STREIT 3/2024

S. 110

Mutterschutz muss auch für Selbständige gelten

BR-Drucksache 109/24 (Beschluss) vom 26. April 2024

  1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Frauenanteil bei Gründungen und in der Geschäftsführung bei Start-Ups sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen immer noch niedrig ist. Um den Frauenanteil zu erhöhen, sind gleichwertige Verhältnisse in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Selbstständigkeit – unabhängig vom Geschlecht – ein wichtiger Baustein. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, die Nachteile während der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Entbindung für Selbstständige abzubauen und damit einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu leisten. 

  2. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass für Frauen im Vergleich zu männlichen Gründern und Selbstständigen eine Entscheidung für den Weg in die Selbstständigkeit erschwert wird, weil es an einer ausreichenden Absicherung für den Fall einer Schwangerschaft mangelt. 

  3. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung für Selbstständige während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichwertigen gesetzlichen Mutterschutzleistungen, wie es sie für Arbeitnehmerinnen gibt, schafft, und bittet darum, die Finanzierung sicherzustellen, beispielsweise aus Bundesmitteln oder durch die Schaffung eines mit der sogenannten Umlage U2-Mutterschaft vergleichbaren Systems, mit dem eine solidarische Finanzierung der angestrebten Leistungen ermöglicht wird. In Anbetracht der besonderen Situation von Selbstständigen sollte als Alternative zur finanziellen Gleichstellung ein gleichwertiger Mutterschutz auch durch Förderung von betrieblichen Vertretungsmöglichkeiten erfolgen.