STREIT 1/2019
S. 3-8
Smarte Gewalt – Zur Digitalisierung häuslicher Gewalt im Internet of Things
Nach dem Siegeszug des Smartphone gibt es zunehmend mehr smarte Begleitung im Alltag. Das Internet of Things (IoT) ist ein Netzwerk, das alle denkbaren Geräte drahtlos direkt miteinander kommunizieren lässt, ohne dass zwingend ein Mensch „dazwischengeschaltet“ ist. Nicht nur in industriellen Anwendungen soll das Energie und Personalkosten sparen, Produktivität und Effizienz steigern (Industrie 4.0). Auch im privaten Haushalt soll das SmartHome Energie sparen und die Abläufe des täglichen Lebens „intelligenter“ und natürlich zeitsparender gestalten. Die Unternehmen stehen bereit, um flächendeckend smarte Schließ- und Alarmanlagen, Heizungs- und Lüftungssysteme, Beleuchtungssysteme, Küchen- und Haushaltsgeräte sowie Unterhaltungselektronik zu verkaufen für das Consumer Internet of Things (CIoT).1
Bequem bedienen lassen sollen sich diese für Privathaushalte gedachten Anwendungen mit dem eigenen Smartphone, das einen W-LAN-Router im Haus ansteuert. Der vernetzt alle Geräte, die wiederum ihre „Intelligenz“ aus dem Internet beziehen, indem sie sich mittels des Routers selbstständig in die Welt verschalten. Voraussetzung für diese Anwendungen ist also nicht nur die Vernetzung der Geräte des Privathaushaltes untereinander (Intranet-Lösungen) und die Bündelung von Daten in einer zentralen Steuereinheit, sondern auch die Vernetzung mit den Herstellerunternehmen, sonstigen Serverdiensten oder den Smartphones anwesender und auch abwesender Haushaltsmitglieder, also eine Anbindung nach außen (CIoT). Noch bequemer wird die Bedienung mittels digitaler Sprachassistenzen wie Alexa, Siri etc., die aufs Wort gehorchen.
Über kurz oder lang werden alle nicht nur mit einem SmartCar fahren, sondern auch in einem mehr oder weniger smarten SmartHome leben. Denn so wie schon überall Brandmelder (nicht zwingend digitale) installiert werden mussten, können auch Energieauflagen und gutgemeinte Gesetze digitale Haushaltshilfen aus ökologischen Gründen bald durchaus berechtigt verpflichtend für alle vorschreiben.
Geschlechterstereotype im SmartHome
Umfragen haben ergeben, dass die digitale Anbindung des Privathaushaltes durchaus allgemein akzeptiert wird.2
Männer wie Frauen haben großes Interesse an den neuen Geräten bekundet. Jüngere sind interessierter als Ältere.3
Und Frauen sind im Unterschied zu Männern interessierter an Sicherheitstechnik und pragmatischen Haushaltshilfen als an Hifi-Spielzeug oder optimierten Beleuchtungsszenarien.4
Das wundert nicht im Hinblick auf die tatsächlichen Geschlechterverhältnisse bei der Carearbeit.
Eine in den Marktumfragen nicht thematisierte Frage ist der geschlechterrollenbedingte unterschiedliche Zugang von Männern und Frauen zu dieser Haustechnik. Es ist wahrscheinlich, dass sich die Geschlechterstereotype fortsetzen, die den Männern, wie schon bei Auto, Zentralheizung und anderen technischen Haushaltserrungenschaften der Vergangenheit, die Verantwortung für Funktionstüchtigkeit und Instandhaltung des SmartHome zuweisen, wogegen die Frauen das SmartHome halt so bedienen, wie sie auch bisher Geschirrspüler, Waschmaschine und Elektroherd zu bedienen gelernt haben. So wünschenswert ein Durchbrechen solcher Verhaltensweisen wäre, diese Stereotype sind hartnäckig. Fast schon gruselig illustriert wird dieser unterschiedliche Zugang in einem Werbevideo der Firma Loxone5
, das eigentlich Frauen die technische Scheu vor SmartHomes nehmen soll, aber unfreiwillig überdeutlich macht, in welche Abhängigkeit von ihren Partnern sich die Frauen dabei begeben.
Frauen interessieren sich also durchaus für ein SmartHome, sind jedoch geschlechterrollen- und alltagszeitbedingt nicht bereit, zusätzliche Zeit sozusagen spielerisch für die Auseinandersetzung mit den technischen Hintergründen aufzuwenden. Es ist also wahrscheinlich, dass Frauen nicht hinter die technischen Kulissen ihres SmartHome schauen werden, da sie schlicht anderes zu tun haben. Dagegen tun Männer dies umso lieber, soweit die Unternehmen es zulassen, schon um ihrer rollenbedingten technischen Verantwortung gerecht zu werden.
