STREIT 1/2023
S. 3
STREIT für Frauenrechte. 40 Jahre Feministische Rechtszeitschrift STREIT
Ein Grund zu feiern: 40 Jahre STREIT – 40 Jahre und länger streiten feministische Juristinnen für Frauenrechte! Vieles konnten wir in dieser Zeit bewegen und erreichen: das macht ein Blick in alte Jahrgangsbände deutlich. Aber viel bleibt zu tun: das steht in jedem neuen Heft der STREIT und macht diese weiterhin nötig.
Alles begann mit der Neuen Frauenbewegung der 1970er Jahre, als feministische Anwältinnen sich zum Ziel setzten, Frauen in ihren Rechtskämpfen zu unterstützen und Frauenrechte zu erstreiten. Die seit 1978 stattfindenden Jurafrauentreffen / ab 1985 Feministische Juristinnentage dienten ihnen als Freiräume bei der Kritik bestehender Gesetze und Rechtslagen und der Entwicklung neuer Rechtsvorstellungen und Strategien in den verschiedenen Verfahren, wie im Familienrecht, im Strafrecht in der Nebenklagevertretung oder im Arbeitsrecht und Antidiskriminierungsrecht. Ende 1982 beschlossen sie, dass sie dafür ein zusätzliches Instrument brauchten: eine Fachzeitschrift, die ihren STREIT für Frauenrechte in Gesetzen und Verfahren unterstützen sollte. Die Zeitschrift sollte sich in jeder juristischen Bibliothek neben herkömmlichen Fachzeitschriften sehen lassen können – nur schöner! Ohne Werbung – mit Bildern von Künstlerinnen! Um dies verwirklichen zu können, wurde der Verein „Frauen streiten für ihr Recht“ gegründet, und so konnte im Mai 1983 das erste Heft der STREIT erscheinen.
„Die mageren Zeiten sind vorbei: endlich haben wir uns unser eigenes Forum geschaffen: STREIT! Feministische Rechtszeitschrift!“ jubilierten wir im ersten Editorial.
Frauen streiten für ihr Recht e.V. übernimmt seither die Organisationsverantwortung für die Feministischen Juristinnentage, und das führt zur engen Verbindung zwischen STREIT und FJT.
STREIT wie auch der FJT sind autonome feministische Projekte, die sich dadurch auszeichnen, dass sie das patriarchale Rechtssystem als Ganzes wie auch in allen Einzelfacetten und immer auch mit Blick über die Grenzen hinaus in den Blick nehmen. So stehen Probleme, die sich in einzelnen Rechtsgebieten wie z.B. im Familien- oder Strafrecht stellen, immer im Kontext einer allgemeineren Rechtskritik. Frauendiskriminierung lässt sich ja niemals auf ein einzelnes Rechtsgebiet reduzieren, auch wenn sich Rechtsstreitigkeiten und Forderungen auf Detailfragen einzelner Gesetze beziehen. Besonders deutlich wurde das beim Kampf gegen das Abtreibungsverbot, ein Thema unseres ersten Heftes, dem Auslöser der Neuen Frauenbewegung, und heute nach wie vor im Kampf gegen geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen. Wenn Frauen für ihre Rechte streiten, lassen sich auch akademische Analysen nicht von Erfahrungen aus der Rechtspraxis trennen.
STREIT ist das Organ für alle, die in diesem umfassenden Sinne für die Rechte von Frauen streiten, sei es als Anwältinnen oder Richterinnen, in Frauenprojekten, in der Verwaltung, Parteien oder Hochschulen. Sie alle tragen mit ihren Beiträgen dazu bei, dass STREIT bedeutsam bleibt und sie ermöglichen und erhalten STREIT durch ihre Abonnements und Spenden. So gelingt die Weiterführung dieses bis heute autonomen Frauenprojekts, das für die Rechte von Frauen streitet.
Die Redaktion