023 77,6 %, während die Verurteilungsrate deutlich niedriger bleibt. Die Straftatenrate pro 100.000 Frauen lag 2023 bei 66,2 (2022: 66,4). Trotz leichter Schwankungen zeigen die Daten, dass Gewalt in der Ehe weiterhin ein gravierendes gesellschaftliches Problem darstellt.
  4. Mathura, ein minderjähriges und verwaistes Harijan-Mädchen, wurde 1978 von zwei Polizisten auf einer Polizeistation in Maharashtra vergewaltigt. Sie erstattete Anzeige gegen die beiden. Das war zu einer Zeit, als die Vergewaltigungsgesetze in Indien stark zugunsten der Vergewaltiger verzerrt waren. Die umstritten­ste Frage war die nach der Zustimmung. In den meisten Fällen konnte das Opfer nicht beweisen, dass es der Tat nicht zugestimmt hatte. Im Fall von Mathura glaubte ihr das Bezirksgericht und verhängte die Todesstrafe gegen die Angeklagten, während das Oberste Gericht sie freisprach und der Oberste Gerichtshof den Freispruch bestätigte. Der Oberste Gerichtshof entschied (Tukaram Vs. State of Maharashtra, AIR 1979 SC 185; (1979) 2SCC 143; 1978 CrLJ 1864; 1979 SCC 143), dass das Mädchen keine Verletzungen aufwies, was bedeutete, dass sie sich nicht gewehrt hatte und der Vorfall eine „friedliche Angelegenheit“ war! Der Fall stach in ein Wespennest, und die Regierung war gezwungen, aus ihrem langen Dornröschenschlaf aufzuwachen. Im Jahr 1983 wurden die Vergewaltigungsgesetze umfassend geändert. Das so genannte Mathura-Urteil blieb bis September 1979 weitgehend unbemerkt, bis die Rechtsprofessoren Upendra Baxi, Raghunath Kelkar und Lotika Sarkar von der Universität Delhi sowie Vasudha Dhagamwar aus Pune einen offenen Brief an den Obersten Gerichtshof schrieben, in dem sie gegen den Begriff der Zustimmung in dem Urteil protestierten. Zustimmung bedeutet Unterwerfung, aber das Gegenteil ist nicht notwendigerweise der Fall. Aus den Fakten des Falles geht hervor, dass es sich um Unterwerfung handelt und nicht um Zustimmung… Ist das Tabu gegen vorehelichen Sex so stark, dass es der indischen Polizei einen Freibrief für die Vergewaltigung junger Mädchen gibt? Es folgten spontane, breit angelegte Proteste von Frauenorganisationen, und die Aktivist:innen forderten eine Überprüfung des Urteils. Die Proteste fanden ein breites Medienecho.
  5. Rameeza Bee, 26, beschuldigte vier Polizisten in Hyderabad, sie 1978 gruppenweise vergewaltigt und ihren Ehemann, einen Rikscha-Fahrer, zu Tode geprügelt zu haben. Die Vergewaltigung und der Mord lösten Unruhen in den Zwillingsstädten Hyderabad und Secunderabad sowie in anderen Teilen des Bundesstaates aus. Frauengruppen im ganzen Land forderten eine Untersuchung des Falles.
  6. Über 500.000 Menschen waren Methylisocyanat (MIC) und anderen Chemikalien ausgesetzt. Die giftige Substanz gelangte in und um die Barackensiedlungen in der Nähe der Anlage. Über die Zahl der Todesopfer gibt es unterschiedliche Schätzungen. Die offizielle Zahl der unmittelbaren Todesopfer betrug 2.259.
  7. Auf dem Weg zur Gleichberechtigung: Der Bericht des Ausschusses für die Rechtsstellung der Frau, 1974, Regierung von Indien, Ministerium für Bildung und soziale Gerechtigkeit.
  8. Das WDP wurde 1984 in Rajasthan in sechs Distrikten gestartet und später auf neun erweitert. Das Programm bedeutete eine Abkehr von der alten Praxis, Frauen als Objekt der Fürsorge zu betrachten, sondern sieht sie als aktive Akteure des Wandels.Das WDP nimmt einen entscheidenden Platz in einem Schlüsselaspekt des Empowerment ein, nämlich die Befähigung der Frauen, sich aktiv an Planungs- und Entscheidungsprozessen auf Dorf- und Makroebene zu beteiligen. Diese konkreten, dienstleistungsorientierten Programme sind vor allem auf die Bedürfnisse von Frauen und Kindern im Rahmen von Mainstream-Entwicklungsprozessen ausgerichtet. Ein kurzer Blick auf einige dieser Programme zeigt uns jedoch, ob diese Maßnahmen auch die entscheidende Dimension der Befähigung von Frauen berücksichtigen.
  9. Einige hervorragende Dokumentationen dieser Praktiken werden von feministischen Filmemacherinnen wie Deepa Dhanraj erstellt. Women’s Courts – Blurring Lines of Legalities.