Es lohnt ein Blick hinter diese technischen Kulissen, welche in erster Linie den Router meinen, der im SmartHome die zentrale Rolle innehat. Denn wenn eine solche Vernetzung im Haus erst einmal installiert ist, lässt sich daraus noch „viel mehr machen“, wie es die Computerzeitschrift C‘t formuliert.6
Ist jemand zu Hause, wird Musik gehört, weint das Baby, wurde der Kühlschrank geöffnet? Der Router weiß immer, wer sich im Haus wie bewegt. Die sogenannte Präsenzerkennung lässt sich leicht programmieren und kaum vermeiden, wenn die Bedienungsfreundlichkeit gewährleistet bleiben soll. Und der Fernzugriff per Smartphone schaltet die Heizung im Ferienhaus vorab an, so dass es bei Ankunft schön warm ist. Der Router verwaltet alle Zugriffsbefugnisse auf die smarten Geräte. Automatische Passwortwechsel oder Parallel-W-LANs (Stichwort Gäste-W-LAN, Jugendschutz) lassen sich einprogrammieren.
IBM hat ein Integrationsframework für das IoT entwickelt, welches das völlig freie Verknüpfen von IoT-Services möglich macht.7
Die Software wird mittlerweile als OpenSourceSoftware zur Verfügung gestellt, ist also für jeden Hersteller, aber auch für jede technikaffine Person frei verfügbar.8
Programmiert ursprünglich für die normierte industrielle Anwendung, kann solcherlei Freeware jetzt auch im SmartHome zum Einsatz kommen. Smarte Geräte im CIoT können so individuell eingerichtet werden, auch unabhängig von den eigentlich konzipierten Bedienumfängen der Herstellerunternehmen. Aufgesetzt auf die IBM-Software lassen sich viele technische Spielereien für den Privathaushalt programmieren. Eine Lampe wird angeschaltet und Musik erklingt, sobald das Smartphone der das Haus betretenden Person sich mit dem Haus-W-LAN verbindet. Der Kreativität bei der Entwicklung von Verschaltungsmöglichkeiten sind keine Grenzen gesetzt.
In der SmartHome-Gerätewerbung bleiben der Router bzw. diese Verknüpfungstechniken unsichtbar. Beworben werden nur die Einzelgeräte und ihre Anwendungen.
Die Hartnäckigkeit von Geschlechterstereotypen zeigt sich dabei auch in den Geräten selber. So sind SmartHome-Geräte auffällig häufig weiblichen Mustern des Dienens und Helfens nachgebildet.9
Die Stimmen sind per Standardeinstellung weiblich, die Aufgaben auch. Die technischen Anwendungen, die für den Markt konzipiert werden, sind nicht genderneutral.10
In den Geräten steckt genauso wie in KI-Anwendungen Diskriminierungspotential.11
Insoweit sind die Geräte nicht besser als die Gesellschaft, für die sie konzipiert werden. Die Hoffnung der Frauen, sich im Haushalt durch smarte Helfer nun noch einmal „die Arbeit“ erleichtern zu lassen, wurde schon von den analogen elektrischen Haushaltsgeräten nicht erfüllt. Im Gegenteil, durch die „Maschinenerleichterungen“ beim Waschen und Kochen etc. kam es zu Personaleinsparungen im Privathaushalt und zur Arbeitsverdichtung. Das ewige Zeitproblem und die Mehrfachbelastungen haben sich seither für Frauen immer weiter verschärft. Es steht leider zu befürchten, dass Frauen bei den smarten Haushaltsgeräten wieder den Versprechungen zu Zeitersparnis und Arbeitserleichterungen aufsitzen und sich individuell noch mehr Carearbeit aufbürden lassen, statt die Care-Revolution12
einzufordern.
Natürlich können Frauen das SmartHome sehr versiert und effizient bedienen, denn für die Bedienung ist technisches Wissen keine Voraussetzung, wie die Werbung nicht müde wird zu betonen. Die Bedienung soll im Alltag möglichst einfach sein. Die Werbung ist durchaus auch auf Frauenzielgruppen ausgerichtet und bedeutet nichts anderes, als dass Männer wie Frauen das SmartHome genauso wie schon das Auto als eine Art technische Blackbox akzeptieren sollen, deren Inhalte Fachleute verantworten. Vertrauen in ihre Technik ist es, was die Unternehmen dabei einfordern.
Rechtlicher Regulierung fehlt der Blick auf die Instrumentalisierung des SmartHome für häusliche Gewalt
An diesem Vertrauen in die Unternehmen fehlt es aber noch. Die flächendeckende Versorgung deutscher Haushalte mit SmartHome-Geräten ist bisher noch nicht erfolgt. Denn größtes Problem bei der Markteinführung sind die Bedenken der Verbraucher*innen – und hier liegen in den Umfragen Männer und Frauen gleichauf – im Hinblick auf Privatsphäre und Datensicherheit.13
So sagen viele, sie zögern bei der Anschaffung, weil sie Angst haben, dass zu viele Daten an die Herstellerunternehmen der Geräte gefunkt und „irgendwie“ für Werbezwecke genutzt werden. Auch der Angriff „von außen“ durch „Kriminelle“ ist ein Thema. Einbrechen mittels digitaler Übernahme eines SmartHomes soll durch Sicherheitszusagen der Herstellerunternehmen ausgeschlossen und entsprechende Qualitätsstandards sollen durch staatliche Aufsicht garantiert werden. Und Datenschutz, insbesondere Datensparsamkeit, ist Qualitätsmerkmal, zur Not gegen Aufpreis.
