STREIT 3/2023
S. 120
BGH, § 177 StGB
Strafbarkeit bei heimlich ungeschütztem Geschlechtsverkehr („Stealthing“)
Der gegen den erkennbaren Willen der Frau heimlich ohne Kondom ausgeführte Geschlechtsverkehr (sogenanntes „Stealthing“) stellt eine sexuelle Nötigung gem. § 177 Abs. 1 StGB dar. Auch die Verwirklichung des Regelbeispiels gem. § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB (Vergewaltigung) kommt in Betracht. 
(Leitsatz der Redaktion)
Beschluss des BGH vom 13.12.2022 – 3 StR 372/22
Hinweis der Redaktion:
Siehe auch Beschluss des OLG Schleswig vom 19.03.2021 – 2 OLG 4 Ss 13/21 – in STREIT 2021, 63ff.