STREIT 3/2023

S. 120

BGH, § 177 StGB

Strafbarkeit bei heimlich ungeschütztem Geschlechtsverkehr („Stealthing“)

Der gegen den erkennbaren Willen der Frau heimlich ohne Kondom ausgeführte Geschlechtsverkehr (sogenanntes „Stealthing“) stellt eine sexuelle Nötigung gem. § 177 Abs. 1 StGB dar. Auch die Verwirklichung des Regelbeispiels gem. § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB (Vergewaltigung) kommt in Betracht.
(Leitsatz der Redaktion)

Beschluss des BGH vom 13.12.2022 – 3 StR 372/22

Hinweis der Redaktion:
Siehe auch Beschluss des OLG Schleswig vom 19.03.2021 – 2 OLG 4 Ss 13/21 – in STREIT 2021, 63ff.