Sicherheit im CIoT wird als „die“ rechtspolitische Herausforderung in den kommenden Jahren im Bereich Verbraucher*innenschutz angesehen.14
Gefordert werden technische Mindestanforderungen ähnlich dem europäischen Gerätekennzeichen CE,15
außerdem gesetzliche Vorgaben betreffend Softwaresupport und Sicherheitsupdates. Im Privathaushalt oft nicht erkannte Malware (= Software, die Geräte infiziert und mit Fremdfunktionen und -steuerung versehen kann) und die Instrumentalisierung von Privathaushalten als Botnetze (Kaperung von möglichst viel Rechenkapazitäten zur Verwendung für Cyberangriffe oder auch nur zur Schürfung von Kryptowährung) werden als Hauptbedrohung ausgemacht. Smarte Haushaltsgeräte werden also demnächst sozusagen abonniert werden müssen, da eine einmalige Anschaffung die Funktionssicherheit nicht gewährleisten kann. Daneben wirft die Übertragung von Sensordaten durch Dinge wie eine SmartWatch, ein Smartphone, eine Sprachassistenz oder direkt durch TV- und Haushaltsgeräte jede Menge Datenschutzfragen auf. Auch hier wird Regulierung durch europäische und deutsche Behörden eingefordert.16
Die DSGVO war insoweit nur ein erster Schritt auf einem weiten Weg.17
Und nicht zuletzt stellt sich die Frage nach einer Produkthaftung.
So gibt es aktuell politische Bemühungen um rechtliche Regulierung, die den erwarteten Wachstumsmarkt für die Geräte „bereiten“ soll. Auf europäischer Ebene für solche Überlegungen zuständig ist die GD Connect (Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien), die IoT-System- und Sicherheitsfragen ausarbeiten soll. In diesen Zusammenhängen wird europäisch nachgedacht unter dem Stichwort „Next Generation Internet“ (NGI).18
Das NGI soll gewährleisten, dass zukünftig im Internet die europäischen Werte wie Offenheit, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Dezentralisierung, Vermeidung von Ausgrenzung, Transparenz aber auch der Schutz der Privatsphäre im Mittelpunkt stehen. Ein Trusted-IoT-Siegel einer globalen NGO existiert schon.19
Eine europäische Zertifizierung für IoT-Systeme oder auch ein deutsches IoT-Gütesiegel sind derzeit aber noch nicht in Sicht.20
In Deutschland hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Servicebereich einen Leitfaden21
herausgegeben für besorgte Bürger*innen und es existiert ein IT-Grundschutz-Kompendium „Allgemeines IoT-Gerät“ für Unternehmen.22
Auch TÜV-Prüfsiegel existieren schon und werden zu Werbezwecken von den Herstellerunternehmen erworben.23
Und es gibt eine Vornorm für SmartHomes vom Verband der Elektrotechnik.24
In diesen wirtschaftspolitischen und technik- und datenschutzrechtlichen Zusammenhängen nirgendwo thematisiert wird die Frage, was durch die Virtualisierung der Privatsphäre mit den zwischenmenschlichen Beziehungen im Privathaushalt passiert. In der rechtlichen Diskussion zur Regulierung des SmartHome spielen Angriffe „von innen“ bisher erkennbar keine Rolle, Innenverhältnisse „auf Augenhöhe“ werden vorausgesetzt, einen Genderblick gibt es nicht. Und schon gar nicht Thema ist eine Digitalisierung häuslicher Gewalt gegen Frauen durch diese Produkte. Die geplante Wirtschaftsregulierung von IoT-Geräten wird also vor smarter häuslicher Gewalt nicht schützen. Denn eine Sicherheitsabschottung des Routers nach außen und ein technisches Datenschutzsiegel mit Qualitätszertifikat schützt Frauen im SmartHome nicht vor ihrem (Ex)Partner.
Das Problem einer Instrumentalisierung des SmartHome gegen Frauen bzw. für technische Gewalt ist bereits erkannt.25
Erste Fälle gehen durch die Presse. So berichteten in den USA, wo SmartHome-Geräte bereits größere Verbreitung gefunden haben als in Europa, Frauen in Interviews mit der NewYorkTimes von einem Gefühl der Ohnmacht und des Kontrollverlusts zu Hause.26
In einem Fall schaltete sich seltsamerweise der Föhn ab. In einem anderen Fall klingelte es immer wieder am smarten Türsystem, obwohl niemand vor der Türe stand. Eine Ärztin im Silicon Valley gab zu Protokoll, ihr Ehemann kontrolliere den Heizungsthermostat, das Lichtsystem sowie die Musik.27
Stellt man sich einen „Smart-Mirror“ vor, der auch nach dem Beziehungsende dem Ex-Partner fotografische Einblicke ins Badezimmer gestatten kann, bekommt RevengePorn noch einmal eine ganz neue Dimension. Genaue Fallzahlen sind den von der NewYorkTimes befragten Polizeibehörden nicht bekannt, dafür sei das IoT eine noch zu neue Erfindung.28
Der Missbrauch technischer Geräte zu Kontrollzwecken sei nichts Neues. Die Möglichkeiten für Missbrauch seien jedoch in einem komplett vernetzten Zuhause weitaus größer. Fakt ist, dass eine Vernetzung das Abhören im privaten Raum stark vereinfacht, der bisher ein relativ geschützter Bereich für das „nur“ gesprochene Wort war. So konfrontierte ein Mann seine Frau mit der kurz zuvor am Telefon geäußerten Bemerkung gegenüber ihrer Mutter, „sie liebe ihn nicht mehr“; über seine SmartHome-App hatte er jedes ihrer mobilen Telefonate leicht mithören können, um sie zu kontrollieren und ohne, dass ihr das bewusst war.29
SmartHome-Geräte ermöglichen Kontrolle sehr leicht und verführen damit vielleicht erst zu Psychoterror auch im Machtgefüge noch bestehender Beziehungen.30
Die Bundesregierung ignoriert bislang wohl diese Probleme, wie eine Anfrage der Linksfraktion kürzlich zeigte.31
Und dies, obwohl die Istanbul-Konvention die Staaten zu umfassender Gewaltprävention gerade im Bereich häuslicher Gewalt verpflichtet.32
Studien und wissenschaftliche Erhebungen zu diesem Thema sind rar und existieren bisher nur im Ausland.33
Mit dem Daten- bzw. Netzfeminismus gibt es eine Denkrichtung, die sich durchaus mit der Frage beschäftigt, wie die virtuelle Realität Menschen und speziell Frauen entautonomisiert.34
Und sie kommt zu der grundlegenden Erkenntnis, dass Beziehungen zwischen einerseits Personen, die über Ressourcen verfügen, personenbezogene Daten zu vernetzen und auszuwerten, und andererseits Personen, die dies nicht tun, sondern lediglich passiv zum Datenpunkt werden, Machtbeziehungen sind.35
In solchen Machtbeziehungen sei Gewalt immer leicht ausübbar. Bisher noch nicht untersucht von den Datenfeministinnen wurde die Frage, was passiert, wenn diese Machtausübung nicht „von außen“ oder „von staatswegen“ kommt, sondern von „innen“, also von der Person, mit der frau vertrauensselig ihre Privat- und Intimsphäre teilt. Genau dies sind die typischen Fälle von häuslicher Gewalt.
Abwehr häuslicher Gewalt im IoT
Die Geschichte des Kampfes gegen die häusliche Gewalt ist lang.36
Auch das Problem digitaler Gewalt gegen Frauen ist erkannt.37
Fraglich ist, wie der digitalen Seite der häuslichen Gewalt begegnet werden kann.
Appelle wie „Dann geh doch nicht ins Internet“ umzuwandeln in „Dann lass Dir doch keine smarten Haushaltshilfen installieren“ wird angesichts der technischen Entwicklung genauso wenig helfen, wie es schon gegen digitale Gewalt in den sozialen Medien und bei Smartphonenutzungen geholfen hat.38
Der bff rät auf seiner Website „Aktiv gegen digitale Gewalt“39
den Frauen, sich technisch selbst zu verteidigen und sich entsprechend mit technischen Zusammenhängen vertraut zu machen, insbesondere um sich im Trennungsfall schützen zu können. Aber was, wenn das nun nicht passiert ist, die Beziehung scheitert oder Beziehungsgewalt oder Technikmissbrauch in der Beziehung schleichend aufkommen. Da braucht es noch keine Spyware, es reichen schon die nur dem Partner bekannten Einstellungsmöglichkeiten auf dem Router. Gefordert werden auch bereits mehr wissenschaftliche Studien zum Thema, technische Aufklärung und Schulungen bei Polizei und Beratungsstellen,40
damit einer nicht technikaffinen Frau schnell geholfen werden kann. Aber selbst, wenn kundige Hilfe das Router-Passwort ändert und Sicherungssoftware der Herstellerunternehmen „nach außen“ wieder greifen lässt, bleiben die vielen technischen Möglichkeiten jenseits der Standardbedienung. Damit gilt, je technikaffiner der Mann, desto höher die Gefährdung der Frau. Bzw. je umfassender die SmartHome-Installationen, desto vielgestaltiger und schwerer zu erkennen werden die Angriffsmöglichkeiten in einem individuell gestalteten SmartHome.
Bleibt nur die schnöde Möglichkeit, den Stecker zu ziehen. Doch dann fällt das gesamte SmartHome aus. Smarte Geräte lassen sich gerade nicht manuell ersatzweise steuern. Eine solche manuelle Notsteuerung immer einzubauen, wäre als Sicherheitsauflage denkbar. Technische Einwände dagegen werden sich aber auf die zusätzlichen Kosten, Produktsicherheit oder auch fehlende technische Machbarkeitsszenarien beziehen. Denn schließlich bietet gerade die Digitalisierung den Herstellerunternehmen neue Anwendungsmöglichkeiten, die in analogen Zeiten nicht bestanden. Ein SmartHome lässt sich nicht analogisieren.
Es ist auch fraglich, ob eine solche Abschaltung des SmartHomes Frauen nützt. Auch jetzt schon ist es keine gute Lösung bei digitaler Gewalt, wenn frau ihr Handy nicht mehr benutzen soll oder sich ein neues Handy kaufen muss, um sich zu schützen. So kann es auch keine Lösung sein, das Zuhause auf analoge Nutzung zu beschränken oder schlicht doch auszuziehen, wenn eine Wegweisungsverfügung gegen den Partner besteht, aber digital nicht wirkt.
Technisch denkbar wäre vielleicht eine Individualisierung des technischen Steuerungszugangs weg vom zentralen Haushaltsrouter hin zu einem nur noch personengesteuerten Zugang. Doch dafür bräuchte es eine personalisierte digitale Infrastruktur.41
Eine solche Infrastruktur könnte wohl nur im Rahmen staatlicher Daseinsvorsorge garantiert werden. Eine Idee, die Datenfeminist*innen, denen es vor allem um den Schutz vor Überwachung geht, sicherlich undenkbar scheint, braucht es da doch viel Vertrauen in „den Staat“. Unentbehrliche Voraussetzung wäre jedenfalls die Zwischenschaltung einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung mit Autonomiestatus zur Gewährleistung von Datenschutz, vergleichbar dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Gewährleistung von Informationsfreiheit, jedenfalls institutionell abgesichert vor staatlichen Durchgriffen auf die informationelle Selbstbestimmung. Der Staat müsste sich also verpflichten, jeder Person „ein Recht auf Anonymität bzw. das Recht auf Unverletzlichkeit der virtuellen Wohnung“ zu garantieren.42
Dann könnte zumindest eine wegzuweisende Person auch digital zuverlässig ausgesperrt werden. Praktisch hieße das, dass sich nur noch persönlich mit der eigenen Identität in ein SmartHome eingeschaltet werden kann, ähnlich wie Steueridentifikationsnummer oder Personalausweisnummer nur höchstpersönlich identifizieren. Dann besteht mit der Router-Steuereinheit zu Hause sozusagen ein höchstpersönliches Verhältnis, dass gestaltet werden muss. Missbrauch ist dann immer noch möglich, aber wird schwerer, da jede Person selbst autonom ist und sich nicht Firmen bzw. Lebenspartnern ausliefern muss. Dass technisch dafür noch mehr Datenwege im SmartHome anfallen und das zu verarbeitende Datenvolumen noch mehr leistungsfähiges Internet verlangt, sollte dabei in Zeiten von 5G keine Rolle mehr spielen.
Eine solche Infrastruktur mit striktem Datenschutz könnte nicht nur im Zusammenhang mit der Sicherheit von SmartHomes und nicht nur für Frauen, sondern für alle ein höheres Maß an Sicherheit im virtuellen Raum bieten. Die Idee eines „neuen Internets“, eines NGI, mit höchstpersönlicher verschlüsselter Kommunikation als Verlängerung der Privatsphäre und subjektiven Rechten nicht nur auf informationelle sondern auch auf „virtuelle“ Selbstbestimmung und auf Anonymität gekoppelt mit einer Art staatlichem Dezentralisierungs- und Datensparsamkeitsgebot43
bei jeglichen digitalen Diensten – angesichts der momentanen technischen Realitäten im Überwachungskapitalismus scheint dies eine ferne Utopie. Dafür sollten aber vielleicht gerade Feminist*innen kämpfen.
Denn auch positive Fälle im Hinblick auf smarte Technologie und häusliche Gewalt sind denkbar. In Großbritannien konnte kürzlich ein gewalttätiger Ehemann mittels der Daten einer Handyapp als Mörder seiner Frau überführt werden.44
Es lassen sich smarte Geräte durchaus als Aufpasser und Begleithilfen denken,45
sie können häusliche Gewalt auch dokumentieren und verhindern helfen. Technisches Wissen ist erst einmal neutral. Es ist nur eine Frage des technisch autonomen Zugangs, der Macht über die Geräte. Und eine Frage des klaren Bewusstwerdens darüber, wie sich Digitalisierung auf unser System aus Normen und Werten auswirkt.
Es fragt sich auch in größeren Zusammenhängen unserer digitalisierten Realität einer Industriegesellschaft 4.0, wie das mit dem Vertrauen untereinander und mit den Begriffen „innen“ und „außen“ ist. Da wird das Private in Form des SmartHome erneut politisch. So ist Huawei als chinesischer Hersteller den westlichen Ländern in „ihrem Internet“ durchaus nicht willkommen, da so eventuelle Angriffe „von innen“ erfolgen könnten.46
Dieses politische Szenario hat durchaus Parallelen zu den Fällen häuslicher Gewalt. Wie ein NGI aussehen kann, in welches Menschen vertrauen können, ist die Herausforderung.
- ARD-Mediathekfilm zu den praktischen Angeboten für das neue SmartHome http://mediathek.daserste.de/Mittagsmagazin/Smart-Home-Teure-Spielerei/Video?bcastId=314636&documentId=55597324; anbietende Firmen sind z.B. Coqon https://shop.coqon.de oder Loxone www.loxone.com. ↩
- „Smart Home Consumer Survey 2018“, Umfrage von Deloitte, auf https://www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/de/Documents/technology-media-telecommunications/Deloitte_TMT_Smart_Home_Studie_18.pdf; YouGov Deutschland GmbH, „Studie: Jeder Achte wendet Smart Home-Anwendungen an, auf https://yougov.de/news/2017/11/20/studie-jeder-achte-wendet-smart-home-anwendungen. ↩
- Deloitte, a.a.O. S.17. ↩
- “Auch Frauen finden smarte Technik cool”, auf smart-wohnen.de, https://www.smart-wohnen.de/haus-garten/artikel/auch-frauen-finden-smarte-technik-cool/; Wiltscheck „Wie Männer und Frauen zu Smart Home stehen“ auf: ChannelPartner,https://www.channelpartner.de/a/wie-maenner-und-frauen-zu-smart-home-stehen,3049992. ↩
- Interview “Frauen und SmartHomes: ein ehrlicher Erfahrungsbericht”, aus der Beitragsserie „Mission Pink – Frauen im SmartHome“ der Firma Loxone Electronics GmbH auf youtube https://www.youtube.com/watch?v=MIIZ4nAVfLQ. ↩
- Schumacher „Routers Meer – Fritzboxen mit Node-Red auslesen und steuern“ in C’t Nr.5/2019, S.134 ff., als Beispiel für viele Artikel in Technikzeitschriften, die sich vornehmlich an männliche Zielgruppen wenden. ↩
- Node-Red, Flow-based programming for the Internet of Things, https://nodered.org, siehe auch zu den Hintergründen https://en.wikipedia.org/wiki/Node-RED. ↩
- Siehe FN 6. ↩
- Genervt davon ist die Autorin Laeri in ihrer Kolumne “Siri, dumme Kuh?“ in EMMA, Nr.2/2019. S.56. ↩
- Siehe dazu Interview von Schmidt mit Tanczer „Das Internet der Dinge: Digitale Gewalt wird „smart“ in an.schläge https://www.anschlaege.at/feminismus/2018/11/das-internet-der-dinge-digitale-gewalt-wird-smart/, weiterführend in der Forschung dazu siehe bei PETRAS Internet of Things Research Hub, https://www.petrashub.org/ und auf https://www.leonietanczer.net/research.html. ↩
- Zum Diskriminierungspotential von KI-Anwendungen siehe Fröhlich, Spiecker genannt Döhmann „Können Algorithmen diskriminieren?“ auf Verfassungsblog https://verfassungsblog.de/koennen-algorithmen-diskriminieren/. ↩
- Care-Revolution, Netzwerk und Manifest auf https://care-revolution.org. ↩
- Deloitte, a.a.O. S.13.; „Risikobewusstsein im Smart Home-Bereich“, Studie auf YouGov https://campaign.yougov.com/DE_2017_09_Smart_Home_Landingpage.html?utm_medium=Media&utm_source=press&utm_campaign=DE_2017_Smart_Home. ↩
- Kleinhans „Strategische IT-Sicherheitspolitik für das Internet der Dinge – Handlungsoptionen für die Politik“ Gutachten für die Stiftung Neue Verantwortung e.V., Berlin 2017, auf https://www.stiftung-nv.de/sites/default/files/strategische_it-sicherheitspolitik_jpkleinhans.pdf. ↩
- Mit der CE-Kennzeichnung erklärt das Herstellerunternehmen bei einem Produkt ganz allgemein gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ Die Kennzeichnung ist freiwillig und nicht verpflichtend. ↩
- Brunner „IoT-Systeme von Anfang an gegen Angriffe absichern“ auf security-insider https://www.security-insider.de/iot-systeme-von-anfang-an-gegen-angriffe-absichern-a-661467/; Kraemer “Regulierung in der Welt des Internets der Dinge“ auf Ping.IT – Impulse für das digitale Unternehmen http://www.ping-it.net/index.php/regulierung-in-der-welt-des-internets-der-dinge/; immer noch aktuell die hp-Studie von 2014, wonach 70% der IoT-Geräte Datenschutzlücken haben, https://www8.hp.com/us/en/hp-news/press-release.html?id=1744676#.VPSKzmPVu0o. ↩
- Siehe dazu Martin „Datenschutz und Datensicherheit für IoT-Produkte“ mit weiterführenden Nachweisen auf Informatik aktuell https://www.informatik-aktuell.de/betrieb/netzwerke/datenschutz-und-datensicherheit-fuer-iot-produkte.html. ↩
- Die Europäische Kommission hat im Herbst 2016 ihre Initiative „Next Generation Internet“ gestartet mit oberster Priorität im Arbeitsprogramm 2018-2020. Ziel ist, dass das zukünftige Internet sich mehr am Menschen und dessen Fähigkeiten orientiert, siehe dazu https://www.ngi.eu. ↩
- Reismann „Trustable Technology Mark: Das IoT-Gütesiegel“ auf Netzpiloten https://www.netzpiloten.de/trustable-technolgy-mark-iot/. ↩
- Noch aktuell insoweit Kleinhans „Der Staat gegen das Internet der unsicheren Dinge“ auf ZEIT online https://www.zeit.de/digital/internet/2016-11/it-sicherheit-politik-internet-der-dinge-botnetze und die SZ-Serie von Brühl/Worner „Das Internet der Dinge ist kaputt“ auf https://gfx.sueddeutsche.de/apps/58343704f38f33fb247b637d/www/; auf der Seite des Bundesinnenministeriums findet sich bisher nur der Abschlussbericht „Konzeption eines IT-Sicherheits-Gütesiegels“ von pwc, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/it-digitalpolitik/it-guetesiegel.pdf?__blob=publicationFile&v=1. ↩
- „Internet der Dinge – aber sicher! Basisschutz leicht gemacht“, Broschüre des BDSI, pdf auf https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Service/Aktuell/Informationen/Artikel/IoT_smarte_Geraete_vernetzen.html. ↩
- SYS.4.4 Allgemeines IoT-Gerät auf https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKompendium/bausteine/SYS/SYS_4_4_Allgemeines_IoT-Ger%C3%A4t.html. ↩
- Überblick auf www.smart-wohnen.de https://www.smart-wohnen.de/sicherheit/artikel/sichere-smart-home-systeme-vor-dem-kauf-finden/. ↩
- DIN VDE V 0826-1 VDE V 0826-1:2018-09 Überwachungsanlagen, siehe https://www.vde-verlag.de/normen/0800504/din-vde-v-0826-1-vde-v-0826-1-2018-09.html. ↩
- Tanczer/Neira/Parkin/Patel/Danezis “The rise of the Internet of Things and implications for technology-facilitated abuse”, Gender and IoT Research Report, London, 2018. ↩
- Bowles „Thermostats, Locks and Lights: Digital Tools of Domestic Abuse” in NYT vom 23.8.2018, https://www.nytimes.com/2018/06/23/technology/smart-home-devices-domestic-abuse.html. ↩
- Lobe „Kampfzone Smarthome: Die neue Dimension der häuslichen Gewalt“ in BZ vom 25.7.2018 auf Berliner Zeitung https://www.berliner-zeitung.de/digital/kampfzone-smarthome -die-neue-dimension-der-haeuslichen-gewalt-31009520. ↩
- Pütz „Wenn das Smart Home zum Werkzeug für häusliche Gewalt wird“ auf netzpolitik.org https://netzpolitik.org/2018/wenn -das-smart-home-zum-werkzeug-fuer-haeusliche-gewalt-wird/. ↩
- Vella “IoT devices and smart domestic abuse: who has the controls?” auf E&T https://eandt.theiet.org/content/articles/2018/06/iot-devices-and-smart-domestic-abuse-who-has-the-controls/. ↩
- „Vorsicht: So leicht kannst du in deinem Smart Home Opfer von Psychoterror werden“, Artikel auf Futurezone vom 9.11.2018, https://www.futurezone.de/digital-life/article214682451/Smart-Homes-koennen-zu-haeuslicher-Gewalt-beitragen.html, siehe dazu auch Tanczer/Steenmans/Elsden/Blackstock/Carr „Emerging risks in the IoT ecosystem: Who’s afraid of the big bad smart fridge?“ auf IET Digital Library http://digital-library.theiet.org/content/conferences/10.1049/cp.2018.0033. ↩
- Mueller „Revenge Porn und Spionage-Apps bedrohen immer mehr Frauen, aber die Bundesregierung unternimmt nichts dagegen“ auf BuzzFeed, https://www.buzzfeed.com/de/pascalemueller/revenge-porn-und-spionage-apps-bedrohen-immer-mehr-frauen. ↩
- Siehe dazu Rabe „Die Istanbul-Konvention – innerstaatliche Anwendung“ in STREIT 4/2018, S. 147 ff.. ↩
- Siehe dazu das Projekt Gender&IoT des PETRAS Internet of Things Research Hub in London. https://www.petrashub.org/portfolio-item/gender-the-iot/; auch den Tech-Abuse Guide „How internet-connected devices can affect victims of gender-based domestic and sexual violence and abuse”, https://www.ucl.ac.uk/steapp/sites/steapp/files/gender-iot-tech-abuse.pdf. ↩
- Weiterführend dazu siehe die Website des Gunda-Werner-Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung https://www.gwi-boell.de/de/feministische-perspektiven-auf-ueberwachung; grundlegend zu einer feministischen Netzpolitik siehe Ganz „Feministische Netzpolitik – Perspektiven und Handlungsfelder“, Berlin 2012. ↩
- Shephard „Datenfeminismus: Big Data, Überwachung und Gender“ auf der Website Gunda-Werner-Institut https://www.gwi-boell.de/de/2019/01/18/datenfeminismus-big-data-ueberwachung-und-gender; dieselbe „Was hat Überwachung mit Sex und Gender zu tun?“ in: Denknetz Jahrbuch Zürich, 2017, S. 108 ff. http://www.denknetz.ch/wp-content/uploads/2017/11/Jahrbuch_2017.pdf. ↩
- Siehe dazu z.B. Kongressdokumentation „10 Jahre Gewaltschutzgesetz“ des bff https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/id-10-jahre-gewaltschutzgesetz.html. ↩
- Stelkens „Digitale Gewalt und Persönlichkeitsrechtsverletzungen“ in STREIT 4/2016, S.147 ff.; gutes Video-Interview mit der Politologin Roth zum Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen“ im HPI-Magazin https://hpimgzn.de/2018/video-interview-mit-anne-roth-ueber-digitale-gewalt-gegen-frauen/. ↩
- Auch im Editorial der Computerzeitschrift C’t wird allerdings aktuell angesichts der Tatsache, dass 100prozentige Datensicherheit technisch nie gewährleistet werden kann und wir mit der digitalen Datenflut in den Gesetzen und „im täglichen Miteinander“ einfach noch nicht umgehen können, zum Verzicht auf das technisch Machbare aufgerufen. Hier allerdings im Zusammenhang mit der digitalen Gesundheitsakte. Siehe Montz „Wohl und Wehe der Gesundheitsakte“ in C’t Nr.4, 2019, S. 3. ↩
- Bff Projekt „Aktiv gegen digitale Gewalt“ https://www.aktiv-gegen-digitale-gewalt.de/de/digitale-gewalt.html; siehe auch international entsprechende Hilfeseiten in den USA auf https://www.techsafety.org/legal-toolkit. ↩
- Forderungen des PETRAS Internet of Things Research Hub in London u. beteiligter Institutionen in “Tech Abuse –Smart, Internet-connected devices present new risks for victims of domestic violence & abuse”, https://www.ucl.ac.uk/steapp/sites/steapp/files/giot_policy_.pdf, ähnlich auch Forderungen des bff, allerdings noch ohne Bezug zu smarter häuslicher Gewalt in „Fachberatungsstellung und die Digitalisierung geschlechtsspezifischer Gewalt“, Berlin 2017 auf https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktuelle-studien-und-veroeffentlichungen.html. ↩
- Praktisch bisher nur im Sozialkreditsystem Chinas ansatzweise verwirklicht – dort allerdings ohne jeden Schutz vor dem staatlichen Zugriff auf persönliche Daten. Die Menschen akzeptieren das dort mehrheitlich, weil der Staat sich als Helfer verkauft genau in der problematischen Frage, nämlich keine Übergriffe einzelner mehr gegen die Rechtsordnung, auch nicht im privaten Raum. Ein Bewusstsein für Freiheitsrechte ist in China nicht so präsent wie in Europa. Es besteht dort schlicht staatliche Überwachung mit Glücksversprechen, statt häuslicher Gewalt also staatliche Gewalt. ↩
- Und weitergedacht auch auf Unverletzlichkeit einer virtuellen mobilen Sphäre im SmartCar und auf Unverletzlichkeit einer virtuellen Meinungssphäre in sozialen Medien etc. pp.. ↩
- Ein „gesetzliches Recht auf Anonymität in der digitalen Welt” wurde kürzlich im Bereich Verbraucher*innenschutz eingefordert von Wagner/Eidenmüller „In der Falle der Algorithmen“ in der FAZ vom 28.2.2019, S.7.. ↩
- „I-Phone Aktivitätsdaten überführen Mörder“, Meldung auf Heise-online https://www.heise.de/mac-and-i/meldung/iPhone-Aktivitaetsdaten-ueberfuehren-Moerder-4245744.html. ↩
- Entsprechende Apps sind bereits auf dem Markt, Überblick siehe bei „Notfall Apps auf dem Smartphone für mehr Sicherheit“ auf Smartmobil.de https://www.smartmobil.de/magazin/notfall-apps. ↩
- Die Bundesregierung will die chinesische Firma anders als die USA zwar nicht ganz vom 5G-Ausbau ausschließen, verlangt aber „hohe technische Sicherheitsauflagen“, siehe dazu z.B. Siegele „Das Huawei-Dilemma“ in DIE ZEIT v. 7.3.2019, S.23 und Stark „Konzern unter Verdacht“ in DIE ZEIT v. 21.2.2019. ↩